3G-REGELUNG FÜR MITARBEITENDE IN KINDERTAGESSTÄTTEN UND NEUE FASSUNG DER CoBeLVO

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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 23.11.2021 ein Rundschreiben verfasst, in dem die 3G-Regelung für Mitarbeitende in Kindertagesstätten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 23.11.2021 sowie die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (28. Fassung vom 23.11.2021) thematisiert werden.

Das Original des Rundschreibens können Sie sich unter folgendem Button downloaden.


WICHTIG: Für die Bring-/Abholsituation gilt nach der 28. CoBeLVO KEINE 3G-Regel, sondern nur Maskenpflicht! Für alle anderen Aufenthalte in der Kita gilt aber 3G uneingeschränkt auch für Eltern.

Auch für die anstehenden KEA- und StEA-Wahlen in den kommenden Wochen gilt weiterhin: Präsenzveranstaltung, es ist keine Briefwahl möglich! Bei der Vollversammlung in Präsenz gilt Maskenpflicht und Kontakterfassung. Die Vorgabe einer 3G-Regelung ist weiterhin nicht möglich.