BLOCKADEHALTUNG ÜBERWINDEN, KITA-QUALITÄT GEWÄHRLEISTEN

Presse

Pressemitteilung des Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz

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Der Landeselternauschuss der Kitas in RLP fordert die Kommunen und die freien Träger in Rheinland-Pfalz auf, endlich die Verhandlungen um die Finanzierung der Kitas konstruktiv abzuschließen und die Vorgaben des KiTa-Gesetzes umzusetzen.

„Wir sind entsetzt über den Verhandlungsstand, der diese Woche durch Presseveröffentlichungen bekannt geworden ist („Was ist angemessen“, DIE RHEINPFALZ vom 29.9.2021)“, kommentiert LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Situation. „Kommunen und Träger sind in destruktiver Blockadehaltung und die Familien müssen es ausbaden.“

Nachdem im alten KiTa-Gesetz ein fester Kostenanteil für die Träger festgeschrieben war, der aber in der Praxis oft durch (im Gesetz gar nicht vorgesehene) Verhandlungen ausgehöhlt worden war, hatte der Gesetzgeber im neuen Gesetz diese Praxis offiziell anerkannt und festgelegt, dass die angemessene Höhe des Trägeranteils generell zwischen Kita-Träger und dem Jugendamt ausgehandelt werden muss. Da die Kitas eine kommunale Pflichtaufgabe sind, haben die Kommunen hier einen sehr weiten Ermessensspielraum.
Zur Erleichterung dieser individuellen Verhandlungen soll eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägerverbänden ausgehandelt werden.

Diese Verhandlungen stecken seit langem fest, weil beide Seiten auf Eskalations- und Blockadestrategien setzen und an ihren Maximalforderungen festhalten. Gleichzeitig verweigern die meisten Kommunen in RLP ihren Kita-Trägern die Verhandlungen vor Ort unter Verweis auf die fehlende Rahmenvereinbarungen. Die Kita-Träger wiederum setzen daher das Gesetz nicht um, stellen insbesondere das nach Gesetz vorgesehene neue Personal nicht ein. „Hier werden Kita-Kinder von beiden Seiten als Geiseln für eine konfrontative Verhandlung genommen, das ist absolut inakzeptabel“, so die Einschätzung der Lage durch den LEA RLP.

Der Landeselternausschuss hatte sich im November letzten Jahres deutlich gegen die Gründung des kommunalen Zweckverbandes auf Landesebene gewandt, der solche Verhandlungen für die Kommunen führen soll – und er fühlt sich durch die derzeitige Lage in seiner Bewertung bestätigt. Die Verhandlungen sind seit Monaten zum Stillstand gekommen, weil beide Seiten den Zweck der Kindertagesbetreuung – frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern aus dem Blick verlieren und nur auf den eigenen Geldbeutel schauen. Zudem fehlt teilweise auch professionelle Verhandlungskompetenz, weil das Handwerk einfach nicht beherrscht wird. „Wer in professioneller Verhandlungsführung nicht ausgebildet wurde, greift in solchen schwierigen Situationen zu Machtstrategien und Blockade anstatt die eigenen Interessen in einen fairen Ausgleich zu bringen“, kommentiert LEA-Vorsitzender Winheller das „Trauerspiel am Verhandlungstisch“. Leider seien die Akteure bislang auch ziemlich beratungsresistent.

Inzwischen gehe es den Beteiligten nur noch darum, einen Sündenbock zu finden, nciht mehr um konstruktive Sachlösungen. So sei auch die in der Presse berichtete Anfrage an die Landesregierung um „Auslegung unbestimmter Begriffe! wie „angemessen“ zu bewerten. „Alle an den Verhandlungen beteiligten Akteure wissen ganz genau, dass der Gesetzgeber diese Begriffe ganz bewusst nicht konkret definiert hat – denn daraus ergibt sich ja erst der Verhandlungsspielraum für die Parteien. Deshalb kann auch niemand ernsthaft erwarten, dass jetzt das Ministerium durch konkrete Vorgaben die Kastanien aus dem Feuer holen kann – das sieht das Gesetz gar nicht vor“, erläutert Winheller.

Besonders gravierend wirkt sich die Situation in den Bereich des Landes aus, in denen die Jugendämter – entgegen ihrer gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung am Stück – die Verhandlungen von Übergangslösungen mit den freien Trägern verweigern. Dort wird das neue Kitagesetz daher in vielen Kitas bislang einfach nicht umgesetzt. Hier wird sehenden Auges das Gesetz gebrochen – und jeder zeigt mit dem Finger auf den Anderen.

Dabei sind einige wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und haben gezeigt, was zu tun ist. So hat zum Beispiel die Landeshauptstadt Mainz bereits im September auf Bitten des Stadtelternausschusses Mainz eine großzügige Übergangsfinanzierung für die Träger mit deutlich abgesenktem Personalkostenanteil beschlossen. Im Ergebnis gibt es dort die Umsetzungsprobleme nicht die derzeit in verschiedenen Pfälzer Kreisen und Städten eskalieren. Anstatt sich über daran ein Beispiel zu nehmen, würden die Verantwortlichen der Stadt von anderen Kommunen wegen dieses „Ausscherens“ angefeindet, wie immer in verschiedenen Gremien berichtet wird.

„Es ist klar was jetzt getan werden muss: Kindergarten gehört in die Kita aber nicht an den Verhandlungstisch. Dort erwarten wir Familien, dass Kommunen und Trägerverbände sich endlich erwachsen und professionell verhalten und faire Lösungen aushandeln, die die Lasten angemessen verteilen, anstatt sich hinter Maximalforderungen zu verschanzen. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht fertig wird, dann müssen die Kommunen selbst aktiv werden. In Mainz kann man sich da Anregungen holen, wie des geht“, beschreibt LEA-Vorsitzender Winheller die Erwartungen der Kita-Familien in Rheinland-Pfalz.

Potenziale – Schwächen – Missverständnisse

Presse

Zahlreiche Kita-Akteure sind dem Aufruf zur kreisübergreifenden Umfrage zum neuen KiTa-Gesetz bereits gefolgt.

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bereits über 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.

Durch die hohe Beteiligung, leider sind die konfessionellen Kitas verhältnismäßig unterrepräsentiert, wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft, jedoch nur, wenn die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ funktioniert. Doch dies scheint längst nicht überall der Fall zu sein, da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen.

Anhand der Umfrageergebnisse sollen Lösungsansätze entwickelt werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. In diesem Punkt konnten bereits deutliche Potenziale definiert werden.

Bei einer kreisübergreifenden Online-Infoveranstaltung am 9. September 2021, um 20.00 Uhr unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ werden die Ergebnisse vorgestellt sowie vertieft. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen und Verantwortliche der Verwaltungen aller Träger gleichermaßen ermutigen, sich zur Veranstaltung unter kea-duew.de/veranstaltungen anzumelden.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter kea-duew.de/umfrage offen. Gerne steht der KEA DÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter kontakt@kea-duew.de zur Verfügung.

Hintergrund: Der KEA DÜW ist die gewählte, überörtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den 93 Kindertagesstätten gemäß § 12 KiTaG im Landkreis Bad Dürkheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

7 STUNDEN IN 7 JAHREN? KITA-ZUKUNFTSGESETZ UND WAS JETZT?

Presse

Das seit 1. Juli 2021 geltende neue KiTa-Gesetz bringt neben positiven Aspekten wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden inkl. Mittagessen vor Ort auch große Herausforderungen mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) – gemeinsam mit den KEAs Germersheim, Rhein-Hunsrück-Kreis und Südliche Weinstraße – zu einer kreisübergreifenden Umfrage auf. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse, die Pros und Kontras der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern sowie sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. Bei einem kreisübergreifenden Online-Abend am 9. September 2021 (Anmeldung unter kea-duew.de/veranstaltungen) werden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der KEA DÜW möchten Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Leitungen, Erzieher*innen sowie Träger*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter
kea-duew.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA DÜW für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-duew.de zur Verfügung.

Hintergrund: Der KEA DÜW ist die gewählte, überörtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den 93 Kindertagesstätten gemäß § 12 KiTaG im Landkreis Bad Dürkheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

NEUER KREISELTERNAUSSCHUSS DER KITAS IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM GEWÄHLT

Presse

Am 28. April 2021 wurde bei einer Online-Elternversammlung der neue Kreiselternausschuss gewählt, der seit 2014 wegen mangelnder Elternbereitschaft ruhte.

Die Wahl organisierte das Kreisjugendamt Bad Dürkheim gemeinsam mit der „Interessengemeinschaft zur Neugründung des Kreiselternausschusses im Landkreis Bad Dürkheim“, die sich Ende 2020 zusammenfand. Der Kreiselternausschuss versteht sich als Ansprechpartner, Vermittler und Schaltstelle zwischen den Eltern, den Kindertagesstätten, den Trägern der Einrichtungen und dem Kreisjugendamt. Er berät die örtlichen Elternvertretungen und kann bei Fragen, Anregungen und Problemen im Kita-Bereich per E-Mail unter kontakt@kea-duew.de kontaktiert werden. Der Kreiselternausschuss vertritt die Belange der Eltern und Kindertagesstätten des Landkreises Bad Dürkheim, ist weiterhin im Jugendhilfeausschuss Bad Dürkheim und überregional im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz vertreten.

Die 25 Mitglieder des neugewählten Ausschusses repräsentieren erfreulicherweise flächendeckend jede Region des Landkreises Bad Dürkheim und bleiben bis zu den Neuwahlen Ende 2021 im Amt.

In der konstituierenden Sitzung vom 3. Mai 2021 wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) zum 1. Vorsitzenden und Jana Grimm-Lenz (Haßloch) zur 2. Vorsitzenden gewählt.
Im Jugendhilfeausschuss wird Katja Anslinger (Deidesheim) den Kreiselternausschuss als beratendes und in Zukunft auch antragsberechtigtes Mitglied vertreten. Ihr Stellvertreter ist Alexander Acs (Haßloch).

In den Landeselternausschuss werden Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt) entsandt, als Stellvertreterinnen fungieren Mareike Grosche-Thoma (Deidesheim) und Sandra Schinke (Quirnheim).

Weitere Arbeitsgruppen u.a. zu den Themen Kita-Zukunftsgesetz, Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplanung, mögliche Kooperationen des Kreiselternausschusses, Schulungen/Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befinden sich in der Gründung.

Die weiteren Mitglieder im Kreiselternausschuss sind Heike Bergmann (Kindenheim), Nancy Bieber (Weisenheim am Sand), Anna Blasius (Bobenheim am Berg), Denis Brudermann (Haßloch), Nicole Eicher (Obrigheim), Nina Gantt (Grünstadt), Nora Gembicki Rebelo (Kirchheim), Jane Kühn (Bad Dürkheim), Nadine Langguth (Frankeneck), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Janina Peter (Bad Dürkheim), Anne-Marie Schmitt (Ungstein), Melanie Schumacher (Kallstadt), Cathrin Schulte (Lambrecht), Hans Schweigert (Neuleiningen), Leonie Sonder (Haßloch) und Joana Walther (Bad Dürkheim).

Der neue Kreiselternausschuss möchte Informationen zu allen Kita-relevanten Themen teilen sowie Netzwerk- und Ansprechpartner für Fragen sein. Das Schwerpunktthema in den kommenden Monaten wird die Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes ab 1. Juli 21 sein, das in fast allen Kindertagesstätten zu Anpassungen und Änderungen führen wird.
Der Kreiselternausschuss ist ab sofort für alle Eltern und Sorgeberechtigte unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: kontakt@kea-duew.de