UNSERE UMFRAGE: WIE STEHT ES UM DIE KITA-LANDSCHAFT IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM?

Beitrag teilen:

Im Januar diesen Jahres hat der KEA DÜW alle Akteure des Kita-Systems gebeten, erneut an einer Umfrage teilzunehmen, die die Entwicklungen der Kitas im Landkreis behandelt und bereits im vergangenen Kita-Jahr umgesetzt wurde. Wir haben die Daten nun ausgewertet und einen Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres gezogen. Eine Präsentation mit den Ergebnissen finden Sie unter folgendem Button.

Steigendes Interesse an der Umsetzung des KiTaG

Zunächst lässt sich festhalten, dass das grundsätzliche Interesse an der Umsetzung des KiTaG in allen Akteursgruppen gestiegen ist. Dies lässt sich einerseits mit der breiten, medialen Präsenz der Betreuungsproblematik erklären, andererseits dürfte die unmittelbare Betroffenheit aller Akteure und die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Problemlösung das Interesse weiterhin gesteigert haben.

Ein differenzierter Blick auf die Trägerschaften der Kitas der Teilnehmenden verrät jedoch, dass das Interesse nicht überall gleichermaßen gestiegen ist. Vielmehr scheint es bei Teilnehmenden aus Kitas unter katholischer Trägerschaft seit der letzten Umfrage deutlich gesunken zu sein. Möglicherweise ist dies eine Langzeitfolge des Verhaltens der katholischen Kirche über die Dauer der Pandemie, in der sie sich mehr als kreativ im Umgang mit der geltenden Rechtslage gezeigt hat.

Probleme bei der Bedarfsabfrage in kommunaler Trägerschaft

Hinsichtlich eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist eine Bedarfsabfrage von zentraler Bedeutung, im Rahmen derer die Eltern und Erziehungsberechtigten ihren Betreuungsbedarf angeben können. Unsere Umfrage zeigte jedoch vor allem bei den Kitas in kommunaler Trägerschaft eklatante Lücken auf. Hierbei muss betont werden, dass das Kreisjugendamt im Vorfeld der Bedarfsabfrage einen, in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW erstellten Fragebogen vorbildlich an alle Kitas geschickt hatte, welcher lediglich an die Eltern hätte verteilt werden müssen. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, ob dieser Lapsus seitens der kommunalen Kitas begangen wurde, um ein ohnehin offensichtliches Problem nicht noch mit Zahlen zu untermauern, und so die ohnehin schon roten Zahlen im kreisweiten Bedarfsplan noch dunkelrot werden zu lassen. Auch bei der qualitativen Ausführung der Bedarfsabfrage umklammern die kommunalen Kitas die rote Laterne mit eiserner Faust. Während nur 46 Prozent der kommunalen Träger den Bedarf bei den Familien adäquat abfragen, führte über die Hälfte lediglich eine gebundene Bedarfsabfrage durch, die eine Erhebung eines individuellen Bedarfs nicht leisten kann. Auch bei den Kitas in katholischer Trägerschaft stellte sich der Anteil der gebundenen Abfragen mit einem Drittel als zu hoch dar.

Zufriedenheit mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung

Im Rahmen der Untersuchung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine siebenstündige Betreuung inkl. Mittagessen stellte sich im Allgemeinen eine wachsende Zufriedenheit dar. Interessanterweise stimmen die erhobenen negativen Bewertungen unter Vernachlässigung geringer Abweichungen durchaus mit den Anteilen der Teilzeitplätze im Bedarfsplan des Kita-Jahres 22/23 überein – eine Bestätigung, dass die durchgeführte Umfrage, auch wenn sie nicht repräsentativ ist, durchaus in der Lage ist, die Realität in der Kitawelt abzubilden.

Ursächlich für die verzögerte Umsetzung des Rechtsanspruchs sehen die Umfrageteilnehmer*innen in erster Linie den Fachkräftemangel, gefolgt von fehlenden Küchenkapazitäten und ausstehenden Baumaßnahmen.

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs gewinnt vor dem Hintergrund der wachsenden Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Relevanz, während der Bedarf an Teilzeitplätzen seit der letzten Umfrage deutlich gesunken ist. Konsistent zur Relevanz der Betreuung während der Kita-Phase stellt sich auch deren Relevanz nach der Kita-Phase dar. Während nur noch 19 % der Befragten angibt, keine Betreuung zu benötigen, ist der Bedarf an Hortplätzen gestiegen.

Diskrepanzen bei Maßnahmenplan und Konzeption

Infolge des Fachkräftemangels und der Überlastung der noch verfügbaren Fachkräfte kommt es vermehrt dazu, dass der Maßnahmenplan greifen muss. Dieser enthält festgelegte Handlungsabfolgen, welche bei Personalunterschreitungen ergriffen werden. Dieser Maßnahmenplan unterliegt dem Anhörungsrecht der Elternausschüsse der jeweiligen Kitas. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass 61% der Elternvertreter*innen eben diesen überhaupt nicht kennen zu scheinen.

Auch im Rahmen der Konzeption zeigen sich Diskrepanzen. So geben 60% der befragten Kita-Vertreter*innen an, dass die Konzeption der jeweiligen Kita geändert wurde. Fraglich ist, weshalb dies den Elternvertreter*innen trotz ihres Anhörungsrechts bei Änderungen der Konzeption unbekannt ist. Auch eine Besprechung dieses Themas im Kita-Beirat wäre durchaus angebracht. Besonders pikant werden diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund, dass die Elternvertreter*innen ihr eigenes Wissen zur Elternmitwirkung mehrheitlich gut bewerten.

Die Zufriedenheit mit der Konzeption scheint unter den Kita-Vertreter*innen nachzulassen. Überraschend ist darüber hinaus, dass 17 % der Eltern und 20 % der Elternvertreter*innen die Konzeption der jeweiligen Kita überhaupt nicht zu kennen scheinen, obgleich diese das Leben in der Kita maßgeblich bestimmt und auch ein Kriterium bei der Auswahl der Kita sein sollte.

Bezüglich der Bekanntheit des Kita-Beirats hat sich die Lage im Vergleich zur letzten Umfrage deutlich verbessert. Problematisch ist hierbei jedoch, dass viele der nötigen Sitzungen bislang nicht stattgefunden haben, obwohl diese mindestens einmal im Jahr vorgesehen sind.

Der Informationsfluss – Verlagerung der Quelle

Hinsichtlich des Informationsflusses gewinnt das wachsende Elternnetzwerk immer mehr an Bedeutung und auch das Interesse an der Elternmitwirkung hat sich signifikant verbessert, sodass die Elternmitwirkung Wirkung zu zeigen scheint. Der aktuellen Umfrage zufolge sind Elternvertretungen zusammen mit den Kitas die wichtigste Informationsquelle. Bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs besteht jedoch nach wie vor eine signifikante Desinformation. Während im Allgemeinen ein positiver Trend zu verzeichnen ist, ist vor allem der deutlich erhöhte Anteil an desinformierten Kita-Vertreter*innen mehr als bedenklich.

Der Informationsfluss zwischen Eltern und Kita scheint sich seit unserer letzten Umfrage verschlechtert zu haben. Während sich die Einschätzungen der Kita-Vertreter*innen im Vergleich deutlich von sehr guten Bewertungen hin zu guten und befriedigenden Bewertungen verschoben haben, gibt es unter den Elternvertreter*innen die Tendenz einer Wanderung von befriedigenden zu mangelhaften Bewertungen. Dies ist möglicherweise ein Indiz für den durchaus unterschiedlichem Usus einzelner Kitas bezüglich Informationsweitergabe und Transparenz.