RUNDER TISCH ZUR KITA-SITUATION IN HASSLOCH

Runder Tisch

Am Dienstag, den 18. April 2023 hat die Gemeindeverwaltung Haßloch zusammen mit dem Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz (FKV RLP) und dem Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) Kita-Leitungen und Elternvertreter*innen der kommunalen Kitas zu einem „Runden Tisch“ in Haßloch eingeladen.

Kita-System
Das Kita-System ist sehr komplex!

Was der Abend deutlich herausgestellt hat, ist die Tatsache, dass das Kita-System sehr komplex ist! Bereits während des Impulsvortrages der Vorsitzenden des FKV RLP Frau Claudia Theobald und des Vorsitzenden des KEA DÜW Gordon Amuser wurden Probleme und entsprechende Handlungsalternativen in den Haßlocher Einrichtungen diskutiert.

Sozialgesetzbuch
Zwischen SGB VIII, KiTaG und kommunaler Pflichtaufgabe

Zu Beginn der Diskussion stand schon fast traditionell der Verweis auf das seit 1.7.2021 gültige KiTaG, welches mitschuldig für die aktuelle Misere sei. So fiel beispielsweise von Herrn Bürgermeister Meyer (CDU) der Satz, dass sich das Land beim KiTaG einen schlanken Fuß gemacht habe. Ein parteipolitischer Vorwurf, den die Verantwortungsgemeinschaft zu Genüge kennt.

Ein Verweis auf das KiTaG ist jedoch nicht möglich, ohne die Vorgaben des SGB VIII, einem Bundesgesetz aus Regierungszeiten der CDU, zu berücksichtigen. Das Land RLP kann im Bereich der Kitas lediglich eigenes Recht festlegen, insofern der Bund kein Recht gesetzt hat. In §§ 22 bis 26 SGB VIII wurden Regelungen geschaffen, die einen abstrakten Rahmen für das Kita-System bilden. Insofern konkretisiert das Land lediglich Vorgaben des Bundes, was die parteipolitischen Schuldzuweisungen von Herrn Meyer an absurdum führen. Die Inhalte des Rechtsanspruchs ergeben sich aus einem Zusammenspiel des SGB VIII sowie des KiTaG.

Das alte KiTaG legte bereits vor dem 01.07.2021 den Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Vor- und Nachmittag fest. Dabei sollte dem Bedarf der Eltern/Familien auch auf eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen Rechnungen getragen werden.

Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein exemplarischer Blick in die Kommentierung der Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes für das Kita-Jahr 2018/19 für die Gemeinde Haßloch.

Der Bedarf an Kindergartenplätze ist bei 4,5 Jahrgängen um 61 Plätze nicht gedeckt, die tatsächlichen Anmeldezahlen liegen jedoch noch höher. Die Kinderzahlen sind durch das Neubaugebiet weiter angestiegen, sodass der Fehlbedarf nicht mehr durch die bestehenden Ressourcen in den Kindertagesstätten aufgefangen werden können. Zur langfristigen Bedarfsdeckung plant die Gemeinde Haßloch den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte. Hierfür sollen die Bauplanungen bis Sommer 2018 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist derzeit bis 2020/2021 geplant. … Generell ist auch die Nachfrage nach Ganztagesplätzen in der Gemeinde Haßloch sehr hoch.

Anhand dieser Bedarfsprognose wird deutlich, dass das Problem mit in der bedarfsplanerischen und politischen Vergangenheit liegt und das neue KiTaG deutliche Versäumnisse aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten beleuchtet. Herr Bürgermeister Meyer hat jedoch seit seiner Amtsübernahme die Weichen der frühkindlichen Bildung in die richtige Richtung gestellt. Der nun endlich geplante Bau von zwei Einrichtungen, um die zahlreichen Provisorien abzulösen, eine eigene Ausbildungsoffensive von pädagogischen Fachkräften, Rahmenbedingungen für einen Vertretungspool usw. zeigen den richtigen Weg auf. In Haßloch stellt man sich seiner kommunalen Pflichtaufgabe und handelt.

Um das Kita-System hinsichtlich der Auswirkungen durch den Fachkräftemangel zu stabilisieren und zu entlasten, müssen die Kommunen und Träger ihre vakanten Stellen jedoch auch besetzen können. In der Vergangenheit wurden nicht ausreichend Fachkräfte ausgebildet, was Aufgabe des Landes gewesen wäre.  Mit der vergüteten Ausbildungsform, die nun allen Bewerber*innen offensteht, der Regelung, dass Azubis nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden, und einer Fachkräfteoffensive geht das Land ebenso die richtigen Schritte. Um dem Ziel einer kindgerechten Betreuung, Bildung und Förderung näher zu kommen, braucht es das absolute Engagement auf allen Ebenen des Kita-Systems.

Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel lähmt das Kita-System

Aber auch in Haßloch ist das Kita-System extrem durch den Fachkräftemangel belastet, der immer wieder zur Aktivierung des Maßnahmenplans und zu damit verbundenen Einschränkungen von Betreuungszeiten führt. Wie die Diskussion des Abends gezeigt hat, leiden unter der Situation in den Kitas gleichermaßen Träger, Fachkräfte, Eltern und Kinder.

Es kam eine kontroverse und auch anregende Diskussion über Lösungsansätze auf. Im Rahmen des Impulsvortrages wurden Alternativen zur Entlastung von Fachkräften aufgezeigt, die eine Stabilisierung der Betreuungssituation mit sich bringen. Die Stadtverwaltung hat aufgezeigt, welche Maßnahmen sie bereits ergriffen hat, aber auch verdeutlicht, wo die Probleme bei der Umsetzung liegen. Als Beispiel hat die Verwaltung die Möglichkeit eines Vertretungspools geschaffen, der jedoch in der aktuellen Situation nicht gefüllt werden kann.

Richtung
Der Spagat zwischen Bildung, Erziehung und Betreuung

Verständlicherweise fragte ein anwesender Elternvertreter kritisch nach, warum man jetzt hier eineinhalb Stunden sitze und nur zu hören bekommt, was nicht geht bzw. funktioniert. Daraufhin stand ein Lösungsvorschlag von Seiten der Elternvertreter*innen im Mittelpunkt der Diskussion, der die verstärkte Einbeziehung von Ehrenamtler*innen zur Entlastung der Fachkräfte zum Thema hatte. Auch bei den anwesenden Kita-Leitungen fand dieser Vorschlag Zuspruch. Die Verwaltung sicherte zu, den Vorschlag im Rahmen einer Beratung mit dem Landesjugendamt zu prüfen.

Weniger Zuspruch fand dieser Vorschlag bei Theobald und Amuser. Auch die Verwaltung wies auf potenzielle Problemstellungen hin, was beispielsweise das nicht vorhandene Direktionsrecht von Ehrenamtler*innen im Vergleich zu angestellten Aushilfskräften betrifft. Eine mögliche zunehmende Fluktuation der Bezugspersonen durch Ehrenamtler*innen ist zu befürchten, was letztendlich nicht nur aus pädagogischen Gesichtspunkten negative Auswirkungen haben kann, sondern auch in letzter Instanz eine Frage des Kindeswohls ist. Frau Theobald wurde in diesem Zusammenhang eine Extremposition vorgeworfen, was deutlich aufzeigt, dass aus der Not heraus, die Grenze zwischen für den weiteren Bildungsweg der Kinder elementarer Bildung sowie Erziehung und dem reinen Betreuungsanspruch sowohl bei Fachkräften als auch bei den Familien deutlich verschwommen ist.

Die Gewährleistung des Kindeswohls bezieht sich auf sozial/emotionale, körperliche und geistige Aspekte. So wie Kinder in körperlicher Hinsicht darauf angewiesen sind, dass sie regelmäßig essen, trinken und hygienisch versorgt werden, gehört zu den emotionalen Grundbedürfnissen kleiner Kinder, dass sie in Kitas eine geregelte Tagesstruktur und vor allem verlässliche, liebevolle und stabile Beziehungen zu ihren Bezugspersonen in der Kita vorfinden. Das ist kein Luxus, sondern das Fundament einer kindgerechten Kita-Betreuung.

In diesem Punkt waren sich Theobald und Amuser einig, dass das Kindeswohl eine nicht zu überschreitende Grenze darstellt. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Betreuung ein wichtiger Punkt, der im Verlaufe des Abends immer wieder genannt wurde. Jedoch sichert das Sozialgesetzbuch nicht nur Betreuung zu, sondern stellt auch Bildung und Erziehung heraus. In Zeiten des Fachkräftemangels befinden wir uns in einem Spagat, dieses Spannungsfeld zum Wohle der Kinder bestmöglich in Einklang zu bringen. Was aber nicht passieren darf, ist, den Fokus lediglich auf die Betreuung zu legen.

Was von Seiten der Anwesenden ebenso nicht berücksichtigt wurde, sind die wachsenden Anforderungen des Personalmanagements an Träger und Leitungen. Auch die Anleitung der Ehrenamtler*innen darf nicht unterschätzt werden. Die verbindliche und direktive Komponente von angestellten Aushilfen ist mit Entwicklungsmöglichkeiten verbunden. Notlösungen müssen immer mit mittel- und langfristigen Überlegungen verknüpft sein. Eine angestellte Aushilfe kann und soll durch Fort- und Weiterbildungsangebote den Quereinstieg in die Kita schaffen. Ziel muss es sein wieder mehr Fachkräfte in die Kitas zu holen. Es darf nicht dazu kommen durch den kostenneutralen Einsatz von Ehrenamtler*innen die aktuelle Notlage noch zu zementieren. Ebenso muss, wie in vielen Bereichen der Verantwortungsgemeinschaft, die Meinung zu diesem Thema bei Fachkräften und Eltern in den einzelnen Kitas erhoben werden. Es gilt hier immer, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Ehrenamtler*innen können das Angebot einer Kita sicherlich sinnvoll ergänzen, sie dürfen jedoch nicht als billige Lückenfüller eingesetzt werden.

Kindergarten
Unsere Kinder stehen im Mittelpunkt

Theobald und Amuser zeigen sich nach der Veranstaltung zufrieden. Es ist eine Diskussion in Gang gekommen, was auch das Ziel des Termins war. Man muss sich auch mal einig sein, sich eben nicht einig zu sein. Die Partner der Verantwortungsgemeinschaft saßen am „Runden Tisch“. Es war nicht zu erwarten, dass man nach dem Diskurs mit einem großen Konsens und einem Masterplan auseinandergeht.

Um den einleitenden Satz erneut aufzugreifen: Das Kita-System ist sehr komplex.

Es ist aber nicht nur komplex, was die Erfüllung des Rechts- oder Betreuungsanspruchs betrifft, sondern auch was gut für unsere Kinder ist. In all diesen Punkten muss sich die Verantwortungsgemeinschaft hinterfragen und überlegt an einem Strang ziehen. Aktuell entwickelt sich das Kita-System eher in eine Richtung der gegenseitigen Vorhaltungen. Wir dürfen bei allen Ideen und Gedankengängen nicht vergessen: Unsere Kinder stehen immer im Mittelpunkt!

EINSTIMMIGES VOTUM: GORDON AMUSER NEUER STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES LEA RLP

Elternausschusswahl

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) Rheinland-Pfalz, die gesetzlich repräsentative Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas, hat am 16.04.2023 im Rahmen einer Klausurtagung in Bad Dürkheim einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mit dem Bad Dürkheimer Gordon Amuser konnte ein erfahrener und hochmotivierter Elternvertreter für das Amt gewonnen werden. Amuser ist seit Jahren auf örtlicher, kommunaler und Landesebene in der Elternmitwirkung aktiv, und ein anerkannter Elternvertreter, der selbst ein breites Netzwerk im Kita-System pflegt.

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Gordon Amuser
Vorsitzender des KEA DÜW und neuer stellv. Vorsitzender des LEA RLP

„Gordon Amuser wird den LEA in seiner neuen Funktion mit Sicherheit zielführend unterstützen“, unterstreicht Karin Graeff, Vorsitzende des LEA. Der LEA freut sich zudem, dass Amusers Vorgänger, Benjamin Stihler (Neustadt a. d. Weinstr.), weiterhin aktiv im LEA-Vorstand als Beisitzer mitwirken wird. Somit kann der LEA auch in Zukunft auf seine langjährige Expertise in der Elternmitwirkung auf Landesebene zurückgreifen.

In der Klausurtagung wurden zusätzlich zur Wahl auch andere wichtige Themen behandelt. Der Fachkräftemangel war beispielsweise ein Fokusthema der Sitzung. „Gerade, wenn es um den Fachkräftemangel und die Möglichkeiten des neuen KiTa-Gesetzes geht, besteht noch viel Unwissenheit oder sogar gezielte Fehlinformation. Dies heizt die Gemüter der Verantwortungsgemeinschaft auf und spielt diese zum Teil sogar gegeneinander aus. Dadurch wird dem System nicht nur geschadet, sondern macht es bewusst handlungsunfähig. Deswegen hat sich der LEA zum Ziel gesetzt, dieses Problem nicht nur operativ, sondern strategisch anzugehen“, ergänzt Amuser zur Klausurtagung.

Die damit verbundene Aufklärungsarbeit geht der LEA konsequent an. Der LEA arbeitet auf allen Ebenen, um den Mehrwert der Elternmitwirkung deutlich zu machen. Der neue stellv. Vorsitzende Amuser fügt hinzu, „Die Elternmitwirkung ist eine wichtige Ressource. Nur gemeinsam, ohne politische Grabenkämpfe, die vielerorts konsequent von Trägern und Kommunen gepflegt werden, wird es uns möglich sein, auf die komplexen und vielschichtigen Aufgabenstellungen im Kitasystem Lösungen zu finden“.

Hintergrundinformationen:

Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.

Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Gordon Amuser (Stv. Vorsitzender), Katharina Blahnik, Cornelia Koscher, Prof. Dr. Jane Lê, Annegret Neugschwender, Benjamin Stihler, Dr. Julia Stock sowie Dr. Asif Stöckel-Karim (Beisitzer*innen), sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.

UNSERE UMFRAGE: WIE STEHT ES UM DIE KITA-LANDSCHAFT IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM?

Umfrage

Im Januar diesen Jahres hat der KEA DÜW alle Akteure des Kita-Systems gebeten, erneut an einer Umfrage teilzunehmen, die die Entwicklungen der Kitas im Landkreis behandelt und bereits im vergangenen Kita-Jahr umgesetzt wurde. Wir haben die Daten nun ausgewertet und einen Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres gezogen. Eine Präsentation mit den Ergebnissen finden Sie unter folgendem Button.

Steigendes Interesse an der Umsetzung des KiTaG

Zunächst lässt sich festhalten, dass das grundsätzliche Interesse an der Umsetzung des KiTaG in allen Akteursgruppen gestiegen ist. Dies lässt sich einerseits mit der breiten, medialen Präsenz der Betreuungsproblematik erklären, andererseits dürfte die unmittelbare Betroffenheit aller Akteure und die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Problemlösung das Interesse weiterhin gesteigert haben.

Ein differenzierter Blick auf die Trägerschaften der Kitas der Teilnehmenden verrät jedoch, dass das Interesse nicht überall gleichermaßen gestiegen ist. Vielmehr scheint es bei Teilnehmenden aus Kitas unter katholischer Trägerschaft seit der letzten Umfrage deutlich gesunken zu sein. Möglicherweise ist dies eine Langzeitfolge des Verhaltens der katholischen Kirche über die Dauer der Pandemie, in der sie sich mehr als kreativ im Umgang mit der geltenden Rechtslage gezeigt hat.

Probleme bei der Bedarfsabfrage in kommunaler Trägerschaft

Hinsichtlich eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine Bedarfsabfrage von zentraler Bedeutung, im Rahmen derer die Eltern und Erziehungsberechtigten ihren Betreuungsbedarf angeben können. Unsere Umfrage zeigte jedoch vor allem bei den Kitas in kommunaler Trägerschaft eklatante Lücken auf. Hierbei muss betont werden, dass das Kreisjugendamt im Vorfeld der Bedarfsabfrage einen, in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW erstellten Fragebogen vorbildlich an alle Kitas geschickt hatte, welcher lediglich an die Eltern hätte verteilt werden müssen. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, ob dieser Lapsus seitens der kommunalen Kitas begangen wurde, um ein ohnehin offensichtliches Problem nicht noch mit Zahlen zu untermauern, und so die ohnehin schon roten Zahlen im kreisweiten Bedarfsplan noch dunkelrot werden zu lassen. Auch bei der qualitativen Ausführung der Bedarfsabfrage umklammern die kommunalen Kitas die rote Laterne mit eiserner Faust. Während nur 46 Prozent der kommunalen Träger den Bedarf bei den Familien adäquat abfragen, führte über die Hälfte lediglich eine gebundene Bedarfsabfrage durch, die eine Erhebung eines individuellen Bedarfs nicht leisten kann. Auch bei den Kitas in katholischer Trägerschaft stellte sich der Anteil der gebundenen Abfragen mit einem Drittel als zu hoch dar.

Zufriedenheit mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung

Im Rahmen der Untersuchung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine siebenstündige Betreuung inkl. Mittagessen stellte sich im Allgemeinen eine wachsende Zufriedenheit dar. Interessanterweise stimmen die erhobenen negativen Bewertungen unter Vernachlässigung geringer Abweichungen durchaus mit den Anteilen der Teilzeitplätze im Bedarfsplan des Kita-Jahres 22/23 überein – eine Bestätigung, dass die durchgeführte Umfrage, auch wenn sie nicht repräsentativ ist, durchaus in der Lage ist, die Realität in der Kitawelt abzubilden.

Ursächlich für die verzögerte Umsetzung des Rechtsanspruchs sehen die Umfrageteilnehmer*innen in erster Linie den Fachkräftemangel, gefolgt von fehlenden Küchenkapazitäten und ausstehenden Baumaßnahmen.

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs gewinnt vor dem Hintergrund der wachsenden Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Relevanz, während der Bedarf an Teilzeitplätzen seit der letzten Umfrage deutlich gesunken ist. Konsistent zur Relevanz der Betreuung während der Kita-Phase stellt sich auch deren Relevanz nach der Kita-Phase dar. Während nur noch 19 % der Befragten angibt, keine Betreuung zu benötigen, ist der Bedarf an Hortplätzen gestiegen.

Diskrepanzen bei Maßnahmenplan und Konzeption

Infolge des Fachkräftemangels und der Überlastung der noch verfügbaren Fachkräfte kommt es vermehrt dazu, dass der Maßnahmenplan greifen muss. Dieser enthält festgelegte Handlungsabfolgen, welche bei Personalunterschreitungen ergriffen werden. Dieser Maßnahmenplan unterliegt dem Anhörungsrecht der Elternausschüsse der jeweiligen Kitas. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass 61% der Elternvertreter*innen eben diesen überhaupt nicht kennen zu scheinen.

Auch im Rahmen der Konzeption zeigen sich Diskrepanzen. So geben 60% der befragten Kita-Vertreter*innen an, dass die Konzeption der jeweiligen Kita geändert wurde. Fraglich ist, weshalb dies den Elternvertreter*innen trotz ihres Anhörungsrechts bei Änderungen der Konzeption unbekannt ist. Auch eine Besprechung dieses Themas im Kita-Beirat wäre durchaus angebracht. Besonders pikant werden diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund, dass die Elternvertreter*innen ihr eigenes Wissen zur Elternmitwirkung mehrheitlich gut bewerten.

Die Zufriedenheit mit der Konzeption scheint unter den Kita-Vertreter*innen nachzulassen. Überraschend ist darüber hinaus, dass 17 % der Eltern und 20 % der Elternvertreter*innen die Konzeption der jeweiligen Kita überhaupt nicht zu kennen scheinen, obgleich diese das Leben in der Kita maßgeblich bestimmt und auch ein Kriterium bei der Auswahl der Kita sein sollte.

Bezüglich der Bekanntheit des Kita-Beirats hat sich die Lage im Vergleich zur letzten Umfrage deutlich verbessert. Problematisch ist hierbei jedoch, dass viele der nötigen Sitzungen bislang nicht stattgefunden haben, obwohl diese mindestens einmal im Jahr vorgesehen sind.

Der Informationsfluss – Verlagerung der Quelle

Hinsichtlich des Informationsflusses gewinnt das wachsende Elternnetzwerk immer mehr an Bedeutung und auch das Interesse an der Elternmitwirkung hat sich signifikant verbessert, sodass die Elternmitwirkung Wirkung zu zeigen scheint. Der aktuellen Umfrage zufolge sind Elternvertretungen zusammen mit den Kitas die wichtigste Informationsquelle. Bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs besteht jedoch nach wie vor eine signifikante Desinformation. Während im Allgemeinen ein positiver Trend zu verzeichnen ist, ist vor allem der deutlich erhöhte Anteil an desinformierten Kita-Vertreter*innen mehr als bedenklich.

Der Informationsfluss zwischen Eltern und Kita scheint sich seit unserer letzten Umfrage verschlechtert zu haben. Während sich die Einschätzungen der Kita-Vertreter*innen im Vergleich deutlich von sehr guten Bewertungen hin zu guten und befriedigenden Bewertungen verschoben haben, gibt es unter den Elternvertreter*innen die Tendenz einer Wanderung von befriedigenden zu mangelhaften Bewertungen. Dies ist möglicherweise ein Indiz für den durchaus unterschiedlichem Usus einzelner Kitas bezüglich Informationsweitergabe und Transparenz.

REGELUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT KINDERN, DIE DAS ZWEITE LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN

KiTaGAVO

Mit diesem Rundschreiben möchte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Klärung einer Fragestellung beitragen, die immer an dieses herangetragen wird und in der Praxis für die Umsetzung von Bedeutung ist.

Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben:

Nach dem neuen KiTaG gibt es Plätze für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte U2-Plätze, und Plätze für Kinder nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte Ü2-Plätze.

Seitens der Jugendämter wurde an das Land herangetragen, dass es erforderlich sein könne, ein Kind auch nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf einem U2-Platz zu belassen, da möglicherweise kein freier Ü2-Platz gegeben sei.

Grundsätzlich gilt:

Vollendet ein Kind das zweite Lebensjahr, so muss es von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz wechseln. Dafür muss, wenn das Kind weiter in derselben Kita betreut werden soll, ein Ü2-Platz frei sein. Die sich daraus ergebende Konsequenz, dass nicht alle Plätze einer Einrichtung ganzjährig belegt sein können, ist systemimmanent und Bestandteil der Personalisierung des Kita-Systems. Denn auch dann, wenn ein Kind nicht ab dem ersten Lebensjahr eine Kita besucht, sondern den Ü2-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und dem Beginn der Beitragsfreiheit beansprucht, ergibt sich, dass Plätze frei sein müssen, wenn der Rechtsanspruch mit dem Geburtstag des Kindes eintritt. Sind also nicht ausreichend Plätze für den Wechsel eines Kindes von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz einerseits oder für die Aufnahme eines Kindes zu seinem zweiten Geburtstag andererseits vorhanden, so ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefordert, auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Um dennoch in akuten Fällen Abhilfe schaffen zu können, ist in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden Folgendes möglich:

U2-Plätze können für längstens sechs Monate pro Jahr mit einem Ü2-Kind belegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Der Einrichtungsträger muss diese abweichende Belegung mit dem Jugendamt abgestimmt haben, bevor von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird.
  2. Sowohl an der Personalbemessung als auch an der Finanzierung ändert sich durch die abweichende Belegung nichts, d. h. der U2-Platz bleibt ein U2-Platz. Er muss wie ein U2-Platz personalisiert werden und erhält die Förderung eines U2-Platzes.
  3. Ein abweichend belegter U2-Platz gilt bei der Berechnung der Toleranz nach § 5 KiTaGAVO als unbelegt.

Eine regelmäßige Bewertung ist von Seiten des Landes vorgesehen. Spätestens in 2024 wird überprüft, wie die abweichenden Belegungen 2022 und 2023 wahrgenommen wurden und ob sich Hinweise auf Fehlanreize ergeben, die einen bedarfsgerechten Ausbau hindern. Auch die Einhaltung der Toleranzen kann nach zwei Durchgängen schon etwas valider bewertet werden. Entsprechend wird darüber entschieden werden, ob die Regelung für 2025 und ggf. Folgejahre bis längstens 2028 (entsprechend der Übergangsfrist Mittagessen / Zeitraum der Evaluation) fortgesetzt wird.

DER KEA DÜW WÜNSCHT FROHE OSTERN!

Ostereier

Liebe Kinder, Eltern und Kita-Fachkräfte,

wir senden Euch herzliche Ostergrüße und wünsche Euch eine schöne Zeit mit euren Liebsten. Genießt die Auszeit, lasst es euch gut gehen und tankt Kraft für die kommenden Aufgaben.

Ostern 2023

Wir hoffen, Ihr habt eine fröhliche und entspannte Osterzeit voller Freude, Spaß und Abenteuer.

Herzliche Grüße,
Euer KEA DÜW