ONLINE-VERANSTALTUNG: VERLETZENDES VERHALTEN IN KITAS

Verletzendes Verhalten

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz und der Kita-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz veranstalten gemeinsam am Montag, 16.09.2024, um 19:30 Uhr einen Online-Abend zum Thema:

Verletzendes Verhalten in Kitas – sensibilisieren, hinschauen, aktiv werden.

Als Referentin des Abends konnten wir Frau Prof. Dr. Remsperger-Kehm, die gemeinsam mit einer Kollegin 2021 eine umfangreiche Studie zum Thema veröffentlicht hat, gewinnen.

Eltern und Kita-Fachkräfte schauen aus unterschiedlichen Perspektiven auf den Kita-Alltag. Dabei eint sie der Wunsch, dass sich die Kinder in ihren Einrichtungen wohl, geborgen und sicher fühlen.

Die Veranstaltung möchte folgende Fragen aufgreifen und anschließend in einer  Diskussionsrunde vertiefen:

  • Welche strukturellen Bedingungen, aber auch persönlichen Einstellungen und Haltungen tragen dazu bei, dass verletzendes und übergriffiges Verhalten gegenüber Kita-Kindern toleriert, geduldet oder gar gerechtfertigt wird?
  • Wie können sich Eltern und Fachkräfte gemeinsam für einen gelebten Kinderschutz in unseren Kitas engagieren?
  • Wie können Kita-Teams ihre Arbeit im Kita-Alltag und den Umgang mit den Kindern gegenüber Eltern transparent machen?
  • Wie kann es Fachkräften und Eltern gelingen, eigene Empfindungen, Belastungsmomente und Verhaltensweisen zu reflektieren und der Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegenzutreten?
  • Welche Entwicklungen müssen aus der Praxis heraus angestoßen werden, um für Kinder, Fachkräfte und Familien ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohl und sicher fühlen?

Eingeladen sind alle, denen das Thema Kinderschutz in der Kita ein Anliegen ist. Die Anmeldung zur kostenlosen Online-Veranstaltung via Zoom ist über den folgenden Button möglich:

ACHTUNG: Diese Veranstaltung musste auf den 16. September verschoben werden! Wenn Sie sich bereits für den ursprünglichen Termin angemeldet hatten, bleibt Ihre Anmeldung gültig. Sollten Sie an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits keine Abmeldung erforderlich!
Der ursprüngliche Zugangslink zum Zoom-Meeting bleibt bestehen und wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung nochmals zugesandt.

BILDUNGSMINISTERIUM STELLT KLAR: KITA-PLATZ MIT DURCHGÄNGIGER BETREUUNG STEHT DEN FAMILIEN ZU

KiTaGAVO

In den vergangenen Wochen waren viele Eltern in Rheinland-Pfalz verunsichert. Grund hierfür war die Berichterstattung über eine Familie aus Hatzenbühl, die versucht hatte, sich einen Kita-Platz ohne Unterbrechung am Mittag einzuklagen. Der Familie wurde der „Ganztagesplatz“ gekündigt, als die Mutter wegen der Geburt des Geschwisterkindes in Elternzeit ging. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage ab und formulierte in seiner Urteilsbegründung, dass „kein kapazitätsunabhängiger Verschaffungsanspruch auf einen durchgängigen Betreuungsplatz“ bestünde. DIE RHEINPFALZ berichtete zu Klage und dem Urteil des Verwaltungsgerichts.


Die oben genannte Formulierung im Zusammenhang mit der abgewiesenen Klage lies den juristischen Laien vermuten, dass die Kinder nun doch keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit durchgängiger Betreuung haben könnten. Das Bildungsministerium stellt nun klar, dass das Gesetz eindeutig eine durchgängige Betreuung mit mindestens sieben Stunden durchgängiger Betreuung vorsieht und eine Betreuung mit Unterbrechung am Mittag grundsätzlich nicht rechtsanspruchserfüllend sei. Dies stelle auch das genannte Urteil nicht in Frage. Auch hierzu berichtete DIE RHEINPFALZ.

Wieso wurde die Klage abgewiesen?

Die Entscheidung, die Klage abzuweisen, war juristisch dennoch richtig. Sie richtete sich nämlich gegen den Träger der Kita, in der die Kinder der Familie betreut werden und die den Platz gekündigt hatte. Verantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist allerdings das Jugendamt, nicht die Kita oder der Träger. Es wurde also an der falschen Stelle versucht, den Rechtsanspruch geltend zu machen.

Hieraus wird für Kita-Eltern deutlich, wie wichtig es ist, ihren Bedarf auch dem Jugendamt zu melden. Dieses ist dafür zuständig, dass den Familien ein bedarfsgerechtes Platzangebot gemacht wird und dann verantwortlich dafür, dass eine Lösung gefunden wird. Es kann kein Kita-Platz spontan geschaffen werden (dies ist mit „kapazitätsunabhängiger Verschaffungsanspruch“ gemeint), aber das könnte zum Beispiel der Wechsel in eine andere Kita oder die Tagespflege sein. Kann kein Platz in zumutbarer Entfernung angeboten werden, können die Eltern rechtliche Schritte einleiten. Die Beratung durch einen auf Kita-Recht spezialisierten Anwalt ist dabei dringend zu empfehlen.

Dabei ist es im übrigen unerheblich, ob gar kein Platz zur Verfügung steht oder er hinsichtlich der Betreuungsdauer nicht ausreichend ist. Auch wenn man wegen des Nachwuchses in Elternzeit geht, besteht weiterhin der Rechtsanspruch auf einen durchgängigen Betreuungsplatz für das ältere Kind. Dieser ist nämlich völlig unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern!

Dürften also keine Teilzeitplätze mehr existieren?

Ja und nein. Grundsätzlich müssen die Kitas so ausgebaut sein, dass für alle Kinder eine Betreuung über Mittag ermöglicht werden kann. Dabei gibt es auch keine Übergangsfrist bis 2028! Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht bereits seit 2021. Lediglich für die Mittagsverpflegung wurde die Übergangsfrist bis 2028 eingerichtet. Das bedeutet, dass allen Kindern ein „Ganztagesplatz“ zur Verfügung stehen muss. Lediglich für das warme Mittagessen dürfen bis 2028 noch alternative Lösungen wie z.B. ein Lunchpaket genutzt werden.
Plätze mit Unterbrechung am Mittag können aber dennoch bewusst und trotz bestehender Möglichkeit für eine unterbrechungsfreie Betreuung eingerichtet werden, wenn dies dem Bedarf der Eltern entspricht. Wenn die Eltern ihre Kinder über Mittag zuhause oder beispielsweise bei den Großeltern versorgen wollen, ist es völlig legitim und rechtlich möglich, solche Plätze in einer Kita einzurichten.

Im Kreis DÜW werden hierzu jährliche Bedarfsabfragen durchgeführt. Das Jugendamt ermittelt die Betreuungswünsche der Eltern und versucht in einem aufwändigen Planungsprozess diese auch zu erfüllen. Hierbei ist den Eltern zu empfehlen, ihre tatsächlichen Bedarfe dort anzugeben. Auch unterjährige Veränderungen sollten dort transparent gemacht werden, damit geprüft werden kann, ob ihnen gegebenenfalls entsprochen werden kann. Zu empfehlen ist insbesondere auch, dass man seinen Nachwuchs, der in Zukunft eine Kita besuchen soll, rechtzeitig anmeldet – in der Wunsch-Kita und auch beim Jugendamt, sofern in der Kita kein Platz zugesichert werden kann.

ERLÄUTERUNGEN ZUM KITA-GESETZ

Die Regeln kennen

Gesetze und Verordnungen sind oft nicht eindeutig formuliert, insbesondere dann, wenn Sie einen möglichst großen Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor offen lassen sollen. Im neuen KiTa-Gesetz bestehen an vielen Stellen Handlungsspielräume. Dies führt allerdings auch immer wieder dazu, dass offen formulierte Vorgaben fehlinterpretiert werden.

Das Landesjugendamt hat daher nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in welcher häufige Fragen aus der Kita-Praxis aufgegriffen und erläutert werden. Thematisiert werden u.a. Öffnungs-/Betreuungszeiten, Personalisierung sowie Finanzierungs- und Verwaltungsfragen

Diese Erläuterungen sollen fortgeführt und erweitert werden, um wesentliche Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst für alle Beteiligten des Kita-Systems zur Verfügung zu stellen.

Wir informieren darüber, sobald es ein Update der Unterlage gibt, Bis dahin kann das aktuelle Dokument über nachfolgenden Button heruntergeladen werden.

TRÄGERQUALITÄT GLEICH TRÄGERVERANTWORTUNG

Quality wins

Das Kita-System ist komplex – rechtlich sowie inhaltlich. Eine Kita zu führen ist kein Selbstläufer. Auch wenn eine engagierte Leitung und ein motiviertes Team einen großen Einfluss haben, ist der Träger der entscheidende Faktor, wenn es um die Qualität einer Kita geht. Professionelle Trägerstrukturen sind in vielerlei Hinsicht erforderlich, um einen funktionierenden Betrieb zu ermöglichen. Dabei sind viele unterschiedliche Themengebiete von enormer Bedeutung. Hierzu zählen z.B.:

  • Pädagogische Konzeption
  • Personalmanagement
  • Ausbildung
  • Finanzierung
  • Qualitätsmanagement
  • Betriebserlaubnis
  • Bedarfsplanung
  • Gesetzliche und rechtliche Vorgaben
  • Sicherheit & Arbeitsschutz
  • Gebäudemanagement
  • Kindeswohl
  • Aufsichtspflicht
  • Weiterqualifizierung (eigene sowie des Personal)
  • Elternmitwirkung
  • uvm.

Die Vielfalt und Komplexität dieser Themen stellt Kita-Träger vor große Herausforderungen. Einige Träger, insbesondere kommunaler Kitas (in der Regel ehrenamtliche Bürgermeister), fühlen sich durch diese große Verantwortung teilweise zurecht überfordert.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner jüngsten Veröffentlichung nun konkrete Empfehlungen zum Thema Trägerqualität formuliert, die den Verantwortlichen als Hilfestellung dienen soll. Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an Träger von Kindertageseinrichtungen und ihre geschäftsführenden, verantwortlichen Personen und Gremien, Fachberatungen und verantwortliche Geschäftsbereiche, Kita-Leitungen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen (Bürgermeister oder Kommunalverwaltungen, Jugendämter) sowie an die Vertreter der mit diesem Thema befassten Bundes- und Länderministerien und ihrer Behörden. Aber auch für Elternvertretungen lohnt es sich mit dem Thema zu befassen und sich Kenntnis darüber anzueignen, was die Aufgaben eines Kita-Trägers sind und wie diese konkret ausgestaltet sein können.

Aus Sicht der Elternvertretungen ist aufgrund der sehr hohen Anforderungen an Kita-Träger der Aufbau einer professionellen Trägerorganisation der kommunalen Kitas in Zweckverbänden oder auf Ebene der Verbandsgemeinden empfehlenswert!

Über folgenden Button geht es zu den Empfehlungen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

UNTERSTÜTZENSWERTE PETITIONEN

Petition

In der Vergangenheit wurden wir als Elternvertretung bereits häufiger über Petitionen oder Aktionen informiert, die für eine Verbesserung des Kita-Systems sorgen sollen. Nach intensiver Prüfung, ob eine Petition inhaltlich sinnvoll und richtig adressiert ist, entscheiden wir dann in der Regel darüber, ob wir diese unterstützen und teilen. Oft sind diese Kriterien nicht erfüllt. 

Aktuell laufen zwei Petitionen, die wir als unterstützenswert empfinden. Wir möchten daher gerne darauf aufmerksam machen und die wesentlichen Inhalte so kurz wie möglich zusammenfassen. 


Logo jedes Kind zählt

Jedes Kind zählt – Bundesweite Petition zur Verbesserung der Kita-Situation

Jedes Kind Zählt – Kitas Retten » Jedes Kind Zählt (jedes-kind-zaehlt.de)

Diese Petition richtet sich an die Bundesregierung und fordert u.a.: 

  • Eine zusätzliche Profilstelle (für z.B. Inklusion oder Sprachbildung) für jede Kita
  • Verbindliche Mindestpersonalstandards
  • Stärkere Praxis- und Fachberatung
  • Ausreichend Kita-Plätze für alle Kinder

In Rheinland-Pfalz sind einige der Forderungen zwar bereits umgesetzt, dennoch ist diese Kampagne auch für „uns“ sinnvoll. Die bessere finanzielle Ausstattung des Kita-Systems seitens des Bundes ist aus Sicht der Gemeinden zwingend erforderlich.

Link zur Online-Petition:
Petitionen: Petition 167142 (bundestag.de)

Link zur Unterschriftenliste und anderem Material, das in der Kita ausgelegt werden kann:
Material Zum Download » Jedes Kind Zählt (jedes-kind-zaehlt.de)

Die Zeichnungsfrist für diese Petition endet am 9. Juli.


Flexibilisierung der Ganztagesschule

Flexibilisierung der Ganztagsschule – Online-Petition (openpetition.de)

Diese Petition richtet sich an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz und betrifft insbesondere die Familien mit (Vor-)Schulkindern.

Forderung der Petition ist eine flexiblere Gestaltung der Ganztages-Grundschule. Hierzu ist etwas Hintergrundwissen zu den aktuellen Möglichkeiten erforderlich:

In Rheinland-Pfalz bestehen für Grundschüler für die Zeit nach dem Unterricht grundsätzlich drei mögliche Formen der Nachmittagsbetreuung:

  • Betreuende Grundschule (BTS)
    Die Kinder gehen nach dem Unterricht in die der Schule angegliederte Betreuung, die aber nicht von der Schule verantwortet wird. Es können auch Nicht-Pädagogen für die Kinderbetreuung eingesetzt werden. Dort erhalten sie Mittagessen und werden danach bei Hausaufgaben begleitet, wenn sie möchten oder können spielen. Eine Abholung ist meist flexibel möglich. 
  • Ganztagesschule (GTS)
    Kinder in der Ganztagesschule gehen ebenfalls nach dem Vormittagsunterricht zum Essen. Danach findet eine „Lernzeit“ statt, in der die Hausaufgaben gemacht werden. Im Anschluss daran gehen die Kinder in unterschiedliche AGs. Es findet kein regulärer Unterricht am Nachmittag statt, da die GTS-Kinder in der Regel gemeinsam mit den Kindern in eine Klasse gehen, die nach dem Vormittagsunterricht nach Hause gehen. Im Unterschied zur BTS muss das Kind aber verpflichtend bis 16:00 Uhr in der Schule bleiben. Die Kinder der GTS werden von pädagogischem Fachpersonal – für gewöhnlich den Lehrkräften der Grundschule – betreut. 
  • Hort
    Beim Hort handelt es sich ebenfalls um ein „externes“ Angebot der Nachmittagsbetreuung, und zwar in der Kita. Diese Möglichkeit bietet für viele Eltern die meisten Vorteile, da das Kind auch dort flexibel abgeholt werden kann und nach der Schule weiterhin von pädagogischen Fachkräften betreut wird. Leider ist diese Möglichkeit im Kreis DÜW nur noch vereinzelt vorhanden.

Hierbei kann man nicht wählen, welche Form der Nachmittagsbetreuung für seine persönlichen Umstände am besten passt. Man muss das Angebot nutzen, welches in der Grundschule vorhanden ist – oder auf eine Nachmittagsbetreuung verzichten, sodass die Kinder gegen 13:00 Uhr von der Schule kommen.

Im Vergleich zur Kita-Zeit, die in der Regel 7 Stunden oder mehr umfasst, würde dies einen Rückschritt bedeuten.

Inhalt der Petition ist nun, dass allen Schulkindern, unabhängig davon, ob sie eine GTS besuchen oder nicht, eine Mittagsbetreuung optional angeboten wird, die mindestens vergleichbar mit dem Betreuungsumfang von Kitas ist. Dabei ist Eltern wichtig:

  • Ein Mittagessen für ihr Kind
  • Eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung

Weitere Informationen und Argumente sind auf der Petitionsseite zu finden.
Flexibilisierung der Ganztagsschule – Online-Petition (openpetition.de)

Die Zeichnungsfrist für diese Petition endet am 21. Juli.