STELLUNGNAHME DES LEA ZUM KITA-GESETZESENTWURF DER CDU RLP

Unter die Lupe nehmen

Bereits während der Entstehung des neuen rheinland-pfälzischen KiTa-Gesetzes gab es von verschiedenen Seiten Kritik an der Novellierung des Kita-Systems. In den vergangenen dreieinhalb Jahren musste sich das neue Gesetz in der Praxis bewähren und brachte sowohl positive als auch negative Aspekte der Kita-Landschaft zutage. Seit der Einführung des neuen Gesetzes hat sich die Situation in den Kitas laut Aussagen vieler Fachkräfte und Träger dramatisch verschlechtert. Dabei wird jedoch häufig außer Acht gelassen, dass in diesem Zeitraum auch nie dagewesene gesamtgesellschaftliche Ereignisse eintraten und vielerorts die Möglichkeiten des Kita-Gesetzes ungenutzt blieben.

Auf Grundlage dieser Erfahrungen wurde Ende 2024 ein Änderungsantrag in den Landtag eingebracht. Die Beratung hierzu im Bildungsausschuss fand Mitte Januar statt. In diesem Rahmen wurde unter anderem auch der Landeselternausschuss (LEA) angehört.

Wir möchten interessierten Eltern hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte sowie die jeweilige Position des Landeselternausschusses (LEA) vorstellen.

Bitte beachten: Dies ist eine verkürzte Fassung. Links zu den ausführlichen Stellungnahmen finden Sie am Ende des Beitrags.

Allgemein
Der Landeselternausschuss (LEA) unterstützt den Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion in einzelnen Punkten. In anderen, zentralen Punkten geht er nach Überzeugung des LEA jedoch nicht in die richtige Richtung. An zahlreichen Stellen im Gesetzentwurf werden unbelegte Behauptungen als Fakten dargestellt. Entgegen der Formulierung im Gesetzesentwurf ist es die Erfahrung des LEA, dass die Anforderungen des KiTa-Gesetzes grundsätzlich umsetzbar sind, wenn Träger und Jugendämter ihre Verantwortung wahrnehmen. Das 2021 eingeführte KiTa-Gesetz habe vielmehr dazu geführt, dass Versäumnisse aus der Vergangenheit transparent wurden, anstatt neue Missstände zu schaffen.

Zudem sei zu berücksichtigen, dass die im Gesetzesentwurf vorzufindende Dramatisierung und Skandalisierung der Situation Verantwortlichkeiten verschleiere, eigenverantwortliche Lösungen vor Ort erschwere und die Attraktivität des Arbeitsfeldes Kita verringere.

Ziel der Gesetzesänderung
In der Begründung der Gesetzesänderung wird angeführt, dass diese zuerst auf die Beschäftigten und Träger abziele. Dieser Eindruck bestätigt sich aus Sicht des LEA, auch wenn im Verlauf des Entwurfs angeblich die Kinder im Mittelpunkt stehen. Durch die im Entwurf vorgesehene Schwächung des Kita-Beirats und die Absenkung der Betreuungsqualität infolge eines aufgeweichten Personalschlüssels stellt der LEA dieses Ansinnen in Zweifel.
Verantwortung der Kita-Träger
Die Verantwortung der Träger wird im Gesetzesentwurf nicht klar definiert. Tatsächlich tragen Kita-Träger die Gesamtverantwortung. Der LEA fordert klare Regelungen, welche Aufgaben an die Kita-Leitung delegiert werden können, sowie verbindliche Mindeststandards für die Trägerqualifizierung.
Verantwortung der Jugendämter
Die örtlichen Jugendämter tragen die Gesamtverantwortung, auch für die Qualität der mit ihnen zusammenarbeitenden Kita-Träger. Dieser Aspekt wird im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt. Dem LEA ist es wichtig, dass die flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erhalten bleiben. Die Nutzung dieser Möglichkeiten sollte von den Jugendämtern eingefordert werden.
Der Erfahrung des LEA zufolge zeigt sich, dass die Jugendämter ihrer Verantwortung sehr unterschiedlich gut nachkommen. Während an einigen Stellen engagierte Arbeit mit großem Gestaltungsanspruch und flexiblen Problemlösungskonzepten vorherrscht, schieben Jugendämter an anderer Stelle ihre Verantwortung auf die Träger in ihrem Bereich ab und ignorieren eigene Gestaltungs- und Kontrollaufgaben.
Fachkraft-Kind-Relation
Die Fachkraft-Kind-Relation sollte laut LEA mittelfristig kontinuierlich weiter verbessert und immer stärker an die Empfehlung der Wissenschaft angenähert werden. Eine kurzfristige Anhebung der Personalbemessung hätte jedoch das Gegenteil von mehr Betreuungssicherheit zur Folge: Aufgrund der dann noch häufiger auftretenden rechnerischen Personalunterschreitungen würden diese zunehmen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Maßnahme zur Gegensteuerung, nämlich die Aufweichung der Fachkraft-Kind-Relation, lehnt der LEA mit Blick auf die Aufsichtspflicht und Sicherheit für die Kinder sowie auf die Arbeitsbedingungen im Berufsfeld als Grundlage für die Gewinnung neuer Fachkräfte als absolut unverantwortlich ab.
Grundsätzlich spricht sich der LEA seit Jahren für eine verbindliche Anhebung der Personalquoten aus, die allerdings perspektivisch, zum Beispiel bis 2028, umgesetzt werden sollte.
Den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausbau der Aus- und Weiterbildung begrüßt der LEA.
Zusätzlich sollte die Verbindlichkeit erhöht werden, alle bereits bestehenden Mittel zu nutzen, um die Fachkraft-Kind-Relation zu verbessern. Optimierungsbedürftig seien in diesem Zusammenhang die Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten des Systems. Es sei unverständlich, dass die Lösungen des Aktionsforums für Fachkräftesicherung und -gewinnung von vielen Trägern und manchen Jugendämtern immer noch nicht ausreichend umgesetzt würden. Dies schließt das Vorhalten von ausreichend Vertretungskräften ein, um Ausfälle unmittelbar kompensieren zu können. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Möglichkeit einer Personalüberschreitung von 10 % pro Einrichtung sei daher zu unterstützen.
Die Vorschläge des Gesetzesentwurfs, alle für die Erteilung der Betriebserlaubnis relevanten Personen zur Personalausstattung zu zählen und die Deputate für Leitungstätigkeiten zu erhöhen, werden vom LEA unterstützt.
Kern- und Randzeiten
Die Einteilung der Betreuungszeiten in eine Kernzeit von sieben Stunden mit Fokus auf Bildung und Randzeiten, die alles umfassen, was darüber hinausgeht, mit Fokus auf Betreuung, lehnt der LEA ab. Dies bedeute eine tägliche Absenkung des Qualitätsniveaus und eine gezielte Benachteiligung von Kindern, die außerhalb der Kernzeiten betreut werden. Die Behauptung im Gesetzesentwurf, dies sei eine wesentliche Forderung der Elternschaft, weist der LEA ausdrücklich zurück.
Die gesetzliche Verankerung einer Abweichung von der Fachkräftevereinbarung in Krankheitsfällen und bei Mutterschutz lehnt der LEA ab. Es sei zielführender, wenn der schon jetzt mögliche Einsatz von Vertretungskräften in diesen Fällen verbindlich vorgeschrieben würde.
Kita-Beirat
Die Änderungen des §7 KiTaG lehnt der LEA rundweg ab. Die Einschränkung, dass ein Kita-Beirat nur auf Verlangen des Elternausschusses einzurichten sei, schwächt dieses wichtige Gremium erheblich. Der Kita-Beirat ist kein Gremium der institutionellen Elternvertretung. Er ist vielmehr das Forum, in dem die Verantwortungsgemeinschaft die Kita gestaltet. Ein demokratisches Gremium, das nicht mit Leben gefüllt wird, sollte daher nicht abgeschafft oder geschwächt werden.

Stattdessen sollte geändert werden, dass wesentliche Entscheidungen künftig nicht mehr einfach vom Kita-Träger getroffen werden dürfen, ohne dass diese zuvor durch den Kita-Beirat gegangen sind. Leider gibt es noch immer zu viele Kitas in Rheinland-Pfalz, in denen die Rechtslage im Mitbestimmungsbereich von Trägern und/oder Leitungen vorsätzlich verletzt und Mitbestimmungsrechte vereitelt werden.

Bildungsaspekt
Die im Gesetzentwurf aufgeführte Förderung von motorischen, sprachlichen, sozialen, künstlerischen und musischen Fähigkeiten in Kitas ist auf jeden Fall im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung. Dabei sollen die Kinder jedoch individuell und gemäß ihrer Fähigkeiten und Interessen unterstützt werden. Es sollte ausdrücklich nicht um ein von Erwachsenen gesteuertes „Trainieren“ gehen.

Der Bildungsaspekt der Kitas sollte – anders als in der Gesetzesbegründung formuliert – keinesfalls durch eine verbindliche Vorbereitung auf die Grundschule realisiert werden. Ziel bleibt es weiterhin, den Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren haben sich die Kitas auf diesem Gebiet erfreulicherweise deutlich weiterentwickelt. Der LEA warnt eindringlich vor einem Rückschritt durch eine Verschulung der Kitas.

Die Aufwertung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen durch ihre explizite Nennung in §4 Abs. 1 wird vom LEA ausdrücklich begrüßt.

Teilzeit- und Splittingplätze
Das Teilen oder Splitten von Kita-Plätzen ist aus einem guten Grund nicht (mehr) möglich. Aufgrund der Möglichkeit, einen Kita-Platz mit mehreren Kindern zu belegen, wurde der notwendige Kita-Ausbau in der Vergangenheit nicht im erforderlichen Maß vorangetrieben. Splitting-Plätze sollte es langfristig nicht geben. Der LEA sieht nicht, wie durch Teilzeit- und Splittingplätze das verfassungsrechtlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern gestärkt werden soll, wie es in der Gesetzesbegründung angeführt wird. Es macht mehr Sinn, ausreichend bedarfsgerechte Plätze zu schaffen und diese auch voll zu personalisieren. Dass in einer Betreuungskohorte nicht alle Plätze in ihrem zeitlich geplanten Umfang voll ausgeschöpft werden, ist in der Gesetzessystematik ausdrücklich vorgesehen – dies ist ein geplanter Qualitätspuffer.
Sprachförderkräfte
Grundsätzlich teilt der LEA die Auffassung, dass Sprachbildung und Sprachförderung sehr wichtig sind und eine zentrale Rolle in den Kitas einnehmen sollten. Die alltagsintegrierte Sprachbildung ist nach wie vor sinnvoll und sollte in allen Kitas gelebt werden. Der LEA befürwortet zusätzlich Sprachförderkräfte, die eine Kita – wie im Gesetzentwurf gefordert – bei Bedarf unterstützen.
Pilotprojekte
Die Möglichkeit, in Kitas neue Wege auszuprobieren, hält der LEA für sinnvoll. Dazu gäbe es auch jetzt schon zahlreiche Möglichkeiten. Eine zusätzliche finanzielle Förderung von Pilotprojekten – wie im Gesetzentwurf gefordert – sei sicherlich ein gutes Signal und schaffe hoffentlich die notwendigen Anreize. Auch die geforderte Möglichkeit, die Förderung durch Drittmittel zu ergänzen, sei zu begrüßen.
Baukosten
Eine Ausweitung der Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den Bau- und Sanierungskosten gehört schon lange zu den Forderungen des LEA – somit unterstützt er diesen Aspekt des Gesetzesentwurfs. Der Ausbau- und Sanierungsstau hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, bei dem jede Unterstützung dringend notwendig ist. Dabei sei jedoch auch klar zu betonen, dass dieser Stau nicht vom Himmel gefallen ist.
Klar sei jedoch, dass die Gewährleistung ausreichender Kita-Plätze und die damit verbundenen Aufgaben – auch die baulichen Aufgaben – in erster Linie kommunale Pflichtaufgaben seien. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Verzögerungen hier durch fehlende Landesförderung verursacht wurden – diese seien ausschließlich von den Kommunen zu verantworten.
Mittagessen
Die Ausgestaltung des Mittagessens solle weiterhin bedarfsgerecht erfolgen können. Daher die bisherige „Soll-Formulierung“ in § 14 Abs. 1. Die im Gesetzentwurf geforderte „Muss-Formulierung“ würde eine Verpflichtung bedeuten, selbst wenn der Bedarf vor Ort ein anderer sein sollte. Die dahingehende Forderung des Gesetzentwurfs lehnt der LEA daher ab.
In der Gesetzesbegründung wird zu Recht aufgeführt, dass die Verrichtung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten eine (unnötige) Belastung für das pädagogische Personal darstellt. Abhilfe sei hier aber nicht durch das Verbot gemeinsamer Mahlzeiten in den Gruppenräumen zu schaffen. Hier würde eine Verpflichtung Sinn ergeben, diese Tätigkeiten von Hauswirtschaftskräften durchführen zu lassen.
Kindertagespflege
Der LEA hält Kindertagespflege für eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung. Zudem ist es ihm wichtig, dass Familien die Wahlmöglichkeit entsprechend ihren Bedarfen haben. Es bestehen klare Unterschiede zwischen Kita und Kindertagespflege. Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern sowie die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen – wie es der Gesetzesentwurf vorgesehen hat – gehört bisher nicht zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Kindertagespflege. Falls sich das ändern sollte, müssten nach Ansicht des LEA auch die Qualifikationen angepasst werden. Zudem sei es nicht die Aufgabe der Tagespflege, die jüngsten Kinder auf die Betreuung in einer Kita vorzubereiten, wie es in der Gesetzesbegründung hieße.
Wie wertvoll Kindertagespflege ist, sollten die Familien selbst entscheiden können. So etwas sollte nicht gesetzlich festgelegt werden – was im Gesetzentwurf jedoch der Fall sei.
Finanzierung
Grundsätzlich begrüßt der LEA es, wenn deutlich mehr Gelder in die Qualität und Quantität der Kita-Betreuung fließen. Dies sei ein wichtiges Signal und zudem erforderlich, um den Bedarfen der Familien gerecht werden zu können.
Dabei ist es jedoch zentral, dass die dafür notwendigen Mittel auf keinen Fall über eine Wiedereinführung von Kita-Beiträgen aufgebracht werden dürfen. Der LEA lehnt jegliche Schritte in diese für Familien und Kinder fatale Richtung ab.
Ein wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzesentwurfs ist, dass keine Aussagen über die Finanzierung der durch die Gesetzesänderung entstehenden Mehrkosten auf Landesebene getroffen werden. Der LEA sieht auch den Bund in der Verantwortung, sich stärker und nachhaltiger in der Kita-Finanzierung zu engagieren.

Den Gesetzesentwurf sowie die weiteren Stellungnahmen dazu sind im parlamentarischen Informationssystem des Landes zu finden:
https://opal.rlp.de/portala/vorgang/V-324989

NEUWAHLEN DES LANDESELTERNAUSSCHUSSES RHEINLAND-PFALZ

Elternausschusswahl

Einladung zur Vollversammlung des Landeselternausschusses nach den Vor-schriften des § 13 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. der Landesverordnung über die Eltern-mitwirkung in Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung (KiTaGEMLVO) mit Wahlen des neuen Vorstands des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz und an-schließender Konstituierung des Vorstands

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) lädt zur Vollversammlung des Landeselternausschusses in Rheinland-Pfalz nach den Vorschriften des § 13 Abs. 3 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. KiTaGEMLVO mit anschließender Wahl des neuen Vorstands des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz herzlich einladen.

Die Sitzung findet statt am Freitag, den 31. Januar 2025, im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, EG, Raum 006.

Beginn der Sitzung ist um 17.00 Uhr, der Einlass ist ab 16.00 Uhr möglich.

Parkmöglichkeiten stehen in den umliegenden Parkhäusern, z. B. Parkhaus Rheinallee III (bei Rewe, https://www.parken-in-mainz.de/de/parkhaeuser-tarife/park-haus-rheinallee-iii) zur Verfügung.

Als vorläufige Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
    Iris Egger-Otholt, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  2. Grußwort
    Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Dr. Stefanie Hubig
  3. Grußwort
    Ehrenvorsitzender des LEA, Herr Andreas Winheller
  4. Beschluss über die Tagesordnung
  5. Information über die gesetzlichen Aufgaben des LEA
    Doris Michell, Leiterin des Referates Kindertagesstätten, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  6. Berichterstattung des LEA-Vorstands
  7. Anträge der LEA-Delegierten
  8. Verabschiedung des LEA-Vorstands
  9. Wahl des Vorstands des Landeselternausschusses 2025
  10. Verschiedenes
  11. Konstituierung des Vorstands des Landeselternausschusses 2025

Wer an der Vollversammlung teilnehmen möchte, wird um Anmeldung und Mitteilung seiner Telefonnummer und Mailadresse und der Angabe, in welcher Funktion die Teilnahme erfolgt, gebeten.

  • als Delegierte oder Delegierter,
  • als Mitglied eines Vorstandes eines Kreis- oder Stadtelternausschusses
  • als Eltern i. S. d. § 2 Abs. 3 KiTaG (= Eltern und sonstige Personensorgeberechtigte), wenn Sie für die Wahl zum Vorstand kandidieren möchten,
  • als interessierte Eltern

Anmeldung per Mail unter: Kita-MZ (LSJV Mainz) Kita-MZ@lsjv.rlp.de .

Nennen Sie im Betreff bitte das Stichwort: LEA 2025.

SEXUALISIERTE GEWALT: VON OFFENSICHTLICHEM UND UNERWARTETEM – ANREGUNGEN UND IDEEN FÜR ELTERN UND FACHKRÄFTE 

Workshop

Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das in vielen Formen auftreten kann. Jedes Jahr sind zahlreiche Kinder und Jugendliche betroffen, und die Auswirkungen sind oft tiefgreifend und langanhaltend. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft dieses Thema offen ansprechen, um Betroffenen zu helfen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) bietet zu diesem Thema am Montag, 27. Januar 2025, um 19:30 Uhr via Microsoft Teams eine Online-Veranstaltung an.

Plakat_Sexualisierte_Gewalt

Die Veranstaltung zielt darauf ab, das Bewusstsein für die verschiedenen Facetten sexualisierter Gewalt zu schärfen. Es soll über die Anzeichen und Symptome informiert werden, die auf eine solche Gewalt hinweisen können, und darüber, wie wir Kinder davor schützen können.

Die Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung ist unter https://keasuew.de/anmeldung oder folgendem Button möglich möglich.

Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.

Rückfragen zur Veranstaltung können gerne gestellt werden. Sie können einfach auf die Mail mit Ihrer Teilnahmebestätigung antworten. Oder schreiben Sie dem KEA SÜW per Mail unter post@keasuew.de.

ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2025/26 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

das Kreisjugendamt hat in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

DER KEA DÜW WÜNSCHT EIN FROHES NEUES JAHR

Frohes neues Jahr 2025

Liebe EA-Mitglieder und liebe KEA-Delegierte,
liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und liebe Erzieher,
liebe Interessierte,

wir hoffen, Sie hatten erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Als Kreiselternausschuss möchten wir uns für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken und Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

Im Jahr 2025 stehen im Bereich der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz und auch im Landkreis Bad Dürkheim wichtige Themen an, die uns als Eltern und als Gemeinschaft betreffen. 

Ausbau der Betreuungsplätze im Landkreis Bad Dürkheim

Eines der zentralen Themen im Kita-Bereich wird der Ausbau der Betreuungsplätze bleiben. Auch im Landkreis Bad Dürkheim gibt es weiterhin einen steigenden Bedarf an Kita-Plätzen, die den Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung erfüllen. Einige Kitas werden deshalb ihre Kapazitäten erweitern oder neue Einrichtungen werden entstehen, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um allen Kindern eine frühkindliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen, die ihrem Bedarf entspricht.

Fachkräftemangel und Personalgewinnung

Ein weiteres, weiterhin dringendes Thema ist der Fachkräftemangel in den Kitas. Viele Einrichtungen kämpfen mit einer anhaltend hohen Personalfluktuation und Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Im Jahr 2025 wird es daher vorrangig darum gehen, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher weiter zu verbessern, um die Fachkräfte zu halten und neue vom Beruf der Fachkraft zu überzeugen. Hier sind auch wir als Eltern gefragt, indem wir die Arbeit des Kita-Personals wertschätzen und uns in den Austausch mit den Verantwortlichen über Lösungen einbringen.

Qualität der frühkindlichen Bildung

Neben dem Ausbau von Plätzen und der Sicherstellung von ausreichend Fachkräften wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiterhin ein zentrales Thema sein. In den Kitas im Landkreis Bad Dürkheim wird auch 2025 an der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten gearbeitet. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf der Förderung der Sprachkompetenz und der Unterstützung von Kindern mit verschiedenen sozialen und kulturellen Hintergründen. Diese Entwicklung ist entscheidend, um allen Kindern einen möglichst guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen.

Blick auf die Kita-Zukunft im Landkreis Bad Dürkheim

Abschließend möchten wir betonen, dass der Kreiselternausschuss auch im Jahr 2025 weiterhin ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen der Eltern haben wird. Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Kinder und der Eltern bei allen Entwicklungen im Kita-Bereich berücksichtigt werden. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den einzelnen Einrichtungen sowie mit den kommunalen Verantwortungsträgern im Landkreis Bad Dürkheim von großer Bedeutung sein.

Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr der Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr!

Herzliche Grüße,
Ihr Kreiselternausschuss Bad Dürkheim

Vorstand 2025