EINSTIMMIGES VOTUM: GORDON AMUSER NEUER STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES LEA RLP

Elternausschusswahl

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) Rheinland-Pfalz, die gesetzlich repräsentative Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas, hat am 16.04.2023 im Rahmen einer Klausurtagung in Bad Dürkheim einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mit dem Bad Dürkheimer Gordon Amuser konnte ein erfahrener und hochmotivierter Elternvertreter für das Amt gewonnen werden. Amuser ist seit Jahren auf örtlicher, kommunaler und Landesebene in der Elternmitwirkung aktiv, und ein anerkannter Elternvertreter, der selbst ein breites Netzwerk im Kita-System pflegt.

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Gordon Amuser
Vorsitzender des KEA DÜW und neuer stellv. Vorsitzender des LEA RLP

„Gordon Amuser wird den LEA in seiner neuen Funktion mit Sicherheit zielführend unterstützen“, unterstreicht Karin Graeff, Vorsitzende des LEA. Der LEA freut sich zudem, dass Amusers Vorgänger, Benjamin Stihler (Neustadt a. d. Weinstr.), weiterhin aktiv im LEA-Vorstand als Beisitzer mitwirken wird. Somit kann der LEA auch in Zukunft auf seine langjährige Expertise in der Elternmitwirkung auf Landesebene zurückgreifen.

In der Klausurtagung wurden zusätzlich zur Wahl auch andere wichtige Themen behandelt. Der Fachkräftemangel war beispielsweise ein Fokusthema der Sitzung. „Gerade, wenn es um den Fachkräftemangel und die Möglichkeiten des neuen KiTa-Gesetzes geht, besteht noch viel Unwissenheit oder sogar gezielte Fehlinformation. Dies heizt die Gemüter der Verantwortungsgemeinschaft auf und spielt diese zum Teil sogar gegeneinander aus. Dadurch wird dem System nicht nur geschadet, sondern macht es bewusst handlungsunfähig. Deswegen hat sich der LEA zum Ziel gesetzt, dieses Problem nicht nur operativ, sondern strategisch anzugehen“, ergänzt Amuser zur Klausurtagung.

Die damit verbundene Aufklärungsarbeit geht der LEA konsequent an. Der LEA arbeitet auf allen Ebenen, um den Mehrwert der Elternmitwirkung deutlich zu machen. Der neue stellv. Vorsitzende Amuser fügt hinzu, „Die Elternmitwirkung ist eine wichtige Ressource. Nur gemeinsam, ohne politische Grabenkämpfe, die vielerorts konsequent von Trägern und Kommunen gepflegt werden, wird es uns möglich sein, auf die komplexen und vielschichtigen Aufgabenstellungen im Kitasystem Lösungen zu finden“.

Hintergrundinformationen:

Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.

Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Gordon Amuser (Stv. Vorsitzender), Katharina Blahnik, Cornelia Koscher, Prof. Dr. Jane Lê, Annegret Neugschwender, Benjamin Stihler, Dr. Julia Stock sowie Dr. Asif Stöckel-Karim (Beisitzer*innen), sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.

UNSERE UMFRAGE: WIE STEHT ES UM DIE KITA-LANDSCHAFT IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM?

Umfrage

Im Januar diesen Jahres hat der KEA DÜW alle Akteure des Kita-Systems gebeten, erneut an einer Umfrage teilzunehmen, die die Entwicklungen der Kitas im Landkreis behandelt und bereits im vergangenen Kita-Jahr umgesetzt wurde. Wir haben die Daten nun ausgewertet und einen Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres gezogen. Eine Präsentation mit den Ergebnissen finden Sie unter folgendem Button.

Steigendes Interesse an der Umsetzung des KiTaG

Zunächst lässt sich festhalten, dass das grundsätzliche Interesse an der Umsetzung des KiTaG in allen Akteursgruppen gestiegen ist. Dies lässt sich einerseits mit der breiten, medialen Präsenz der Betreuungsproblematik erklären, andererseits dürfte die unmittelbare Betroffenheit aller Akteure und die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Problemlösung das Interesse weiterhin gesteigert haben.

Ein differenzierter Blick auf die Trägerschaften der Kitas der Teilnehmenden verrät jedoch, dass das Interesse nicht überall gleichermaßen gestiegen ist. Vielmehr scheint es bei Teilnehmenden aus Kitas unter katholischer Trägerschaft seit der letzten Umfrage deutlich gesunken zu sein. Möglicherweise ist dies eine Langzeitfolge des Verhaltens der katholischen Kirche über die Dauer der Pandemie, in der sie sich mehr als kreativ im Umgang mit der geltenden Rechtslage gezeigt hat.

Probleme bei der Bedarfsabfrage in kommunaler Trägerschaft

Hinsichtlich eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine Bedarfsabfrage von zentraler Bedeutung, im Rahmen derer die Eltern und Erziehungsberechtigten ihren Betreuungsbedarf angeben können. Unsere Umfrage zeigte jedoch vor allem bei den Kitas in kommunaler Trägerschaft eklatante Lücken auf. Hierbei muss betont werden, dass das Kreisjugendamt im Vorfeld der Bedarfsabfrage einen, in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW erstellten Fragebogen vorbildlich an alle Kitas geschickt hatte, welcher lediglich an die Eltern hätte verteilt werden müssen. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, ob dieser Lapsus seitens der kommunalen Kitas begangen wurde, um ein ohnehin offensichtliches Problem nicht noch mit Zahlen zu untermauern, und so die ohnehin schon roten Zahlen im kreisweiten Bedarfsplan noch dunkelrot werden zu lassen. Auch bei der qualitativen Ausführung der Bedarfsabfrage umklammern die kommunalen Kitas die rote Laterne mit eiserner Faust. Während nur 46 Prozent der kommunalen Träger den Bedarf bei den Familien adäquat abfragen, führte über die Hälfte lediglich eine gebundene Bedarfsabfrage durch, die eine Erhebung eines individuellen Bedarfs nicht leisten kann. Auch bei den Kitas in katholischer Trägerschaft stellte sich der Anteil der gebundenen Abfragen mit einem Drittel als zu hoch dar.

Zufriedenheit mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung

Im Rahmen der Untersuchung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine siebenstündige Betreuung inkl. Mittagessen stellte sich im Allgemeinen eine wachsende Zufriedenheit dar. Interessanterweise stimmen die erhobenen negativen Bewertungen unter Vernachlässigung geringer Abweichungen durchaus mit den Anteilen der Teilzeitplätze im Bedarfsplan des Kita-Jahres 22/23 überein – eine Bestätigung, dass die durchgeführte Umfrage, auch wenn sie nicht repräsentativ ist, durchaus in der Lage ist, die Realität in der Kitawelt abzubilden.

Ursächlich für die verzögerte Umsetzung des Rechtsanspruchs sehen die Umfrageteilnehmer*innen in erster Linie den Fachkräftemangel, gefolgt von fehlenden Küchenkapazitäten und ausstehenden Baumaßnahmen.

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs gewinnt vor dem Hintergrund der wachsenden Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Relevanz, während der Bedarf an Teilzeitplätzen seit der letzten Umfrage deutlich gesunken ist. Konsistent zur Relevanz der Betreuung während der Kita-Phase stellt sich auch deren Relevanz nach der Kita-Phase dar. Während nur noch 19 % der Befragten angibt, keine Betreuung zu benötigen, ist der Bedarf an Hortplätzen gestiegen.

Diskrepanzen bei Maßnahmenplan und Konzeption

Infolge des Fachkräftemangels und der Überlastung der noch verfügbaren Fachkräfte kommt es vermehrt dazu, dass der Maßnahmenplan greifen muss. Dieser enthält festgelegte Handlungsabfolgen, welche bei Personalunterschreitungen ergriffen werden. Dieser Maßnahmenplan unterliegt dem Anhörungsrecht der Elternausschüsse der jeweiligen Kitas. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass 61% der Elternvertreter*innen eben diesen überhaupt nicht kennen zu scheinen.

Auch im Rahmen der Konzeption zeigen sich Diskrepanzen. So geben 60% der befragten Kita-Vertreter*innen an, dass die Konzeption der jeweiligen Kita geändert wurde. Fraglich ist, weshalb dies den Elternvertreter*innen trotz ihres Anhörungsrechts bei Änderungen der Konzeption unbekannt ist. Auch eine Besprechung dieses Themas im Kita-Beirat wäre durchaus angebracht. Besonders pikant werden diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund, dass die Elternvertreter*innen ihr eigenes Wissen zur Elternmitwirkung mehrheitlich gut bewerten.

Die Zufriedenheit mit der Konzeption scheint unter den Kita-Vertreter*innen nachzulassen. Überraschend ist darüber hinaus, dass 17 % der Eltern und 20 % der Elternvertreter*innen die Konzeption der jeweiligen Kita überhaupt nicht zu kennen scheinen, obgleich diese das Leben in der Kita maßgeblich bestimmt und auch ein Kriterium bei der Auswahl der Kita sein sollte.

Bezüglich der Bekanntheit des Kita-Beirats hat sich die Lage im Vergleich zur letzten Umfrage deutlich verbessert. Problematisch ist hierbei jedoch, dass viele der nötigen Sitzungen bislang nicht stattgefunden haben, obwohl diese mindestens einmal im Jahr vorgesehen sind.

Der Informationsfluss – Verlagerung der Quelle

Hinsichtlich des Informationsflusses gewinnt das wachsende Elternnetzwerk immer mehr an Bedeutung und auch das Interesse an der Elternmitwirkung hat sich signifikant verbessert, sodass die Elternmitwirkung Wirkung zu zeigen scheint. Der aktuellen Umfrage zufolge sind Elternvertretungen zusammen mit den Kitas die wichtigste Informationsquelle. Bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs besteht jedoch nach wie vor eine signifikante Desinformation. Während im Allgemeinen ein positiver Trend zu verzeichnen ist, ist vor allem der deutlich erhöhte Anteil an desinformierten Kita-Vertreter*innen mehr als bedenklich.

Der Informationsfluss zwischen Eltern und Kita scheint sich seit unserer letzten Umfrage verschlechtert zu haben. Während sich die Einschätzungen der Kita-Vertreter*innen im Vergleich deutlich von sehr guten Bewertungen hin zu guten und befriedigenden Bewertungen verschoben haben, gibt es unter den Elternvertreter*innen die Tendenz einer Wanderung von befriedigenden zu mangelhaften Bewertungen. Dies ist möglicherweise ein Indiz für den durchaus unterschiedlichem Usus einzelner Kitas bezüglich Informationsweitergabe und Transparenz.

REGELUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT KINDERN, DIE DAS ZWEITE LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN

KiTaGAVO

Mit diesem Rundschreiben möchte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Klärung einer Fragestellung beitragen, die immer an dieses herangetragen wird und in der Praxis für die Umsetzung von Bedeutung ist.

Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben:

Nach dem neuen KiTaG gibt es Plätze für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte U2-Plätze, und Plätze für Kinder nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte Ü2-Plätze.

Seitens der Jugendämter wurde an das Land herangetragen, dass es erforderlich sein könne, ein Kind auch nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf einem U2-Platz zu belassen, da möglicherweise kein freier Ü2-Platz gegeben sei.

Grundsätzlich gilt:

Vollendet ein Kind das zweite Lebensjahr, so muss es von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz wechseln. Dafür muss, wenn das Kind weiter in derselben Kita betreut werden soll, ein Ü2-Platz frei sein. Die sich daraus ergebende Konsequenz, dass nicht alle Plätze einer Einrichtung ganzjährig belegt sein können, ist systemimmanent und Bestandteil der Personalisierung des Kita-Systems. Denn auch dann, wenn ein Kind nicht ab dem ersten Lebensjahr eine Kita besucht, sondern den Ü2-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und dem Beginn der Beitragsfreiheit beansprucht, ergibt sich, dass Plätze frei sein müssen, wenn der Rechtsanspruch mit dem Geburtstag des Kindes eintritt. Sind also nicht ausreichend Plätze für den Wechsel eines Kindes von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz einerseits oder für die Aufnahme eines Kindes zu seinem zweiten Geburtstag andererseits vorhanden, so ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefordert, auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Um dennoch in akuten Fällen Abhilfe schaffen zu können, ist in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden Folgendes möglich:

U2-Plätze können für längstens sechs Monate pro Jahr mit einem Ü2-Kind belegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Der Einrichtungsträger muss diese abweichende Belegung mit dem Jugendamt abgestimmt haben, bevor von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird.
  2. Sowohl an der Personalbemessung als auch an der Finanzierung ändert sich durch die abweichende Belegung nichts, d. h. der U2-Platz bleibt ein U2-Platz. Er muss wie ein U2-Platz personalisiert werden und erhält die Förderung eines U2-Platzes.
  3. Ein abweichend belegter U2-Platz gilt bei der Berechnung der Toleranz nach § 5 KiTaGAVO als unbelegt.

Eine regelmäßige Bewertung ist von Seiten des Landes vorgesehen. Spätestens in 2024 wird überprüft, wie die abweichenden Belegungen 2022 und 2023 wahrgenommen wurden und ob sich Hinweise auf Fehlanreize ergeben, die einen bedarfsgerechten Ausbau hindern. Auch die Einhaltung der Toleranzen kann nach zwei Durchgängen schon etwas valider bewertet werden. Entsprechend wird darüber entschieden werden, ob die Regelung für 2025 und ggf. Folgejahre bis längstens 2028 (entsprechend der Übergangsfrist Mittagessen / Zeitraum der Evaluation) fortgesetzt wird.

DER KEA DÜW WÜNSCHT FROHE OSTERN!

Ostereier

Liebe Kinder, Eltern und Kita-Fachkräfte,

wir senden Euch herzliche Ostergrüße und wünsche Euch eine schöne Zeit mit euren Liebsten. Genießt die Auszeit, lasst es euch gut gehen und tankt Kraft für die kommenden Aufgaben.

Ostern 2023

Wir hoffen, Ihr habt eine fröhliche und entspannte Osterzeit voller Freude, Spaß und Abenteuer.

Herzliche Grüße,
Euer KEA DÜW

INFORMATIONSPAPIER ZUR AUFSICHTSPFLICHT GIBT PRAXISHINWEISE FÜR TRÄGER, LEITUNGEN UND FACHRKRÄFTE

FAQ

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

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