In einem Bericht der RHEINPFALZ vom 04.02.2026 (hier geht es zum Artikel) appellieren Kommunen und Kirchen in der Pfalz eindringlich durch die sogenannte „Landauer Erklärung“ (hier geht zur Erklärung) an das Land, sich stärker an der Finanzierung der Kindertagesstätten zu beteiligen. Hintergrund sind anhaltende Verhandlungen über die Kostenbeteiligung seit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes 2021 sowie gestiegene Personal- und Sachkosten.
Vor diesem Hintergrund nehmen wir zu den dargestellten Entwicklungen und Forderungen wie folgt Stellung:
Die in der „Landauer Erklärung“ beschriebenen finanziellen Herausforderungen von Kommunen und freien Trägern sind ernst zu nehmen. Steigende Kosten, unsichere Rahmenbedingungen und strukturelle Reformen belasten das System spürbar. Die Schlussfolgerung jedoch, dass das Kita-Gesetz, welches 2019 verabschiedet wurde und 2021 in Kraft getreten ist, sei Hauptursache der aktuellen Situation, greift zu kurz.
Unstrittig ist, dass das neue Kita-Gesetz strukturelle Veränderungen mit sich gebracht hat, die je nach Perspektive unterschiedlich bewertet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was konkret gemeint ist, wenn von einer finanziellen Überlastung freier Träger durch das Gesetz die Rede ist.
Zunächst ist festzuhalten: Der im KiTaG verankerte „angemessene Eigenanteil“ der freien Träger ist keine neue Erfindung. Diese Verpflichtung besteht bereits seit 1990 im Sozialgesetzbuch VIII auf Bundesebene. Das KiTaG hat diesen Grundsatz lediglich übernommen. Die Erwartung, dass freie Träger sich finanziell beteiligen, ist also seit über 30 Jahren rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe.
Wurde der Eigenanteil des Trägers durch das Kita-Gesetz 2019 höher?
Auch bei den Personalkosten hat das neue Gesetz keinen grundlegend höheren Eigenanteil eingeführt. Im alten Kita-Gesetz von 1991 waren Richtwerte anhand der Angebotsstruktur von 10 bis 12,5 Prozent vorgesehen – allerdings als „Soll-Vorschrift“ mit erheblichem Verhandlungsspielraum. In der Praxis gab es zahlreiche individuelle Absprachen und Nebenvereinbarungen zwischen freien Trägern und Gemeinden. Das Gesetz von 2019 hat diese unverbindlichen Orientierungswerte gestrichen und die ohnehin gelebte Praxis fortgeschrieben: Die konkrete Höhe des Trägeranteils wird vor Ort ausgehandelt. Dass es bislang nicht gelungen ist, eine landesweit einheitliche Vereinbarung zu treffen, ist kein Konstruktionsfehler des Gesetzes, sondern Ergebnis politischer und verbandlicher Uneinigkeit.
Das Land war durchaus gewillt, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger einheitlich zu regeln. Die Diskussion mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Das Bildungsministerium begründete dies auch in einem Faktenpapier (hier geht es zum Faktenpapier).
Seit 2021 verhandeln kommunale Spitzenverbände und freie Träger über die Finanzierung, eine landesweite Regelung steht weiterhin aus. Eine befristete Übergangslösung lief Ende 2024 aus, was Planungssicherheit für Träger und Kommunen deutlich erschwert – die Einigung über die Kostenverteilung bleibt jedoch ihre gemeinsame Aufgabe.
Wie hoch sind die Personalkosten der freien Träger aktuell?
Unabhängig der individuellen Vereinbarungen zwischen Kommune und Träger gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse zu den Personalkosten in Höhe von 47,2 Prozent an den anerkannten Personalkosten. In der Übergangsregelung wurden kirchlichen Trägern rechnerisch sogar 102,5 Prozent, anderen freien Trägern 100 Prozent der Personalkosten erstattet. Die Differenz zum Landesanteil trägt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Von einer vollständigen Abwälzung der Personalkosten auf freie Träger kann also keine Rede sein.
Und die Sachkosten?
Auch bei den Sachkosten hat sich die Grundsystematik durch das neue KiTaG nicht verändert. Schon nach altem Recht waren die laufenden Sachkosten vom Träger zu übernehmen, während sich Kommunen an Betriebs-, Bau- und Ausstattungskosten beteiligen. Konkrete feste Quoten gab es weder früher noch heute.
Auch wenn es für Eltern vielleicht nicht ganz nachvollziehbar ist, warum der Entfall einer Vorgabe zu solchen Problemen führen kann, scheint es aus Sicht der Verantwortlichen auf kommunaler sowie auf kirchlicher Seite dennoch eines zu sein. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Pfalz und der kirchliche Träger kritisieren in der „Landauer Erklärung“, dass die aktuelle Gesetzeslage zu einer unzureichenden Finanzierung führt und damit die Trägervielfalt gefährdet. Besonders kleinere freie Träger hätten Schwierigkeiten, ihren Eigenanteil zu finanzieren, während Kitas überwiegend in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft sind.
Gestiegene Kosten treffen auf Sparkurs
Strukturreformen und Sparprogramme – etwa die Bündelung von Einrichtungen in großen Trägerverbänden – sind Reaktionen auf diese finanziellen Realitäten, nicht auf eine neue gesetzliche Pflicht. Die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre belasten auch den Betrieb von Kitas. Während Kommunen gesetzlich zum Betrieb verpflichtet sind, stehen ihre Haushalte unter starkem Druck. Gleichzeitig planen kirchliche Träger seit Jahren Einsparungen. Beispielsweise das Bistum Speyer hat bereits 2022 angekündigt, 46% der Ausgaben für Kitas einsparen zu wollen. Auch die evangelische Landeskirche der Pfalz geht ähnliche Wege.
Richtig ist jedoch der Hinweis in der „Landauer Erklärung“, dass die Trägervielfalt unter Druck steht. Wenn kleinere freie Träger Schwierigkeiten haben, Eigenanteile zu leisten, braucht es tragfähige Lösungen. Diese Frage bestand allerdings schon vor 2019 und wurde durch das neue Gesetz nicht neu geschaffen.
Politische Uneinigkeit darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!
Betrachtet man die Argumente der Träger und Kommunen, sind diese alle nachvollziehbar. Die öffentlichen Ausgaben kennen seit Jahren nur einen Weg: Steil nach oben. Davon betroffen sind auch die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe. Die Kirchen stehen durch steigende Kosten und sinkende Einnahmen ebenfalls vor großen Herausforderungen.
Die Debatte sollte daher sachlich geführt werden. Das Kita-Gesetz von 2019 hat Strukturen verändert, aber es ist nicht der Auslöser der aktuellen finanziellen Engpässe. Die Herausforderungen resultieren aus gesamtgesellschaftlichen Kostensteigerungen, komplexen Zuständigkeiten und fehlender politischer Einigung über eine dauerhafte Finanzierungsregelung.
Im Mittelpunkt dürfen dabei nicht Zuständigkeitsfragen stehen, sondern die Kinder. Sie brauchen stabile Einrichtungen, verlässliches Personal und gute Rahmenbedingungen. Dafür sind Kommunen, freie Träger, Land und Bund gemeinsam verantwortlich. Eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ebenen ist notwendig – Schuldzuweisungen helfen nicht weiter!


