Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“

Am 06.05.2022 fand das Planspiel Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis statt.

Dort wurden Ideen und Möglichkeiten zur Vor-, Nachbereitung und Umsetzung der Kita-Beiratssitzung erarbeitet.

In der Dokumentation zum Planspiel werden die erörterten Ideen sowie die zurückgemeldeten Kompetenzen und Hemmnisse festgehalten.

Die Dokumentationen können Sie können Sie unter folgendem Button herunterladen:

BEDARFSGERECHTES BETREUUNGSANGEBOT IN KITAS

Umfrage

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim hat es sich zum Ziel gesetzt, ein breites Meinungsbild der Eltern und Sorgeberechtigten zu vertreten.

Zur Erreichung dieses Ziels benötigen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter des Landkreises Ihre Unterstützung!

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken.

Um ein realistisches Bild der aktuellen Situation aus Sicht der Eltern zu erhalten, führt der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim eine kurze Online-Umfrage durch, die sich an alle Eltern mit Kita-Kindern im Landkreis wendet.

Die Teilnahme an der Umfrage ist ab sofort möglich und sie ist unter folgendem Button erreichbar:

Die Teilnahme dauert maximal 5 Minuten und ist bis zum 20. Mai möglich.

Um möglichst viele Eltern zu erreichen, bitte der Kreiselternausschuss auch darum, dass die Information über die Online-Umfrage gerne mit anderen Eltern geteilt wird. Hierzu hat das Gremium ein Plakat erstellt, das digital und/oder als Aushang gerne weitergeleitet werden darf.

Der Kreiselternausschuss freut sich auf eine möglichst zahlreiche Teilnahme!

FACHKRÄFTEMANGEL – GASTBEITRAG DES FACHKRÄFTEVERBANDES RLP

Fachkräftemangel

Der KEA DÜW beschäftigt sich auch mit Fragen und Problemstellungen, die nicht alleine Eltern beschäftigten, sondern ist auch interessiert an gemeinsamen Aufgabenstellungen der Kita-Akteure.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Februar den Kontakt zum Fachkräfteverband RLP gesucht, um Themen zu sondieren. Ein Thema, das uns alle in der Gegenwart und auch in der Zukunft beschäftigen wird, ist der Fachkräftemangel. Wir konnten Frau Claudia Theobald, die Vorsitzende des Fachkräfteverbandes gewinnen, zu diesem Thema einen Gastbeitrag zu verfassen, den wir Ihnen hiermit gerne zukommen lassen.

Wir geben auch den Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Bildungspartnerschaft unserer Kinder gerne Raum für ein Statement.


Das Thema Kita-Fachkräftemangel ist aktuell in aller Munde. Neu ist das Thema allerdings nicht.

Vor nun bald 20 Jahren pausierte ich mit meiner Arbeit in der Kita, um in Erziehungsurlaub (heute Elternzeit) zu gehen. In dieser Zeit begann in RLP der Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren. Auch die Ganztagesbetreuung wurde immer weiter ausgebaut.

Bereits damals war in allen Kita-Fachzeitschriften zu lesen, dass in Zukunft wesentlich mehr Fachkräfte gebraucht würden und in einigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel drohe.

Die Ausbildungskapazitäten wurden erweitert, hielten aber nie Schritt mit dem wachsenden Bedarf an Fachkräften. Den Kitas fiel es mit den Jahren immer schwerer, neue Stellen zu besetzen und überhaupt noch eine Auswahl an Bewerber*innen zu haben.

Das Problem des Kita-Fachkräftemangels ist nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt. Bundesweit kämpfen Kitas darum, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bereits die regulären Betreuungsschlüssel sind weit entfernt von den Mindestanforderungen der Fachleute an gute Bildung und Betreuung. Vakante Stellen und fehlende Vertretungskräfte führen vielerorts dazu, dass pädagogische Angebote, Aktivitäten, Ausflüge, aber auch Zeiten für Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, sowie Elternmitwirkung immer weiter eingeschränkt werden müssen.

Mit dem neuen Kita-Gesetz von RLP wurden nun trotz des großen Fachkräftemangels die Betreuungszeiten ausgeweitet, um allen Kita-Kindern durchgehend mindestens sieben Stunden Betreuung (inklusive Mittagessen) zu bieten.

Im Grundgedanken und auf dem Papier ist das neue Gesetz gut und fortschrittlich. Immer mehr Eltern wünschen sich oder benötigen eine durchgehende Betreuung ihrer Kinder, um Berufs -und Privatleben gut unter einen Hut zu bekommen.

Der massive Protest der Erzieher* innen richtet sich nicht gegen die grundsätzlichen Ideen des neuen Gesetzes. Was Kita-Fachkräfte frustriert, ist die Forderung, diese Ideen mit unzureichender Personalisierung, in Gebäuden mit inadäquaten Räumlichkeiten und in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels umzusetzen.

Mittlerweile sind ziemlich alle Beteiligten des Kita-System auf dem harten Boden der Realität gelandet. Der Fachkräftemangel ist so immens, dass vielerorts keine verlässliche Betreuung mehr gewährleistet werden kann. Über den Bildungsauftrag der Kitas will ich hier erst gar nicht reden.

Die nächsten Jahre werden schwierig bleiben. Alle sind betroffen. Kinder, Eltern, Fachkräfte, Leitungen, Träger, Jugendämter und die Politik, aber auch Arbeitgeber und Wirtschaft können sich nicht auf einen geregelten, bedarfsgerechten Kita-Alltag mit guter Betreuungs- und Bildungsqualität verlassen.

In den Kitas vor Ort wird es immer wieder darum gehen, welche einschränkenden Maßnahmen, die aufgrund der Personallücken getroffen werden müssen, am ehesten verkraftbar sind. Dafür brauchen wir die enge Zusammenarbeit von Kita-Team, Elternvertretung und Träger. Auch ein Pool an Aushilfskräften (sofern geeignete Kräfte zu finden sind) könnte manche Engpässe abfedern.

Waren Kitas lange eher Randnotizen der Bildungspolitik, bestreitet aktuell kaum jemand mehr, dass Kitas systemrelevant sind und gute frühkindliche Bildung wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft ist.

Und jetzt? Was tun?

Als Erzieherin und Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz erlebe ich Tag für Tag, dass die aktuelle Situation mehr als schwierig ist.

Sie ist aber nicht hoffnungslos! Wir haben es in der Hand, Dinge zum Besseren zu verändern. Vieles ist schlicht eine Sache von Prioritäten, auch die Frage der Finanzierung kindgerechter Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Seit vielen Jahren gibt es politische Forderungen zur Reform der Erzieherausbildung. Endlich findet sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sowie der Ampelregierung von Rheinland-Pfalz. Eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung würde die Attraktivität des Erzieherberufs steigern und wäre ein wichtiger Schritt, um dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen. Um das Interesse von Abiturient*innnen an der Arbeit in der Kita zu wecken, bräuchte es übers Land verteilt an den Unis oder Fachhochschulen vergütete duale Studiengänge, die es in vielen anderen Branchen seit Jahren gibt. Als Fachkraft aus der täglichen Praxis wünsche ich mir sehr, dass bei allen Überlegungen über die neue Form der Ausbildung auch die Perspektive der Basis mit einbezogen wird.

Das Bewusstsein dafür, dass unser Kita-System vor großen Problemen und Herausforderungen steht und die Betreuung unter nicht kindgemäßen Bedingungen stattfindet, wächst auch in Rheinland-Pfalz.

Es bildet sich eine Allianz aus Fachkräften, Elternvertreter*innen, Trägern und Politiker*innen. Sie benennen die grundsätzlichen und konkreten Probleme des Kita-Systems und engagieren sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung mit kindgerechten Bedingungen und einer guten pädagogischen Qualität.

Diese Allianz ist neu und macht Hoffnung. Kinderbetreuung geht uns alle an, denn die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen.

Claudia Theobald
Vorsitzende des Fachkräfteverbandes RLP

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

FAQs – DELEGIERTE FÜR DEN KREISELTERNAUSSCHUSS

Umfrage
Wer kann KEA-Delegierter werden?

Alle Eltern der die Tageseinrichtung (Kita) besuchenden Kinder können KEA-Delegierte werden. (§ 2, § 6 Abs. 1 Satz 4 sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 KiTaGEMLVO)

Wie viele KEA-Delegierte gibt es pro Tageseinrichtung?

Jeder Elternausschuss der in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) aufgenommenen Tageseinrichtungen kann nach seiner Entscheidung aus der Elternschaft der Tageseinrichtung zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte (für den Verhinderungsfall) in die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) entsenden. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO, Begründung zu § 9 KiTaGEMLVO)

Wie lange dauert die Amtszeit der KEA-Delegierten?

Die Amtszeit der KEA-Delegierten beträgt ein Jahr (Begründung zu § 9 KiTaGEMVLO). Eine erneute Benennung durch den Elternausschuss ist jedes Jahr möglich.

Wie läuft die Wahl der KEA-Delegierten ab?

Innerhalb eines Monats nach der Elternausschusswahl werden die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten in der konstituierenden Sitzung vom Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung benannt. Bei mehr Kandidaten als Plätzen erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung über Stimmzettel mit einer Stimme pro Elternausschussmitglied. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge  der für sie abgegebenen gültigen Stimmen zu Delegierten und Ersatzdelegierten benannt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl. Sollte es gleich viele oder weniger Kandidaten als Plätze geben, kann in einer offenen, verbundenen Einzahlwahl abgestimmt werden. (§ 6 Abs. 1 KiTaGEMLVO; Wahlgrundsätze nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 bis 6, Abs. 4 und 5 KiTaGEMLVO)

Welche persönlichen Daten der KEA-Delegierten werden von wem an wen übermittelt und wozu werden sie genutzt?

Der Träger der Tageseinrichtung meldet dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) Namen, Anschrift und Email-Adresse der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses. (§ 6 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Zur Erfüllung der Aufgaben des Kreiselternausschusses stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Vorstand des Kreiselternausschusses die o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. (§ 10 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Es bedarf keiner separaten Zustimmung für die Übermittlung der Daten durch die KEA-Delegierten.

Bemerkung: Wenn bis zur KEA-Vollversammlung noch kein Elternausschuss gewählt oder konstituiert wurde, können nach Auskunft des Landeselternausschusses auch die Delegierten vom bisherigen Elternausschuss benannt werden, um an der Vollversammlung teilzunehmen. Nur ordnungsgemäß (und rechtzeitig) gemeldete Delegierte sind in der Vollversammlung wahlberechtigt.

Wer bildet die Vollversammlung des Kreiselternausschusses, wie wird sie einberufen und wie oft kommt diese zusammen?

Die Gesamtheit der KEA-Delegierten aller in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen im Landkreis bilden die Vollversammlung des Kreiselternausschusses und sind somit das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt). Im Landkreis DÜW sind dies bei 93 Tageseinrichtungen maximal 186 Delegierte (bzw. 186 Ersatzdelegierte für den Verhinderungsfall). Sie wird durch den öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt), 20{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der Delegierten oder den Vorstand des Kreiselternausschusses einberufen. Sie kommt mindestens alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember für die Wahl des KEA-Vorstands zusammen.

Welche Hauptaufgaben/Verpflichtungen und Rechte haben die KEA-Delegierten?

Die KEA-Delegierten haben die Hauptaufgaben, in einer (Präsenz-)Vollversammlungalle zwei Jahrebis zum 15. Dezember des Wahljahres den Vorstand des Kreiselternausschusses zu wählen. Die Vollversammlung hat das Recht, über die Größe des Vorstands zu entscheiden. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KiTaGEMLVO)

Darüber hinaus sollen die KEA-Delegierten Kontaktpersonen zwischen KEA-Vorstand und Elternausschuss der Tageseinrichtung sein und so den Kreiselternausschuss bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. (Begründung zu § 10 KiTaGEMLVO)

Auf Antrag von 20 {0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der KEA-Delegierten kann eine Vollversammlung einberufen werden. Die KEA-Delegierten und der Vorstand haben das Recht, Anträge zu stellen. In der Vollversammlung hat jeder KEA-Delegierte eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (keine Berücksichtigung der Enthaltungen). (§ 9 Abs. 2 und 3 KiTaGEMLVO)

Wann und wo findet die nächste Wahl des KEA-Vorstands statt und wie werden die KEA-Delegierten und Kandidaten eingeladen?

Die Wahl des KEA-Vorstands für den Kreis DÜW findet am 14.12.2021 um 17:00 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in der Salierhalle Bad Dürkheim statt. Die offizielle Einladung erfolgt über das Kreisjugendamt.

Bemerkung: Rechtlich ist im Moment nur eine Präsenzveranstaltung möglich. Kurzfristige Änderungen sind im Rahmen der hohen Inzidenzzahlen nicht auszuschließen.

Wer kann für den KEA-Vorstand kandidieren?

Alle Eltern von Kindern im tagesbetreuungsfähigen Alter (d.h. unter 14 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) können für den KEA-Vorstand kandidieren. In der Vollversammlung nicht anwesende Eltern sind wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Kandidatur spätestens in der Vollversammlung angezeigt wird. (§ 10 Abs. 3 KiTaGEMLVO)

Bemerkung: Bei Interesse an einer Mitarbeit gerne zuvor beim KEA DÜW melden.

Ein PDF der FAQs kann unter folgendem Button runtergeladen werden.