Das Land unterstützt die Möglichkeit, Kinder in der Kindertagesstätte testen zu lassen.
Für Träger von Kindertagesstätten gibt es die Möglichkeit der Kooperationen mit Teststellen im Rahmen des Projektes „Testen für Alle“. Das Einverständnis der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, können die Kinder so unkompliziert durch geschultes Personal in der Kita oder im näheren Umkreis getestet werden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen der Teststelle und der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Teststelle muss „professional use Tests“ einsetzen, welche auf der Seite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert sind. Dem Träger entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen und geeignete Teststellen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/testen/.
Bitte beachten Sie dabei:
- Die Durchführung dieser Tests ist freiwillig. Das Einverständnis der Eltern ist dafür zwingend notwendig.
- Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder.
- Die Durchführung der Tests erfolgt durch Personal, das für die Testungen von Kindern speziell geschult ist.
- Soweit der Träger als Arbeitgeber zur Bereitstellung von Tests für (insbesondere) nicht geimpftes/genesenes Personal verpflichtet ist, darf hierfür nicht auf das allgemeine Testangebot für Bürgerinnen und Bürger verwiesen werden.