KITA-URTEIL SORGT FÜR VERUNSICHERUNG: KREISELTERNAUSSCHUSS BAD DÜRKHEIM FORDERT KLARE REGELN FÜR BETREUUNGSZEITEN

Beitrag teilen:

Das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Ausgestaltung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten stößt beim Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) auf deutliche Kritik. Nach Auffassung des KEA schafft die Entscheidung vor allem eines: Unsicherheit für Familien im Alltag.

Das Gericht hat entschieden, dass kein genereller Anspruch auf eine durchgängig siebenstündige Betreuung besteht. Zwar sei eine solche Betreuung im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz als Regelfall vorgesehen, im Einzelfall könne aber auch eine Unterbrechung – etwa über die Mittagszeit – ausreichend sein, wenn dies als bedarfsgerecht bewertet wird.

„Für Eltern bedeutet das vor allem mehr Unsicherheit“, sagt Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW. „Wenn Betreuungszeiten künftig stärker vom Einzelfall abhängen, ist schwer planbar, wie verlässlich der Kita-Alltag tatsächlich ist.“

Der KEA DÜW betont, dass verlässliche und möglichst durchgängige Betreuungszeiten nicht nur organisatorisch wichtig sind, sondern auch pädagogisch. Kindertagesstätten seien zentrale Orte frühkindlicher Bildung, sozialer Entwicklung und Integration. Häufige Unterbrechungen könnten sich negativ auf den Alltag der Kinder und die Teilhabe am Gruppengeschehen auswirken.

Zugleich verweist das Gericht darauf, dass der Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch VIII keine festen Mindestbetreuungszeiten vorgibt und den Ländern Spielräume bei der Ausgestaltung lässt. Aus Sicht des KEA DÜW macht gerade dies eine klare landesgesetzliche Regelung umso wichtiger.

„Der gesetzliche Rahmen muss so gestaltet sein, dass Familien sich darauf verlassen können“, so Amuser. „Ein Regelfall, von dem im Zweifel häufig abgewichen wird, hilft in der Praxis nicht weiter.“

Der Kreiselternausschuss sieht insbesondere die Gefahr, dass es zu unterschiedlichen Handhabungen zwischen Kommunen und Einrichtungen kommt. Dies könne zu Ungleichbehandlungen führen und den Zugang zu verlässlicher Betreuung erschweren.

Der KEA DÜW fordert daher:
eine klare und verbindlichere Regelung durchgängiger Betreuungszeiten im Kita-Gesetz,
landesweit einheitliche Kriterien für die Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit,
sowie eine zeitnahe politische Befassung mit den Auswirkungen des Urteils.

„Es geht nicht nur um Organisation, sondern um faire Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder“, betont Amuser. „Hier braucht es jetzt klare Entscheidungen.“