INTERAKTIVES PLANSPIEL ZUM KITA-BEIRAT ZEIGT ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN AUF

Kiita-Zukunftsgesetz

Mit Geduld und gutem Willen – gemeinsam für eine gute Kita

Am 06. Mai 2022 fand das interaktive Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“ statt, das vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) mit Unterstützung der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) ausgerichtet wurde.

Sissi Westrich (Ministerium für Bildung), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Andreas Winheller (Landeselternausschuss) erläuterten einleitend die Notwendigkeit der im Kita-Gesetz verankerten und somit rechtlich bindenden Vorgabe zur Etablierung einer flächendeckenden Beteiligungskultur in den rheinland-pfälzischen Kitas. So sei die Institutionalisierung der Perspektive der Kinder sowie die breitgefächerte Betrachtung der Perspektiven aller Vertretergruppen der Verantwortungs­gemein­schaft in einem pädagogischen Diskurs ein wichtiges Mittel zur Schaffung gleicher Qualitäts­standards.

In einem Praxisbeispiel angedeutete Entwicklungspotentiale für die verschiedenen Vertretergruppen haben sich in dem Planspiel nochmals verdeutlicht. So hat die Trägervertretung nicht nur die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und die finanziellen Entscheidungen, sondern trägt auch Sorge dafür, dass in der Sitzung alle Stimmen gehört werden. Idealerweise unterstützt das auf Vorschlag der Elternvertretung gewählte stellvertretende vorsitzende Mitglied in einer Tandemmoderation bei dieser herausfordernden Rolle. Besonders deutlich wurden die Relevanz der Präsenzsitzung für die Einbindung aller Vertretergruppen sowie eine adäquate Vorbereitungsphase innerhalb der Vertretergruppen für eine rechtlich bindende Beschlussfassung.

Kita-Beirat muss sich als neues Gremium etablieren, dies ist für alle Vertretergruppen ein Lernprozess. Sich in der jeweiligen Rolle einzufinden, und sich insbesondere als Kita-Leitung oder Fachkraft für die Kinderperspektive (FaKiB) von der alltäglichen Funktion als pädagogische Fachkraft abzugrenzen, erfordert Übung. Die Durchführung von mehr als einer Kita-Beiratssitzung im Jahr kann daher dazu beitragen, Selbstvertrauen zu gewinnen und eine regelmäßige, offene und wohlwollende Diskussionskultur zum Wohle der Kinder zu festigen.

NEWSLETTER 05/22

Kita

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

es bleiben aufregende und herausfordernde Zeiten in der Kita-Landschaft. Aktuell sind Themen wie Bedarfsplanung, Fachkräftemangel und auch der Kita-Beirat in aller Munde.

Deshalb möchten wir heute zu den genannten Themen informieren bzw. um Ihre Unterstützung bitten:

  • Bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kitas
    Wir bitten Sie kurz 5 Minuten an einer Online-Umfrage zum Thema Bedarfsabfrage/Bedarfsplanung teilzunehmen.
  • Interaktives Planspiel zum Kita-Beirat zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf
    Das IBEB hat zusammen mit dem KEA DÜW, GER und SÜW ein Online-Planspiel einer Kita-Beiratssitzung durchgeführt.
  • LEA fordert Sonder-Gipfel „Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel“
    Es müssen Strategien gefunden werden, um dem sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Umfrage

BEDARFSGERECHTES BETREUUNGSANGEBOT IN KITAS

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim hat es sich zum Ziel gesetzt, ein breites Meinungsbild der Eltern und Sorgeberechtigten zu vertreten. Zur Erreichung dieses Ziels benötigen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter des Landkreises Ihre Unterstützung! Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die […]

Kiita-Zukunftsgesetz

INTERAKTIVES PLANSPIEL ZUM KITA-BEIRAT ZEIGT ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN AUF

Mit Geduld und gutem Willen – gemeinsam für eine gute Kita Am 06. Mai 2022 fand das interaktive Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“ statt, das vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) mit Unterstützung der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER) und Südliche Weinstraße […]

Presse

LEA FORDERT SONDER-GIPFEL „GEMEINSAM GEGEN DEN FACHKRÄFTEMANGEL“

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) fordert die Landesregierung auf, unverzüglich einen Sondergipfel der Kita-Fachverbände einzuberufen, um eine Strategie gegen den sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel in den Kitas zu entwickeln. „Die Situation ist dramatisch und sie wird von Tag zu Tag schlimmer. Wenn wir jetzt nicht schnell handeln, bahnt sich eine Betreuungskatastrophe an“, […]

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

LEA FORDERT SONDER-GIPFEL „GEMEINSAM GEGEN DEN FACHKRÄFTEMANGEL“

Presse
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Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) fordert die Landesregierung auf, unverzüglich einen Sondergipfel der Kita-Fachverbände einzuberufen, um eine Strategie gegen den sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel in den Kitas zu entwickeln. „Die Situation ist dramatisch und sie wird von Tag zu Tag schlimmer. Wenn wir jetzt nicht schnell handeln, bahnt sich eine Betreuungskatastrophe an“, so LEA-Vorsitzender Andreas Winheller nach der Delegiertenversammlung des LEA Ende letzter Woche.

Am Donnerstag, den 28. April 2022 haben die über 50 Delegierten der Kreis- und Stadtelternausschüsse einstimmig das Positionspapier „Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel“ beschlossen. In diesem Papier wird die dramatische Lage offen und ehrlich beschrieben und ein Konzept für eine Lösungsstrategie dargestellt.

„Wir sind an einem Punkt, an dem es keine einfache gute Lösung mehr gibt. Wir alle müssen Kompromisse machen und viele Bausteine zusammenfügen, wenn wir die sich anbahnende Betreuungskrise noch verhindern wollen“, fasst LEA-Vorsitzender Winheller die Ergebnisse der Sitzung zusammen. Schon heute seien in vielen Jugendamtsbezirken hunderte dringend benötigte Plätze nicht zu besetzen, Betreuungsstunden würden gekürzt, vereinbarte Betreuungszeiten könnten nicht zuverlässig geleistet werden, weil an allen Ecken und Enden Fachkräfte fehlten.

Ein Lösungskonzept müsse daher einerseits mittelfristig den Beruf der Kita-Fachkraft attraktiver gestalten und die Ausbildungskapazitäten erhöhen und bedarfsgerecht gestalten. Andererseits seien für einige Jahre auch Übergangsregelungen erforderlich.

„Wir müssen die harte Tatsache akzeptieren, dass wir für eine Übergangszeit fachfremdes Personal in den Kitas beschäftigen müssen“, so LEA-Vorsitzender Winheller. „Umso wichtiger, dass wir gute Regelungen für die Anleitung und die Qualifizierung dieser Quereinsteiger finden – und dass wir Anreizsysteme schaffen, die Qualitäts-Dumping nicht attraktiv machen.“

„Denn eines ist für uns Eltern klar: Eine Absenkung der Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung darf kein Dauerzustand sein. Da stehen wir felsenfest an der Seite der Fachkräfte und ihrer Verbände“, bekräftigt LEA-Vorsitzender Winheller die Bedeutung einer qualifizierten Arbeit in den Kitas.

Der LEA begrüßt, dass Vertreterinnen des Bildungsministeriums im Auftrag von Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig auf der Delegiertenversammlung ihre Unterstützung für einen Kita-Gipfel zum Thema Fachkräftemangel signalisiert hatten und dabei auch deutlich wurde, dass das Ministerium bereits an dem Thema arbeitet und in vielen Dingen auch in ähnliche Richtung denkt wie der LEA. So erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Barbara Reinert-Benedyczuk explizit, dass die Landesregierung keinerlei Interesse an einer dauerhaften Absenkung der Qualifikationsniveaus im Kita-Bereich habe.

ANPASSUNG DER ABSONDERUNGS-VERORDNUNG RLP AB DEM 1. MAI 2022

Corona
Auswirkung auf die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten

Aus gegebenen Anlass möchten wir über wichtige Änderungen der Corona-Regelungen informieren, aus denen sich auch Änderungen für den Kita-Bereich ergeben. Mit Blick auf Hygienestandards und den Gesundheitsschutz bleibt es – auch abseits der Pandemie – weiterhin wichtig, eigenverantwortlich und im Sinne anderer zu handeln. Dies gilt insbesondere für Personen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, die die Kita nicht besuchen sollten. In diesem Zusammenhang wird das sogenannte „Schnupfenpapier“ überarbeitet. Auch die Masken können freiwillig weitergetragen werden.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

1. Anpassung der Absonderungs-Verordnung RLP ab dem 1. Mai 2022

Ab dem 1. Mai gilt nicht mehr, dass sich Kinder und Personal (sofern sie nicht geimpft oder genesen waren) bei Auftreten eines Corona-Falls in der Einrichtung als Kontaktperson in Absonderung begeben müssen. Folglich entfällt auch die Freitestung.

Diese Anpassung folgt den allgemeinen Regelungen zu „Kontaktpersonen“ und Infizierten in Rheinland-Pfalz, wonach sich nur noch infizierte Personen in Absonderung begeben müssen.

Wenn Sie oder Ihr Kind also einen positiven Test haben, müssten Sie sich für mindestens 5 Tage absondern. Die Absonderung endet dann automatisch, wenn für mindestens 48 Stunden am Stück keine typischen Symptome mehr vorhanden waren. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.

Es entfallen für die Eltern alle Pflichten, Test- oder Immunnachweise der Kinder gegenüber der Einrichtung vorzulegen; diese können auch im Rahmen des Hausrechts der Träger nicht eingefordert werden. Eine Absonderung von Kontaktpersonen und auch von Hausstandsangehörigen entfällt für alle.

Die Kita-Leitung bzw. Kindertagespflegeperson hat auch weiterhin die Pflicht, Sie als Eltern und Sorgeberechtigte zu informieren, wenn ein Infektionsfall in der Kita auftritt. Da die Kinder aus einer Gruppe, in der ein Fall aufgetreten ist, aber nicht mehr abgesondert werden müssen, kann die Information aber auch auf den außerhalb von Corona üblichen Wegen (z.B. Aushang in der Kita) bekannt gegeben werden und Sie müssen Ihr Kind auch nicht frühzeitig aus der Kita abholen.

3. Sonstige Maßnahmen

Die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testens für alle“ bleiben zunächst bestehen und können entsprechend auf freiwilliger Basis genutzt werden. Die für das Testangebot maßgebliche Coronavirus-Testverordnung des Bundes hat nach aktuellem Stand eine Laufzeit bis Ende Juni 2022.

Nach dem Wegfall der Maskenpflicht seit Anfang April 2022 können Träger der Kitas prüfen, ob und gegebenenfalls für welche Konstellationen sie über ihr Hausrecht eine Maskenpflicht (z. B. für die Besuchenden) regeln.

Die Maßgaben gelten für die Kindertagespflege entsprechend. Selbstverständlich können alle Personen weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten. Auch wird seit Anfang April bereits wieder in den in der Betriebserlaubnis vorgesehenen Konzepten gearbeitet. Um möglichen Fragen vorzubeugen, möchten wir jedoch festhalten: Es kann in den Einrichtungen vorkommen, dass beispielsweise aufgrund von Krankheitsausfällen nicht genug Personal zur Betreuung aller Kinder zur Verfügung steht. In diesen Fällen greift weiterhin der sog. Maßnahmeplan jeder Einrichtung, der ebenfalls mit Einschränkungen der Betreuungszeiten einhergehen kann. Maßnahmenpläne bestehen unabhängig von pandemiebedingten Regelungen, sind selbstverständlich weiterhin zulässig und in Abhängigkeit von der Situation sogar verpflichtend anzuwenden.

COBELVO: ÄNDERUNGEN ZUM 3. APRIL FÜR KITAS

Corona

Mit dem Rundschreiben Nr. 21/2022 teilt das Landesjugendamt Neuerung zu folgenden Themen mit:

Maskenpflicht

In der Bring- und Holsituation galt für Eltern und Sorgeberechtige sowie das Personal der Kita derzeit eine Maskenpflicht, soweit diese innerhalb der Einrichtungsräumlichkeiten stattfindet. Die Maskenpflicht gilt seit dem 3. April 2022 nicht mehr.

Masken bleiben weiterhin ein sehr guter Schutz gegen Infektionen. Wer deshalb freiwillig weiterhin Maske tragen will, kann das für sich entscheiden.

Darüber hinaus können die Träger prüfen, ob und gegebenenfalls für welche Konstellationen sie beispielsweise für Externe über ihr Hausrecht eine Maskenpflicht regeln wollen.

Testpflichten

Für alle ungeimpften und nicht genesenen Jugendlichen und Erwachsenen, die sich über die Bring- und Holsituation hinaus in den Innenräumen der Kita aufhalten, galt noch bis einschließlich 2. April 2022 auf Grundlage der Corona-Bekämpfungsverordnung, dass sie entweder einen aktuellen Testnachweis erbringen oder durchgängig eine Maske tragen mussten. Das galt neben dem Personal auch für Sie als Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, wenn Sie Ihr Kind beispielsweise bei der Eingewöhnung begleiten. Diese Nachweis – oder Maskenpflicht entfällt seit dem 3. April 2022 sowohl für das Personal als auch für alle Besucherinnen und Besucher der Kita.

Bitte beachten Sie: Es entfallen damit nicht die Testungen, die sich bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Kita und in der Folge einer vorzeitigen Beendigung der Absonderung für die Kinder ergeben. Hierzu verweisen wir auf Punkt 3.

Absonderungspflichten

Die Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt zunächst bis Ende April parallel zu den Regelungen in den Schulen weiterbestehen. Hier gibt es keine Änderungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen.

Damit gilt wie schon im Rundschreiben Nr. 17/2022 ausgeführt: Grundsätzlich müssen sich Minderjährige, die als Hausstandsangehörige oder enge Kontaktpersonen einzustufen sind, nicht mehr in Absonderung begeben. Diese Regelung gilt aber nur für Kinder, die nicht selbst infiziert sind.

Zudem bleibt § 3 der Absonderungsverordnung davon unberührt. Das heißt, bei Infektionsfällen mit dem Coronavirus in der Kindertageseinrichtung gilt weiterhin, dass sich nicht-immunisierte Personen, die in der betroffenen Kohorte betreut wurden oder dort eingesetzt waren, für 10 Tage in Absonderung begeben müssen. Sie können sich aber wie gehabt am ersten Tag nach dem Kontakt mit der positiv getesteten Person per zertifiziertem PoC-Antigentest freitesten und die Kita wieder besuchen. An dem Vorgehen, das Sie bereits bisher aus Ihrer Kita kennen, ändert sich damit derzeit nichts.

Feste Kohorten mit ggf. Einschränkung Betreuungsangebot

In den Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz findet bereits seit einiger Zeit der Regelbetrieb statt. Bisher konnte Ihre Kita jedoch von der eigentlichen Konzeption der Einrichtung abweichende organisatorische Maßnahmen treffen, wie etwa feste Betreuungskohorten oder das Einschränken von Betreuungszeiten.

Wie im Rundschreiben Nr. 17/2022 vom 21. März 2022 mitgeteilt, ist uns bewusst, dass die Umstellung zurück in den „Normalbetrieb“ organisatorisch, aber vor allem pädagogisch mit Herausforderungen verbunden sein kann. Manche Kinder kennen vielleicht noch gar keine offenen Konzepte und müssen behutsam an diese gewöhnt werden. Wie die Umstellung in Ihrer Kita konkret erfolgt, erfahren Sie von Ihrer Einrichtung. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn mit Rücksicht auf die Kinder die Übergangszeit ggf. etwas länger dauern sollte. Wichtig ist an dieser Stelle, dass damit dann keine Einschränkung der Betreuungszeiten mehr einhergehen soll.

Bitte beachten Sie dabei zwei Punkte: Es kann in den Einrichtungen auch über den 2. April 2022 hinaus vorkommen, dass beispielsweise aufgrund von Krankheitsausfällen nicht genug Personal zur Betreuung aller Kinder zur Verfügung steht. In diesen Fällen greift weiterhin der sog. Maßnahmeplan jeder Einrichtung, der ebenfalls mit Einschränkungen der Betreuungszeiten einhergehen kann. Maßnahmenpläne bestehen unabhängig von pandemiebedingten Regelungen, sind selbstverständlich weiterhin zulässig und in Abhängigkeit von der Situation sogar verpflichtend anzuwenden.

Durchführung von Elternversammlungen und Elternausschusswahlen

Sämtliche Testpflichten im Bereich der Elternversammlungen entfallen. Elternversammlungen und Elternausschusswahlen sind damit ohne Corona-bedingte Einschränkungen möglich. Auch eine landesseitig angeordnete Maskenpflicht oder „3G-Regelung“ gibt es hier nicht.

Testmöglichkeiten

Die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testens für Alle“ bleiben über den 31. März 2022 hinaus bestehen und können entsprechend genutzt werden.

Kindertagespflege

Die unter Maskenpflicht, Testpflichten, Absonderungspflichten und Testmöglichkeiten genannten Punkte gelten analog auch für die Kindertagespflege.


Das Rundschreiben des Landesjugendamtes finden Sie zum Download unter folgendem Button: