NEUES CORONA-RUNDSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Das Landesjugendamt hat ein neues Rundschreiben zum Thema Corona herausgegeben.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes zum 30. Juni 2022
    Weiterhin kostenfreie Testung bis Vollendung des 5. Lebensjahres
  • Verlängerungen der Absonderungsverordnung sowie der Corona-Bekämpfungsverordnung
  • Merkblatt „Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung“

Wie den Nachrichten der vergangenen Woche zu entnehmen war, hat das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Testverordnung geändert.

Was bedeuten die Änderungen für den Bereich KiTa?

Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiter kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita. Die Kooperationen zwischen Trägern/Einrichtungen/mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die Einwilligung der Eltern vorliegen muss.

Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen dieser mit einer Zuzahlung von 3,00 Euro in Anspruch genommen werden kann. Ob bei Ihren Kindern eine solche Möglichkeit besteht, können Sie über folgende Dokumente prüfen:

  • beigefügtes Formular „Selbstauskunft/Nachweis nach zur Inanspruchnahme von Testungen“,

Die vollständige Corona-Testverordnung ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html.

Weiter möchten wir Sie über die aktuellen Landesregelungen informieren:

Das Land hat seine Corona-Absonderungsverordnung noch einmal verlängert. Für den Bereich KiTa ergeben sich daraus keine Änderungen. Es gelten weiterhin die bekannten Informationsketten für „Kontaktpersonen“.

Das Land hat auch seine Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert; diese enthält weiterhin keine speziellen Regelungen für den Bereich KiTa.

Das Ministerium für Bildung passt seine Corona-FAQ derzeit an die neuen Regelungen / Laufzeiten der Regelungen an. Unter https://s.rlp.de/coronakita können Sie diese zeitnah abrufen. Dort finden sie auch ein neues Merkblatt zum Thema „Impfungen / Auffrischimfpungen Corona / Influenza“.

Speziell im Kampf gegen das Coronavirus bleibt die Impfung eines der zentralen Mittel um sich selbst und andere zu schützen.

NEWSLETTER 07/22

Über uns

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

heute schicken wir Ihnen wie gewohnt unseren Newsletter für den Monat Juli. Dabei werden die folgenden Themen behandelt:

  • Kita-Leitung bald beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss 
    Antrag des KEA DÜW zumindest abgeändert angenommen.
  • KEA DÜW kritisiert Aussagen der Stadtverwaltung Bad Dürkheim
    Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte steht noch in weiter Ferne.
  • Umfrage zur Bedarfsabfrage/-planung für das Kita-Jahr 2022/23
    Die Ergebnisse der Umfrage sind veröffentlicht.
  • Kita-Quiz
    Hier können alle Kita-Akteure ihr Wissen über Elternmitwirkung und das KiTaG testen.
  • LEA kritisiert angekündigte Betreuungseinschränkungen durch Tarifeinigung für kommunale Kitas
    Müssen unsere Kinder jetzt die Suppe auslöffeln?

Kaugummi

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird. Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der […]


Ärger

KEA DÜW KRITISIERT AUSSAGEN DER STADTVERWALTUNG BAD DÜRKHEIM IM SOZIALAUSSCHUSS VOM 28.6.22

Ob in der Stadt Bad Dürkheim überhaupt eine Kindertagesstätte und ein Hort am Standort der Valentin-Ostertag-Schule benötigt wird, stellte die zuständige Beigeordnete Frau Judith Hagen in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bad Dürkheim am 28.06.2022 in Frage („Die Rheinpfalz“ vom 30.06.2022). Wie richtig bemerkt wurde, stellte sich diese Frage bereits erstmals im Jahr 2018. […]


Umfrage Bedarfsplanung

ERGEBNISSE DER ELTERNUMFRAGE ZUM BEDARFSGERECHTEN BETREUUNGSANGEBOT

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich nun die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken. Um ein Bild der aktuellen Bedarfssituation aus Sicht der Eltern und Sorgeberechtigten zu erhalten, führte der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim in den […]


Kita-Quiz

KITA-QUIZ

Bei vielen Eltern besteht Unsicherheit darüber, welche Rechte und Pflichten sie, der Elternausschuss oder der Kita-Beirat haben. Nicht selten herrscht die Meinung vor, der Elternausschuss sei vor allem für organisatorische Dinge rund um die Kita zuständig. Dass der Gesetzgeber den Elternvertretern jedoch einen wichtigen Auftrag erteilt hat, ist den wenigsten bewusst. Sie haben Lust Ihre […]


Presse

LEA KRITISIERT ANGEKÜNDIGTE BETREUUNGSEINSCHRÄNKUNGEN DURCH TARIFEINIGUNG FÜR KOMMUNALE KITAS

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP hat Äußerungen des Geschäftsführers der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Wolfgang Spree scharf kritisiert. Spree hatte in der Presse angekündigt, dass die neu vereinbarten „Entlastungstage“ für die Fachkräfte zu einer reduzierten Präsenz der Fachkräfte in den Einrichtungen führen werden und deshalb auch zusätzliche Schließtage in den Kindertagesstätten nach sich […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Kaugummi

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird.

Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der Kindertagesstätten, hält der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) für dauerhaft notwendig im JHA. Die daraus gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen sind in hohem Maße relevant für die Jugendhilfeplanung und auch für die Entscheidungen, die im JHA getroffen werden.

Daher hat der KEA DÜW in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3. November 2021 den Antrag gestellt, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fachkräfte der Kindertagesstätten als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.

Dieser Antrag wurde auch in der genannten Sitzung angenommen, jedoch ist dem KEA im Antrag ein Fehler unterlaufen, der auch von Seiten der Verwaltung erst im Nachgang bemerkt wurde.

Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim sieht vor, dass die beratenden Mitglieder von einer bestimmten Person,  einem Gremium oder einer Körperschaft entsendet werden. Da kein entsprechender Verband /Organisation der Kindertagesstätten besteht, ist eine Entsendung im Sinne der Satzung des Jugendamtes nicht möglich gewesen.

Daraufhin wurde von Seiten des Kreisjugendamts mit dem KEA abgestimmt, in der Sitzung vom 29.06.2022 einen neuen Beschluss inkl. einer entsprechenden Satzungsänderung des Kreisjugendamtes zu fassen, der es ermöglicht, dass die Jugendamtsleitung eine Fachkrafte beruft.

Leider wurde in der Beschlussvorlage ein kleiner aber aus unserer Sicht nicht unwesentlicher Punkt abgeändert. Die Jugendamtsleitung beruft eine Person aus dem Kreis der Kindergartenleiter*innen im Landkreis.

Dies ist leider eine grundlegende Änderung unseres ursprünglichen Antrags, der auch von den anwesenden Trägervertretern befürwortet wurde. Was im November letzten Jahres noch für gut befunden wurde, war anscheinend nicht mehr ausreichend. Leider ist der Fehler, den die Amateure gemacht haben, den Profis auch nicht aufgefallen. Aber Kommunikation auf Augenhöhe, die im Vorfeld zur genannten Änderung hätte stattfinden können, sieht aus Sicht des KEA DÜW dann doch anders aus.

Trotzdem freuen wir uns, dass hoffentlich bald eine Kindergartenleiterin oder ein Kindergartenleiter die Erfahrungen und Eindrücke aus den Kita-Einrichtungen einbringen wird. Wir sind gespannt, auf wen die Wahl fällt.

KEA DÜW KRITISIERT AUSSAGEN DER STADTVERWALTUNG BAD DÜRKHEIM IM SOZIALAUSSCHUSS VOM 28.6.22

Ärger

Ob in der Stadt Bad Dürkheim überhaupt eine Kindertagesstätte und ein Hort am Standort der Valentin-Ostertag-Schule benötigt wird, stellte die zuständige Beigeordnete Frau Judith Hagen in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bad Dürkheim am 28.06.2022 in Frage („Die Rheinpfalz“ vom 30.06.2022). Wie richtig bemerkt wurde, stellte sich diese Frage bereits erstmals im Jahr 2018. Spätestens seit August 2019 mit der Verabschiedung des neuen Kitagesetzes (KiTaG) sollte sich diese jedoch erübrigt haben.

Schon alleine vor der Tatsache, dass die Untersuchung zur Bevölkerungsvorschau längst überholt sei, wird jetzt auf eine neue Studie gewartet, die im Herbst vorliegen soll. Also drei Jahre nach der Verabschiedung des neuen KiTaG. Sicherlich kann nicht einfach ohne Fakten eine Kita gebaut werden, aber die Abwartehaltung der Stadtverwaltung wird auf dem Rücken der Kinder und jungen Familien ausgetragen.

Die Aussage von Frau Schneider-Joseph während der Ausschusssitzung, dass für das kommende Kita-Jahr ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien, muss man ganz klar relativieren. Die Einrichtungen sind hinsichtlich der Betreuungsplätze nah an der Grenze. Unterjährige Entwicklungen bleiben abzuwarten. Durch die Kündigung der provisorischen Gruppe in der kath. Kita Beethovenstraße wurde der Puffer an Kita-Plätzen weiter ausgedünnt. Als Nebeneffekt verringert sich die Anzahl an rechtserfüllenden Kita-Plätze im Stadtgebiet. Und dies vor dem Hintergrund, dass in der Innenstadt fast jedes 4. Kind auch im kommenden Kita-Jahr keinen rechtserfüllenden Platz in einer kommunalen Kita erhält. Dieser Wert liegt deutlich über dem Schnitt des Landkreises und bei der Problemlösung herrscht Stagnation.

Die Leistung der Stadtverwaltung soll aber nicht gänzlich geschmälert werden, da in einem Großteil der Kitas bereits der Rechtsanspruch zu 100 % umgesetzt wird. Jedoch gestaltet sich diese Situation eben nicht überall so, sondern spitzt sich bei längerem Warten vermutlich weiter zu.

Die im Ausschuss getroffene Aussage, es gebe einige Eltern, die diese mindestens siebenstündige Unterbringung für ihre Kinder nicht unbedingt benötigen, aber gerne hätten, noch keinen Platz haben, widerspricht im Kern der seit 01.07.2021 gültigen gesetzlichen Regelung. Denn, der einklagbare Rechtsanspruch auf eine durchgängig siebenstündige Betreuung am Stück mit Mittagsverpflegung gilt auch für diese Kinder ohne Wenn und Aber. Auf Basis einer nicht repräsentativen Umfrage des KEA DÜW, geben über 25% der Eltern in der Stadt an, dass in Ihrer Einrichtung entweder gar keine Bedarfsabfrage unter den Eltern stattgefunden hat oder sie von dieser keine Kenntnis haben. Schon alleine dieser Umstand lässt die Aussagen der Verantwortlichen entweder hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen unwissend oder anmaßend erscheinen.

Es geht bei dem Thema Kita nicht um persönliche Einschätzungen, sondern um Transparenz bei der Bedarfsabfrage der Eltern, damit auf dieser Basis geplant werden kann. Ohne einen Diskurs auf Augenhöhe können keine Lösungen vor Ort gefunden werden. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass laut der Umfrage des KEA in einem Großteil der Einrichtungen das gesetzliche verankerte Anhörungsrecht der Elternausschüsse zur Bedarfsplanung nicht korrekt umgesetzt wurde. Nur ein Bruchteil der Teilnehmer gaben an, dass der Elternausschuss vor der Finalisierung der Bedarfsplanung in ihrer Einrichtung angehört wurde.

Letztendlich geht es bei dem Thema Baumaßnahmen aber auch nicht nur um das KiTaG und den Bedarfsanspruch von Eltern. Auch die Kitafachkräfte leiden unter der räumlichen Situation in den Einrichtungen und dieser fördert definitiv nicht die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Dies muss in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels auch berücksichtigt werden. Eltern haben auch die Fachkräfte im Blick und wollen für Kinder und wichtige Bezugspersonen, nämlich die Fachkräfte, ein entsprechendes Umfeld.

Vor dem Hintergrund der Situation von Kindern und Erziehern beantwortet sich die Frage eines Neu- oder Umbaus in der Stadt Bad Dürkheim für den KEA DÜW von alleine. Die frühkindliche Bildung und Erziehung unserer Kinder sowie die Arbeitsbedingungen unserer Fachkräfte sollte es uns wert sein.

ERGEBNISSE DER ELTERNUMFRAGE ZUM BEDARFSGERECHTEN BETREUUNGSANGEBOT

Umfrage Bedarfsplanung

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich nun die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken. Um ein Bild der aktuellen Bedarfssituation aus Sicht der Eltern und Sorgeberechtigten zu erhalten, führte der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim in den vergangenen Wochen eine Umfrage durch.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse enthalten übersichtliche Grafiken zu allen zentralen Aspekten der Bedarfsplanung. Auch wenn diese Ergebnisse nicht unbedingt als repräsentativ angesehen werden können, gelingt es dennoch, Tendenzen aufzuzeigen und die derzeit vorherrschenden Problematiken eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots abzubilden.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Kreiselternausschuss selbstverständlich gerne zur Verfügung.