FRÜHKINDLICHE BILDUNG IST MEHR ALS EIN HAUSHALTSPOSTEN

Sparschwein

Wie die RHEINPFALZ in Ihrem Artikel „Eltern fordern: Die Kita braucht mehr Personal“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, ist die Situation in der städtischen Kita mit Hort am Südring aus Sicht des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels keine Ausnahme, was jedoch keine Ausrede sein darf. „Es kann für einen verantwortungsvollen Träger nicht die Lösung sein, den Rechtsanspruch auf dem Papier zu erfüllen und sich dann über Wochen auf den Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen zu berufen“, so der Vorsitzende des KEA DÜW Gordon Amuser. Die Probleme der Stadt Grünstadt als kommunaler Träger sind, wie bei vielen anderen Trägern auch, eindeutig zum Großteil hausgemacht. Hier sind fehlende Investitionsbereitschaft in den vergangenen „besseren“ Jahren zu nennen, sowie mangelndes Personalmanagement und ein spitzer Rotstift im Kita-Bereich.

Eigene Fehler Eltern und Kinder ausbaden zu lassen, zeigt deutlich auf, welchen Stellenwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den planerischen Gedankenspielen des Trägers hatte. „Wenn Herr Bürgermeister Wagner davon ausgeht, dass sich die Situation in der Einrichtung entspannt, da vier Fachkräfte aus dem Urlaub zurückkehren, lässt dies unweigerlich die Frage zu, wie gutes Personalmanagement eines Trägers im Rahmen einer ohnehin angespannten Betreuungssituation seit Beginn des Kita-Jahres aussieht“, kritisiert Amuser. Fachkräfte für Vertretungspools und Hauswirtschaftskräfte sind nun wieder eine Lösung, obwohl diese aus Trägersicht sogenannten freiwilligen Leistungen noch vor wenigen Tagen gestrichen werden sollten (siehe RHEINPFALZ-Artikel „Bekommen Erzieherinnen künftig keine Hilfe mehr?“ vom 30. September 2022). Eine klare Strategie, um der Betreuungsproblematik entgegenzuwirken, sieht anders aus. „Aufgrund eingeschränkter finanzieller Spielräume den vorherrschenden Status quo in Grünstadter Kitas in Frage zu stellen, ist von Herrn Wagner eine bedrohliche Aussage, da eben dieser für Kinder, Eltern und Fachkräfte, wie das Beispiel der Kita am Südring zeigt, ohnehin kaum mehr zumutbar ist.“ Der Vorsitzende des KEA erwartet eine Haltungsänderung bei der Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita, die eine elementare Bedeutung bei der Entwicklung unserer Kinder hat.

Anstatt bei der frühkindlichen Bildung in Kitas zu sparen und auch die Rahmenbedingungen des eigenen Personals, nämlich der Fachkräfte, weiter zu verschlechtern sowie den als eines der ursächlichen Probleme aufgeführten Fachkräftemangel zusätzlich zu befeuern, muss nun auch der Träger alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Kita-System zu entlasten. „Es muss geschaut werden, wo der Rotstift außerhalb der Kitas angesetzt werden muss, um die Ressourcen in den Einrichtungen auszubauen. Ansonsten wird sich die düstere Prognose von Herrn Wagner bewahrheiten. Grünstadt hat ohnehin noch einen langen Weg bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs vor sich, der seit über einem Jahr bereits der gesicherte Status quo sein sollte“, schließt Amuser ab.

NEWSLETTER 10/22

Kinderfest

Das neue Kita-Jahr ist noch nicht alt und und erste Fragen sowie Problemstellungen erreichen uns bzw. werden auch in der Presse diskutiert. 

Als Elternvertreter möchten wir zu wichtigen Themen rund um das Kita-System informieren, Stellung beziehen und auch Missverständnisse ausräumen, die noch viel zu oft kommuniziert werden.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • Mitglieder im EA – Sind die gewählten immer im Amt?
    Gibt es eine Mindestanzahl an EA-Mitglieder?
  • Missverständnisse und Bedarfsplanung
    Rechtsanspruch, Eltern fordern nicht und die Rolle der Bedarfsplanung 
  • Frühkindliche Bildung ist mehr als ein Haushaltsposten
    Wie der kommunale Grünstadter Träger diskutiert, das Kita-System noch mehr zu belasten
  • Träger müssen ihrer Verantwortung nachkommen!
    Vertretungs- und Hauswirtschaftskräfte dürfen nicht gestrichen werden
  • Corona-Herbst
    Keine Kita-spezifischen Regelungen in der 34. CoBeLVO
  • Elternausschusswahlen 2022
    Warum soll in der Regel in Präsenz gewählt werden
  • Rundschreiben des Landesjugendamtes zur Änderung der KiTaGAVO
    Wie kurzfristig die Fachkräfte entlastet werden sollen

Elternausschusswahl

MITGLIEDER IM EA – SIND DIE GEWÄHLTEN IMMER IM AMT?

Vor dem Hintergrund des § 22a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII muss kollektive Elternmitwirkung stattfinden. Das jährliche Gründen und Zustandebringen eines neuen Elternausschusses mit Mitgliedern, deren Kinder die Kita […]


Kiita-Zukunftsgesetz

MISSVERSTÄNDNISSE UND BEDARFSPLANUNG

Wie die Rheinpfalz in ihrem Artikel „Kitas vor großen Herausforderungen“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, wird weiterhin der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen als großer […]


Sparschwein

FRÜHKINDLICHE BILDUNG IST MEHR ALS EIN HAUSHALTSPOSTEN

Wie die RHEINPFALZ in Ihrem Artikel „Eltern fordern: Die Kita braucht mehr Personal“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, ist die Situation in der städtischen Kita mit Hort am Südring aus […]


Geld

TRÄGER MÜSSEN IHRER VERANTWORTUNG NACHKOMMEN!

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Bekommen Erzieherinnen keine Hilfe mehr?“ (hier geht es zum Artikel) am 1. Oktober 2022 berichtet hat, überlegt die Stadt Grünstadt pädagogische Vertretungs- sowie Hauswirtschaftskräfte […]


Corona

CORONA-HERBST

Die seit dem 01.10.22 gültige 34. Corona-Bekämpfungsverordnung enthält nach wie vor keine kita-spezifischen Regelungen. Die Kitas befinden sich also nach wie vor im Regelbetrieb. Alle wichtigen Infos rund um die […]


Elternausschusswahl

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2022

Den KEA DÜW erreichen Anfragen, ob nicht auf die Elternversammlung verzichtet werden und stattdessen eine Brief-/Urnenwahl der Elternausschüsse erfolgen könne? Wir nehmen dies als Anlass, um über die rechtlichen und […]


KiTaGAVO

RUNDSCHREIBEN DES LANDESJUGENDAMTS ZUR ÄNDERUNG DER KiTaGAVO

Am 20. Juli 2022 wurden die Änderungen der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaGAVO) veröffentlicht. Mit […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

TRÄGER MÜSSEN IHRER VERANTWORTUNG NACHKOMMEN!

Geld

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Bekommen Erzieherinnen keine Hilfe mehr?“ (hier geht es zum Artikel) am 1. Oktober 2022 berichtet hat, überlegt die Stadt Grünstadt pädagogische Vertretungs- sowie Hauswirtschaftskräfte in den eigenen kommunalen Kitas im kommenden Haushalt 2023 einzusparen. Argumentiert wird mit der Freiwilligkeit dieser Möglichkeit, Energiekosten, Inflation und hohen Anforderungen.

KiTas gehören zur kommunalen Pflichtaufgabe und Einrichtungen werden seit Jahren von einem Großteil der Träger zum Nachteil von Kindern, Familien und Erzieher*innen nur mit dem absoluten Muss ausgestattet, wie die geplanten Einsparrungen des Grünstadter Trägers erneut deutlich aufzeigen. „So werden aktuelle Probleme, wie z. B. dem Fachkräftemangel und den damit verbundenen Belastungen für Kinder und deren Familien nicht entgegengewirkt, sondern sehenden Auges die Situation weiter verschärft. Auch Träger müssen sich der Verantwortung für das Kita-System endlich bewusst werden.“, so der Vorsitzende des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) Gordon Amuser.

Die für KiTas vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften ist laut KiTa-Gesetz grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen. Die verlässliche Antwort, wie dies ohne die Bereitstellung eines Vertretungspools möglich gemacht werden soll, ohne ständig den Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen anzuwenden, bleibt die Stadt Grünstadt als Verantwortlicher schuldig. „Eine Verschlechterung der ohnehin angespannten Betreuungs- und Erziehungssituation ist vorprogrammiert. Vertretungspools zum Wohle der Kinder, Eltern und auch Fachkräften müssen erhalten und, wenn noch nicht vorhanden, aufgebaut werden.“ fordert Amuser. Zusätzliche Personalkosten für notwendige Vertretungen von Fachkräften werden vom Land bei der Mitfinanzierung berücksichtigt.

Neben den pädagogischen Fachkräften kann ein Träger laut KiTaG vor allem Wirtschaftskräfte, also auch Küchenpersonal, begründet einsetzen, wie es die jeweilige Kita benötigt. Dieses Personal wird ebenso vom Land mitfanziert. So werden Fachkräfte insbesondere in der Mittagszeit entlastet, damit sie sich auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. „Eine solche Möglichkeit auf Kosten der pädagogischen Arbeit mit den Kindern nicht wahrzunehmen, ist leider ein deutliches Zeichen, dass man als Träger nicht seiner Verantwortung bei der frühkindlichen Bildung sowie auch als Arbeitgeber nachkommen möchte. Hier eine Lösung durch ehrenamtliche Helfer anzuführen, beruht alleine auf einem rein wirtschaftlichen Denken und nicht auf dem Kindeswohl.“, kritisiert der Vorsitzende des KEA DÜW.

Die Elternvertreter auf Kreis- auf Landesebene setzen sich für verbindliche Vertretungspools ein, damit eine weitere Belastung der Familien und Fachkräfte in dieser fragilen Betreuungssituation vermieden wird. Ebenso ist es ein Ziel, dass sichergestellt wird, dass durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendämtern und Trägern in allen Kitas in RLP ausreichend Hauswirtschaftskräfte zur Verfügung gestellt werden.“ Die Sicherstellung der frühkindlichen Bildung unserer Kinder darf nicht ständig der erste Sparposten der Verantwortlichen sein!“, fordert Amuser.

Auch die Umsetzung der in den Tarifverhandlungen erst kürzlich durchgesetzten zusätzlichen Erholungstage für Fachkräfte in kommunalen KiTas zeigt die aktuelle Haltung der Träger gegenüber den Familien. Anstatt, wie beispielsweise vom Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in RLP gefordert, die Erholungstage personell auszugleichen, um zusätzliche Schließtage zu vermeiden, wird eben dies von den Trägern getan. „Wenn dies jetzt für das Jahr 2022 nicht die Ausnahme bleibt, wurde bewusst von Trägervertretern und Gewerkschaften auf dem Rücken der Familien verhandelt. Eine Haltungsänderung der Träger ist dringend notwendig.“, ergänzt Amuser abschließend

CORONA-HERBST

Corona

Die seit dem 01.10.22 gültige 34. Corona-Bekämpfungsverordnung enthält nach wie vor keine kita-spezifischen Regelungen.

Die Kitas befinden sich also nach wie vor im Regelbetrieb. Alle wichtigen Infos rund um die Kindertagesbetreuung in Pandemiezeiten findet Ihr hier: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/.

Schutzmaßnahmen, die mit Einschränkungen des Betreuungsumfanges und des pädagogischen Angebotes einhergehen, sind nicht zulässig.

Dennoch kann es zu solchen Einschränkungen kommen, wenn z.B. nicht genug Personal zur Verfügung steht. Dann kommen die Maßnahmenpläne zum Einsatz. Der kita-eigene Maßnahmenplan wurde durch die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft – also auch unter Mitarbeit des Elternausschusses – erstellt und wird auch durch diese evaluiert.

Besonders in Kitas, in denen der Maßnahmenplan häufig und über längere Zeit zum Einsatz kommt, macht es Sinn die Evaluation besonders sorgfältig und transparent zu betreiben.

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2022

Elternausschusswahl

Den KEA DÜW erreichen Anfragen, ob nicht auf die Elternversammlung verzichtet werden und stattdessen eine Brief-/Urnenwahl der Elternausschüsse erfolgen könne?

Wir nehmen dies als Anlass, um über die rechtlichen und fachlichen Hintergründe aufzuklären. Gern können diese Informationen genutzt werden, um die Eltern und ggf. Kitas/Träger aufzuklären.

Wichtige Eckpunkte:

  • Um die Wahlen eines Elternausschusses durchzuführen, ist in jedem Fall eine Elternversammlung vor Ort erforderlich. Ein Online-Elternabend reicht nicht aus.
  • Die Wahl in Gruppenelternabenden ist unzulässig.
  • Freie Träger können hier nur dann abweichen, wenn sie eine eigene Satzung/Ordnung bzw. bei kirchlichen Trägern eine Kirchenordnung erlassen haben. Näheres dazu in der Elternmitwirkungsbroschüre.

Elternversammlung – was ist das und wozu ist es gut?

Gemäß § 9 Abs. 1 KiTaG findet die institutionalisierte Elternmitwirkung in zwei Gremien statt – in der Elternversammlung und dem Elternausschuss (EA). Die Elternversammlung ist dabei das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Hier findet die direkte Meinungs- und Willensbildung der Kita-Elternschaft statt.

Nur in der Elternversammlung treffen sich alle Kita-Eltern und können grundsätzliche Fragen der Einrichtung besprechen und diskutieren, damit alle Eltern einbezogen werden. Da in der Regel nur eine Elternversammlung je Kita-Jahr stattfindet, sollte es im Interesse der Eltern liegen, sich an diesem Diskurs zu beteiligen. Eine gute Kita-Qualität kann nur entstehen, wenn die Eltern bei der Gestaltung der Kita-Arbeit mitreden und mitarbeiten. Eltern sind wichtige Partner in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Die Wahl des Elternausschusses ist auch nur eine und nicht die ausschließliche Aufgabe der Elternversammlung. Mit dem Auftrag ausdrücklicher Berichterstattung durch Träger und (bisherigen) Elternausschuss ist sichergestellt, dass insbesondere auch auf der Wahlversammlung die Chance zum inhaltlichen Austausch genutzt werden soll. Dies bietet dann auch die Gelegenheit, im späteren Verlauf der Sitzung eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen.

Die Elternversammlung gehört zur inhaltlichen und pädagogischen Arbeit mit den Eltern. Insofern ist diese Arbeit in der Personalisierung inbegriffen, sie ist keine „Zusatzleistung“ der Fachkräfte und Kita-Leitung; sie führt daher nicht zu Überstunden.

Ist eine geringe Beteiligung an der Elternversammlung ein Hindernis für die Durchführung der Elternausschuss-Wahlen?

Generell besteht der Elternausschuss aus einem Mitglied pro angefangene zehn Betreuungsplätze der Kita – laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus drei Mitgliedern. Die Elternversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Eltern beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ordnungsgemäß bedeutet: Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus und auf einem Weg (oder mehreren Wegen), der alle Eltern erreicht. Auch bei einer geringen Wahlbeteiligung ist die Wahl eines Elternausschusses gültig.

Bei der Wahl der Elternvertretung ergibt sich die Legitimation nicht durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen basierend auf einem Steckbrief wie bei einer Brief-/Urnenwahl, der zu wesentlichen Themen des Kita-Alltags keine Aussagen erlaubt. Vielmehr sind die Vertreter der Eltern dadurch legitimiert, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, mit den Kandidaten Diskussionen zu verschieden gelagerten Themen zu führen. Themen, welche höchst unterschiedlich sein können, wie die Eltern es sind, die vertreten werden. Engagierte sowie interessierte Eltern treffen bei einer Elternversammlung, eine deutlich zielführendere Wahlentscheidung.

Legal / Illegal – NICHT egal!

Weder Träger, Kita-Leitungen noch Eltern selbst sollten die institutionalisierte Elternmitwirkung als nebensächlich abtun, denn es geht hier um gesetzlich legitimierte, demokratische Gremien. Die Wahlen – und auch die darauffolgende Amtsführung – sind genauso ernst zu nehmen wie die von Ortsvorstehern, Landräten usw. Keinesfalls darf ein Elternausschuss nur gewählt werden, damit es ihn auf dem Papier gibt. Eine solche Denkweise sollte keinem offiziellen Gremium als Grundlage dienen. Erst recht sollte es nicht in einer Kita passieren, die ein Ort der Demokratiebildung für unsere Kinder ist.

Eine Brief-/Urnenwahl sollte nur aus gewichtigen Gründen (z.B. hohe Anzahl an Schichtarbeitern in der Elternschaft) gewählt werden. Sie muss immer in einer Elternversammlung beschlossen werden. § 4 Abs. 3 KiTaG EMLVO lässt es zu, dass die Elternversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen beschließen kann, die Wahl nicht direkt in der Versammlung, sondern in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Diese Entscheidung steht nur der Elternversammlung zu. Durch Träger oder bisherigen Elternausschuss beschlossene Urnenwahlen sind und bleiben ungültig.

Die Information und die Erörterung der grundsätzlichen Fragen in der Elternversammlung sind so bedeutsam für die spätere Arbeit des Elternausschusses und seine Legitimation, dass darauf in keinem Fall verzichtet werden kann.

In der aktuellen Situation ohne Corona-Einschränkungen ist eine Elternversammlung also zwingend durchzuführen. Im vergangenen Jahr war eine Brief-/Urnenwahl auch nur bis zum 12. September ohne Beschluss der Elternversammlung aufgrund einer Regelung in der damals gültigen CoBeLVO möglich.

Wozu Elternmitwirkung?

Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage. Kinder können sich in der Kita nur dann gut entwickeln, wenn das Kita-Team, die Leitung, die Eltern und die Träger kooperativ zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten. §3 Abs. 1 KiTaG spricht von der „Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle des Kindes“. Diese „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ ist zentrale Voraussetzung für eine gute Kita-Qualität.

Was tun, wenn die Beteiligung der Eltern schwindet?

Viele Kitas melden einen „Trend“, nach dem die Mitwirkung der Eltern immer weiter zurückgeht. Ist das der Fall, muss dem klar entgegengewirkt werden. Allerdings kann dies keinesfalls in weiteren Kontaktreduzierungen, wie es Brief-/Urnenwahlen mit sich bringen, geschehen. Vielmehr kann und soll die Frage, wie eine besser gelebte Elternmitwirkung in der Kita erreicht werden kann, mit dem Elternausschuss, der Elternversammlung, bei Elterngesprächen und im Kita-Beirat besprochen und bearbeitet werden. Zudem sollte hier der Kontakt zu Beratungsstellen (z.B. das örtliche oder überörtliche Jugendamt), Konsultations-Kitas mit entsprechenden Schwerpunkten oder der Besuch gezielter Fortbildungen erfolgen. So kann Ursachenforschung betrieben und dann entsprechend gegengesteuert werden.

Oftmals hilft eine gemeinsame und intensivere Beschäftigung mit dem Thema enorm weiter. Von Kita-Akteuren, die sich bereits auf diesen Weg gemacht haben, kommen oft Aussagen wie: „Rückblickend ist klar, dass die Elternmitwirkung so nicht funktionieren konnte. Aber das haben wir damals nicht sehen können.“

Informationen rund um die Elternmitwirkung finden Interessierte auch in unserem Start-Kit, das auf 8 Seiten einen schnellen Überblick liefert.