NEUWAHLEN DES LANDESELTERNAUSSCHUSSES RHEINLAND-PFALZ

Elternausschusswahl

Einladung zur Vollversammlung des Landeselternausschusses nach den Vor-schriften des § 13 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. der Landesverordnung über die Eltern-mitwirkung in Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung (KiTaGEMLVO) mit Wahlen des neuen Vorstands des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz und an-schließender Konstituierung des Vorstands

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) lädt zur Vollversammlung des Landeselternausschusses in Rheinland-Pfalz nach den Vorschriften des § 13 Abs. 3 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. KiTaGEMLVO mit anschließender Wahl des neuen Vorstands des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz herzlich einladen.

Die Sitzung findet statt am Freitag, den 31. Januar 2025, im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, EG, Raum 006.

Beginn der Sitzung ist um 17.00 Uhr, der Einlass ist ab 16.00 Uhr möglich.

Parkmöglichkeiten stehen in den umliegenden Parkhäusern, z. B. Parkhaus Rheinallee III (bei Rewe, https://www.parken-in-mainz.de/de/parkhaeuser-tarife/park-haus-rheinallee-iii) zur Verfügung.

Als vorläufige Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
    Iris Egger-Otholt, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  2. Grußwort
    Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Dr. Stefanie Hubig
  3. Grußwort
    Ehrenvorsitzender des LEA, Herr Andreas Winheller
  4. Beschluss über die Tagesordnung
  5. Information über die gesetzlichen Aufgaben des LEA
    Doris Michell, Leiterin des Referates Kindertagesstätten, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  6. Berichterstattung des LEA-Vorstands
  7. Anträge der LEA-Delegierten
  8. Verabschiedung des LEA-Vorstands
  9. Wahl des Vorstands des Landeselternausschusses 2025
  10. Verschiedenes
  11. Konstituierung des Vorstands des Landeselternausschusses 2025

Wer an der Vollversammlung teilnehmen möchte, wird um Anmeldung und Mitteilung seiner Telefonnummer und Mailadresse und der Angabe, in welcher Funktion die Teilnahme erfolgt, gebeten.

  • als Delegierte oder Delegierter,
  • als Mitglied eines Vorstandes eines Kreis- oder Stadtelternausschusses
  • als Eltern i. S. d. § 2 Abs. 3 KiTaG (= Eltern und sonstige Personensorgeberechtigte), wenn Sie für die Wahl zum Vorstand kandidieren möchten,
  • als interessierte Eltern

Anmeldung per Mail unter: Kita-MZ (LSJV Mainz) Kita-MZ@lsjv.rlp.de .

Nennen Sie im Betreff bitte das Stichwort: LEA 2025.

SEXUALISIERTE GEWALT: VON OFFENSICHTLICHEM UND UNERWARTETEM – ANREGUNGEN UND IDEEN FÜR ELTERN UND FACHKRÄFTE 

Workshop

Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das in vielen Formen auftreten kann. Jedes Jahr sind zahlreiche Kinder und Jugendliche betroffen, und die Auswirkungen sind oft tiefgreifend und langanhaltend. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft dieses Thema offen ansprechen, um Betroffenen zu helfen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) bietet zu diesem Thema am Montag, 27. Januar 2025, um 19:30 Uhr via Microsoft Teams eine Online-Veranstaltung an.

Plakat_Sexualisierte_Gewalt

Die Veranstaltung zielt darauf ab, das Bewusstsein für die verschiedenen Facetten sexualisierter Gewalt zu schärfen. Es soll über die Anzeichen und Symptome informiert werden, die auf eine solche Gewalt hinweisen können, und darüber, wie wir Kinder davor schützen können.

Die Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung ist unter https://keasuew.de/anmeldung oder folgendem Button möglich möglich.

Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.

Rückfragen zur Veranstaltung können gerne gestellt werden. Sie können einfach auf die Mail mit Ihrer Teilnahmebestätigung antworten. Oder schreiben Sie dem KEA SÜW per Mail unter post@keasuew.de.

ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2025/26 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

das Kreisjugendamt hat in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

DER KEA DÜW WÜNSCHT EIN FROHES NEUES JAHR

Frohes neues Jahr 2025

Liebe EA-Mitglieder und liebe KEA-Delegierte,
liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und liebe Erzieher,
liebe Interessierte,

wir hoffen, Sie hatten erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Als Kreiselternausschuss möchten wir uns für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken und Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

Im Jahr 2025 stehen im Bereich der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz und auch im Landkreis Bad Dürkheim wichtige Themen an, die uns als Eltern und als Gemeinschaft betreffen. 

Ausbau der Betreuungsplätze im Landkreis Bad Dürkheim

Eines der zentralen Themen im Kita-Bereich wird der Ausbau der Betreuungsplätze bleiben. Auch im Landkreis Bad Dürkheim gibt es weiterhin einen steigenden Bedarf an Kita-Plätzen, die den Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung erfüllen. Einige Kitas werden deshalb ihre Kapazitäten erweitern oder neue Einrichtungen werden entstehen, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um allen Kindern eine frühkindliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen, die ihrem Bedarf entspricht.

Fachkräftemangel und Personalgewinnung

Ein weiteres, weiterhin dringendes Thema ist der Fachkräftemangel in den Kitas. Viele Einrichtungen kämpfen mit einer anhaltend hohen Personalfluktuation und Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Im Jahr 2025 wird es daher vorrangig darum gehen, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher weiter zu verbessern, um die Fachkräfte zu halten und neue vom Beruf der Fachkraft zu überzeugen. Hier sind auch wir als Eltern gefragt, indem wir die Arbeit des Kita-Personals wertschätzen und uns in den Austausch mit den Verantwortlichen über Lösungen einbringen.

Qualität der frühkindlichen Bildung

Neben dem Ausbau von Plätzen und der Sicherstellung von ausreichend Fachkräften wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiterhin ein zentrales Thema sein. In den Kitas im Landkreis Bad Dürkheim wird auch 2025 an der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten gearbeitet. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf der Förderung der Sprachkompetenz und der Unterstützung von Kindern mit verschiedenen sozialen und kulturellen Hintergründen. Diese Entwicklung ist entscheidend, um allen Kindern einen möglichst guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen.

Blick auf die Kita-Zukunft im Landkreis Bad Dürkheim

Abschließend möchten wir betonen, dass der Kreiselternausschuss auch im Jahr 2025 weiterhin ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen der Eltern haben wird. Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Kinder und der Eltern bei allen Entwicklungen im Kita-Bereich berücksichtigt werden. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den einzelnen Einrichtungen sowie mit den kommunalen Verantwortungsträgern im Landkreis Bad Dürkheim von großer Bedeutung sein.

Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr der Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr!

Herzliche Grüße,
Ihr Kreiselternausschuss Bad Dürkheim

Vorstand 2025

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES BAD DÜRKHEIM

Elternausschusswahl

Am Freitag, den 29. November 2024, fand die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) statt. Die Versammlung bot den teilnehmenden Elternvertretern nicht nur die Gelegenheit, einen Einblick in die Arbeit des vergangenen Jahres zu erhalten, sondern diente auch als Plattform für wichtige Neuwahlen und die Nachbesetzung von Vorstandspositionen.

Vorstand 2025

Neuwahlen und Nachbesetzungen

Im Rahmen der Vollversammlung wurden zentrale Ämter neu besetzt:

  • Vorstandsnachwahlen: Lisa Wagner und Nicole Klawitter wurden bis Ende 2025 in den Vorstand gewählt. Beide bringen neue Erfahrungen und großes Engagement für die Elternarbeit mit und freuen sich darauf, die Belange der Elternschaft im Landkreis Bad Dürkheim aktiv zu vertreten.
  • Delegierte für den Landeselternausschuss: Hans Schweigert und Adrian Hofmann übernehmen ab sofort die Rolle der Delegierten. Sie werden die Interessen der Eltern aus Bad Dürkheim auf Landesebene vertreten und einen wertvollen Beitrag zur Zusammenarbeit mit dem Landeselternausschuss leisten.
  • Stellvertretungen: Nicole Klawitter und Jessica Bender wurden als stellvertretende Delegierte für den Landeselternausschuss gewählt. Sie stehen den Delegierten unterstützend zur Seite und sorgen für Kontinuität in der Arbeit des Gremiums.

Tätigkeitsbericht 2024

Neben den Wahlen wurde der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Dieser gab einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten, Erfolge und Herausforderungen des KEA Bad Dürkheim im vergangenen Jahr. Zu den Schwerpunkten zählten unter anderem:

  • Die Verbesserung der Kommunikation zwischen Elternvertretungen und Bildungseinrichtungen.
  • Veranstaltungen und Workshops zur Stärkung der Elternmitwirkung.
  • Umfragen zur Definition von Problemen im Kita-System, an denen der KEA DÜW weiterhin in Zukunft arbeiten wird.

Der Bericht zeigte eindrucksvoll, wie aktiv und engagiert der KEA Bad Dürkheim auch in herausfordernden Zeiten für die Belange von Eltern und Kindern eintritt.

Ausblick und Dank

Mit der Neubesetzung wichtiger Ämter und einer starken Rückschau auf das vergangene Jahr blickt der KEA Bad Dürkheim zuversichtlich auf das kommende Jahr. Das Gremium betonte seine Vorfreude auf die Arbeit im Jahr 2025, mit dem Ziel, die Interessen der Eltern weiterhin mit Nachdruck zu vertreten. Ein besonderer Dank gilt den neu Gewählten für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Die Vollversammlung unterstrich einmal mehr die Bedeutung der Elternarbeit und das Engagement aller Beteiligten für eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder.