Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO – Was hat sich geändert?

Corona

Die Entwicklung der Erkrankungen mit dem Coronavirus bleibt auch in den Kitas weiterhin dynamisch. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in seinem Rundschreiben vom 17. Januar 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagestätten über neue Regelungen bzw. Konkretisierung bestehender Regelungen informiert.

  • Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)
  • Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita
  • Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege
  • Hinweis für Hort-Kinder

Die Punkte aus dem Schreiben wollen wir auch in unserem Newsletter erneut aufgreifen.

Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)

Maskenpflicht und 3G

Für alle erwachsenen und jugendlichen Personen, gelten weiterhin innerhalb der Einrichtung sowohl die Maskenpflicht gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 als auch als die 3G-Regelung gem. § 3 Abs. 5 Satz 1 der 29. CoBeLVO, wenn der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kita nicht Teil der Hol- und Bringsituation ist. Das heißt, nur wer getestet, genesen oder geimpft ist (3G-Regelung), darf sich mit Maske in den Räumlichkeiten der Kita aufhalten. Das gilt ausdrücklich auch für Eingewöhnungen. Hier ist die einzige Ausßnahme der Maskenpflicht die Interaktion mit dem einzugewöhnenden Kind, wenn dies situationsbedingt erforderlich ist. Für die konkrete Gestaltung der Eingewöhnung waren bisher und sind auch weiterhin der Träger und die Kita-Leitung vor Ort zuständig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Eingewöhnung ergibt sich aus der CoBeLVO nicht. Auch im Übrigen (Hort-Kinder, Personal) bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht im § 15 der CoBeLVO unverändert gültig. Die 3G-Regelung betreffend das Personal ergibt sich weiterhin aus § 28b IfSG.

Neu: Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte

Die Ausnahmeregelung zum Überschreiten der Maximalzeit beim Einsatz von Vertretungskräften wird wieder in die CoBeLVO aufgenommen. (§ 15 Abs. 4 der 29. CoBeLVO – neu). Die Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte gilt erneut bis 28. Februar 2022. Folglich werden Vertretungszeiten, die seit dem 16. März 2020 geleistet wurden, nicht auf die maximale Dauer von 6 Monaten angerechnet.

Neu: Wahlen im Landeselternausschuss bzw. den Stadt- und Kreiselternausschüssen

In § 15 Abs. 5 der 29. CoBeLVO ist die Regelung aufgenommen, dass die Vollversammlung des Landeselternausschusses (LEA) zur Wahl des LEA-Vorstandes (vgl. § 14 Abs. 2 KiTaGEMLVO) – unter Aussetzung der Frist aus § 14 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO – ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass diese Wahl im Moment nicht stattfinden kann. Entsprechend gilt diese Regelung auch für ggf. noch ausstehende Wahlen (Vorstand & Delegierte) in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüssen. Auch diese können derzeit nicht stattfinden. Die Aussetzung gilt bis auf Weiteres. Sobald es die Coronalage wieder zulässt, wird diese Ausnahmeregelung durch Änderung der CoBeLVO ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Darüber wird das Landesamt zu gegebener Zeit informieren. Weiter ist ausdrücklich geregelt, dass die Wahlen in den Kreis- und Stadtelternausschüssen unverzüglich nach Erklärung des außer Kraft Tretens der Aussetzung nachzuholen sind.

Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita

Landesregelungen in der Absonderungsverordnung

Tritt in der Kindertagesstätte oder der Einrichtung der Kindertagespflege Ihres Kindes eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 statt, müssen sich die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist in Absonderung (Quarantäne) begeben. Natürlich gilt das auch für deren pädagogische Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen. Vgl. hierzu § 3 Abs. 2 der am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen neuen „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ (Absonderungsverordnung). Die Absonderung kann bereits nach dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person durch einen negativen PCR- oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests beendet werden. Weiter gilt wie bisher: Bewahren Sie den Nachweis über das negative Testergebnis ist bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Vornahme des PCR-Tests oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests der positiv getesteten Person auf. Diesen müssen Sie auf Aufforderung der Leitung der Einrichtung oder dem Gesundheitsamt vorlegen. Wird kein PCR-Test oder ein durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommener PoC-Antigentest durchgeführt, können die betroffenen Kinder und das betroffene Personal nach Ablauf von 10 Tagen, also am 11. Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, die Kita wieder besuchen. Eine Übersicht der Teststellen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter nachfolgen[1]dem Link https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.

Bundeseinheitliche Regelungen zu Absonderung/Quarantäne: Wer muss sich als Kontaktperson nicht absondern?

Die genannten Landesregelungen zur Absonderung werden durch die bundeseinheitlichen Regelungen zu den Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen in Landesregelungen modifiziert. Die neue „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ (kurz: Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) wurde am 14. Januar 2022 verkündet und ist am 15. Januar in Kraft getreten.

Müssen sich alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status bei Auftreten eines Falles absondern?

Nein.

  • Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Absonderung.

Auch:

  • frisch doppelt Geimpfte (bis 3 Monate nach der Zweitimpfung),
  • frisch Genesene (bis 3 Monate nach Genesung) und
  • geimpfte Genesene
  • mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind

(Personen, die „den Geboosterten“ gleichstehen) müssen nicht in die Absonderung.

Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege

Für die Kindertagespflege gelten die Regelungen der CoBeLVO zu Maskenund 3G-Pflichten weiterhin entsprechend. Die Maskenregelung für Hort-Kinder in der Kita findet hingegen keine Anwendung in der Betreuung von schulpflichtigen Kindern in der Tagespflege. Die Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement wie unter 2) dargestellt, finden auf die Tagespflege unmittelbar und vollständig Anwendung.

Hinweis für Hort-Kinder

Tritt in der Schule eine Corona-Infektion auf und kann Ihr Kind die Schule nach § 3 Abs. 1 der AbsonderungsVO weiterhin besuchen, so kann das Kind auch weiterhin den Hort besuchen, sofern die in der Schule durchgeführten Selbsttests gem. § 2 a AbsonderungsVO negativ waren. Ein PCR-Test für den Besuch des Horts ist nicht notwendig. Sofern die Schule nicht besucht werden kann, kann auch die Kita nicht besucht werden.

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH!

Frohe Weihnachten KEA

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

als KEA DÜW wir möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.


In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!

NEWSLETTER 12/21

Kita

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

bevor wir als neu gewählter KEA DÜW über die Wahl vom 14.12.2021 berichten, möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!


KEA DÜW neu gewählt

Elternausschusswahl

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor.

So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Wir als KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren.


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Euer Team vom KEA DÜW

KREISELTERNAUSSCHUSS IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM NEU GEWÄHLT

Presse

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor. So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Der KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren. Er kann bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um alle Kita-Themen per E-Mail unter kontakt@kea-duew.de kontaktiert werden.

Der KEA DÜW ist ein Zusammenschluss der Elternausschüsse der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen des Landkreises und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, entsendet ein beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und benennt dessen Stellvertretung. Nicht zuletzt versteht sich der KEA als Ansprechpartner, Berater und Vermittler zwischen den Eltern, den Kindertagesstätten, den Trägern der Einrichtungen und dem Kreisjugendamt.