KEINE ÜBERGANGSFRIST BEIM RECHTSANSPRUCH AUF EINEN KITA-PLATZ

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Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim bekräftigt ihr Engagement für eine bedarfsgerechte Kitabetreuung, wie DIE RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Noch freie Plätze fürs neue Kita-Jahr“ vom 24. April 2024 berichtete.

Obwohl der Platzbedarf für das kommende Kita-Jahr laut dem im Sozialausschuss vorgestellten Kita-Bedarfsplan gedeckt werden kann, wird leider von Seiten der Stadtverwaltung erneut nicht deutlich gemacht, dass der Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung inklusive warmem Mittagessen im Innenstadtbereich weiterhin nicht flächendeckend erfüllt werden kann. „Hier ist die Verwaltung in der Mangelverwaltung, da noch rund 15% der vorhandenen Plätze in kommunaler Trägerschaft für Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren nicht den Rechtsanspruch erfüllen“, erläutert der Vorsitzende des Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) Gordon Amuser.

Wie die Stadtverwaltung aufzeigt, bietet die mögliche Erweiterung der Betriebserlaubnis der Kita Schatzkiste zwar einen gewissen Puffer bei den Kita-Plätzen für unerwartete Bedarfe, jedoch wird die Platzerweiterung von Seiten des KEA DÜW kritisch gesehen. Im Rahmen des akuten Fachkräftemangels durch die Rahmenbedingungen im Kita-System, ist die Betreuung von mehr Kindern in einer räumlich limitierten Einrichtung das falsche Zeichen. „Weil dies vielerorts die jahrelange gängige Trägerpraxis war, ist das Kita-System auch zum Teil an sein Limit geraten. Investitionen, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Kitagesetzes (KiTaG) zum 1. Juli 2021 notwendig waren, wurden schlichtweg nicht angegangen“, so die stellvertretende Vorsitzende des KEA DÜW Jennifer Thierfelder.

Die Stadt Bad Dürkheim ist im Vergleich zu anderen kommunalen Trägern im Landkreis zwar besser aufgestellt, jedoch möchte der KEA DÜW betonen, dass der Blick auf die reine Platzanzahl die Realität um die Kita-Situation nicht korrekt darstellt.
Die Stadtverwaltung unterstreicht das Bestreben, die Betreuungssicherheit für Familien zu gewährleisten, was auch vom KEA DÜW deutlich wahrgenommen wird. Das Elterngremium möchte jedoch klarstellen, dass die in dem Artikel von Seiten der Verwaltung genannte Übergangsfrist bis 2026 sich nicht auf den Rechtsanspruch bezieht. „Eine Übergangsfrist für den Rechtsanspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung inklusive Mittagessen gibt es schlichtweg nicht. Dieser gilt seit Inkrafttreten des KiTaG für alle Familien. Bis 2028 und nicht wie angegeben bis 2026 stellt sich lediglich die Frage, ob das Mittagessen warm oder kalt in Form von Lunchpaketen angeboten wird“, betont Amuser.

Um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen, sind Baumaßnahmen erforderlich, die jedoch seit Jahren aufgrund von Planungsunsicherheiten bei den Betreuungsbedarfen der Familien von der Stadtverwaltung nicht angegangen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb eines üblichen Planungshorizonts von 3 bis 5 Jahren stellt eine Herausforderung dar, die nun unbedingt zeitnah angegangen werden muss, da sonst selbst die Übergangsfrist für das warme Mittagessen verstreicht. Gerade da man sich bei den rechtsanspruchserfüllenden Kita-Plätzen in der Mangelverwaltung befindet, muss gehandelt werden. „Vor dem Hintergrund der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist der Rechtsanspruch aus dem KiTaG