EA-WAHL KOMPAKT – ALLE INFOS ZU DEN ANSTEHENDEN EA-WAHLEN

Elternausschusswahl

Wir freuen uns, Euch eine neue Broschüre zum Thema Elternausschusswahlen vorstellen zu können. Der KEA SÜW hat eine kurze und knappe Handreichung erstellt und wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese verwenden dürfen.

Ziel der Broschüre

Das Ziel ist es, Euch alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um eine rechtsgültige Wahl abhalten zu können und eine informierte Entscheidung bei der Wahl treffen zu können. Wir möchten Euch ermutigen, Euch aktiv in den Kindertagesstätten Eurer Kinder zu engagieren, denn Euer Mitwirken ist von unschätzbarem Wert für die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder.

Die Broschüre „EA-Wahl kompakt“ steht Euch ab sofort als PDF auf unserer Webseite im Bereich „INFOS FÜR ELTERN => DOWNLOADS“ oder unter folgendem Button zur Verfügung.

Warum sind Elternausschüsse wichtig?

Elternausschüsse sind ein wesentlicher Bestandteil der Mitwirkung von Eltern in Kindertagesstätten. Sie tragen dazu bei, die Qualität der Betreuung und Bildung unserer Kinder kontinuierlich zu verbessern.

Wer sich für eine Kandidatur als EA-Mitglied interessiert, kann sich auch mit unserem „Starter-Kit“ einen schnellen Überblick über die Elterngremien in der Kita und dessen Aufgaben informieren. Auch diese Broschüre findet ihr im Bereich „DOWNLOADS“ oder unter folgendem Button.

LEA RLP VERURTEILT FORDERUNG NACH STANDARDABSENKUNG IN KITAS AUFS SCHÄRFSTE

Quality wins

Schlag ins Gesicht für Familien und Fachkräfte – LEA RLP verurteilt Forderung nach Standardsenkung in Kitas aufs Schärfste

Mit großer Bestürzung und Empörung reagiert der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) auf die jüngst öffentlich geäußerte Forderung von Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz, die Standards in Kitas zu senken, um kommunale Haushaltsprobleme zu lösen.
„Diese Forderung ist ein Schlag ins Gesicht aller Familien, Fachkräfte und vor allem der Kinder“, erklärt LEA-Vorstandsvorsitzende Annegret Neugschwender.

Der LEA RLP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die aktuellen Standards in vielen Einrichtungen nicht einmal das fachlich Notwendige gewährleisten. „Es geht hier nicht um Luxuskitas! Vielmehr kämpft das gesamte System nach wie vor um die Erreichung grundlegender Qualitätskriterien“, so Neugschwender weiter. Eine Absenkung dieser zum Teil ohnehin unzureichenden Standards würde die bestehenden Probleme nur weiter verschärfen und die ohnehin angespannte Lage in den Kitas zusätzlich belasten.
Für den Landeselternausschuss ist die Frage nach der Finanzierung kommunaler Aufgaben legitim. „Aber die Lösung kann und darf nicht sein, die Bildungs- und Betreuungsqualität unserer Kinder zu opfern. Familien und Fachkräfte tragen die Verantwortung und Lasten des Systems seit Jahren – es ist nicht hinnehmbar, dass ihnen jetzt noch mehr zugemutet wird.“
Statt über Einsparungen auf dem Rücken der Kleinsten zu diskutieren, fordert der LEA RLP eine ehrliche und konstruktive Auseinandersetzung mit der finanziellen Ausstattung der Kommunen. Es braucht eine klare Priorisierung der frühkindlichen Bildung und eine nachhaltige Investitionsstrategie, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt.
„Investitionen in die frühe Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Wer hier spart, spart am falschen Ende“, so das abschließende Fazit von Annegret Neugschwender.

Stein des Anstoßes war ein Presseartikel, in dem die Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land kritisiert und Göbel wie folgt zitiert wurde: “Wir benötigen weitere Schritte, insbesondere eine vollständige Übernahme der Altschulden, eine Reduzierung der Sozialkosten sowie ein Absenken der Standards, insbesondere im Kindertragessstättenwesen und im ÖPNV.”

Pressemitteilung des LEA RLP

EMPFEHLUNG DES LANDESJUGENDHILFEAUSSCHUSSES ZUR INKLUSIVEN ARBEIT IN KITAS

Über uns

Nicht nur durch das neue Kita-Gesetz veränderte sich der Anspruch an die Kindertagesstätten hinsichtlich der Betreuung benachteiligter Kinder in den vergangenen Jahren grundlegend. Die Grundhaltung zur Inklusion insgesamt ist im Wandel, was an einigen systemischen und rechtlichen Veränderungen in den letzten Jahren deutlich erkennbar ist. Neben dem inklusiven Anspruch des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes trat 2021 auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz — KJSG in Kraft. Hinzu kommen weitere gesetzliche Vorgaben, u.a. durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), das Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB IX) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Die gesetzlichen Grundlagen der Inklusion sind also sehr vielfältig. Doch wie können diese Anforderungen im Kita-Alltag umgesetzt werden?

Diese Frage zu beleuchten war Aufgabe einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses ihre Empfehlung zur inklusiven Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz veröffentlicht hat. 

Das Dokument betrachtet, unter welchen Voraussetzungen Inklusion in Regel-Kitas gelingen kann. Der Arbeitskreis kommt zu dem Schluss, dass Inklusion in regulären Kitas nur begrenzt möglich ist und z.B. für schwerst mehrfach behinderte Kinder, auch trotz der Maßgabe, dass Kindertagesbetreuung allen Kindern unabhängig von einer Behinderung oder ihren individuellen Fähigkeiten gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten soll (§ 1 Abs. 2 KiTaG), die Erfordernis speziell ausgestatteter und inklusiver Einrichtungen weiterhin besteht.
Die Voraussetzungen für eine gelungene Inklusion untergliedert die Arbeitsgruppe in folgende Kategorien:

  • Haltung der Verantwortungsgemeinschaft
  • Räumliche Ausstattung
  • Sachliche Ausstattung
  • Personal
  • Vernetzung
  • Konzeptionelle Gestaltung

Viele Kinder mit besonderen Bedarfen können nach Einschätzung der Arbeitsgruppe in regulären Kitas gut betreut werden. Hierbei wird je nach Intensität des Mehraufwandes davon ausgegangen, dass dieser zum Teil auch durch den regulären Personalschlüssel abgedeckt sei.
Für Kinder, deren diagnostiziertem Mehrbedarf über wenige Stunden am Tag hinaus geht, bestehen darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten, Bedingungen zu schaffen, die die Erfüllung der Bedürfnisse aller Kinder ermöglichen, z.B. durch zusätzliches Personal (“I‑Kraft”). Diese müssen dann durch die Eingliederungshilfe organisiert und finanziert werden.

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Alter von 18 Jahren wurde im Jahr 2018 durch das AGSGB IX den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Dies bedeutet, dass die Hauptverantwortung bei der Sozialbehörde der Landkreise und Städte liegt — und somit auch die Bedarfsplanungs- und Kostenverantwortung.

Je nach Ursache für die Einschränkung können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung leistungsverpflichtet sein. Hier kann zusammen mit dem öffentlichen Träger der Eingliederungshilfe (Abteilung Soziales der Kreisverwaltung) ein Gesamtplanverfahren angestrebt werden, um den individuellen Bedarf des Kindes abzudecken.

Inwiefern diese Empfehlungen vor Ort umsetzbar sind, hängt sicher an vielen Faktoren. Eine pauschale Aussage, ob mithilfe dieser Empfehlungen die Inklusion vor Ort verbessert werden kann, lässt sich sicher nicht treffen. Wir freuen uns aber über jeden Erfahrungsbericht aus dem Kita-Alltag. Schicken Sie diesen gerne per Mail an kontakt@kea-duew.de.

Weitere Informationsquellen:
Inklusion . Kita Rheinland-Pfalz
IKJHG‑E | DIJUF

ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2025/26 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

das Kreisjugendamt hat in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

DER KEA DÜW WÜNSCHT EIN FROHES NEUES JAHR

Frohes neues Jahr 2025

Liebe EA-Mitglieder und liebe KEA-Delegierte,
liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und liebe Erzieher,
liebe Interessierte,

wir hoffen, Sie hatten erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Als Kreiselternausschuss möchten wir uns für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken und Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

Im Jahr 2025 stehen im Bereich der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz und auch im Landkreis Bad Dürkheim wichtige Themen an, die uns als Eltern und als Gemeinschaft betreffen. 

Ausbau der Betreuungsplätze im Landkreis Bad Dürkheim

Eines der zentralen Themen im Kita-Bereich wird der Ausbau der Betreuungsplätze bleiben. Auch im Landkreis Bad Dürkheim gibt es weiterhin einen steigenden Bedarf an Kita-Plätzen, die den Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung erfüllen. Einige Kitas werden deshalb ihre Kapazitäten erweitern oder neue Einrichtungen werden entstehen, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um allen Kindern eine frühkindliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen, die ihrem Bedarf entspricht.

Fachkräftemangel und Personalgewinnung

Ein weiteres, weiterhin dringendes Thema ist der Fachkräftemangel in den Kitas. Viele Einrichtungen kämpfen mit einer anhaltend hohen Personalfluktuation und Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen. Im Jahr 2025 wird es daher vorrangig darum gehen, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher weiter zu verbessern, um die Fachkräfte zu halten und neue vom Beruf der Fachkraft zu überzeugen. Hier sind auch wir als Eltern gefragt, indem wir die Arbeit des Kita-Personals wertschätzen und uns in den Austausch mit den Verantwortlichen über Lösungen einbringen.

Qualität der frühkindlichen Bildung

Neben dem Ausbau von Plätzen und der Sicherstellung von ausreichend Fachkräften wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiterhin ein zentrales Thema sein. In den Kitas im Landkreis Bad Dürkheim wird auch 2025 an der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten gearbeitet. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf der Förderung der Sprachkompetenz und der Unterstützung von Kindern mit verschiedenen sozialen und kulturellen Hintergründen. Diese Entwicklung ist entscheidend, um allen Kindern einen möglichst guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen.

Blick auf die Kita-Zukunft im Landkreis Bad Dürkheim

Abschließend möchten wir betonen, dass der Kreiselternausschuss auch im Jahr 2025 weiterhin ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen der Eltern haben wird. Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Kinder und der Eltern bei allen Entwicklungen im Kita-Bereich berücksichtigt werden. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den einzelnen Einrichtungen sowie mit den kommunalen Verantwortungsträgern im Landkreis Bad Dürkheim von großer Bedeutung sein.

Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr der Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr!

Herzliche Grüße,
Ihr Kreiselternausschuss Bad Dürkheim

Vorstand 2025