FACHKRÄFTEMANGEL – GASTBEITRAG DES FACHKRÄFTEVERBANDES RLP

Fachkräftemangel

Der KEA DÜW beschäftigt sich auch mit Fragen und Problemstellungen, die nicht alleine Eltern beschäftigten, sondern ist auch interessiert an gemeinsamen Aufgabenstellungen der Kita-Akteure.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Februar den Kontakt zum Fachkräfteverband RLP gesucht, um Themen zu sondieren. Ein Thema, das uns alle in der Gegenwart und auch in der Zukunft beschäftigen wird, ist der Fachkräftemangel. Wir konnten Frau Claudia Theobald, die Vorsitzende des Fachkräfteverbandes gewinnen, zu diesem Thema einen Gastbeitrag zu verfassen, den wir Ihnen hiermit gerne zukommen lassen.

Wir geben auch den Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Bildungspartnerschaft unserer Kinder gerne Raum für ein Statement.


Das Thema Kita-Fachkräftemangel ist aktuell in aller Munde. Neu ist das Thema allerdings nicht.

Vor nun bald 20 Jahren pausierte ich mit meiner Arbeit in der Kita, um in Erziehungsurlaub (heute Elternzeit) zu gehen. In dieser Zeit begann in RLP der Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren. Auch die Ganztagesbetreuung wurde immer weiter ausgebaut.

Bereits damals war in allen Kita-Fachzeitschriften zu lesen, dass in Zukunft wesentlich mehr Fachkräfte gebraucht würden und in einigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel drohe.

Die Ausbildungskapazitäten wurden erweitert, hielten aber nie Schritt mit dem wachsenden Bedarf an Fachkräften. Den Kitas fiel es mit den Jahren immer schwerer, neue Stellen zu besetzen und überhaupt noch eine Auswahl an Bewerber*innen zu haben.

Das Problem des Kita-Fachkräftemangels ist nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt. Bundesweit kämpfen Kitas darum, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bereits die regulären Betreuungsschlüssel sind weit entfernt von den Mindestanforderungen der Fachleute an gute Bildung und Betreuung. Vakante Stellen und fehlende Vertretungskräfte führen vielerorts dazu, dass pädagogische Angebote, Aktivitäten, Ausflüge, aber auch Zeiten für Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, sowie Elternmitwirkung immer weiter eingeschränkt werden müssen.

Mit dem neuen Kita-Gesetz von RLP wurden nun trotz des großen Fachkräftemangels die Betreuungszeiten ausgeweitet, um allen Kita-Kindern durchgehend mindestens sieben Stunden Betreuung (inklusive Mittagessen) zu bieten.

Im Grundgedanken und auf dem Papier ist das neue Gesetz gut und fortschrittlich. Immer mehr Eltern wünschen sich oder benötigen eine durchgehende Betreuung ihrer Kinder, um Berufs -und Privatleben gut unter einen Hut zu bekommen.

Der massive Protest der Erzieher* innen richtet sich nicht gegen die grundsätzlichen Ideen des neuen Gesetzes. Was Kita-Fachkräfte frustriert, ist die Forderung, diese Ideen mit unzureichender Personalisierung, in Gebäuden mit inadäquaten Räumlichkeiten und in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels umzusetzen.

Mittlerweile sind ziemlich alle Beteiligten des Kita-System auf dem harten Boden der Realität gelandet. Der Fachkräftemangel ist so immens, dass vielerorts keine verlässliche Betreuung mehr gewährleistet werden kann. Über den Bildungsauftrag der Kitas will ich hier erst gar nicht reden.

Die nächsten Jahre werden schwierig bleiben. Alle sind betroffen. Kinder, Eltern, Fachkräfte, Leitungen, Träger, Jugendämter und die Politik, aber auch Arbeitgeber und Wirtschaft können sich nicht auf einen geregelten, bedarfsgerechten Kita-Alltag mit guter Betreuungs- und Bildungsqualität verlassen.

In den Kitas vor Ort wird es immer wieder darum gehen, welche einschränkenden Maßnahmen, die aufgrund der Personallücken getroffen werden müssen, am ehesten verkraftbar sind. Dafür brauchen wir die enge Zusammenarbeit von Kita-Team, Elternvertretung und Träger. Auch ein Pool an Aushilfskräften (sofern geeignete Kräfte zu finden sind) könnte manche Engpässe abfedern.

Waren Kitas lange eher Randnotizen der Bildungspolitik, bestreitet aktuell kaum jemand mehr, dass Kitas systemrelevant sind und gute frühkindliche Bildung wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft ist.

Und jetzt? Was tun?

Als Erzieherin und Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz erlebe ich Tag für Tag, dass die aktuelle Situation mehr als schwierig ist.

Sie ist aber nicht hoffnungslos! Wir haben es in der Hand, Dinge zum Besseren zu verändern. Vieles ist schlicht eine Sache von Prioritäten, auch die Frage der Finanzierung kindgerechter Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Seit vielen Jahren gibt es politische Forderungen zur Reform der Erzieherausbildung. Endlich findet sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sowie der Ampelregierung von Rheinland-Pfalz. Eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung würde die Attraktivität des Erzieherberufs steigern und wäre ein wichtiger Schritt, um dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen. Um das Interesse von Abiturient*innnen an der Arbeit in der Kita zu wecken, bräuchte es übers Land verteilt an den Unis oder Fachhochschulen vergütete duale Studiengänge, die es in vielen anderen Branchen seit Jahren gibt. Als Fachkraft aus der täglichen Praxis wünsche ich mir sehr, dass bei allen Überlegungen über die neue Form der Ausbildung auch die Perspektive der Basis mit einbezogen wird.

Das Bewusstsein dafür, dass unser Kita-System vor großen Problemen und Herausforderungen steht und die Betreuung unter nicht kindgemäßen Bedingungen stattfindet, wächst auch in Rheinland-Pfalz.

Es bildet sich eine Allianz aus Fachkräften, Elternvertreter*innen, Trägern und Politiker*innen. Sie benennen die grundsätzlichen und konkreten Probleme des Kita-Systems und engagieren sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung mit kindgerechten Bedingungen und einer guten pädagogischen Qualität.

Diese Allianz ist neu und macht Hoffnung. Kinderbetreuung geht uns alle an, denn die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen.

Claudia Theobald
Vorsitzende des Fachkräfteverbandes RLP

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

FAQs – DELEGIERTE FÜR DEN KREISELTERNAUSSCHUSS

Umfrage
Wer kann KEA-Delegierter werden?

Alle Eltern der die Tageseinrichtung (Kita) besuchenden Kinder können KEA-Delegierte werden. (§ 2, § 6 Abs. 1 Satz 4 sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 KiTaGEMLVO)

Wie viele KEA-Delegierte gibt es pro Tageseinrichtung?

Jeder Elternausschuss der in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) aufgenommenen Tageseinrichtungen kann nach seiner Entscheidung aus der Elternschaft der Tageseinrichtung zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte (für den Verhinderungsfall) in die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) entsenden. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO, Begründung zu § 9 KiTaGEMLVO)

Wie lange dauert die Amtszeit der KEA-Delegierten?

Die Amtszeit der KEA-Delegierten beträgt ein Jahr (Begründung zu § 9 KiTaGEMVLO). Eine erneute Benennung durch den Elternausschuss ist jedes Jahr möglich.

Wie läuft die Wahl der KEA-Delegierten ab?

Innerhalb eines Monats nach der Elternausschusswahl werden die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten in der konstituierenden Sitzung vom Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung benannt. Bei mehr Kandidaten als Plätzen erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung über Stimmzettel mit einer Stimme pro Elternausschussmitglied. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge  der für sie abgegebenen gültigen Stimmen zu Delegierten und Ersatzdelegierten benannt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl. Sollte es gleich viele oder weniger Kandidaten als Plätze geben, kann in einer offenen, verbundenen Einzahlwahl abgestimmt werden. (§ 6 Abs. 1 KiTaGEMLVO; Wahlgrundsätze nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 bis 6, Abs. 4 und 5 KiTaGEMLVO)

Welche persönlichen Daten der KEA-Delegierten werden von wem an wen übermittelt und wozu werden sie genutzt?

Der Träger der Tageseinrichtung meldet dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) Namen, Anschrift und Email-Adresse der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses. (§ 6 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Zur Erfüllung der Aufgaben des Kreiselternausschusses stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Vorstand des Kreiselternausschusses die o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. (§ 10 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Es bedarf keiner separaten Zustimmung für die Übermittlung der Daten durch die KEA-Delegierten.

Bemerkung: Wenn bis zur KEA-Vollversammlung noch kein Elternausschuss gewählt oder konstituiert wurde, können nach Auskunft des Landeselternausschusses auch die Delegierten vom bisherigen Elternausschuss benannt werden, um an der Vollversammlung teilzunehmen. Nur ordnungsgemäß (und rechtzeitig) gemeldete Delegierte sind in der Vollversammlung wahlberechtigt.

Wer bildet die Vollversammlung des Kreiselternausschusses, wie wird sie einberufen und wie oft kommt diese zusammen?

Die Gesamtheit der KEA-Delegierten aller in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen im Landkreis bilden die Vollversammlung des Kreiselternausschusses und sind somit das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt). Im Landkreis DÜW sind dies bei 93 Tageseinrichtungen maximal 186 Delegierte (bzw. 186 Ersatzdelegierte für den Verhinderungsfall). Sie wird durch den öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt), 20{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der Delegierten oder den Vorstand des Kreiselternausschusses einberufen. Sie kommt mindestens alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember für die Wahl des KEA-Vorstands zusammen.

Welche Hauptaufgaben/Verpflichtungen und Rechte haben die KEA-Delegierten?

Die KEA-Delegierten haben die Hauptaufgaben, in einer (Präsenz-)Vollversammlungalle zwei Jahrebis zum 15. Dezember des Wahljahres den Vorstand des Kreiselternausschusses zu wählen. Die Vollversammlung hat das Recht, über die Größe des Vorstands zu entscheiden. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KiTaGEMLVO)

Darüber hinaus sollen die KEA-Delegierten Kontaktpersonen zwischen KEA-Vorstand und Elternausschuss der Tageseinrichtung sein und so den Kreiselternausschuss bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. (Begründung zu § 10 KiTaGEMLVO)

Auf Antrag von 20 {0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der KEA-Delegierten kann eine Vollversammlung einberufen werden. Die KEA-Delegierten und der Vorstand haben das Recht, Anträge zu stellen. In der Vollversammlung hat jeder KEA-Delegierte eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (keine Berücksichtigung der Enthaltungen). (§ 9 Abs. 2 und 3 KiTaGEMLVO)

Wann und wo findet die nächste Wahl des KEA-Vorstands statt und wie werden die KEA-Delegierten und Kandidaten eingeladen?

Die Wahl des KEA-Vorstands für den Kreis DÜW findet am 14.12.2021 um 17:00 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in der Salierhalle Bad Dürkheim statt. Die offizielle Einladung erfolgt über das Kreisjugendamt.

Bemerkung: Rechtlich ist im Moment nur eine Präsenzveranstaltung möglich. Kurzfristige Änderungen sind im Rahmen der hohen Inzidenzzahlen nicht auszuschließen.

Wer kann für den KEA-Vorstand kandidieren?

Alle Eltern von Kindern im tagesbetreuungsfähigen Alter (d.h. unter 14 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) können für den KEA-Vorstand kandidieren. In der Vollversammlung nicht anwesende Eltern sind wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Kandidatur spätestens in der Vollversammlung angezeigt wird. (§ 10 Abs. 3 KiTaGEMLVO)

Bemerkung: Bei Interesse an einer Mitarbeit gerne zuvor beim KEA DÜW melden.

Ein PDF der FAQs kann unter folgendem Button runtergeladen werden.

BLOCKADEHALTUNG ÜBERWINDEN, KITA-QUALITÄT GEWÄHRLEISTEN

Presse

Pressemitteilung des Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz

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Der Landeselternauschuss der Kitas in RLP fordert die Kommunen und die freien Träger in Rheinland-Pfalz auf, endlich die Verhandlungen um die Finanzierung der Kitas konstruktiv abzuschließen und die Vorgaben des KiTa-Gesetzes umzusetzen.

„Wir sind entsetzt über den Verhandlungsstand, der diese Woche durch Presseveröffentlichungen bekannt geworden ist („Was ist angemessen“, DIE RHEINPFALZ vom 29.9.2021)“, kommentiert LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Situation. „Kommunen und Träger sind in destruktiver Blockadehaltung und die Familien müssen es ausbaden.“

Nachdem im alten KiTa-Gesetz ein fester Kostenanteil für die Träger festgeschrieben war, der aber in der Praxis oft durch (im Gesetz gar nicht vorgesehene) Verhandlungen ausgehöhlt worden war, hatte der Gesetzgeber im neuen Gesetz diese Praxis offiziell anerkannt und festgelegt, dass die angemessene Höhe des Trägeranteils generell zwischen Kita-Träger und dem Jugendamt ausgehandelt werden muss. Da die Kitas eine kommunale Pflichtaufgabe sind, haben die Kommunen hier einen sehr weiten Ermessensspielraum.
Zur Erleichterung dieser individuellen Verhandlungen soll eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägerverbänden ausgehandelt werden.

Diese Verhandlungen stecken seit langem fest, weil beide Seiten auf Eskalations- und Blockadestrategien setzen und an ihren Maximalforderungen festhalten. Gleichzeitig verweigern die meisten Kommunen in RLP ihren Kita-Trägern die Verhandlungen vor Ort unter Verweis auf die fehlende Rahmenvereinbarungen. Die Kita-Träger wiederum setzen daher das Gesetz nicht um, stellen insbesondere das nach Gesetz vorgesehene neue Personal nicht ein. „Hier werden Kita-Kinder von beiden Seiten als Geiseln für eine konfrontative Verhandlung genommen, das ist absolut inakzeptabel“, so die Einschätzung der Lage durch den LEA RLP.

Der Landeselternausschuss hatte sich im November letzten Jahres deutlich gegen die Gründung des kommunalen Zweckverbandes auf Landesebene gewandt, der solche Verhandlungen für die Kommunen führen soll – und er fühlt sich durch die derzeitige Lage in seiner Bewertung bestätigt. Die Verhandlungen sind seit Monaten zum Stillstand gekommen, weil beide Seiten den Zweck der Kindertagesbetreuung – frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern aus dem Blick verlieren und nur auf den eigenen Geldbeutel schauen. Zudem fehlt teilweise auch professionelle Verhandlungskompetenz, weil das Handwerk einfach nicht beherrscht wird. „Wer in professioneller Verhandlungsführung nicht ausgebildet wurde, greift in solchen schwierigen Situationen zu Machtstrategien und Blockade anstatt die eigenen Interessen in einen fairen Ausgleich zu bringen“, kommentiert LEA-Vorsitzender Winheller das „Trauerspiel am Verhandlungstisch“. Leider seien die Akteure bislang auch ziemlich beratungsresistent.

Inzwischen gehe es den Beteiligten nur noch darum, einen Sündenbock zu finden, nciht mehr um konstruktive Sachlösungen. So sei auch die in der Presse berichtete Anfrage an die Landesregierung um „Auslegung unbestimmter Begriffe! wie „angemessen“ zu bewerten. „Alle an den Verhandlungen beteiligten Akteure wissen ganz genau, dass der Gesetzgeber diese Begriffe ganz bewusst nicht konkret definiert hat – denn daraus ergibt sich ja erst der Verhandlungsspielraum für die Parteien. Deshalb kann auch niemand ernsthaft erwarten, dass jetzt das Ministerium durch konkrete Vorgaben die Kastanien aus dem Feuer holen kann – das sieht das Gesetz gar nicht vor“, erläutert Winheller.

Besonders gravierend wirkt sich die Situation in den Bereich des Landes aus, in denen die Jugendämter – entgegen ihrer gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung am Stück – die Verhandlungen von Übergangslösungen mit den freien Trägern verweigern. Dort wird das neue Kitagesetz daher in vielen Kitas bislang einfach nicht umgesetzt. Hier wird sehenden Auges das Gesetz gebrochen – und jeder zeigt mit dem Finger auf den Anderen.

Dabei sind einige wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und haben gezeigt, was zu tun ist. So hat zum Beispiel die Landeshauptstadt Mainz bereits im September auf Bitten des Stadtelternausschusses Mainz eine großzügige Übergangsfinanzierung für die Träger mit deutlich abgesenktem Personalkostenanteil beschlossen. Im Ergebnis gibt es dort die Umsetzungsprobleme nicht die derzeit in verschiedenen Pfälzer Kreisen und Städten eskalieren. Anstatt sich über daran ein Beispiel zu nehmen, würden die Verantwortlichen der Stadt von anderen Kommunen wegen dieses „Ausscherens“ angefeindet, wie immer in verschiedenen Gremien berichtet wird.

„Es ist klar was jetzt getan werden muss: Kindergarten gehört in die Kita aber nicht an den Verhandlungstisch. Dort erwarten wir Familien, dass Kommunen und Trägerverbände sich endlich erwachsen und professionell verhalten und faire Lösungen aushandeln, die die Lasten angemessen verteilen, anstatt sich hinter Maximalforderungen zu verschanzen. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht fertig wird, dann müssen die Kommunen selbst aktiv werden. In Mainz kann man sich da Anregungen holen, wie des geht“, beschreibt LEA-Vorsitzender Winheller die Erwartungen der Kita-Familien in Rheinland-Pfalz.

Nachlese zur Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA DÜW möchte allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren.

Die Präsentation können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.


Eine ausführliche Nachlese zu den Themen, Fragen und Fakten der Veranstaltung möchten wir Ihnen ebenso zu Verfügung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreisübergreifende Umfrage bei den KiTa-Akteuren und Interessierten zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rückmeldungen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vorstellung der Ergebnisse sowie Erklärungen zu wichtigen Neuerungen und Problemen vor und nach dem Inkrafttreten des neues KiTaG
  • Evaluation des neuen KiTaG durch die Landesregierung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Möglichkeiten bei der Mitwirkung der Evaluation von Eltern und Fachkräften schon jetzt durch Rückmeldungen an die institutionalisierte Elternmitwirkung und dadurch auch an die Politik zu nutzen
  • Ausbau des Dialogs zwischen allen Kita-Akteuren zum Erreichen des Ziels: „gemeinsam für eine gute Kita“

Es konnten viele Fragen beantwortet und einige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem KitaG ausgeräumt werden. Interessant war vor allem die Frage rund um die Übergangsfrist des Rechtsanspruchs. Hier konnte die allg. Aussage, dass diese bis 2028 gilt ausgeräumt werden.

Bei Fragen oder Problemen, die Ihnen beim Durchlesen der Unterlagen aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter kontakt@kea-duew.de erreichbar.