Gesetze und Verordnungen sind oft nicht eindeutig formuliert, insbesondere dann, wenn Sie einen möglichst großen Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor offen lassen sollen. Im neuen KiTa-Gesetz bestehen an vielen Stellen Handlungsspielräume. Dies führt allerdings auch immer wieder dazu, dass offen formulierte Vorgaben fehlinterpretiert werden.
Das Landesjugendamt hat daher nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in welcher häufige Fragen aus der Kita-Praxis aufgegriffen und erläutert werden. Thematisiert werden u.a. Öffnungs-/Betreuungszeiten, Personalisierung sowie Finanzierungs- und Verwaltungsfragen
Diese Erläuterungen sollen fortgeführt und erweitert werden, um wesentliche Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst für alle Beteiligten des Kita-Systems zur Verfügung zu stellen.
Wir informieren darüber, sobald es ein Update der Unterlage gibt, Bis dahin kann das aktuelle Dokument über nachfolgenden Button heruntergeladen werden.
Das Kita-System ist komplex – rechtlich sowie inhaltlich. Eine Kita zu führen ist kein Selbstläufer. Auch wenn eine engagierte Leitung und ein motiviertes Team einen großen Einfluss haben, ist der Träger der entscheidende Faktor, wenn es um die Qualität einer Kita geht. Professionelle Trägerstrukturen sind in vielerlei Hinsicht erforderlich, um einen funktionierenden Betrieb zu ermöglichen. Dabei sind viele unterschiedliche Themengebiete von enormer Bedeutung. Hierzu zählen z.B.:
Pädagogische Konzeption
Personalmanagement
Ausbildung
Finanzierung
Qualitätsmanagement
Betriebserlaubnis
Bedarfsplanung
Gesetzliche und rechtliche Vorgaben
Sicherheit & Arbeitsschutz
Gebäudemanagement
Kindeswohl
Aufsichtspflicht
Weiterqualifizierung (eigene sowie des Personal)
Elternmitwirkung
uvm.
Die Vielfalt und Komplexität dieser Themen stellt Kita-Träger vor große Herausforderungen. Einige Träger, insbesondere kommunaler Kitas (in der Regel ehrenamtliche Bürgermeister), fühlen sich durch diese große Verantwortung teilweise zurecht überfordert.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner jüngsten Veröffentlichung nun konkrete Empfehlungen zum Thema Trägerqualität formuliert, die den Verantwortlichen als Hilfestellung dienen soll. Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an Träger von Kindertageseinrichtungen und ihre geschäftsführenden, verantwortlichen Personen und Gremien, Fachberatungen und verantwortliche Geschäftsbereiche, Kita-Leitungen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen (Bürgermeister oder Kommunalverwaltungen, Jugendämter) sowie an die Vertreter der mit diesem Thema befassten Bundes- und Länderministerien und ihrer Behörden. Aber auch für Elternvertretungen lohnt es sich mit dem Thema zu befassen und sich Kenntnis darüber anzueignen, was die Aufgaben eines Kita-Trägers sind und wie diese konkret ausgestaltet sein können.
Aus Sicht der Elternvertretungen ist aufgrund der sehr hohen Anforderungen an Kita-Träger der Aufbau einer professionellen Trägerorganisation der kommunalen Kitas in Zweckverbänden oder auf Ebene der Verbandsgemeinden empfehlenswert!
Über folgenden Button geht es zu den Empfehlungen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
In der Vergangenheit wurden wir als Elternvertretung bereits häufiger über Petitionen oder Aktionen informiert, die für eine Verbesserung des Kita-Systems sorgen sollen. Nach intensiver Prüfung, ob eine Petition inhaltlich sinnvoll und richtig adressiert ist, entscheiden wir dann in der Regel darüber, ob wir diese unterstützen und teilen. Oft sind diese Kriterien nicht erfüllt.
Aktuell laufen zwei Petitionen, die wir als unterstützenswert empfinden. Wir möchten daher gerne darauf aufmerksam machen und die wesentlichen Inhalte so kurz wie möglich zusammenfassen.
Jedes Kind zählt – Bundesweite Petition zur Verbesserung der Kita-Situation
Diese Petition richtet sich an die Bundesregierung und fordert u.a.:
Eine zusätzliche Profilstelle (für z.B. Inklusion oder Sprachbildung) für jede Kita
Verbindliche Mindestpersonalstandards
Stärkere Praxis- und Fachberatung
Ausreichend Kita-Plätze für alle Kinder
In Rheinland-Pfalz sind einige der Forderungen zwar bereits umgesetzt, dennoch ist diese Kampagne auch für „uns“ sinnvoll. Die bessere finanzielle Ausstattung des Kita-Systems seitens des Bundes ist aus Sicht der Gemeinden zwingend erforderlich.
Diese Petition richtet sich an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz und betrifft insbesondere die Familien mit (Vor-)Schulkindern.
Forderung der Petition ist eine flexiblere Gestaltung der Ganztages-Grundschule. Hierzu ist etwas Hintergrundwissen zu den aktuellen Möglichkeiten erforderlich:
In Rheinland-Pfalz bestehen für Grundschüler für die Zeit nach dem Unterricht grundsätzlich drei mögliche Formen der Nachmittagsbetreuung:
Betreuende Grundschule (BTS) Die Kinder gehen nach dem Unterricht in die der Schule angegliederte Betreuung, die aber nicht von der Schule verantwortet wird. Es können auch Nicht-Pädagogen für die Kinderbetreuung eingesetzt werden. Dort erhalten sie Mittagessen und werden danach bei Hausaufgaben begleitet, wenn sie möchten oder können spielen. Eine Abholung ist meist flexibel möglich.
Ganztagesschule (GTS) Kinder in der Ganztagesschule gehen ebenfalls nach dem Vormittagsunterricht zum Essen. Danach findet eine „Lernzeit“ statt, in der die Hausaufgaben gemacht werden. Im Anschluss daran gehen die Kinder in unterschiedliche AGs. Es findet kein regulärer Unterricht am Nachmittag statt, da die GTS-Kinder in der Regel gemeinsam mit den Kindern in eine Klasse gehen, die nach dem Vormittagsunterricht nach Hause gehen. Im Unterschied zur BTS muss das Kind aber verpflichtend bis 16:00 Uhr in der Schule bleiben. Die Kinder der GTS werden von pädagogischem Fachpersonal – für gewöhnlich den Lehrkräften der Grundschule – betreut.
Hort Beim Hort handelt es sich ebenfalls um ein „externes“ Angebot der Nachmittagsbetreuung, und zwar in der Kita. Diese Möglichkeit bietet für viele Eltern die meisten Vorteile, da das Kind auch dort flexibel abgeholt werden kann und nach der Schule weiterhin von pädagogischen Fachkräften betreut wird. Leider ist diese Möglichkeit im Kreis DÜW nur noch vereinzelt vorhanden.
Hierbei kann man nicht wählen, welche Form der Nachmittagsbetreuung für seine persönlichen Umstände am besten passt. Man muss das Angebot nutzen, welches in der Grundschule vorhanden ist – oder auf eine Nachmittagsbetreuung verzichten, sodass die Kinder gegen 13:00 Uhr von der Schule kommen.
Im Vergleich zur Kita-Zeit, die in der Regel 7 Stunden oder mehr umfasst, würde dies einen Rückschritt bedeuten.
Inhalt der Petition ist nun, dass allen Schulkindern, unabhängig davon, ob sie eine GTS besuchen oder nicht, eine Mittagsbetreuung optional angeboten wird, die mindestens vergleichbar mit dem Betreuungsumfang von Kitas ist. Dabei ist Eltern wichtig:
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim bekräftigt ihr Engagement für eine bedarfsgerechte Kitabetreuung, wie DIE RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Noch freie Plätze fürs neue Kita-Jahr“ vom 24. April 2024 berichtete.
Obwohl der Platzbedarf für das kommende Kita-Jahr laut dem im Sozialausschuss vorgestellten Kita-Bedarfsplan gedeckt werden kann, wird leider von Seiten der Stadtverwaltung erneut nicht deutlich gemacht, dass der Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung inklusive warmem Mittagessen im Innenstadtbereich weiterhin nicht flächendeckend erfüllt werden kann. „Hier ist die Verwaltung in der Mangelverwaltung, da noch rund 15% der vorhandenen Plätze in kommunaler Trägerschaft für Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren nicht den Rechtsanspruch erfüllen“, erläutert der Vorsitzende des Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) Gordon Amuser.
Wie die Stadtverwaltung aufzeigt, bietet die mögliche Erweiterung der Betriebserlaubnis der Kita Schatzkiste zwar einen gewissen Puffer bei den Kita-Plätzen für unerwartete Bedarfe, jedoch wird die Platzerweiterung von Seiten des KEA DÜW kritisch gesehen. Im Rahmen des akuten Fachkräftemangels durch die Rahmenbedingungen im Kita-System, ist die Betreuung von mehr Kindern in einer räumlich limitierten Einrichtung das falsche Zeichen. „Weil dies vielerorts die jahrelange gängige Trägerpraxis war, ist das Kita-System auch zum Teil an sein Limit geraten. Investitionen, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Kitagesetzes (KiTaG) zum 1. Juli 2021 notwendig waren, wurden schlichtweg nicht angegangen“, so die stellvertretende Vorsitzende des KEA DÜW Jennifer Thierfelder.
Die Stadt Bad Dürkheim ist im Vergleich zu anderen kommunalen Trägern im Landkreis zwar besser aufgestellt, jedoch möchte der KEA DÜW betonen, dass der Blick auf die reine Platzanzahl die Realität um die Kita-Situation nicht korrekt darstellt. Die Stadtverwaltung unterstreicht das Bestreben, die Betreuungssicherheit für Familien zu gewährleisten, was auch vom KEA DÜW deutlich wahrgenommen wird. Das Elterngremium möchte jedoch klarstellen, dass die in dem Artikel von Seiten der Verwaltung genannte Übergangsfrist bis 2026 sich nicht auf den Rechtsanspruch bezieht. „Eine Übergangsfrist für den Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung inklusive Mittagessen gibt es schlichtweg nicht. Dieser gilt seit Inkrafttreten des KiTaG für alle Familien. Bis 2028 und nicht wie angegeben bis 2026 stellt sich lediglich die Frage, ob das Mittagessen warm oder kalt in Form von Lunchpaketen angeboten wird“, betont Amuser.
Um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen, sind Baumaßnahmen erforderlich, die jedoch seit Jahren aufgrund von Planungsunsicherheiten bei den Betreuungsbedarfen der Familien von der Stadtverwaltung nicht angegangen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb eines üblichen Planungshorizonts von 3 bis 5 Jahren stellt eine Herausforderung dar, die nun unbedingt zeitnah angegangen werden muss, da sonst selbst die Übergangsfrist für das warme Mittagessen verstreicht. Gerade da man sich bei den rechtsanspruchserfüllenden Kita-Plätzen in der Mangelverwaltung befindet, muss gehandelt werden. „Vor dem Hintergrund der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist der Rechtsanspruch aus dem KiTaG keine Handlungsempfehlung, sondern Teil der kommunalen Pflichtaufgabe Kita“, schließt Amuser ab.
„Elternmitwirkung – Kinder und Demokratie stärken durch Partizipation“
Am 16. November 2024 findet der Bundeselternkongress der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) in Mainz statt.
Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.
Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
BEVKI und LEA RLP freuen sich, wenn Sie sich den Veranstaltungstermin vormerken und Sie am 16. November 2024 zum Bundeselternkongress in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr in Mainz begrüßen dürfen.
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