Bereits während der Entstehung des neuen rheinland-pfälzischen KiTa-Gesetzes gab es von verschiedenen Seiten Kritik an der Novellierung des Kita-Systems. In den vergangenen dreieinhalb Jahren musste sich das neue Gesetz in der Praxis bewähren und brachte sowohl positive als auch negative Aspekte der Kita-Landschaft zutage. Seit der Einführung des neuen Gesetzes hat sich die Situation in den Kitas laut Aussagen vieler Fachkräfte und Träger dramatisch verschlechtert. Dabei wird jedoch häufig außer Acht gelassen, dass in diesem Zeitraum auch nie dagewesene gesamtgesellschaftliche Ereignisse eintraten und vielerorts die Möglichkeiten des Kita-Gesetzes ungenutzt blieben.
Auf Grundlage dieser Erfahrungen wurde Ende 2024 ein Änderungsantrag in den Landtag eingebracht. Die Beratung hierzu im Bildungsausschuss fand Mitte Januar statt. In diesem Rahmen wurde unter anderem auch der Landeselternausschuss (LEA) angehört.
Wir möchten interessierten Eltern hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte sowie die jeweilige Position des Landeselternausschusses (LEA) vorstellen.
Bitte beachten: Dies ist eine verkürzte Fassung. Links zu den ausführlichen Stellungnahmen finden Sie am Ende des Beitrags.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass die im Gesetzesentwurf vorzufindende Dramatisierung und Skandalisierung der Situation Verantwortlichkeiten verschleiere, eigenverantwortliche Lösungen vor Ort erschwere und die Attraktivität des Arbeitsfeldes Kita verringere.
Der Erfahrung des LEA zufolge zeigt sich, dass die Jugendämter ihrer Verantwortung sehr unterschiedlich gut nachkommen. Während an einigen Stellen engagierte Arbeit mit großem Gestaltungsanspruch und flexiblen Problemlösungskonzepten vorherrscht, schieben Jugendämter an anderer Stelle ihre Verantwortung auf die Träger in ihrem Bereich ab und ignorieren eigene Gestaltungs- und Kontrollaufgaben.
Grundsätzlich spricht sich der LEA seit Jahren für eine verbindliche Anhebung der Personalquoten aus, die allerdings perspektivisch, zum Beispiel bis 2028, umgesetzt werden sollte.
Den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausbau der Aus- und Weiterbildung begrüßt der LEA.
Zusätzlich sollte die Verbindlichkeit erhöht werden, alle bereits bestehenden Mittel zu nutzen, um die Fachkraft-Kind-Relation zu verbessern. Optimierungsbedürftig seien in diesem Zusammenhang die Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten des Systems. Es sei unverständlich, dass die Lösungen des Aktionsforums für Fachkräftesicherung und -gewinnung von vielen Trägern und manchen Jugendämtern immer noch nicht ausreichend umgesetzt würden. Dies schließt das Vorhalten von ausreichend Vertretungskräften ein, um Ausfälle unmittelbar kompensieren zu können. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Möglichkeit einer Personalüberschreitung von 10 % pro Einrichtung sei daher zu unterstützen.
Die Vorschläge des Gesetzesentwurfs, alle für die Erteilung der Betriebserlaubnis relevanten Personen zur Personalausstattung zu zählen und die Deputate für Leitungstätigkeiten zu erhöhen, werden vom LEA unterstützt.
Die gesetzliche Verankerung einer Abweichung von der Fachkräftevereinbarung in Krankheitsfällen und bei Mutterschutz lehnt der LEA ab. Es sei zielführender, wenn der schon jetzt mögliche Einsatz von Vertretungskräften in diesen Fällen verbindlich vorgeschrieben würde.
Stattdessen sollte geändert werden, dass wesentliche Entscheidungen künftig nicht mehr einfach vom Kita-Träger getroffen werden dürfen, ohne dass diese zuvor durch den Kita-Beirat gegangen sind. Leider gibt es noch immer zu viele Kitas in Rheinland-Pfalz, in denen die Rechtslage im Mitbestimmungsbereich von Trägern und/oder Leitungen vorsätzlich verletzt und Mitbestimmungsrechte vereitelt werden.
Der Bildungsaspekt der Kitas sollte – anders als in der Gesetzesbegründung formuliert – keinesfalls durch eine verbindliche Vorbereitung auf die Grundschule realisiert werden. Ziel bleibt es weiterhin, den Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren haben sich die Kitas auf diesem Gebiet erfreulicherweise deutlich weiterentwickelt. Der LEA warnt eindringlich vor einem Rückschritt durch eine Verschulung der Kitas.
Die Aufwertung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen durch ihre explizite Nennung in §4 Abs. 1 wird vom LEA ausdrücklich begrüßt.
Klar sei jedoch, dass die Gewährleistung ausreichender Kita-Plätze und die damit verbundenen Aufgaben – auch die baulichen Aufgaben – in erster Linie kommunale Pflichtaufgaben seien. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Verzögerungen hier durch fehlende Landesförderung verursacht wurden – diese seien ausschließlich von den Kommunen zu verantworten.
In der Gesetzesbegründung wird zu Recht aufgeführt, dass die Verrichtung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten eine (unnötige) Belastung für das pädagogische Personal darstellt. Abhilfe sei hier aber nicht durch das Verbot gemeinsamer Mahlzeiten in den Gruppenräumen zu schaffen. Hier würde eine Verpflichtung Sinn ergeben, diese Tätigkeiten von Hauswirtschaftskräften durchführen zu lassen.
Wie wertvoll Kindertagespflege ist, sollten die Familien selbst entscheiden können. So etwas sollte nicht gesetzlich festgelegt werden – was im Gesetzentwurf jedoch der Fall sei.
Dabei ist es jedoch zentral, dass die dafür notwendigen Mittel auf keinen Fall über eine Wiedereinführung von Kita-Beiträgen aufgebracht werden dürfen. Der LEA lehnt jegliche Schritte in diese für Familien und Kinder fatale Richtung ab.
Ein wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzesentwurfs ist, dass keine Aussagen über die Finanzierung der durch die Gesetzesänderung entstehenden Mehrkosten auf Landesebene getroffen werden. Der LEA sieht auch den Bund in der Verantwortung, sich stärker und nachhaltiger in der Kita-Finanzierung zu engagieren.
Den Gesetzesentwurf sowie die weiteren Stellungnahmen dazu sind im parlamentarischen Informationssystem des Landes zu finden:
https://opal.rlp.de/portala/vorgang/V-324989