DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Daumen hoch

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte.

Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine gute Kooperation ist, wenn schwierige Probleme in Kitas gelöst werden müssen. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass diese engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind ab sofort mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie keine anderen Elternvertretungen in ganz Deutschland haben Andreas Winheller und Beata Kosno-Müller die Kita-Landschaft geprägt. Als sie ihr Amt damals übernommen hatten, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie haben sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt.

Die von ihnen erarbeitete Elternmitwirkungsbroschüre, die die Aufgaben und Rechtslage verständlich und verlässlich darstellt und an alle Kitas im Land verschickt wird, ist zu einem Standardwerk für die gesamte Kita-Verantwortungsgemeinschaft in RLP geworden. Auch wenn die beiden ihre Ämter komplett ehrenamtlich wahrgenommen haben, haben sie dabei ein ungewöhnlich hohes Maß an Professionalität gezeigt. Damit haben sie einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Kosno-Müller und Winheller haben sich nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie haben nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen gestoßen sind. Konsequent haben sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.

Zu den wichtigsten Botschaften der beiden gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

In der Corona-Zeit setzten sich beide mit sehr viel Augenmaß dafür ein, dass sowohl faire und verlässliche Regelungen auch in schwieriger Zeit gefunden wurden. Winheller und Kosno-Müller engagierten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürfnisse kleiner Kinder dabei immer ganz besonders im Fokus der Politik blieben. Dafür sind sie oft angefeindet worden. Gerade in den letzten Monaten zeigte sich aber an vielen Stellungnahmen z.B. von Wissenschaftlern und Ethikrat, wie richtig und angemessen genau dieser Weg rückblickend gewesen war.

Bei der Neuwahl des LEA im Mai 2022 wurden Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller bereits in Ehren verabschiedet und von den Delegierten einstimmig zu den ersten Ehrenvorsitzenden in der Geschichte des LEA RLP gewählt. Dass der neugewählte LEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert Landeselternsprecherin Karin Graeff: „Der neugewählte LEA wird die Visionen der beiden verdienten Preisträger weitertragen. Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Kaugummi

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird.

Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der Kindertagesstätten, hält der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) für dauerhaft notwendig im JHA. Die daraus gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen sind in hohem Maße relevant für die Jugendhilfeplanung und auch für die Entscheidungen, die im JHA getroffen werden.

Daher hat der KEA DÜW in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3. November 2021 den Antrag gestellt, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fachkräfte der Kindertagesstätten als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.

Dieser Antrag wurde auch in der genannten Sitzung angenommen, jedoch ist dem KEA im Antrag ein Fehler unterlaufen, der auch von Seiten der Verwaltung erst im Nachgang bemerkt wurde.

Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim sieht vor, dass die beratenden Mitglieder von einer bestimmten Person,  einem Gremium oder einer Körperschaft entsendet werden. Da kein entsprechender Verband /Organisation der Kindertagesstätten besteht, ist eine Entsendung im Sinne der Satzung des Jugendamtes nicht möglich gewesen.

Daraufhin wurde von Seiten des Kreisjugendamts mit dem KEA abgestimmt, in der Sitzung vom 29.06.2022 einen neuen Beschluss inkl. einer entsprechenden Satzungsänderung des Kreisjugendamtes zu fassen, der es ermöglicht, dass die Jugendamtsleitung eine Fachkrafte beruft.

Leider wurde in der Beschlussvorlage ein kleiner aber aus unserer Sicht nicht unwesentlicher Punkt abgeändert. Die Jugendamtsleitung beruft eine Person aus dem Kreis der Kindergartenleiter*innen im Landkreis.

Dies ist leider eine grundlegende Änderung unseres ursprünglichen Antrags, der auch von den anwesenden Trägervertretern befürwortet wurde. Was im November letzten Jahres noch für gut befunden wurde, war anscheinend nicht mehr ausreichend. Leider ist der Fehler, den die Amateure gemacht haben, den Profis auch nicht aufgefallen. Aber Kommunikation auf Augenhöhe, die im Vorfeld zur genannten Änderung hätte stattfinden können, sieht aus Sicht des KEA DÜW dann doch anders aus.

Trotzdem freuen wir uns, dass hoffentlich bald eine Kindergartenleiterin oder ein Kindergartenleiter die Erfahrungen und Eindrücke aus den Kita-Einrichtungen einbringen wird. Wir sind gespannt, auf wen die Wahl fällt.

KITA-QUIZ

Kita-Quiz

Bei vielen Eltern besteht Unsicherheit darüber, welche Rechte und Pflichten sie, der Elternausschuss oder der Kita-Beirat haben. Nicht selten herrscht die Meinung vor, der Elternausschuss sei vor allem für organisatorische Dinge rund um die Kita zuständig. Dass der Gesetzgeber den Elternvertretern jedoch einen wichtigen Auftrag erteilt hat, ist den wenigsten bewusst.

Sie haben Lust Ihre Kenntnisse zur Elternmitwirkung und dem Kitaggesetz auf den Prüfstand zu stellen? Dann nehmen Sie doch an unserem Quiz teil.

Wir wünschen viel Spaß bei der Beantwortung unserer Fragen.

TAG DER KINDERBETREUUNG IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM

Banner TdK 2022

Übergabe eines Dankeschöns an Kitas im Landkreis

FB TdK 2022 - fertig

Am Montag, den 9. Mai fanden bundesweit viele Aktionen statt, um Kita-Fachkräften und Kindertagespflegepersonen für ihre Arbeit zu danken. Bundesweit sorgen über 700.000 Kita-Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen jeden Tag dafür, dass Kinder bestmöglich gefördert werden und ihre Eltern Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können.

Der Tag der Kinderbetreuung soll dazu beitragen, der außerfamiliären Kinderbetreuung in Deutschland den Stellenwert zu verleihen, der ihr zusteht.

Auch der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) hat diesen Tag zum Anlass genommen, um allen Kinderbetreuern:innen, Erziehern:innen und Kindertagespflegepersonen zu danken.

Der KEA DÜW hat zu diesem besonderen Tag kleine Überraschungspakete für die Erzieher:innen der 46 beim KEA zur Aktion angemeldeten Kitas im Landkreis vorbereitet. Diese konnten im Vorfeld des 9. Mai an einem vereinbarten Abholpunkt von den Elternausschüssen der jeweiligen Kitas abgeholt werden. Somit konnte die
Übergabe der Päckchen am Tag direkt in den Kitas stattfinden.

Die Organisation und Planung hat auch den ehrenamtlichen KEA an Grenzen gebracht. Es wurden Sponsoren gesucht und auch aus eigener Tasche Einkäufe getätigt. In abendlicher Heimarbeit wurden insgesamt über 850 Geschenke gepackt, um den Fachkräften eine symbolische Auszeit zu ermöglichen.

Nachdem alles gepackt war, hieß es dann noch Tüten für die Verteilung an die Elternausschüsse vorzubereiten. Hier wurde der KEA von Petrus an der Nase herumgeführt und die Packaktion wurde durch ein Starkregenereignis, das über Bad Dürkheim nieder ging, gestört. Kurzentschlossen musste die Packaktion vom Wurstmarktparkplatz in ein Bad Dürkheimer Tiefgarage verlegt werden.

Tüten packen in der Tiefgarage

Am Freitag, den 6. Mai, dem Übergabetag an die EAs lief dann alles rund und die Dankeschön-Aktion konnte in die letzte Phase gehen.

Der Kreiselternausschuss bedankt sich von Herzen dafür, dass unsere Fachkräfte für die Kinder da sind und ihnen ein Stück ihres Alltages insbesondere in den vergangenen zwei Jahren bewahrt haben. Dies ist eine große Aufgabe gewesen, die auch für die Betreuer:innen mit einigen Herausforderungen verknüpft waren.

Sie sind Vertrauenspersonen, Spielkameraden, Tröster und Vorbilder zugleich – eine Mammutaufgabe, die sie täglich mit so viel Herzblut und Leidenschaft bewältigen!

Wir freuen uns über das überaus positive Feedback und die vielen Fotos, die wir von der Geschenkeübergabe erhalten haben.

Die folgende Bildergalerie gibt einen kleinen Eindruck von der Aktion.

Der KEA DÜW hofft, allen Kinderbetreuern*innen mit diesem Dankeschön eine kleine Freude bereitet zu haben und bedankt sich für die Unterstützung durch:

kuechedaheim.de
Jeder kann kochen wie ein Profi!

Küche Daheim

PFALZ.KONZEPT.

VERSORGUNG VON GEFLÜCHTETEN KINDERN AUS DER UKRAINE MIT EINEM BETREUUNGSPLATZ IN DER KITA ODER KINDERTAGESPFLEGE

Integration

Der Krieg in der Ukraine berührt uns alle sehr. Menschen flüchten aus dem Kriegsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland. Vor allem Kinder mit Müttern kommen hier in Rheinland-Pfalz an. Nach den belastenden Erfahrungen sollen sie bei ihrer Ankunft hier so gut wie möglich unterstützt werden. Bereits jetzt erreicht das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Vielzahl an Fragen, ob und unter welchen Umständen Kindern ein Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege angeboten werden kann. Mit seinem Rundschreiben vom 18. März 2022 informiert das Landesamt über die aktuelle Rechtslage und gibt Hinweise zur Versorgung geflüchteter Kindern aus der Ukraine.

Aufenthaltsstatus und Recht auf Betreuung

Nach den Anfang März gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Geflüchteten in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.

Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen.

Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden.

Aufnahme ins Kita-System

Die Hilfsbereitschaft im Land ist sehr groß und wir hoffen, auch in dieser Situation auf Ihre Unterstützung zählen zu können. Wir wissen aber auch, dass die Corona-Pandemie für die Kitas mit großen Anstrengungen verbunden war und immer noch ist. Deshalb muss sorgfältig überlegt werden, wie zusätzliche Kinder im Kita-System aufgenommen und gut versorgt werden können.

Aufnahme in Kitas

a) Alle Einrichtungen, in denen ausreichend Personal vorhanden ist und die noch freie Plätze haben, können ohne weitere Voraussetzungen Kinder aus der Ukraine aufnehmen.

b) Einrichtungen, die ausreichend personalisiert sind und sich dazu in der Lage sehen, Kinder über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze an Plätzen hinaus aufzunehmen, können ihre Bereitschaft gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt erklären, zusätzlich geflüchtete Kinder aufzunehmen. Dieses Angebot ist freiwillig und muss mit Leitung, Team und Träger gut abgestimmt sein.

Auch der Elternausschuss soll miteinbezogen werden, denn nur wenn alle Beteiligten vor Ort dies mittragen, kann die Aufnahme und Betreuung gut gelingen.

Es wird angeraten, bei der Umsetzung die Fachberatung und ggfs. die pädagogischen Kolleginnen und Kollegen aus dem Kita-Referat des Landesamtes beratend hinzuziehen.
Dabei wird für den Fall b) folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Die Kitas melden dem Jugendamt, wie viele Kinder sie zusätzlich aufnehmen können. Das Jugendamt meldet diese Zahlen dem Landesamt. Dieses erklärt sein Einverständnis, vorläufig ohne Änderung der Betriebserlaubnis und vorerst für einen einen Zeitraum von sechs Monaten.

c) Wenn nur eine begrenzte Platzanzahl zur Verfügung steht und es Wartelisten gibt, dann sollen grundsätzlich die zuerst gemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Zusätzliches Personal – Vertretungskräfte und Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen

Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können auch so genannte Nichtfachkräfte sein. Zeiten, die zwischen dem 14. März 2022 und bis auf Widerruf geleistet werden, werden nicht auf die Maximalzeitregelung aus § 21 Abs. 6 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 2 KiTaGAVO angerechnet, auch wenn ein Beschäftigungszeitraum von mehr als sechs Monaten bereits durch die Ausnahmeregelung der Corona-Bekämpfungsverordnung überschritten wurde.

Ein besonders wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien ist die Möglichkeit, sich verständigen zu können. Daher sollten vorzugsweise Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen aktiviert und eingesetzt werden. Mit dieser Maßnahme könnten Integration und Sprachförderung gleichzeitig ermöglicht werden. Der Einsatz dieser zusätzlichen Kräfte ist mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abzustimmen. Das Land wird sich in diesen Fällen wie gesetzlich geregelt an den Personalkosten beteiligen.

Ein Einsatz von Ehrenamtlichen mit ukrainischen Sprachkenntnissen ist ebenfalls denkbar. In allen Fällen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Beschaffung kann Zeit in Anspruch nehmen oder bei Personen, die unmittelbar aus der Ukraine eingereist sind, zunächst nicht möglich sein. In diesen Fällen hat der Träger gemeinsam mit der Leitung der Kita sicherzustellen, dass eine Begleitung in den Betreuungssituationen stattfindet, die eine Gefährdung der Kinder ausschließt.

Die unter „Aufnahme in Kitas“ genannten Grundsätze gelten auch im Rahmen der erteilten Pflegeerlaubnis für die Betreuung in der Kindertagespflege in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.

Masern-Impfung

Hierzu wird kurzfristig eine gesonderte Information folgen.

Einsatz von Kita-Sozialarbeit

Soweit im Rahmen des Sozialraumbudgets Kita-Sozialarbeit zur Verfügung steht und gefördert wird, gilt:

Die Fachkräfte für die Kita-Sozialarbeit können im Rahmen ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsauftrages in und für Kitas sicher eine Unterstützung mit Blick auf die Bewältigung der Auswirkungen der Kriegssituation bieten. Die Entscheidung über den Einsatz der Kita-Sozialarbeit trifft das jeweils zuständige örtliche Jugendamt im Rahmen der Konzeption für die Verwendung des Sozialraumbudgets.

Es gibt eine hohe Bereitschaft, die Familien und vor allem die Kinder, die aus dem Kriegsgebiet zu uns kommen, zu unterstützen. Dafür gilt allen, die dazu beitragen, ein ausdrücklicher Dank.

Gerade mit Blick auf die vielfältigen Belastungen, denen die Leitungen und die Teams in den Kitas in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt waren und immer noch sind, muss Ihnen große Wertschätzung für dieses Engagement zum Ausdruck gebracht werden.