NEWSLETTER 03-02/2022

Kontakt

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

heute möchten wir außerhalb unseres regelmäßigen Newsletters über die folgenden Themen informieren:

  • 32. CoBeLVO
    Was ändert sich für unsere Kitas?
  • Einladung zum Planspiel des IBEB
    Warum und wie? Ausgestaltung des Kita-Beirats in der Praxis.
  • Elternmitwirkung in den KiTas in RLP
    Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Corona

ÄNDERUNGEN DURCH DIE 32. COBELVO

Mit dem 18. März 2022 ist die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, mit der auch umfängliche Änderungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege verbunden sind. Über die entsprechenden Änderungen möchten wir hiermit auf Grundlage des Rundschreibens des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vom 21. März 2022 an die Eltern […]

Umfrage

PLANSPIEL „KITA-BEIRAT – WARUM UND WIE? AUSGESTALTUNG IN DER PRAXIS“

Gemeinsam mit dem IBEB (Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz) planen wir für den 06.05.2022, von 18 bis 21 Uhr ein interaktives Planspiel zum Kita-Beirat. Hiermit möchten wir Sie herzlich zu dieser Veranstaltung einladen, die der KEA DÜW mit organisiert. Weiterführende Infos sowie die Anmeldung finden Sie unter https://www.hs-koblenz.de/ibeb/kita-beirat. Wir […]

Weitere Infos zu anstehenden Veranstaltungen, Sprechstunden und jetzt auch Kita-Veranstaltungen finden Sie unter folgendem Button.


ELTERNMITWIRKUNG IN DEN KITAS IN RLP

In unserer Signal-Netzwerkgruppe kam vor einigen Wochen der Wunsch auf, ob wir nicht ein Schaubild oder eine Grafik erstellen können, in der die Gremien der Elternmitwirkung und deren Zusammenspiel dargestellt werden.  Diesem Wunsch wollen wir heute nachkommen und auf ein Schaubild des Landeselternausschuss RLP verweisen, welches aus unserer Sicht alles sehr schön und kompakt erläutert.

Quelle: Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen KiTas, Herausgeber: Landeselternausschuss der KiTas in RLP, Seite 67

Mit dem neuen KiTa-Gesetz, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind die Mitwirkungsrechte der Eltern auf allen Ebenen deutlich ausgeweitet worden. Es wurden neue Rechte definiert, neue Gremien geschaffen und neue Verfahrensweisen eingeführt. Die Rollen und Rechten aller an der KiTa Beteiligten werden in der Broschüre dargestellt und sie soll dafür sorgen, dass in der Praxis der Elternmitwirkung nicht über Formalien diskutiert werden muss.

Die Elternmitwirkungsbroschüre ist über den folgenden Button downloadbar.


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

ÄNDERUNGEN DURCH DIE 32. COBELVO

Corona

Mit dem 18. März 2022 ist die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, mit der auch umfängliche Änderungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege verbunden sind.

Über die entsprechenden Änderungen möchten wir hiermit auf Grundlage des Rundschreibens des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vom 21. März 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten der Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege informieren. Die folgenden Themen werden dort im Detail erläutert:

Maskenpflicht

Nachdem in den Grundschulen im Unterricht keine Masken mehr getragen werden müssen, entfällt die Maskenpflicht auch für Hortkinder in der Betreuung. Die Maskenpflicht entfällt entsprechend während der Betreuung von Kindern jeden Alters auch für das Personal.
In der Bring- und Holsituation gilt für Eltern und Sorgeberechtigte sowie das Personal der Kita weiterhin eine Maskenpflicht, soweit diese innerhalb der Einrichtungsräumlichkeiten stattfindet. Im Außenbereich müssen wie bisher keine Masken getragen werden. Selbstverständlich können alle Personen weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten. Das Gleiche gilt für die Kindertagespflege.

Testpflichten

Für alle ungeimpften und nicht genesenen Jugendlichen und Erwachsenen, die sich über die Bring- und Holsituation hinaus in den Innenräumen der Kita aufhalten, gilt noch bis einschließlich 2. April 2022 auf Grundlage der Corona-Bekämpfungsverordnung, dass sie entweder einen aktuellen Testnachweis erbringen oder durchgängig eine Maske tragen müssen. Das gilt also neben dem Personal auch für Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, wenn Sie ihr Kind beispielsweise bei der Eingewöhnung begleiten.

In der Kindertagespflege gelten die entsprechenden Regelungen für alle externen Personen, also beispielsweise Eltern, nicht jedoch für die Kindertagespflegeperson selbst.

Feste Kohorten/ Einschränkung des Betreuungsangebotes

Bisher kann Ihre Kita organisatorische Maßnahmen treffen, wie etwa feste Betreuungskohorten oder das Einschränken der Betreuungszeiten. Diese Möglichkeiten bestehen noch bis zum 2. April 2022.

Die Übergangszeit bis zum 2. April 2022 bietet den Einrichtungen die Möglichkeit in die Betreuungsmodelle überzuleiten, die die jeweiligen Konzeptionen vorsehen, beispielsweise also zurück zu offenen Betreuungskonzepten zu gehen. Die Umstellung kann organisatorisch, aber vor allem pädagogisch mit Herausforderungen verbunden sein. Manche Kinder kennen vielleicht noch gar keine offenen Konzepte und müssen behutsam an diese gewöhnt werden. Die Teams in den Einrichtungen werden festlegen, wie die Umstellung in Ihrer Kita konkret erfolgen wird und Sie informieren. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn mit Rücksicht auf die Kinder die Übergangszeit ggf. etwas länger dauern sollte. Wichtig ist an dieser Stelle, dass damit dann keine Einschränkung der Betreuungszeiten mehr einhergehen soll.

Bitte beachten Sie dabei zwei Punkte: Es kann in den Einrichtungen auch über den 2. April 2022 hinaus vorkommen, dass beispielsweise aufgrund von Krankheitsausfällen nicht ausreichend Personal zur Betreuung aller Kinder zur Verfügung steht. In diesen Fällen greift weiterhin der sog. Maßnahmeplan jeder Einrichtung, der ebenfalls mit Einschränkungen der Betreuungszeiten einhergehen kann. Maßnahmenpläne bestehen völlig unabhängig der pandemiebedingten Regelungen, sind selbstverständlich weiterhin zulässig und in Abhängigkeit von der Situation sogar verpflichtend notwendig.

Bitte beachten Sie weiter: Die Landkreise und kreisfreien Städte als Infektionsschutzbehörden können weiterhin Allgemeinverfügungen sowie Einzelverfügungen erlassen, die das Betreuungsangebot einschränken können oder sogar die ganze Kita vorübergehend schließen. Dies passiert lokal nur dort, wo es das konkrete Infektionsgeschehen notwendig macht.

Durchführung von Elternversammlungen und Elternausschusswahlen

Bis zum 18. März 2022 waren die Vorstands- und Delegiertenwahlen in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse ausgesetzt. Diese sind nun wieder möglich und unverzüglich nachzuholen.

Zur Durchführung der Elternversammlungen, Sitzungen der Elternausschüsse und des Kita-Beirates sowie der Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse und des Landeselternausschusses gilt für diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, die Testpflicht. Der Test kann auch vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters durchgeführt werden. Dieser Test muss dann selbst mitgebracht werden und durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein. Welche Tests zugelassen sind, erfahren Sie unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html. Der Veranstalter kann zudem festlegen, dass der Testnachweis nur durch einen von ihm selbst zur Verfügung gestellten Selbsttest erbracht werden kann. In diesem Fall stellt er den Selbsttest bereit.

Absonderungspflichten für Kita-Kinder

Grundsätzlich müssen sich Minderjährige, die als Hausstandsangehörige oder enge Kontaktpersonen einzustufen sind, nicht mehr in Absonderung begeben. Diese Regelung wurde für alle gesellschaftlichen Bereiche beschlossen, um den Kindern und Jugendlichen, die in den vergangenen Jahren pandemiebedingt auf viele Angebote verzichten mussten, ein möglichst hohes Maß an Teilhabe zu ermöglichen. Sie gilt aber selbstverständlich nur für Kinder, die selbst keine Erkrankung aufweisen.

Zudem bleibt der „Kita- und Schulparagraph“ § 3 der Absonderungsverordnung davon unberührt. Das heißt, für Infektionsfälle mit dem Coronavirus in der Kindertageseinrichtung gilt weiterhin, dass sich nicht-immunisierte Personen, die in der betroffenen Betreuungskohorte betreut wurden oder dort eingesetzt waren, für 10 Tage in Absonderung begeben müssen. Sie können sich am ersten Tag nach dem Kontakt mit der positiv getesteten Person per zertifiziertem PoC-Antigentest freitesten und die Kita wieder besuchen, sofern das Testergebnis vor der regulären Bringzeit vorliegt. An dem Vorgehen, das Sie bereits bisher aus Ihrer Kita kennen, ändert sich damit derzeit nichts.

Es gelten weiterhin die Regelungen aus dem Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- bzw. Krankheitssymptomen, nach dem Kinder mit Krankheitssymptomen zunächst für 24 Stunden zu Hause bleiben sollen.

Die Träger der Einrichtungen sowie die Teams in den Einrichtungen benötigen einige Tage Zeit, die neuen Regelungen aufzunehmen und vor Ort umzusetzen. Bitte geben Sie den Kitas diese Zeit.

PLANSPIEL „KITA-BEIRAT – WARUM UND WIE? AUSGESTALTUNG IN DER PRAXIS“

Umfrage

Gemeinsam mit dem IBEB (Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz) planen wir für den 06.05.2022, von 18 bis 21 Uhr ein interaktives Planspiel zum Kita-Beirat.

Hiermit möchten wir Sie herzlich zu dieser Veranstaltung einladen, die der KEA DÜW mit organisiert.

Weiterführende Infos sowie die Anmeldung finden Sie unter https://www.hs-koblenz.de/ibeb/kita-beirat.

Wir sind noch auf der Suche nach Fallbeispielen eines Kita-Beirats Treffens, welches wir dort vorstellen können. Also: Hat in Ihrer Kita inzwischen das erste Treffen des Beirates stattgefunden? Und wenn ja: Wie ist es gelaufen?

Entsprechende Beispiele können Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de zusenden.

Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich nicht nur an Eltern und Elternvertreter:innen. Auch Kita-Leitungen, Erzieher:innen, FaKiBs sowie Träger-Vertreter:innen sind herzlich eingeladen.

Die Veranstaltung findet erneut über mehrere Landkreise statt und je Vertretergruppe im Kita-Beirat sind 20 Plätze vorgesehen. Bitte melden Sie sich also gerne frühzeitig an.

GEÄNDERTE UHRZEIT FÜR DIE VERANSTALTUNG DES FACHKRÄFTEVERBANDES AM 16.03.2022

Veranstaltung

Leider muss die Uhrzeit der Veranstaltung des Fachkräfteverbandes „Rechte der Kinder – Rechte der Eltern – Aufgaben der Kita“ geändert werden.

Die Referentinnen Frau Roth und Frau Sijaric waren in Bezug auf die Veranstaltung von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr als Uhrzeit ausgegangen und stehen auch nur für diese Zeit zur Verfügung.

Leider liegt die Veranstaltung für Familien mit jungen Kindern mit 18.00 Uhr in der „familiären Rushhour“ und die Änderung muss nun sehr kurzfristig erfolgen.

Der Fachkräfteverband hofft, dass sich aus den Reihen der Elternschaft trotzdem Teilnehmer*innen auch für diese Uhrzeit finden.

Die Veranstaltung findet nun am Mittwoch, den 16.3. 2022 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr statt. Der Zoom- Link bleibt trotz geänderter Uhrzeit gleich.

NEWSLETTER 03-01/2022

Über uns

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

heute möchten wir Sie zu den folgenden Themen informieren:

  • Best Practice
    Zusammenarbeit von Kreisjugendamt und KEA DÜW
  • Fachkräftemangel
    Gastbeitrag des Fachkräfteverbandes RLP
  • 31. CoBoLVO
    Was ändert sich für unsere Kitas?
  • Veranstaltungen im März und Mai
    Es stehen interessante Veranstlatungen bis Mai an.
  • Terminkalender auf kea-duew.de
    Terminportal für alle Kitas im Landkreis

Best Practice

BEST PRACTICE – ZUSAMMENARBEIT VON KREISJUGENDAMT UND KEA DÜW

Bereits im Jahr 2021 hat der KEA DÜW das Kreisjugendamt (KJA) auf das Konzept der Bedarfsabfrage gegenüber den Eltern in den Kitas im Landkreis angesprochen. Es wurde zugesichert, den KEA bei diesem Thema einzubeziehen, damit auch die Perspektive der Eltern und Familien seine Berücksichtigung findet. Der KEA konnte nun im Rahmen einer Videokonferenz seine Anmerkungen […]


Fachkräftemangel

FACHKRÄFTEMANGEL – GASTBEITRAG DES FACHKRÄFTEVERBANDES RLP

Der KEA DÜW beschäftigt sich auch mit Fragen und Problemstellungen, die nicht alleine Eltern beschäftigten, sondern ist auch interessiert an gemeinsamen Aufgabenstellungen der Kita-Akteure. Vor diesem Hintergrund haben wir im Februar den Kontakt zum Fachkräfteverband RLP gesucht, um Themen zu sondieren. Ein Thema, das uns alle in der Gegenwart und auch in der Zukunft beschäftigen […]


Corona

31. CoBeLVO – WAS ÄNDERT SICH FÜR UNSERE KITAS?

Die Regelungen zur Maskenpflicht in den Kitas werden gelockert. Wahlen von Gremien der Elternmitwirkung sowie Sitzungen des Kita-Beirats sind in Präsenz möglich. Für Jugendliche und Erwachsene gilt in Bring- oder Holsituationen innerhalb der Einrichtungsräume die Maskenpflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2. Für Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die sich über die Bring- oder […]


Veranstaltung

VERANSTALTUNGEN IM MÄRZ UND MAI

Onlineveranstaltung mit dem Kita-Fachkräfteverband RLP Info-Veranstaltung für Fachkräfte, Eltern und Trägervertrer:innen zum Thema „Rechte der Eltern – Rechte der Kinder – Aufgabe der Kita“. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 16. März 2022, um 19.30 Uhr online per Zoom statt. Die Anmeldedaten zum Zoom-Meeting finden Sie auf der Seite des Fachkräfteverbandes unter folgendem Link: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/termine/. Es […]


Kalender

TERMINE AUF KEA-DUEW.DE

Schon länger gibt es auf der Webseite des KEA einen Bereich Termine in dem wir Vorstandssitzungen, Sprechstunden und Veranstaltungen einpflegen. Jetzt, wo die wärmere Jahreszeit wieder in Sicht ist, möchten wir alle Kitas einladen, uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de Basare, Feste oder sonstige öffentliche Veranstaltungen zu schicken, um diese im Veranstaltungskalender zu veröffentlichen. Wir werden […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW