RUNDSCHREIBEN DES LANDESJUGENDAMTS ZUR ÄNDERUNG DER KiTaGAVO

KiTaGAVO

Am 20. Juli 2022 wurden die Änderungen der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaGAVO) veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ergeben sich zwei Anpassungen, die sich auf die Personalausstattung von Kindertagesseinrichtungen nach § 21 KiTaG auswirken. Nachfolgend wird die jeweilige Änderung vorgestellt und die Relevanz in Bezug auf den Praxisalltag erläutert.

1. Gleichzeitige Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit:

§ 2 Abs. 2 KiTaGAVO

„(2) Von dem Erfordernis der gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit nach § 21 Abs. 4 Satz 2 KiTaG kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. In diesen Fällen muss sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person, die die Voraussetzungen auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Satz 2 KiTaG getroffenen Fachkräftevereinbarung erfüllen muss, gleichzeitig anwesend ist.“

In § 21 Abs. 4 KiTaG ist geregelt, dass zu jeder Zeit mindestens zwei pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung anwesend sein müssen. Pädagogische Fachkräfte sind in der Fachkräftevereinbarung unter Punkt 4 definiert (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen).

Mit Inkrafttreten der o. g. Änderung wird diese Regelung angepasst. Zukünftig können in begründeten Ausnahmefällen anstelle einer pädagogischen Fachkraft i. S. d. Fachkräftevereinbarung beispielsweise eingesetzt werden:

  • pädagogische Fachkräfte in Assistenz (definiert unter Punkt 5 der Fachkräftevereinbarung),
  • profilergänzende Kräfte (definiert unter Punkt 7 der Fachkräftevereinbarung) oder

Kräfte, deren Einsatz aus dem Sozialraumbudget gefördert und nach Konzeption des Sozialraumbudgets auch im pädagogischen Alltag der Kita eingesetzt werden (definiert unter Punkt 8 der Fachkräftevereinbarung). Nicht einsetzbar anstelle einer pädagogischen Fachkraft sind Unterstützungs- und Vertretungskräfte, die nach der Fachkräftevereinbarung nicht als Fachkraft (Punkt 4, 5, 7) definiert werden können, sowie Auszubildende, Praktikanten, und Mitarbeitende aus dem wirtschaftlichen Bereich.

Ein begründeter Ausnahmefall im Sinne dieser Regelung liegt beispielsweise dann vor, wenn aufgrund mangelnder Verfügbarkeit pädagogischer Fachkräfte gemäß der Fachkräftevereinbarung die Betreuungszeiten der Tageseinrichtung eingeschränkt werden müssten, wenn die Kita schließen müsste oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht mehr gewährleistet werden kann.

2. Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus:

§ 2 Abs. 3 KiTaGAVO

„(3) Ausgleichsmaßnahmen nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG können für eine Dauer von längstens sechs Monaten eingesetzt werden. Abweichend von Satz 1 ist in der Zeit vom 03. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 der Einsatz von Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.“

Durch das Inkrafttreten der o. g. Änderung ist der Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.

Der Träger hat den begründeten Ausnahmefall nachzuweisen und im Rahmen des Personalverwendungsnachweises vorzulegen. Eine Genehmigung der Betriebserlaubnisbehörde für den jeweiligen Einsatz einer Unterstützungs- oder Vertretungskraft über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist nicht erforderlich.

3. Inkrafttreten

Die Änderung des § 2 Abs. 2 KiTaGAVO zur gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte ist zum 21. Juli 2022 in Kraft getreten. § 2 Abs. 3 KiTaGAVO zum Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist rückwirkend mit Wirkung vom 3. April 2022 in Kraft getreten.

STELLUNGNAHME DES KEA DÜW ZUM RHEINPFALZ ARTIKEL „ARBEITEN GANZES JAHR AM LIMIT“ VOM 16. JULI 2022

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„Das Kita-Zukunftsgesetz ist nicht für den Fachkräftemangel verantwortlich, aber es beleuchtet durchaus langjährige Versäumnisse im System.“ stellt Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW klar. „Die kurzgegriffene Denkweise, die hinter dem obligatorischen Fingerzeit auf das „böse“ Kita-Gesetz steht, hilft niemandem die aktuellen Probleme zu überwinden.“

Als wichtigen Dreh- und Angelpunkt benennt Amuser die Bedarfsplanung, welche kommunale Pflichtaufgabe ist. Über Jahre oder Jahrzehnte wurde sich vielerorts zu stark daran orientiert, was vorhandene Kitas und Träger leisten konnten, statt die Ressourcen an den Bedarf anzupassen. Eine fachgerechte Bedarfsplanung sieht anders aus. Dazu gehört – schon lange vor Einführung des neuen Gesetzes – die umfassende Ermittlung der Bedarfe von Familien. Und natürlich der entsprechende konsequente Ausbau der Kapazitäten. „Überall dort, wo das in der Vergangenheit so gelaufen ist, gestaltet sich die Umsetzung des Kita-Gesetzes fast geräuschlos.“, erläutert Amuser. „An den restlichen Orten stehen Kinder, Eltern und Fachkräfte jetzt tatsächlich vor einer Herkulesaufgabe, die nicht die ihre ist.“

Das hat natürlich auch zu abschreckenden Rahmenbedingungen geführt. Träger treffen teilweise regelrecht familien- und arbeitnehmerfeindliche Regelungen, um das Grundproblem von Personal und Baumaßnahmen nicht lösen zu müssen oder weiter vor sich herzuschieben. Nach wie vor werden in vielen Kitas lediglich die absoluten Mindeststandards, was die räumliche und personelle Ausstattung betrifft, erfüllt. Träger, die hier ihre Möglichkeiten nutzen, haben deutlich weniger Nachwuchssorgen.

Kommunen und Träger sind diejenigen, die nun in der Pflicht sind, den selbstgeschaffenen Druck aus dem Kita-Alltag rauszuhalten. Das liegt an sehr vielen Stellen in ihrer Hand. Die Verantwortlichkeiten müssen allgemein differenziert betrachtet werden. Am Beispiel der Integrationskräfte ist zu sagen, dass diese die Aufgabe des Landkreises sind. Die Qualifizierung der Fachkräfte für die ihnen auferlegten Aufgaben ist Sache des Trägers.

Die Aussage das neue Kita-Gesetz entlaste lediglich die Eltern, zeigt deutlich eine bereits bestehende Spaltung in der Verantwortungsgemeinschaft, die sehr gefährlich für unsere Kinder ist. Zudem ist sie schlichtweg falsch. Für das Potenzial des neuen Gesetzes wird Rheinland-Pfalz bundesweit beneidet, aber es muss auch endlich gänzlich genutzt werden. Wirtschaft und Tourismus dürfen nicht ausschließlich im Mittelpunkt stehen, sondern die Familien, die die Zukunft einer jeden Stadt oder Gemeinde sind.

Gesetze müssen umgesetzt und ihre Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Speziell in der Kita-Welt sind dafür handelnde Menschen vor Ort notwendig. Allerdings werden vielerorts weiterhin Elternmitwirkungsrechte von Leitungen und Trägern konsequent ignoriert. Dadurch ist die Verantwortungsgemeinschaft oftmals handlungsunfähig und bleibt weit hinter den bestehenden Möglichkeiten zurück.

„Lösungen müssen im Mittelpunkt stehen und nicht das Problem!“, unterstreicht auch Hans Schweigert, der stellvertretende Vorsitzende des KEA DÜW. Der KEA DÜW setzt sich für eine bessere Personalisierung in den Kitas und für Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel auch auf Landesebene ein. Hier müssen kurz-, mittel- und langfristige Lösungsansätze von Land bis Träger gefunden werden. Der Landeselternausschuss RLP (LEA) hat dies bereits in einem Positionspapier gefordert. Erste Forderungen daraus werden bereits vom Land umgesetzt. Im Mittelpunkt muss die bestmögliche Betreuung der Kinder und gleichzeitig die Entlastung der Fachkräfte stehen, welche an der Grenze des Möglichen angelangt sind.

Der KEA DÜW sieht trotz aller Hindernisse zuversichtlich in die Zukunft, weil es ausreichend Akteure im Kita-System gibt, die sich mit Energie und Herzblut in diesen Prozess einbringen. Die Übrigen gilt es jetzt zu überzeugen, dass es eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe ist, unseren Kindern die bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen. „Die Verantwortlichen bzw. Entscheider vor Ort haben sich in der Vergangenheit eine Suppe eingebrockt, die unsere Kinder jetzt nicht auslöffeln dürfen.“, so Amuser, der trotz allem auch in den kommenden Jahren noch viel Arbeit auf das Gremium zukommen sieht.

KEA DÜW KRITISIERT AUSSAGEN DER STADTVERWALTUNG BAD DÜRKHEIM IM SOZIALAUSSCHUSS VOM 28.6.22

Ärger

Ob in der Stadt Bad Dürkheim überhaupt eine Kindertagesstätte und ein Hort am Standort der Valentin-Ostertag-Schule benötigt wird, stellte die zuständige Beigeordnete Frau Judith Hagen in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bad Dürkheim am 28.06.2022 in Frage („Die Rheinpfalz“ vom 30.06.2022). Wie richtig bemerkt wurde, stellte sich diese Frage bereits erstmals im Jahr 2018. Spätestens seit August 2019 mit der Verabschiedung des neuen Kitagesetzes (KiTaG) sollte sich diese jedoch erübrigt haben.

Schon alleine vor der Tatsache, dass die Untersuchung zur Bevölkerungsvorschau längst überholt sei, wird jetzt auf eine neue Studie gewartet, die im Herbst vorliegen soll. Also drei Jahre nach der Verabschiedung des neuen KiTaG. Sicherlich kann nicht einfach ohne Fakten eine Kita gebaut werden, aber die Abwartehaltung der Stadtverwaltung wird auf dem Rücken der Kinder und jungen Familien ausgetragen.

Die Aussage von Frau Schneider-Joseph während der Ausschusssitzung, dass für das kommende Kita-Jahr ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien, muss man ganz klar relativieren. Die Einrichtungen sind hinsichtlich der Betreuungsplätze nah an der Grenze. Unterjährige Entwicklungen bleiben abzuwarten. Durch die Kündigung der provisorischen Gruppe in der kath. Kita Beethovenstraße wurde der Puffer an Kita-Plätzen weiter ausgedünnt. Als Nebeneffekt verringert sich die Anzahl an rechtserfüllenden Kita-Plätze im Stadtgebiet. Und dies vor dem Hintergrund, dass in der Innenstadt fast jedes 4. Kind auch im kommenden Kita-Jahr keinen rechtserfüllenden Platz in einer kommunalen Kita erhält. Dieser Wert liegt deutlich über dem Schnitt des Landkreises und bei der Problemlösung herrscht Stagnation.

Die Leistung der Stadtverwaltung soll aber nicht gänzlich geschmälert werden, da in einem Großteil der Kitas bereits der Rechtsanspruch zu 100 % umgesetzt wird. Jedoch gestaltet sich diese Situation eben nicht überall so, sondern spitzt sich bei längerem Warten vermutlich weiter zu.

Die im Ausschuss getroffene Aussage, es gebe einige Eltern, die diese mindestens siebenstündige Unterbringung für ihre Kinder nicht unbedingt benötigen, aber gerne hätten, noch keinen Platz haben, widerspricht im Kern der seit 01.07.2021 gültigen gesetzlichen Regelung. Denn, der einklagbare Rechtsanspruch auf eine durchgängig siebenstündige Betreuung am Stück mit Mittagsverpflegung gilt auch für diese Kinder ohne Wenn und Aber. Auf Basis einer nicht repräsentativen Umfrage des KEA DÜW, geben über 25% der Eltern in der Stadt an, dass in Ihrer Einrichtung entweder gar keine Bedarfsabfrage unter den Eltern stattgefunden hat oder sie von dieser keine Kenntnis haben. Schon alleine dieser Umstand lässt die Aussagen der Verantwortlichen entweder hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen unwissend oder anmaßend erscheinen.

Es geht bei dem Thema Kita nicht um persönliche Einschätzungen, sondern um Transparenz bei der Bedarfsabfrage der Eltern, damit auf dieser Basis geplant werden kann. Ohne einen Diskurs auf Augenhöhe können keine Lösungen vor Ort gefunden werden. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass laut der Umfrage des KEA in einem Großteil der Einrichtungen das gesetzliche verankerte Anhörungsrecht der Elternausschüsse zur Bedarfsplanung nicht korrekt umgesetzt wurde. Nur ein Bruchteil der Teilnehmer gaben an, dass der Elternausschuss vor der Finalisierung der Bedarfsplanung in ihrer Einrichtung angehört wurde.

Letztendlich geht es bei dem Thema Baumaßnahmen aber auch nicht nur um das KiTaG und den Bedarfsanspruch von Eltern. Auch die Kitafachkräfte leiden unter der räumlichen Situation in den Einrichtungen und dieser fördert definitiv nicht die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Dies muss in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels auch berücksichtigt werden. Eltern haben auch die Fachkräfte im Blick und wollen für Kinder und wichtige Bezugspersonen, nämlich die Fachkräfte, ein entsprechendes Umfeld.

Vor dem Hintergrund der Situation von Kindern und Erziehern beantwortet sich die Frage eines Neu- oder Umbaus in der Stadt Bad Dürkheim für den KEA DÜW von alleine. Die frühkindliche Bildung und Erziehung unserer Kinder sowie die Arbeitsbedingungen unserer Fachkräfte sollte es uns wert sein.

ERGEBNISSE DER ELTERNUMFRAGE ZUM BEDARFSGERECHTEN BETREUUNGSANGEBOT

Umfrage Bedarfsplanung

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich nun die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken. Um ein Bild der aktuellen Bedarfssituation aus Sicht der Eltern und Sorgeberechtigten zu erhalten, führte der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim in den vergangenen Wochen eine Umfrage durch.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse enthalten übersichtliche Grafiken zu allen zentralen Aspekten der Bedarfsplanung. Auch wenn diese Ergebnisse nicht unbedingt als repräsentativ angesehen werden können, gelingt es dennoch, Tendenzen aufzuzeigen und die derzeit vorherrschenden Problematiken eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots abzubilden.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Kreiselternausschuss selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“

Am 06.05.2022 fand das Planspiel Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis statt.

Dort wurden Ideen und Möglichkeiten zur Vor-, Nachbereitung und Umsetzung der Kita-Beiratssitzung erarbeitet.

In der Dokumentation zum Planspiel werden die erörterten Ideen sowie die zurückgemeldeten Kompetenzen und Hemmnisse festgehalten.

Die Dokumentationen können Sie können Sie unter folgendem Button herunterladen: