UNSERE UMFRAGE: WIE STEHT ES UM DIE KITA-LANDSCHAFT IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM?

Umfrage

Im Januar diesen Jahres hat der KEA DÜW alle Akteure des Kita-Systems gebeten, erneut an einer Umfrage teilzunehmen, die die Entwicklungen der Kitas im Landkreis behandelt und bereits im vergangenen Kita-Jahr umgesetzt wurde. Wir haben die Daten nun ausgewertet und einen Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres gezogen. Eine Präsentation mit den Ergebnissen finden Sie unter folgendem Button.

Steigendes Interesse an der Umsetzung des KiTaG

Zunächst lässt sich festhalten, dass das grundsätzliche Interesse an der Umsetzung des KiTaG in allen Akteursgruppen gestiegen ist. Dies lässt sich einerseits mit der breiten, medialen Präsenz der Betreuungsproblematik erklären, andererseits dürfte die unmittelbare Betroffenheit aller Akteure und die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Problemlösung das Interesse weiterhin gesteigert haben.

Ein differenzierter Blick auf die Trägerschaften der Kitas der Teilnehmenden verrät jedoch, dass das Interesse nicht überall gleichermaßen gestiegen ist. Vielmehr scheint es bei Teilnehmenden aus Kitas unter katholischer Trägerschaft seit der letzten Umfrage deutlich gesunken zu sein. Möglicherweise ist dies eine Langzeitfolge des Verhaltens der katholischen Kirche über die Dauer der Pandemie, in der sie sich mehr als kreativ im Umgang mit der geltenden Rechtslage gezeigt hat.

Probleme bei der Bedarfsabfrage in kommunaler Trägerschaft

Hinsichtlich eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine Bedarfsabfrage von zentraler Bedeutung, im Rahmen derer die Eltern und Erziehungsberechtigten ihren Betreuungsbedarf angeben können. Unsere Umfrage zeigte jedoch vor allem bei den Kitas in kommunaler Trägerschaft eklatante Lücken auf. Hierbei muss betont werden, dass das Kreisjugendamt im Vorfeld der Bedarfsabfrage einen, in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW erstellten Fragebogen vorbildlich an alle Kitas geschickt hatte, welcher lediglich an die Eltern hätte verteilt werden müssen. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, ob dieser Lapsus seitens der kommunalen Kitas begangen wurde, um ein ohnehin offensichtliches Problem nicht noch mit Zahlen zu untermauern, und so die ohnehin schon roten Zahlen im kreisweiten Bedarfsplan noch dunkelrot werden zu lassen. Auch bei der qualitativen Ausführung der Bedarfsabfrage umklammern die kommunalen Kitas die rote Laterne mit eiserner Faust. Während nur 46 Prozent der kommunalen Träger den Bedarf bei den Familien adäquat abfragen, führte über die Hälfte lediglich eine gebundene Bedarfsabfrage durch, die eine Erhebung eines individuellen Bedarfs nicht leisten kann. Auch bei den Kitas in katholischer Trägerschaft stellte sich der Anteil der gebundenen Abfragen mit einem Drittel als zu hoch dar.

Zufriedenheit mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung

Im Rahmen der Untersuchung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine siebenstündige Betreuung inkl. Mittagessen stellte sich im Allgemeinen eine wachsende Zufriedenheit dar. Interessanterweise stimmen die erhobenen negativen Bewertungen unter Vernachlässigung geringer Abweichungen durchaus mit den Anteilen der Teilzeitplätze im Bedarfsplan des Kita-Jahres 22/23 überein – eine Bestätigung, dass die durchgeführte Umfrage, auch wenn sie nicht repräsentativ ist, durchaus in der Lage ist, die Realität in der Kitawelt abzubilden.

Ursächlich für die verzögerte Umsetzung des Rechtsanspruchs sehen die Umfrageteilnehmer*innen in erster Linie den Fachkräftemangel, gefolgt von fehlenden Küchenkapazitäten und ausstehenden Baumaßnahmen.

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs gewinnt vor dem Hintergrund der wachsenden Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Relevanz, während der Bedarf an Teilzeitplätzen seit der letzten Umfrage deutlich gesunken ist. Konsistent zur Relevanz der Betreuung während der Kita-Phase stellt sich auch deren Relevanz nach der Kita-Phase dar. Während nur noch 19 % der Befragten angibt, keine Betreuung zu benötigen, ist der Bedarf an Hortplätzen gestiegen.

Diskrepanzen bei Maßnahmenplan und Konzeption

Infolge des Fachkräftemangels und der Überlastung der noch verfügbaren Fachkräfte kommt es vermehrt dazu, dass der Maßnahmenplan greifen muss. Dieser enthält festgelegte Handlungsabfolgen, welche bei Personalunterschreitungen ergriffen werden. Dieser Maßnahmenplan unterliegt dem Anhörungsrecht der Elternausschüsse der jeweiligen Kitas. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass 61% der Elternvertreter*innen eben diesen überhaupt nicht kennen zu scheinen.

Auch im Rahmen der Konzeption zeigen sich Diskrepanzen. So geben 60% der befragten Kita-Vertreter*innen an, dass die Konzeption der jeweiligen Kita geändert wurde. Fraglich ist, weshalb dies den Elternvertreter*innen trotz ihres Anhörungsrechts bei Änderungen der Konzeption unbekannt ist. Auch eine Besprechung dieses Themas im Kita-Beirat wäre durchaus angebracht. Besonders pikant werden diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund, dass die Elternvertreter*innen ihr eigenes Wissen zur Elternmitwirkung mehrheitlich gut bewerten.

Die Zufriedenheit mit der Konzeption scheint unter den Kita-Vertreter*innen nachzulassen. Überraschend ist darüber hinaus, dass 17 % der Eltern und 20 % der Elternvertreter*innen die Konzeption der jeweiligen Kita überhaupt nicht zu kennen scheinen, obgleich diese das Leben in der Kita maßgeblich bestimmt und auch ein Kriterium bei der Auswahl der Kita sein sollte.

Bezüglich der Bekanntheit des Kita-Beirats hat sich die Lage im Vergleich zur letzten Umfrage deutlich verbessert. Problematisch ist hierbei jedoch, dass viele der nötigen Sitzungen bislang nicht stattgefunden haben, obwohl diese mindestens einmal im Jahr vorgesehen sind.

Der Informationsfluss – Verlagerung der Quelle

Hinsichtlich des Informationsflusses gewinnt das wachsende Elternnetzwerk immer mehr an Bedeutung und auch das Interesse an der Elternmitwirkung hat sich signifikant verbessert, sodass die Elternmitwirkung Wirkung zu zeigen scheint. Der aktuellen Umfrage zufolge sind Elternvertretungen zusammen mit den Kitas die wichtigste Informationsquelle. Bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs besteht jedoch nach wie vor eine signifikante Desinformation. Während im Allgemeinen ein positiver Trend zu verzeichnen ist, ist vor allem der deutlich erhöhte Anteil an desinformierten Kita-Vertreter*innen mehr als bedenklich.

Der Informationsfluss zwischen Eltern und Kita scheint sich seit unserer letzten Umfrage verschlechtert zu haben. Während sich die Einschätzungen der Kita-Vertreter*innen im Vergleich deutlich von sehr guten Bewertungen hin zu guten und befriedigenden Bewertungen verschoben haben, gibt es unter den Elternvertreter*innen die Tendenz einer Wanderung von befriedigenden zu mangelhaften Bewertungen. Dies ist möglicherweise ein Indiz für den durchaus unterschiedlichem Usus einzelner Kitas bezüglich Informationsweitergabe und Transparenz.

REGELUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT KINDERN, DIE DAS ZWEITE LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN

KiTaGAVO

Mit diesem Rundschreiben möchte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Klärung einer Fragestellung beitragen, die immer an dieses herangetragen wird und in der Praxis für die Umsetzung von Bedeutung ist.

Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben:

Nach dem neuen KiTaG gibt es Plätze für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte U2-Plätze, und Plätze für Kinder nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte Ü2-Plätze.

Seitens der Jugendämter wurde an das Land herangetragen, dass es erforderlich sein könne, ein Kind auch nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf einem U2-Platz zu belassen, da möglicherweise kein freier Ü2-Platz gegeben sei.

Grundsätzlich gilt:

Vollendet ein Kind das zweite Lebensjahr, so muss es von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz wechseln. Dafür muss, wenn das Kind weiter in derselben Kita betreut werden soll, ein Ü2-Platz frei sein. Die sich daraus ergebende Konsequenz, dass nicht alle Plätze einer Einrichtung ganzjährig belegt sein können, ist systemimmanent und Bestandteil der Personalisierung des Kita-Systems. Denn auch dann, wenn ein Kind nicht ab dem ersten Lebensjahr eine Kita besucht, sondern den Ü2-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und dem Beginn der Beitragsfreiheit beansprucht, ergibt sich, dass Plätze frei sein müssen, wenn der Rechtsanspruch mit dem Geburtstag des Kindes eintritt. Sind also nicht ausreichend Plätze für den Wechsel eines Kindes von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz einerseits oder für die Aufnahme eines Kindes zu seinem zweiten Geburtstag andererseits vorhanden, so ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefordert, auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Um dennoch in akuten Fällen Abhilfe schaffen zu können, ist in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden Folgendes möglich:

U2-Plätze können für längstens sechs Monate pro Jahr mit einem Ü2-Kind belegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Der Einrichtungsträger muss diese abweichende Belegung mit dem Jugendamt abgestimmt haben, bevor von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird.
  2. Sowohl an der Personalbemessung als auch an der Finanzierung ändert sich durch die abweichende Belegung nichts, d. h. der U2-Platz bleibt ein U2-Platz. Er muss wie ein U2-Platz personalisiert werden und erhält die Förderung eines U2-Platzes.
  3. Ein abweichend belegter U2-Platz gilt bei der Berechnung der Toleranz nach § 5 KiTaGAVO als unbelegt.

Eine regelmäßige Bewertung ist von Seiten des Landes vorgesehen. Spätestens in 2024 wird überprüft, wie die abweichenden Belegungen 2022 und 2023 wahrgenommen wurden und ob sich Hinweise auf Fehlanreize ergeben, die einen bedarfsgerechten Ausbau hindern. Auch die Einhaltung der Toleranzen kann nach zwei Durchgängen schon etwas valider bewertet werden. Entsprechend wird darüber entschieden werden, ob die Regelung für 2025 und ggf. Folgejahre bis längstens 2028 (entsprechend der Übergangsfrist Mittagessen / Zeitraum der Evaluation) fortgesetzt wird.

DER KEA DÜW WÜNSCHT FROHE OSTERN!

Ostereier

Liebe Kinder, Eltern und Kita-Fachkräfte,

wir senden Euch herzliche Ostergrüße und wünsche Euch eine schöne Zeit mit euren Liebsten. Genießt die Auszeit, lasst es euch gut gehen und tankt Kraft für die kommenden Aufgaben.

Ostern 2023

Wir hoffen, Ihr habt eine fröhliche und entspannte Osterzeit voller Freude, Spaß und Abenteuer.

Herzliche Grüße,
Euer KEA DÜW

INFORMATIONSPAPIER ZUR AUFSICHTSPFLICHT GIBT PRAXISHINWEISE FÜR TRÄGER, LEITUNGEN UND FACHRKRÄFTE

FAQ

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

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FAKTENPAPIER RAHMENVEREINBARUNG

Infos für Eltern

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, sind die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung über die Planung, den Betrieb und die Finanzierung von Kitas sowie den Trägeranteil gescheitert. Die Verhandlungen rund um das Thema Inklusion laufen noch.

Nun tun sich natürlich viele Fragen auf: Was passiert jetzt mit den Kitas?, Was passiert mit den Trägern?, Was ist eine Rahmenvereinbarung?

Das Bildungsministerium hat dazu ein Informationspapier erstellt, welches einiges an Hintergrundinformationen enthält. Gerne stellen wir Euch das Papier zur Verfügung.


Informationen zum Ende der Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den freien Kita-Trägern

Es gibt in Rheinland-Pfalz 41 Jugendamtsbezirke und rund 2.600 Kindertageseinrichtungen. Davon befanden sich zum 1.3.2022 1.313 in öffentlicher, 677 in katholischer, 409 in evangelischer und 201 in sonstiger freier Trägerschaft, z. B. durch Elterninitiativen oder Sozialverbände.

Um was geht es?

Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können und sollen sie auf freie Träger zurückgreifen.

Wenn ein freier Träger den Betrieb der Kita übernimmt, muss jeweils geregelt werden, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kommune einbringt, insbesondere für Personal- und Sachkosten.

Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der anerkannten Träger freien Jugendhilfe getroffen werden soll, in der landesweit geregelt wird, zum Beispiel welchen Anteil die Kommunen und welchen die freien Träger für Personal- und Sachkosten übernehmen.

Diese Rahmenvereinbarung wäre die Grundlage für (ergänzende) Vereinbarungen auf örtlicher Ebene, die sich zum Beispiel auf die spezielle bauliche Situation oder auf die konkreten Energiekosten vor Ort beziehen könnten.

Sie kann so die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor Ort zwischen örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freiem Einrichtungsträger vorstrukturieren.

Wer sind die Verhandlungspartner?

Die Verhandlungspartner für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und den Betrieb von Kitas sind die Kommunalen Spitzenverbände (als Vertreter der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Kommunen), die Kirchen und Religionsgemeinschaften es öffentlichen Rechts sowie die auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (als Vertreter der freien Einrichtungsträger).

Welche Rolle hat das Land?

Das Land ist kein verhandelnder Akteur, hat aber stets eine begleitende und moderierende Rolle eingenommen, weil dieses Thema für die Kita-Landschaft mit ihren verschiedenen Akteuren bedeutsam ist und eine Rahmenvereinbarung die Arbeit vor Ort erleichtern könnte.

Die Landesförderung der Kindertagesbetreuung ist separat geregelt und gesichert. Das Land übernimmt knapp die Hälfte der Personalkosten, im vergangenen Jahr waren das insgesamt rund 900 Millionen Euro. Hinzu kommen das zusätzliche Personal aus dem mehr als 50 Millionen Euro schweren Sozialraumbudget für besondere Bedarfe. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen seit vielen Jahren durch Investitionskostenförderung für den Ausbau von Kitaplätzen. Seit 2020 wurden rund 84 Millionen Euro bewilligt, mit denen mehr als 1.600 neue Plätze entstehen werden. Das Land unterstützt auch mit zahlreichen Maßnahmen bei der Fachkräftegewinnung: Gerade erst hat eine große Kampagne gestartet, um mehr Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen.

Warum regelt das Land nicht die Finanzierungsanteile?

Im Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Gesetz wurde die Frage der Festlegung des Trägeranteils intensiv diskutiert. Das Land hatte angeboten, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger landesweit einheitlich zentral zu regeln. Die Diskussionen mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Zum einen wurden von den Beteiligten die jeweiligen Besonderheiten der Träger und unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort als Begründung angeführt, zum anderen der Verweis auf ein Fachgutachten, das besonders die jeweilige und individuelle „Angemessenheit“ eines Trägeranteils herausstrich.

Aus diesen Gründen bildet das Kita-Gesetz die schon damals übliche Praxis ab, vor Ort einen spezifischen Trägeranteil festzulegen.

Was bedeutet das Ende der Verhandlungen?

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist nicht beeinträchtigt! Und auch die Finanzierungsbeteiligung durch das Land ist davon nicht betroffen.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wäre eine Arbeitserleichterung vor Ort gewesen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen. In vielen Fällen ist das schon geschehen. Jetzt muss jedes Jugendamt vor Ort mit seinen Einrichtungsträgern – wie bisher – einzelne Vereinbarungen über den konkreten Kita-Betrieb vor Ort führen verhandeln und abschließen.

Wie geht es weiter?

Eine landesweite Rahmenvereinbarung wäre – wie gesagt – eine Arbeitserleichterung für die Partner vor Ort. Sie ist aber für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nicht erforderlich. Somit ändert sich erstmal nichts. Bereits bestehende Vereinbarungen können auch fort gelten.

Das Land hält den Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Landesebene nach wie vor für erstrebenswert und wird – wie im bisherigen Verhandlungsprozess auch – weiterhin beratend und moderierend zur Verfügung stehen, sofern das von den Verhandlungspartnern gewünscht wird.

Beispiele aus einzelnen Kommunen haben gezeigt, dass es durchaus möglich ist, sich vor Ort auf einen gemeinsamen Leistungs- und Finanzierungsrahmen zu verständigen. Diese auf kommunaler Ebene bereits verabschiedeten Vereinbarungen können als Blaupause dienen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung steht ebenfalls bereit, um im Verhandlungsprozess vor Ort zu unterstützen.