Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Eltern und Kitas hat sich der Landeselternausschuss (LEA) für eine Aktualisierung der Quarantänevorgaben für Kita-Kinder stark gemacht.
Der LEA wurden hier gehört. Die Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion wurde geändert. Heute tritt die Änderung in Kraft.
Hat ein Kita-Kind eine Corona-Infektion, müssen nicht automatisch alle anderen Kinder und das Personal der Betreuungsgruppe in Quarantäne. Es besteht statt dessen eine einmalige Testpflicht mittels PCR-Test vor dem Wiederbetreten der Einrichtung. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.
Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wird eine – vom RKI als besorgniserregend eingestufte Virusvariante festgestellt, oder stellt das lokale Gesundheitsamt eine besondere Ausbruchssituation fest, bleibt es bei der alten Regelung (= Quarantäne für alle).
Am 25. August ist an die Träger und Kitas das überarbeitete „Schnupfenpapier“ versendet worden. Die meisten Kitas müssten die Eltern inzwischen informiert haben. Wenn nicht werden sie das sicherlich noch tun.
Wie wir aufgrund zahlreicher Rückmeldungen wissen, gibt es da ein Missverständnis beim Umgang mit den üblichen „Schnupfnasen“ der Kinder. Das Papier wird in der Praxis wohl oft so verstanden, dass die Symptome verschwunden sein müssen, dass also Kinder mit leichtem Schnupfen – auch nach den üblichen 24 Stunden – die Kita nicht mehr besuchen dürfen. Das ist nicht der Fall!
In einer Pressemitteilung des Landesjugendamtes vom 27.08.21 heißt es:
„Mit der Aktualisierung des sog. „Schnupfenpapiers“ wurde der Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule nochmals sprachlich konkretisiert. Die entsprechenden Hinweise schreiben die bestehende Praxis fort, wonach Kinder mit z. B. leichtem Schnupfen nach 24 Stunden die Kita oder Schule wieder besuchen dürfen, wenn ihr Allgemeinzustand nach Einschätzung ihrer Eltern gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen hinzugekommen sind, also sich deutlich gebessert hat.“
Wenn ein Schnupfnäschen nicht schlimmer wird, ist das – aus medizinischer Sicht – eine deutliche Verbesserung, denn das Kind ist stabil.
Weiter heißt es:
„Wichtig ist nach wie vor: Kinder, die krank sind, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Es soll aber auch kein Kind wegen leichten Schnupfens oder Hustens im Herbst und Winter vom Kita- oder Schulbesuch ausgeschlossen werden.“
Im Grunde enthält das neue „Schnupfenpapier“ also nichts neues. Trotzdem ist es vielerorts falsch ausgelegt worden. Dem soll durch die Pressemitteilung entgegengewirkt werden.
Das „Schnupfenpapier“ ist hier: 2021-08-25_RS_Nr._61-2021_Merkblatt_Erkaeltungssymptome.pdf (rlp.de) downloadbar.
Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP fordert in einer Pressemitteilung (hier als PDF zum Download) Bundes- und Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Corona-Strategie die Quarantäneregelungen für Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege zu ändern. „14 Tage Quarantäne für alle Kontaktpersonen sind unverhältnismäßíg, das muss gelockert werden“, beschreibt LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Forderung der gesetzlichen Elternvertretung.
Bislang zeigt sich, dass immer wieder Kita-Kinder als bloße Kontaktpersonen in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Angesichts der aufgrund von Reiserückkehrern und sinkender Impfbereitschaft wieder steigenden Infektionszahlen steht zu befürchten, dass die Zahlen der Kita-Kinder, die auf diese Weise von ihrem Recht auf Bildung auf längere Zeit ausgeschlossen werden, drastisch ansteigen werden.
Auch durch systematische Testungen werden vermehrt Infektionen aufgedeckt – und in Folge steigen absehbar die Quarantänezahlen.
Die Folgen dieser Quarantäne-Strategie sind aus Sicht des LEA inzwischen unverhältnismäßig. Mittlerweile hatten alle erwachsenen Personen ein Impfangebot. Das Personal in den Kitas wurde dabei vorrangig berücksichtigt. Kinder selbst sind aber von Corona-Infektionen kaum schwer betroffen. Hingegen sind die Auswirkungen von sozialer Isolation und mangelnder Teilhabe verheerend. Dies haben Studien nach dem ersten Corona-Jahr deutlich gezeigt.
„Die Quarantäne-Entscheidungen müssen alle betroffenen Rechtsgüter berücksichtigen, nicht nur die Infektionszahlen. Kita-Kinder haben schon ausreichend Sonderopfer gebracht“, so LEA-Vorsitzender Andreas Winheller. Nun müssen die staatlichen Stellen im Sinne der Kita-Kinder handeln.
Beispiele aus Großbritannien, einigen Schweizer Kantonen oder Dänemark zeigen, dass in einem Kontaktfall durch engmaschiges Testen ähnliche Effekte erreicht werden, wie durch restriktive Quarantänemaßnahmen. Der LEA fordert daher die Überarbeitung der Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder.
Dabei sollte bei einem Corona-Fall ein „Freitesten“ anderer Kinder in der Gruppe ermöglicht werden, sofern nicht eine besondere besorgniserregende neue Virusvariante vorliegt oder ein besonderes besorgniserregendes lokales Ausbruchsgeschehen vorliegt. Nur in diesen Fällen sei eine längere Quarantäneanordnung für Kita-Kinder als Kontaktpersonen noch zu rechtfertigen.
Der LEA RLP schließt sich mit dieser Forderung einer Initiative des Landeselternbeirat Nordrhein-Westfalen an und fordert, eine grundlegende Umorientierung der Corona Strategie mit der Priorität, den Bildungsrechten der Kinder eine überragend hohe Bedeutung einzuräumen.
Liebe Eltern und Sorgeberechtige, liebe EA-Mitglieder, liebe Erzieherinnen und Erzieher,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie gerne über unsere anstehende Online-Veranstaltung„7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ sowie die aktuelle Corona-Situation in den Kitas informieren.
Potenziale – Schwächen – Missverständnisse
Zahlreiche Kita-Akteure sind dem Aufruf zur kreisübergreifenden Umfrage zum neuen KiTa-Gesetz bereits gefolgt.
An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bereits über 1.100 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.
Durch die hohe Beteiligung, leider sind die konfessionellen Kitas verhältnismäßig unterrepräsentiert, wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft, jedoch nur, wenn die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ funktioniert. Doch dies scheint längst nicht überall der Fall zu sein, da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen.
Anhand der Umfrageergebnisse sollen Lösungsansätze entwickelt werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. In diesem Punkt konnten bereits deutliche Potenziale definiert werden.
Online-Veranstaltung: 7 Stunden in 7 Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?
Bei einer kreisübergreifenden Online-Infoveranstaltung am 9. September 2021, um 20.00 Uhr unter dem Titel
„7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“
werden die Ergebnisse vorgestellt sowie vertieft. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen und Verantwortliche der Verwaltungen aller Träger gleichermaßen ermutigen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Gerne steht der KEA DÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter kontakt@kea-duew.de zur Verfügung.
Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme offen.
Wir möchten Sie, sollten Sie noch nicht an der Umfrage teilgenommen haben, bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und noch an der kreisübergreifenden Befragung teilzunehmen.
Informationen zur aktuellen Corona-Situation in den Kita-Einrichtungen
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 25. August 2021 Informationen zur Testung von in der Kita betreuten Kindern sowie Auswirkungen auf den Kita-Betrieb bei Einreise aus Hochrisiko- […]
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 25. August 2021 Informationen zur Testung von in der Kita betreuten Kindern sowie Auswirkungen auf den Kita-Betrieb bei Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten veröffentlicht. Weiterhin wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.
Testung von in der Kita betreuten Kindern auf das SARS-CoV-2-Virus
Grundsätzlich ist es möglich, Kinder, welche in einer rheinland-pfälzischen Kindertagesstätte betreut werden, testen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten.
Auch kann eine solche Testpflicht im Kita-Alltag nicht im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werden.
In der Umsetzung bedeutet das, dass für die Träger der Kita-Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit besteht, vor Ort Kooperationen mit mobilen Testteams oder anderen Teststationen, z. B. Apotheken und Ärzten, welche im Rahmen des Programms „TestenfürAlle“ registriert sind, einzugehen.
Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten und deren Auswirkung auf den Kita-Betrieb
Die Regelungen der Corona-Einreiseverordnung haben für den Betrieb in den Kita-Einrichtungen ebenfalls Auswirkungen.
Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, können die Kita grundsätzlich erst ab dem 6. Tag nach Einreise wieder besuchen. Die Kinder können dann nur von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Kita gebracht werden, wenn diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über einen negativen Testnachweis verfügen, dessen zugrundeliegende Testung frühestens am 6. Tag nach der Einreise erfolgt ist. Es ist darüber hinaus möglich, dass die Kinder von anderen Personen, die sich nicht (mehr) absondern müssen, gebracht und abgeholt werden.
Verfügen die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten weder über einen Impf- oder Genesenennachweis noch über einen negativen Testnachweis, können diese ihre die Kinder erst ab dem 11. Tag nach der Einreise wieder zur Kita bringen, weil diese noch bis zum 10. Tag in der Absonderung verbleiben müssen.
Natürlich können Kinder, die genesen oder geimpft sind und über den nötigen Nachweis verfügen, auch bereits ab dem 1. Tag wieder zur Kita kommen.
Kinder, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, können erst am 15. Tag nach der Einreise wieder zur Kita kommen und auch von ihren Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten gebracht werden.
Das gesamte Schreiben steht unter folgendem Button zum Download zur Verfügung.
Welche Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist auf der Homepage des Robert-Koch- Institutes veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.
Weitere Informationen und Aktualisierungen zum Thema finden Sie unter:
Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz
Abschließend wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.
Die neue überarbeitete Version ist unter folgendem Button abrufbar:
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