Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH!

Frohe Weihnachten KEA

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

als KEA DÜW wir möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.


In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!

NEWSLETTER 12/21

Kita

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

bevor wir als neu gewählter KEA DÜW über die Wahl vom 14.12.2021 berichten, möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!


KEA DÜW neu gewählt

Elternausschusswahl

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor.

So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Wir als KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren.


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Euer Team vom KEA DÜW

KREISELTERNAUSSCHUSS IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM NEU GEWÄHLT

Presse

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor. So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Der KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren. Er kann bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um alle Kita-Themen per E-Mail unter kontakt@kea-duew.de kontaktiert werden.

Der KEA DÜW ist ein Zusammenschluss der Elternausschüsse der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen des Landkreises und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, entsendet ein beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und benennt dessen Stellvertretung. Nicht zuletzt versteht sich der KEA als Ansprechpartner, Berater und Vermittler zwischen den Eltern, den Kindertagesstätten, den Trägern der Einrichtungen und dem Kreisjugendamt.

VERSCHÄRFUNG DER CORONA-MASSNAHMEN IN KITAS

Corona

Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung der aktuellen Corona-Lage hat die Landesregierung weitere Verschärfungen mit der 29. CoBeLVO ab 4. Dezember 2021 umgesetzt.

Vorab möchte wir Sie über die Anpassungen in § 15 (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) der 29. CoBeLVO informieren.

Die Folgenden Punkte bzw. Regelungen haben sich geändert:

  • Testpflicht in Kita-Einrichtungen
  • Maskenpflicht wird verschärft
  • 3G-Regel bei der Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung
  • Abweichungen von der Konzeption

Testpflicht für Kita-Einrichtungen

Die Testpflicht für Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und die sich über die Hol- und Bringsituation hinaus in der Kita aufhalten, bleibt bestehen.

Hinweis:

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in der Hol- und Bringsituation keine Unterscheidung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften gemacht werden darf.

Maskenpflicht wird verschärft

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nunmehr für alle Jugendlichen und Erwachsenen – also auch für das gesamte Personal – während des Aufenthaltes innerhalb der Räumlichkeiten der Einrichtung. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung von Abständen. Lediglich in der pädagogischen Interaktion müssen keine Masken getragen werden. Maskenpausen, etwa auch zur Nahrungsaufnahme, sind natürlich möglich. Hier muss dann jedoch der Abstand gewahrt werden.

Regelungen für Hort-Einrichtungen

Neu bei der Maskenpflicht kommt hinzu, dass im Rahmen der Betreuung von Schulkindern (Hort) in den Räumlichkeiten der Einrichtung die Maskenpflicht für diese Kinder sowie für das sie betreuende Personal gilt. Dies gilt auch im Falle einer gemeinsamen Betreuung von nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern.

Soweit durch das Tragen der Maske die pädagogische Interaktion im Einzelfall nicht durchführbar wird, kann die Maske natürlich abgenommen werden.

Hinweis:

Nicht schulpflichtige Kinder bleiben weiterhin von der Maskenpflicht ausgeschlosssen.

3G-Regel bei der Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung

Die Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung wird auf Grund der aktuellen Infektionslage ebenfalls explizit neu geregelt. Für Elternversammlungen und die Wahlen der Mitglieder des Elternausschusses (EA), der Delegierten/Ersatzdelegierten für die Kreis- und Stadtelternausschüsse, für die Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse (KEA/StEA) und die entsprechenden Vorstandswahlen und die Wahlen der Delegierten/Ersatzdelegierten für den Landeselternausschuss sowie für die Vollversammlung des Landeselternausschusses (LEA) und die Wahl des Vorstandes, gelten:

  1. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1;
  2. die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2;
  3. die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1,
    mit der Maßgabe, dass der Testnachweis auch vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters mittels eines selbst mitgebrachten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), durchgeführt werden kann. Der Veranstalter kann festlegen, dass der Testnachweis nur durch einen von ihm selbst beschafften Selbsttest erbracht werden kann.

Hinweis:

Damit gilt bei allen Wahlen (EA, KEA, LEA) die 3G-Regel. D. h. für ungeimpfte/nicht genesene Teilnehmende bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, einen Testnachweis zu erbringen:

  • Es kann ein PoC-Antigentest mit einer Geltungsdauer von 24 h in einer Teststelle gemacht werden. Im Rahmen des „Testens für Alle“ entstehen hier keine Kosten.
  • Auch kann ein Selbsttest, etwa aus dem Drogeriemarkt, zur Veranstaltung mitgebracht und vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.
  • Durchgeführte PCR-Tests sind selbstverständlich ebenso zulässig und haben eine Geltungsdauer von 48 h.

Die Kreisverwaltung kann, insofern keine PoC-Antigentests direkt vor Ort zur Verfügung gestellt werden, festlegen, dass eine Testung auf Basis von Selbsttests aus Drogeriemärkten unter Aufsicht durchzuführen ist.

Der Selbsttest muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet sein.

Die Vorschriften gelten entsprechend für die Durchführung von Sitzungen des Kita-Beirates in Präsenz.

Für die Kindertagespflege gelten die Vorgaben zu Masken- und Testpflichten entsprechend. Jedoch gilt hier für die betreuten Kinder unabhängig von einer Schulpflicht keine Maskenpflicht.

Abweichungen von der Konzeption

Wie bisher ist es für die Kitas möglich, Abweichungen von der Konzeption im Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort (Träger, Kita-Leitung, Elternausschuss) umzusetzen, soweit damit keine Einschränkungen der Betreuungsumfänge einhergehen.

Hinweis:

Im Einvernehmen“ bedeutet an dieser Stelle, dass Träger, Kita-Leitung und EA die Maßnahmen nur gemeinsam beschließen können. Ein Mehrheitsbeschluss oder Vorgabe des Trägers ist nicht möglich.

Zusätzlich soll den nach den infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden / Gesundheitsämter) ermöglicht werden, organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Verfügungen, zur Bekämpfung des Coronavirus SARSCoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs umzusetzen.

Unter „organisatorische Maßnahmen“ fallen etwa konstante Angebots- bzw. Personalzuordnungen in Kohorten, die aber nicht einer pädagogischen Gruppe entsprechen müssen. So kann ein (teil-)festes Angebot beispielsweise die Gruppen einer Etage oder eines Gebäudeflügels meinen. Ziel wäre es unter diesen Umständen, die Zahl der Durchmischungen zu reduzieren, gleichzeitig aber die notwendige Flexibilität zu erhalten, um den Regelbetrieb sicherstellen zu können. Zugunsten der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen kann das Betreuungsangebot in den Bring- und Holzeiten eingeschränkt werden.

Hinweis:

Ein Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung kann den Spielraum für Maßnahmen bieten, um auch Einschränkungen des Betreuungsangebots in den Bring- und Holzeiten zu ermöglichen. Wenn eine entsprechende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung erlassen wird, ist die konkrete Ausgestaltung jedoch auch weiterhin in der jeweiligen Einrichtung nur durch das Einvernehmen der Beteiligten vor Ort (Träger, Kita-Leitung, Elternausschuss) möglich.