INFO-VERANSTALTUNG: KLAR IN DER ROLLE – STARK IM MITEINANDER

Plakat 01.12.2025

Was Eltern und Elternausschüsse in der Kita leisten können – und wo ihre Grenzen liegen

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) und neun weitere Kreis- und Stadtelternausschüsse aus Rheinland-Pfalz laden Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Unter dem Motto „Mit Herz und Haltung für unsere Kinder“ zeigen wir, wie Eltern gemeinsam mit Kita-Leitungen, Fachkräften und Trägern das Miteinander in der Kita gestalten und damit gute Bedingungen für die Kinder schaffen können.

Viele Eltern fragen sich: Welche Aufgaben gehören zum Ehrenamt im Elternausschuss? Wo kann ich mitreden – und wo liegen meine Grenzen? Diese Fragen beantworten wir praxisnah und leicht verständlich, mit vielen Beispielen aus dem Kita-Alltag. So gewinnen Sie Sicherheit in Ihrer Rolle und erfahren, wie Sie die Zusammenarbeit in der Kita unterstützen können.

Erfahrene Elternvertreter erläutern die Grundlagen der Elternmitwirkung und berichten von ihren Erfahrungen. Sie erklären anschaulich, wie Elternversammlung, Anhörungsrecht des Elternausschusses, die Arbeit im Kita-Beirat und viele weitere Themen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern – egal ob Sie neu in der Kita sind, schon im Elternausschuss aktiv mitarbeiten oder sich erstmals einbringen möchten. Fachkräfte, Kita-Leitungen und Träger sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ab sofort unter:

Wir freuen uns auf Sie und auf einen regen Austausch!
Ihr Orga-Team der Kreis- und Stadtelternausschüsse

VOLLVERSAMMLUNG DES KEA MIT WAHL DES VORSTANDES

Elternausschusswahl

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 92 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

Mittwoch, 3. Dezember 2025, 18.00 Uhr

Ort: Ratssaal der Kreisverwaltung
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Bad Dürkheim haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (kindertagesstaetten@kreis-bad-duerkheim.de).

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Elternausschuss-Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollte noch keine Meldung der KEA-Delegierten für das Jahr 2025/2026 eingegangen sein, sind die KEA- Delegierten aus 2024/2025 stimmberechtigt. 

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA DÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E‑Mail an kontakt@kea-duew.de wenden.

EA-WAHL KOMPAKT – ALLE INFOS ZU DEN ANSTEHENDEN EA-WAHLEN

Elternausschusswahl

Wir freuen uns, Euch eine neue Broschüre zum Thema Elternausschusswahlen vorstellen zu können. Der KEA SÜW hat eine kurze und knappe Handreichung erstellt und wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese verwenden dürfen.

Ziel der Broschüre

Das Ziel ist es, Euch alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um eine rechtsgültige Wahl abhalten zu können und eine informierte Entscheidung bei der Wahl treffen zu können. Wir möchten Euch ermutigen, Euch aktiv in den Kindertagesstätten Eurer Kinder zu engagieren, denn Euer Mitwirken ist von unschätzbarem Wert für die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder.

Die Broschüre „EA-Wahl kompakt“ steht Euch ab sofort als PDF auf unserer Webseite im Bereich „INFOS FÜR ELTERN => DOWNLOADS“ oder unter folgendem Button zur Verfügung.

Warum sind Elternausschüsse wichtig?

Elternausschüsse sind ein wesentlicher Bestandteil der Mitwirkung von Eltern in Kindertagesstätten. Sie tragen dazu bei, die Qualität der Betreuung und Bildung unserer Kinder kontinuierlich zu verbessern.

Wer sich für eine Kandidatur als EA-Mitglied interessiert, kann sich auch mit unserem „Starter-Kit“ einen schnellen Überblick über die Elterngremien in der Kita und dessen Aufgaben informieren. Auch diese Broschüre findet ihr im Bereich „DOWNLOADS“ oder unter folgendem Button.

LEA RLP VERURTEILT FORDERUNG NACH STANDARDABSENKUNG IN KITAS AUFS SCHÄRFSTE

Quality wins

Schlag ins Gesicht für Familien und Fachkräfte – LEA RLP verurteilt Forderung nach Standardsenkung in Kitas aufs Schärfste

Mit großer Bestürzung und Empörung reagiert der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) auf die jüngst öffentlich geäußerte Forderung von Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz, die Standards in Kitas zu senken, um kommunale Haushaltsprobleme zu lösen.
„Diese Forderung ist ein Schlag ins Gesicht aller Familien, Fachkräfte und vor allem der Kinder“, erklärt LEA-Vorstandsvorsitzende Annegret Neugschwender.

Der LEA RLP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die aktuellen Standards in vielen Einrichtungen nicht einmal das fachlich Notwendige gewährleisten. „Es geht hier nicht um Luxuskitas! Vielmehr kämpft das gesamte System nach wie vor um die Erreichung grundlegender Qualitätskriterien“, so Neugschwender weiter. Eine Absenkung dieser zum Teil ohnehin unzureichenden Standards würde die bestehenden Probleme nur weiter verschärfen und die ohnehin angespannte Lage in den Kitas zusätzlich belasten.
Für den Landeselternausschuss ist die Frage nach der Finanzierung kommunaler Aufgaben legitim. „Aber die Lösung kann und darf nicht sein, die Bildungs- und Betreuungsqualität unserer Kinder zu opfern. Familien und Fachkräfte tragen die Verantwortung und Lasten des Systems seit Jahren – es ist nicht hinnehmbar, dass ihnen jetzt noch mehr zugemutet wird.“
Statt über Einsparungen auf dem Rücken der Kleinsten zu diskutieren, fordert der LEA RLP eine ehrliche und konstruktive Auseinandersetzung mit der finanziellen Ausstattung der Kommunen. Es braucht eine klare Priorisierung der frühkindlichen Bildung und eine nachhaltige Investitionsstrategie, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt.
„Investitionen in die frühe Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Wer hier spart, spart am falschen Ende“, so das abschließende Fazit von Annegret Neugschwender.

Stein des Anstoßes war ein Presseartikel, in dem die Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land kritisiert und Göbel wie folgt zitiert wurde: “Wir benötigen weitere Schritte, insbesondere eine vollständige Übernahme der Altschulden, eine Reduzierung der Sozialkosten sowie ein Absenken der Standards, insbesondere im Kindertragessstättenwesen und im ÖPNV.”

Pressemitteilung des LEA RLP

EMPFEHLUNG DES LANDESJUGENDHILFEAUSSCHUSSES ZUR INKLUSIVEN ARBEIT IN KITAS

Über uns

Nicht nur durch das neue Kita-Gesetz veränderte sich der Anspruch an die Kindertagesstätten hinsichtlich der Betreuung benachteiligter Kinder in den vergangenen Jahren grundlegend. Die Grundhaltung zur Inklusion insgesamt ist im Wandel, was an einigen systemischen und rechtlichen Veränderungen in den letzten Jahren deutlich erkennbar ist. Neben dem inklusiven Anspruch des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes trat 2021 auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz — KJSG in Kraft. Hinzu kommen weitere gesetzliche Vorgaben, u.a. durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), das Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB IX) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Die gesetzlichen Grundlagen der Inklusion sind also sehr vielfältig. Doch wie können diese Anforderungen im Kita-Alltag umgesetzt werden?

Diese Frage zu beleuchten war Aufgabe einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses ihre Empfehlung zur inklusiven Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz veröffentlicht hat. 

Das Dokument betrachtet, unter welchen Voraussetzungen Inklusion in Regel-Kitas gelingen kann. Der Arbeitskreis kommt zu dem Schluss, dass Inklusion in regulären Kitas nur begrenzt möglich ist und z.B. für schwerst mehrfach behinderte Kinder, auch trotz der Maßgabe, dass Kindertagesbetreuung allen Kindern unabhängig von einer Behinderung oder ihren individuellen Fähigkeiten gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten soll (§ 1 Abs. 2 KiTaG), die Erfordernis speziell ausgestatteter und inklusiver Einrichtungen weiterhin besteht.
Die Voraussetzungen für eine gelungene Inklusion untergliedert die Arbeitsgruppe in folgende Kategorien:

  • Haltung der Verantwortungsgemeinschaft
  • Räumliche Ausstattung
  • Sachliche Ausstattung
  • Personal
  • Vernetzung
  • Konzeptionelle Gestaltung

Viele Kinder mit besonderen Bedarfen können nach Einschätzung der Arbeitsgruppe in regulären Kitas gut betreut werden. Hierbei wird je nach Intensität des Mehraufwandes davon ausgegangen, dass dieser zum Teil auch durch den regulären Personalschlüssel abgedeckt sei.
Für Kinder, deren diagnostiziertem Mehrbedarf über wenige Stunden am Tag hinaus geht, bestehen darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten, Bedingungen zu schaffen, die die Erfüllung der Bedürfnisse aller Kinder ermöglichen, z.B. durch zusätzliches Personal (“I‑Kraft”). Diese müssen dann durch die Eingliederungshilfe organisiert und finanziert werden.

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Alter von 18 Jahren wurde im Jahr 2018 durch das AGSGB IX den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Dies bedeutet, dass die Hauptverantwortung bei der Sozialbehörde der Landkreise und Städte liegt — und somit auch die Bedarfsplanungs- und Kostenverantwortung.

Je nach Ursache für die Einschränkung können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung leistungsverpflichtet sein. Hier kann zusammen mit dem öffentlichen Träger der Eingliederungshilfe (Abteilung Soziales der Kreisverwaltung) ein Gesamtplanverfahren angestrebt werden, um den individuellen Bedarf des Kindes abzudecken.

Inwiefern diese Empfehlungen vor Ort umsetzbar sind, hängt sicher an vielen Faktoren. Eine pauschale Aussage, ob mithilfe dieser Empfehlungen die Inklusion vor Ort verbessert werden kann, lässt sich sicher nicht treffen. Wir freuen uns aber über jeden Erfahrungsbericht aus dem Kita-Alltag. Schicken Sie diesen gerne per Mail an kontakt@kea-duew.de.

Weitere Informationsquellen:
Inklusion . Kita Rheinland-Pfalz
IKJHG‑E | DIJUF