ONLINE-VERANSTALTUNG: SEXUALISIERTE GEWALT

Sexualisierte Gewalt

Aufgrund der aktuellen Ereignisse im Landkreis Südliche Weinstraße hat sich der KEA DÜW mit weiteren Kreis- und Stadtelternausschüssen zusammengeschlossen und lädt alle Eltern, Fachkräfte, Träger und sonstige Interessierten zur einem Online-Infoabend ein:

Online-Informationsveranstaltung für Eltern und Fachkräfte

Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das in vielen Formen auftreten kann. Der Fall im Kreis Südliche Weinstraße zeigt umso deutlicher wie aktuell diese Thematik ist. Jedes Jahr sind zahlreiche Kinder und Jugendliche betroffen, und die Auswirkungen sind oft tiefgreifend und langanhaltend. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft dieses Thema offen ansprechen, um Betroffenen zu helfen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Die Veranstaltung zielt darauf ab, die Wahrnehmung für die verschiedenen Facetten sexualisierter Gewalt zu schärfen. Wir möchten über die Anzeichen und Symptome informieren, die auf eine solche Gewalt hinweisen können, und darüber, wie wir unsere Kinder davor schützen können. Aber auch Hilfestellung geben wie im Fall eines Verdachts damit umgegangen werden soll und wie etwaige Meldesysteme funktionieren. Hierzu wird unter anderem Franziska Bürker als Expertin für Kinderschutz und Kinderrechte referieren.

Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.

Für Rückfragen zur Veranstaltung steht der KEA DÜW jederzeit zur Verfügung.

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TREIBT DAS KITA-GESETZ DIE KOSTEN FREIER TRÄGER IN DIE HÖHE?

Sparschwein

In einem Bericht der RHEINPFALZ vom 04.02.2026 (hier geht es zum Artikel) appellieren Kommunen und Kirchen in der Pfalz eindringlich durch die sogenannte „Landauer Erklärung“ (hier geht es zur Erklärung) an das Land, sich stärker an der Finanzierung der Kindertagesstätten zu beteiligen. Hintergrund sind anhaltende Verhandlungen über die Kostenbeteiligung seit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes 2021 sowie gestiegene Personal- und Sachkosten.

Vor diesem Hintergrund nimmt der KEA DÜW zu den dargestellten Entwicklungen und Forderungen wie folgt Stellung:

Die in der „Landauer Erklärung“ beschriebenen finanziellen Herausforderungen von Kommunen und freien Trägern sind ernst zu nehmen. Steigende Kosten, unsichere Rahmenbedingungen und strukturelle Reformen belasten das System spürbar. Die Schlussfolgerung jedoch, dass das Kita-Gesetz, welches 2019 verabschiedet wurde und 2021 in Kraft getreten ist, sei Hauptursache der aktuellen Situation, greift zu kurz.

Unstrittig ist, dass das neue Kita-Gesetz strukturelle Veränderungen mit sich gebracht hat, die je nach Perspektive unterschiedlich bewertet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was konkret gemeint ist, wenn von einer finanziellen Überlastung freier Träger durch das Gesetz die Rede ist.

Zunächst ist festzuhalten: Der im KiTaG verankerte „angemessene Eigenanteil“ der freien Träger ist keine neue Erfindung. Diese Verpflichtung besteht bereits seit 1990 im Sozialgesetzbuch VIII auf Bundesebene. Das KiTaG hat diesen Grundsatz lediglich übernommen. Die Erwartung, dass freie Träger sich finanziell beteiligen, ist also seit über 30 Jahren rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe.

Wurde der Eigenanteil des Trägers durch das Kita-Gesetz 2019 höher?

Auch bei den Personalkosten hat das neue Gesetz keinen grundlegend höheren Eigenanteil eingeführt. Im alten Kita-Gesetz von 1991 waren Richtwerte anhand der Angebotsstruktur von 10 bis 12,5 Prozent vorgesehen – allerdings als „Soll-Vorschrift“ mit erheblichem Verhandlungsspielraum. In der Praxis gab es zahlreiche individuelle Absprachen und Nebenvereinbarungen zwischen freien Trägern und Gemeinden. Das Gesetz von 2019 hat diese unverbindlichen Orientierungswerte gestrichen und die ohnehin gelebte Praxis fortgeschrieben: Die konkrete Höhe des Trägeranteils wird vor Ort ausgehandelt. Dass es bislang nicht gelungen ist, eine landesweit einheitliche Vereinbarung zu treffen, ist kein Konstruktionsfehler des Gesetzes, sondern Ergebnis politischer und verbandlicher Uneinigkeit.

Das Land war durchaus gewillt, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger einheitlich zu regeln. Die Diskussion mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Das Bildungsministerium begründete dies auch in einem Faktenpapier (hier geht es zum Faktenpapier).

Seit 2021 verhandeln kommunale Spitzenverbände und freie Träger über die Finanzierung, eine landesweite Regelung steht weiterhin aus. Eine befristete Übergangslösung lief Ende 2024 aus, was Planungssicherheit für Träger und Kommunen deutlich erschwert – die Einigung über die Kostenverteilung bleibt jedoch ihre gemeinsame Aufgabe.

Wie hoch sind die Personalkosten der freien Träger aktuell?

Unabhängig der individuellen Vereinbarungen zwischen Kommune und Träger gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse zu den Personalkosten in Höhe von 47,2 Prozent an den anerkannten Personalkosten. In der Übergangsregelung wurden kirchlichen Trägern rechnerisch sogar 102,5 Prozent, anderen freien Trägern 100 Prozent der Personalkosten erstattet. Die Differenz zum Landesanteil trägt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Von einer vollständigen Abwälzung der Personalkosten auf freie Träger kann also keine Rede sein.

Und die Sachkosten?

Auch bei den Sachkosten hat sich die Grundsystematik durch das neue KiTaG nicht verändert. Schon nach altem Recht waren die laufenden Sachkosten vom Träger zu übernehmen, während sich Kommunen an Betriebs-, Bau- und Ausstattungskosten beteiligen. Konkrete feste Quoten gab es weder früher noch heute.

Auch wenn es für Eltern vielleicht nicht ganz nachvollziehbar ist, warum der Entfall einer Vorgabe zu solchen Problemen führen kann, scheint es aus Sicht der Verantwortlichen auf kommunaler sowie auf kirchlicher Seite dennoch eines zu sein. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Pfalz und der kirchlichen Träger kritisieren in der „Landauer Erklärung“, dass die aktuelle Gesetzeslage zu einer unzureichenden Finanzierung führt und damit die Trägervielfalt gefährdet. Besonders kleinere freie Träger hätten Schwierigkeiten, ihren Eigenanteil zu finanzieren, während Kitas überwiegend in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft sind.

Gestiegene Kosten treffen auf Sparkurs

Strukturreformen und Sparprogramme – etwa die Bündelung von Einrichtungen in großen Trägerverbänden – sind Reaktionen auf diese finanziellen Realitäten, nicht auf eine neue gesetzliche Pflicht. Die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre belasten auch den Betrieb von Kitas. Während Kommunen gesetzlich zum Betrieb verpflichtet sind, stehen ihre Haushalte unter starkem Druck. Gleichzeitig planen kirchliche Träger seit Jahren Einsparungen. Beispielsweise das Bistum Speyer hat bereits 2022 angekündigt, 46% der Ausgaben für Kitas einsparen zu wollen. Auch die evangelische Landeskirche der Pfalz geht ähnliche Wege.

Richtig ist jedoch der Hinweis in der „Landauer Erklärung“, dass die Trägervielfalt unter Druck steht. Wenn kleinere freie Träger Schwierigkeiten haben, Eigenanteile zu leisten, braucht es tragfähige Lösungen. Diese Frage bestand allerdings schon vor 2019 und wurde durch das neue Gesetz nicht neu geschaffen.

Politische Uneinigkeit darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!

Betrachtet man die Argumente der Träger und Kommunen, sind diese alle nachvollziehbar. Die öffentlichen Ausgaben kennen seit Jahren nur einen Weg: Steil nach oben. Davon betroffen sind auch die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe. Die Kirchen stehen durch steigende Kosten und sinkende Einnahmen ebenfalls vor großen Herausforderungen.

Die Debatte sollte daher sachlich geführt werden. Das Kita-Gesetz von 2019 hat Strukturen verändert, aber es ist nicht der Auslöser der aktuellen finanziellen Engpässe. Die Herausforderungen resultieren aus gesamtgesellschaftlichen Kostensteigerungen, komplexen Zuständigkeiten und fehlender politischer Einigung über eine dauerhafte Finanzierungsregelung.

Im Mittelpunkt dürfen dabei nicht Zuständigkeitsfragen stehen, sondern die Kinder. Sie brauchen stabile Einrichtungen, verlässliches Personal und gute Rahmenbedingungen. Dafür sind Kommunen, freie Träger, Land und Bund gemeinsam verantwortlich. Eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ebenen ist notwendig – Schuldzuweisungen helfen nicht weiter!

NEUWAHL DES KEA-VORSTANDS: STARKE VERTRETUNG DER KITA-FAMILIEN IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM BESTÄTIGT

Über uns

Das Kreisjugendamt Bad Dürkheim lud am Mittwochabend, den 3. Dezember 2025 zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) in den Ratssaal der Kreisverwaltung ein. Rund 50 Delegierte aus den Kindertagesstätten des Landkreises folgten der Einladung und zeigten damit das große Interesse an der Arbeit des KEA und der Weiterentwicklung der Kita-Landschaft.

Zu Beginn der Veranstaltung berichtete der scheidende Vorstand ausführlich über die Rechte und Pflichten des KEA und gab einen detaillierten Rückblick auf die vergangenen zwei Jahre seiner Amtszeit. Dabei wurden sowohl erfolgreiche Projekte als auch Herausforderungen der Elternmitwirkung in den Blick genommen.

Im Anschluss stellte das Kreisjugendamt seine Aufgaben und aktuellen Projekte vor. Die Präsentation machte deutlich, mit welchem Engagement die Mitarbeitenden des Jugendamtes sich für die Kinder und Familien im Landkreis einsetzen und wie eng die Zusammenarbeit mit den Elternvertretungen gestaltet wird.

Neuwahl des KEA-Vorstands

Nach den Vorträgen standen die Neuwahlen des Vorstands an, der die Interessen der Kita-Familien bis zur nächsten Wahl im Dezember 2027 vertreten wird. Insgesamt setzt sich der neue Vorstand aus 15 Mitgliedern zusammen:

Jessica Bender, Mareike Bohland, Sarah Brunner, Verena Eger, Anna Simone Heber, Sandy Jasmin Heine, Seda Höblad, Nicole Klawitter, Violetta Sonderschäfer, Angela Wallerand, Gordon Amuser, Kerem Ciftci, Dominik Häge, Adrian Hofmann und Hans Schweigert.

Auf der konstituierenden Sitzung wurde Gordon Amuser aus Bad Dürkheim in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Adrian Hofmann aus Wachenheim zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der neugewählte Vorstand freut sich auf die bevorstehenden Aufgaben und auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt, den Kita-Trägern und den Elternvertretungen im Landkreis.

Dank an ausscheidende Mitglieder

Ein herzlicher Dank geht an die ausgeschiedenen Mitglieder für ihren Einsatz und ihr stetiges Engagement im Sinne der Kita-Kinder. Ein besonderer Dank gilt Katja Anslinger, Heike Bergmann und Maria Lis-Kromm, die seit der Neugründung des KEA im April 2021 dem Vorstand angehörten, sowie Jennifer Thierfelder, die das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden innehatte. Ihr Engagement hat die Elternmitwirkung im Landkreis nachhaltig geprägt.

Der KEA DÜW bedankt sich bei allen Delegierten für ihre Teilnahme und das entgegengebrachte Vertrauen und blickt motiviert auf die kommende Amtszeit.

Hier finden Sie die Präsentation des KEA DÜW:

LANDESWEITE ONLINE-VERANSTALTUNG „KLAR IN DER ROLLE – STARK IM MITEINANDER“ BEGEISTERT MIT NAHEZU 200 TEILNEHMENDEN

Plakat 01.12.2025

Am 1. Dezember 2025 fand um 20 Uhr die landesweite Online-Veranstaltung „Klar in der Rolle – stark im Miteinander“ statt – ein gemeinsames Angebot des Kreiselternausschuss Bad Dürkheim und zehn weiterer Stadt- und Kreiselternausschüsse in Rheinland-Pfalz. Mit fast 200 Teilnehmenden war das Format ein voller Erfolg und zeigt deutlich, wie groß der Bedarf an Austausch und Orientierung zu den Aufgaben von Eltern und Elternausschüssen in Kindertagesstätten ist.

Die drei Referentinnen führten in einem rund zweistündigen, lebhaften Vortrag durch die zentralen Themen rund um die Rolle von Eltern und Elternvertretungen in Kitas. Sie erläuterten praxisnah, welche Rechte, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten Elternausschüsse im Kita-Alltag haben und wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit Trägern, Leitungskräften und Teams gelingt.

Das große Interesse spiegelte sich in zahlreichen Fragen und Praxisbeispielen wider, die sowohl im direkten Austausch als auch über den Chat gestellt wurden. Die interaktive Gestaltung sorgte für eine angenehme, offene Atmosphäre, in der Unsicherheiten geklärt und wertvolle Impulse für die Praxis vermittelt werden konnten.

Besonders deutlich wurde der Wunsch der Teilnehmenden nach einer Fortsetzung des Formats. Dieser Bitte werden die Veranstalter gerne nachkommen: Eine Folgeveranstaltung ist bereits in Planung.

Der KEA DÜW und die beteiligten Stadt- und Kreiselternausschüsse bedanken sich herzlich bei allen Teilnehmenden und den engagierten Referentinnen. Gemeinsam setzen sie sich weiterhin dafür ein, Eltern und Elternvertretungen in ihrer wichtigen Rolle zu stärken und die Qualitätsentwicklung der Kitalandschaft aktiv zu fördern.

Über den folgenden Button, kann die Präsentation der Veranstaltung gerne heruntergeladen werden.

INFO-VERANSTALTUNG: KLAR IN DER ROLLE – STARK IM MITEINANDER

Plakat 01.12.2025

Was Eltern und Elternausschüsse in der Kita leisten können – und wo ihre Grenzen liegen

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) und neun weitere Kreis- und Stadtelternausschüsse aus Rheinland-Pfalz laden Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Unter dem Motto „Mit Herz und Haltung für unsere Kinder“ zeigen wir, wie Eltern gemeinsam mit Kita-Leitungen, Fachkräften und Trägern das Miteinander in der Kita gestalten und damit gute Bedingungen für die Kinder schaffen können.

Viele Eltern fragen sich: Welche Aufgaben gehören zum Ehrenamt im Elternausschuss? Wo kann ich mitreden – und wo liegen meine Grenzen? Diese Fragen beantworten wir praxisnah und leicht verständlich, mit vielen Beispielen aus dem Kita-Alltag. So gewinnen Sie Sicherheit in Ihrer Rolle und erfahren, wie Sie die Zusammenarbeit in der Kita unterstützen können.

Erfahrene Elternvertreter erläutern die Grundlagen der Elternmitwirkung und berichten von ihren Erfahrungen. Sie erklären anschaulich, wie Elternversammlung, Anhörungsrecht des Elternausschusses, die Arbeit im Kita-Beirat und viele weitere Themen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern – egal ob Sie neu in der Kita sind, schon im Elternausschuss aktiv mitarbeiten oder sich erstmals einbringen möchten. Fachkräfte, Kita-Leitungen und Träger sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ab sofort unter:

Wir freuen uns auf Sie und auf einen regen Austausch!
Ihr Orga-Team der Kreis- und Stadtelternausschüsse