FACHKRÄFTEMANGEL – KURZFRISTIGE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT

Fragezeichen

Wer sich mit dem Thema Kita beschäftigt, stößt aktuell häufig auf den Begriff „Kompendium des Aktionsforums Fachkräftesicherung und -gewinnung“ oder kurz „Fachkräftekompendium“.

Doch was steckt hinter diesem sperrigen Begriff?

Mitte 2022 wurde auf dem Kita-Tag der Spitzen vereinbart, dass sich eine Arbeitsgruppe (oder Aktionsforum genannt) damit beschäftigen soll, wie man mehr Fachkräfte gewinnen und bestehende Fachkräfte in ihrem Beruf halten kann.

Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller am System beteiligter Personenkreise und Institutionen, von den Eltern bis hin zum Bildungsministerium. Somit saßen alle Verantwortungsträger des Systems „Kita“ am Tisch. In mehreren Treffen wurde eine Liste an Maßnahmen erarbeitet, die die Beteiligten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ergreifen können, um die Situation des Fachkräftemangels kurzfristig zu verbessern. Diese Maßnahmen sind alle innerhalb des aktuellen rechtlichen Rahmens umsetzbar.

Das Arbeitspapier beinhaltet alle dort erarbeiteten Maßnahmen und umfasst in der aktuellen Version 27 Seiten.

Um die Inhalte dieses Papiers den Beteiligten vor Ort (Eltern, Leitungen, Trägern) zugänglicher zu machen, hat der KEA SÜW die wesentlichen Kernaussagen kompakt zusammengefasst und um weitere Aspekte ergänzt. An dieser Stelle gilt den Kolleg*innen aus SÜW ein herzlicher Dank, dass wir das Dokument hier verwenden und weiterleiten dürfen.

Fachkräftemangel - Kurzfristige Handlungsmöglichkeiten vor Ort

DIGITALE SCHULUNG ZUM THEMA „KITA-BEDARFSPLANUNG“

Veranstaltung

Am Freitag, den 19. Januar 2024, findet um 18:30 Uhr ein hochkarätig besetztes Online-Seminar zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Hierzu laden gemeinsam der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA), der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) sowie zahlreiche weitere rheinland-pfälzische Kreis- und Stadtelternausschüsse ein.

Kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Kinderbetreuungsbedarfe von Eltern und Sorgeberechtigen einer Kommune erfassen. Sie dient zur Festlegung von Betreuungszeiten, des Kita-Personalbedarfs und des Ausbaubedarfs von Kita-Plätzen. Auch für die Bedarfsplanung gilt, dass das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligter der Erziehungsgemeinschaft zu passgenauen Betreuungsangeboten und effektiver Nutzung knapper Ressourcen führen kann.

Doch wie funktioniert die Bedarfsplanung? Wie werden Betreuungsbedarfe ermittelt? Welche Möglichkeit der Beteiligung und Bedarfsmeldung gibt es, um Betreuungsbedarfe von Eltern zu ermitteln und einen bedarfsgerechten Kita-Platz zu ermöglichen? Wie werden Betreuungszeiten und dazu benötigtes Erziehungspersonal in der Kita festgelegt? Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn der Betreuungsbedarf eingeschränkt oder gar kein Platz zur Verfügung steht? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Jugendämter und Träger? Macht die Bedarfsplanung in Zeiten von Personalmangel in Kitas überhaupt Sinn? Kann eine präzise Bedarfsermittlung unter Mitwirkung von Eltern helfen, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen?

Diese und viele weiteren Fragen zum Thema beantworten LEA-Ehrenvorsitzender Andreas Winheller sowie Xenia Roth und Julia Burkard vom Bildungsministerium RLP bei der gemeinsamen Veranstaltung am 19.01.2024.

Alle Eltern, Sorgeberechtigten und Akteure der Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz sind herzlich eingeladen und können sich über das Formular auf der LEA-Homepage unter folgendem Link zu der Online-Veranstaltung anmelden: https://www.lea-rlp.de/anmeldung.

Die Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

NEWSLETTER 12/23

Kita

Liebe EA-Mitglieder und liebe KEA-Delegierte,
liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und liebe Erzieher,
liebe Interessierte,

nach zwei Jahren steht in der kommenden Woche die Neuwahl des Vorstandes des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim an. Diesen Termin sollten sich alle KEA-Delegierten und Interessierten an der Mitarbeit im Vorstand vormerken. Aber es gibt auch eine wichtige Neuigkeit, was das Betreuungsrecht von Eltern in der Kita betrifft.

Es erwarten Euch die folgenden Themen:

  • VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES ZUR WAHL DES VORSTANDES FÜR DIE AMTSZEIT 2023-2025
    Neben der Neuwahlen des Vorstandes sowie der LEA-Delegierten steht auch der Tätigkeitsbericht des Vorstandes auf der Tagesordnung.
  • BETRETUNGSRECHT VON ELTERN IN KITAS
    Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht während der Bring- und Holsituation

Vorstand KEA DÜW

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES ZUR WAHL DES VORSTANDES FÜR 2023-2025

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses DÜW (KEA DÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 91 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am 7. Dezember 2023Uhrzeit: 18:00 Uhr (Einlass: 17.30 Uhr)Ort: Ratssaal der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim Auf…


illegal-legal

BETRETUNGSRECHT VON ELTERN IN KITAS

Landeselternausschuss veröffentlicht mit Bildungsministerium und Landesjugendamt abgestimmtes Dokument zum Betretungsrecht Immer mehr Familien und einzelne Fachkräfte melden, dass Eltern ihre Kitas nicht betreten dürfen, wenn sie ihre Kinder dort hinbringen oder abholen möchten. Widerstände von Eltern vor Ort und Beratungsgespräche konnten leider keine Änderungen herbeiführen. Daher mussten nun übergeordnete Instanzen…

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES ZUR WAHL DES VORSTANDES FÜR 2023-2025

Vorstand KEA DÜW

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses DÜW (KEA DÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 91 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

7. Dezember 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr (Einlass: 17.30 Uhr)
Ort: Ratssaal der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Bad Dürkheim haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung im Landkreis besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder als KEA-Delegierter vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (Lisa.Plettenberg@kreis-bad-duerkheim.de).

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA DÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E-Mail an kontakt@kea-duew.de wenden.

BETRETUNGSRECHT VON ELTERN IN KITAS

illegal-legal

Landeselternausschuss veröffentlicht mit Bildungsministerium und Landesjugendamt abgestimmtes Dokument zum Betretungsrecht

Immer mehr Familien und einzelne Fachkräfte melden, dass Eltern ihre Kitas nicht betreten dürfen, wenn sie ihre Kinder dort hinbringen oder abholen möchten. Widerstände von Eltern vor Ort und Beratungsgespräche konnten leider keine Änderungen herbeiführen. Daher mussten nun übergeordnete Instanzen eingreifen.

Der Landeselternausschuss, das Ministerium für Bildung und das Landesjugendamt sind zusammengekommen und haben einen gemeinsamen Kurs zur Gegensteuerung gefunden. Teil davon ist ein abgestimmtes Schreiben, welches den Kita-Akteur:innen zur Orientierung dienen soll. Es stellt klar:

Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und Bringsituation.

Es muss weder erst eingefordert werden noch müssen besondere Gründe vorliegen. Oft sind es räumliche Hindernisse, die als Begründing für den Ausschluss von Eltern herangezogen werden. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn vor Ort die fachlich nicht haltbare Ansicht besteht es gäbe dabei pädagogisch sinnvolle Aspekte.

Das Schreiben stellt nun eindeutig klar: keines der genannten Argumente rechtfertigt die Ausgrenzung der Eltern. Sowohl Landeselternausschuss als auch der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz hatten dazu bereits eindeutig Stellung bezogen und sich dafür ausgesprochen, dass Eltern in die Kitas gehören.

„Schon lange ist eindeutig belegt, dass die enge Verflechtung von Elternhaus und Kita essentiell für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder ist“, erläutert Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW. „Es ist uns völlig unverständlich, warum dennoch einige Kita-Akteure hartnäckig daran festhalten, die Kitas gegen das Elternhaus abschotten zu wollen und das auch noch ausgerechnet in der so sensiblen Bring- und Holsituation.“

Das Schreiben zum uneingeschränkten Betretungsrecht für Eltern während der Hol- und Bringsituation in rheinland-pfälzischen Kitas finden Sie unter nachfolgendem Button.