RÜCKBLICK ZUM INFO-ABEND DER VERANSTALTUNG „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Kita-Beirat - Warum noch ein Gremium?

Großes Interesse am Kita-Beirat in Rheinland-Pfalz

An der kreisübergreifenden Veranstaltung „Kita-Beirat – Warum noch ein Gremium?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Mainz-Bingen (KEA MZ-BIN), Mayen-Koblenz (KEA MYK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 11.03.2022 knapp 100 Interessierte aus zwölf Landkreisen in Rheinland-Pfalz teilgenommen.

„Wir sind hocherfreut, dass sich sowohl Eltern mit und ohne Funktion im Beirat als auch Kita-Leitungen und Trägervertreter für dieses Spezialthema interessieren“, begrüßte Carlos Pereira vom KEA MZ-BIN die Teilnehmer.

„Der Beirat ist ein gemeinsamer Ort der Beratung und des Diskurses“, klärte Christian Strecker vom KEA SÜW auf. Es gehe nicht darum Kompromisse zu finden, bei denen alle Seiten Abstriche machen müssen. Vielmehr sei das Ziel, „durch ein Gespräch auf Augenhöhe eine gemeinsame Empfehlung zu erarbeiten, die von allen Teilnehmern mitgetragen wird.“

Julia Stock vom KEA GER grenzte den Beirat von den Elternmitwirkungsgremien Elternversammlung und Elternausschuss ab und Daniela Gedenk vom KEA MYK stellt die Themen wie „dauerhafte Veränderungen zur Erziehungsarbeit oder Angebotsstruktur“ anhand von einem Praxisbeispiel vor.

Jenny Fries vom KEA MYK erläuterte die verschiedenen Rollen der Verantwortungsgemeinschaft Kita, zu welcher Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und die Eltern gehören. Besonders viele Fragen gab es zur FaKiB, einer Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat.

Gordon Amuser vom KEA DÜW moderierte die Veranstaltung und beantwortete die vielen Fragen zu den organisatorischen Aspekten. Bisher agiere man auch in der überörtlichen Elternmitwirkung noch zum Großteil ohne Erfahrung aus der Praxis , da vielerorts noch keine Beiratssitzungen stattgefunden haben. Er hofft aber, „dass wir mit unserer heutigen Veranstaltung zu einem Gelingen des Beirats in vielen Kitas in Rheinland-Pfalz beitragen können.“

Die Präsentation zur Veranstaltung kann über folgenden Button heruntergeladen werden.

VERANSTALTUNGEN IM MÄRZ UND MAI

Veranstaltung
Onlineveranstaltung mit dem Kita-Fachkräfteverband RLP

Info-Veranstaltung für Fachkräfte, Eltern und Trägervertrer:innen zum Thema „Rechte der Eltern – Rechte der Kinder – Aufgabe der Kita“. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 16. März 2022, um 19.30 Uhr online per Zoom statt. Die Anmeldedaten zum Zoom-Meeting finden Sie auf der Seite des Fachkräfteverbandes unter folgendem Link: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/termine/.

Es werden viele Informationen geboten, wie das Kita-System aufgebaut ist. Wie und von wem werden die Entscheidungen getroffen , die den Alltag in unseren Kitas bestimmen. Mit diesem Wissen ist es einfacher, selbst Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Kita-Landschaft zu nehmen.

SAVE THE DATE- Interaktives Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“

Für all diejenigen, die ihre Kenntnisse zum neuen Kita-Beirat noch vertiefen und die erlangten theoretischen Grundlagen realitätsnah in die Praxis umsetzen wollen, ist für Freitag, den 6. Mai 2022 ein interaktives Planspiel in Kooperation mit dem Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) der Hochschule Koblenz geplant.

Im Rahmen dieses interaktiven Planspiels wird es die Möglichkeit geben, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich auszutauschen. An einem fiktiven Fallbeispiel wird zunächst die Vorbereitung einer Kita-Beirat-Sitzung ausgearbeitet. Im zweiten Teil der Veranstaltung findet dann eine Beirats-Sitzung im Plenum statt. Abschließend bleibt zudem noch Zeit für Nachfragen und Rückmeldungen.

Die Veranstaltung wird vom IBEB moderiert und ausgestaltet. Der KEA DÜW ist gemeinsam mit den KEA SÜW, KEA GER und dem StEA NW für die Organisation der Teilnehmer verantwortlich.

Für das Ministerium für Bildung sowie das IBEB stellt sich die Frage, welche Potentiale bereits im Kita-Beirat stecken und an welchen Stellen es noch Unterstützungsbedarf gibt. Diese Veranstaltung bietet die seltene Gelegenheit, sich aktiv am Prozess der Implementierung des Kita-Beirats zu beteiligen.

Weitere Informationen folgen in Kürze!

ONLINE-INFOABEND: „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Veranstaltung Kita-Beirat

Mit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes am 01.07.21 wurde ein neues Gremium geschaffen, das die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz weiter stärkt. Anders als im Elternausschuss, der ausschließlich ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung ist, sieht der Kita-Beirat Vertreter aller Handelnden der „Verantwortungsgemeinschaft Kita“ vor.

Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern sollen gemeinsam und in einer offenen Kommunikation dauerhafte Veränderungen der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Tageseinrichtung diskutieren. Auch die Perspektive der Kinder, vertreten durch eine weitere pädagogische Fachkraft, soll bei den zu beschließenden Empfehlungen mit einfließen.

  • Was bringt uns der Kita-Beirat?
  • Wie grenzt sich der Kita-Beirat zum Elternausschuss ab?
  • Welche Themen werden im Kita-Beirat besprochen?
  • Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich gerade vor allem Elternvertreter flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südliche Weinstraße laden daher alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung am Freitag, 11.03.2022, um 20 Uhr ein, um möglichst viele dieser Fragen im Rahmen der Veranstaltung und auch einer offenen Fragerunde zu beantworten. Mitglieder von Kita-Beiräten, die bereits getagt haben, sind besonders herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Bitte melden Sie sich ab sofort unter kea-duew.de/veranstaltungen an. Die Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss zugesandt.

Nachlese zur Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA DÜW möchte allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren.

Die Präsentation können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.


Eine ausführliche Nachlese zu den Themen, Fragen und Fakten der Veranstaltung möchten wir Ihnen ebenso zu Verfügung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreisübergreifende Umfrage bei den KiTa-Akteuren und Interessierten zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rückmeldungen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vorstellung der Ergebnisse sowie Erklärungen zu wichtigen Neuerungen und Problemen vor und nach dem Inkrafttreten des neues KiTaG
  • Evaluation des neuen KiTaG durch die Landesregierung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Möglichkeiten bei der Mitwirkung der Evaluation von Eltern und Fachkräften schon jetzt durch Rückmeldungen an die institutionalisierte Elternmitwirkung und dadurch auch an die Politik zu nutzen
  • Ausbau des Dialogs zwischen allen Kita-Akteuren zum Erreichen des Ziels: „gemeinsam für eine gute Kita“

Es konnten viele Fragen beantwortet und einige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem KitaG ausgeräumt werden. Interessant war vor allem die Frage rund um die Übergangsfrist des Rechtsanspruchs. Hier konnte die allg. Aussage, dass diese bis 2028 gilt ausgeräumt werden.

Bei Fragen oder Problemen, die Ihnen beim Durchlesen der Unterlagen aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter kontakt@kea-duew.de erreichbar.

MISSVERSTÄNDNIS UM DIE ÜBERGANGSFRIST – ES GIBT VIELE POTENZIALE

Kita

Rechtsanspruch, Sorgen und Verantwortungsgemeinschaft

An der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09.09.2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen.

Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter:innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essentiell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Karin Graeff, Vorsitzende des KEA RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage waren die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.
Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“

Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden gilt seit dem 01.07.2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Absatz 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das KJA ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich für ein ganzes Jahr fest, das muss mit bedacht werden.

Im Rahmen der Umfrage beklagten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible Bring- und Abholzeiten bei der durchgängigen Betreuung über Mittag sowie einen massiven Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.

Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.

Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern im Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.