ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

Bereits zur Bedarfsplanung für das aktuelle Kita-Jahr hat das Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

VERANSTALTUNGSHINWEISE JANUAR 2023

Veranstaltung

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

seit vielen Jahren veranstaltet der Landeselternausschuss RLP Informationsabende zu sämtlichen Themen rund um die Kita-Landschaft.

Nach neuem Schulungskonzept werden diese gemeinsam mit Stadt- und Kreiselternausschüssen organisiert und sind offen für alle Interessierten in Rheinland-Pfalz.

Wir möchten heute auf eine ganze Reihe von kostenlosen Online-Veranstaltungen hinweisen, die in den kommenden Tagen stattfinden werden:

BEDARFSGERECHTER KITAPLATZ
20. Januar 2023, 19.00 Uhr
Referent: Andreas Winheller


Übergang zur Grundschule

Uebergang-Kita-GS-ueberregional

Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Plakate-LEA-RLP

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

NEWSLETTER 12/22

Sandkasten

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

liebe Interessierte, ein langes, anstrengendes sowie ereignisreiches Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Kinder, Eltern sowie Fachkräfte bekommen endlich ein paar Tage Zeit, um zu verschnaufen. Vor diesem Hintergrund wünschen wir allen Akteuren im Kita-System jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Frohe Weihnachten

Aber auch in der Vorweihnachtszeit haben sich wichtige Neuigkeiten und Informationen ergeben. Über diese möchten wir Sie in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters informieren.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

WENN KINDER KRANK SIND

Was gibt es in der aktuellen Gesundheitslage in den Kitas und der damit verbundenen Betreuungssituation zu wissen.

  • KEIN ATTEST FÜR DIE RÜCKKEHR IN DIE KITA NOTWENDIG: NEUES SCHNUPEFENPAPIER
    Es gilt weiterhin: Kranke Kinder sollen die Kita nicht besuchen.
  • ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN
    Bei den Absonderungsregelungen gab es grundlegende Änderungen.

GRÜNSTADT INSIGHTS

Der KEA DÜW setzt sich aktuell intensiv für die Verbesserung der Betreuungssituation in Grünstadt ein. Hier gehen jedoch die Ansichten der Verwaltung als kommunalem Träger und des KEA DÜW weit auseinander.

  • STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU
    Der KEA DÜW stellt Vorwürfe der Stadtverantwortlichen richtig.
  • EINWOHNERFRAGESTUNDE OHNE ANTWORTEN
    Grünstadter Eltern meldeten sich in der Bürgerfragestunde der vergangenen Stadtratssitzung zur Betreuungssituation zu Wort.
  • QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?
    So hat die Diskussion in Grünstadt begonnen

KITA-BEIRAT

  • WAS HAT ES MIT DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KITA-BEIRATES AUF SICH?
    Die Geschäftsordnung kann im schlimmsten Fall grundlegende Verfahrensweisen des Beirats einschränken.

VERSCHIEDENES

  • DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG
    Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller wurden für ihre jahrelange Arbeit im Landeselternausschuss RLP geehrt.
  • MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!
    Elternbeiträge werden weiterhin nicht verpflichtend sozial gestaffelt – von bundesweiter Beitragsfreiheit ganz zu Schweigen

WENN KINDER KRANK SIND

Corona

KEIN ATTEST ZUR RÜCKKEHR IN DIE KITA NOTWENDIG: NEUES SCHNUPFENPAPIER

Am 5. Dezember gilt das überarbeitete sogenannte „Schnupfenpapier“ in Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz. Es dient Eltern, Trägern, Leitungskräften und Fachkräften zur Orientierung, wann ein Kind die Betreuung besuchen kann und wann es zu Hause bleiben soll. Auch die Kindertagespflege kann sich hieran orientieren.  WICHTIG: Die Kita sollte nach einer Krankheit erst dann wieder besucht werden, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Allgemeinzustand wieder gut ist. Zur Rückkehr in die Einrichtung ist kein ärztliches Attest notwendig.

Corona

ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in einem Rundschreiben vom 24. November 2022 über die Änderung der Regelung zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen – Ersatz der Absonderungspflicht – informiert. Inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen. Vor diesem Hintergrund…

GRÜNSTADT INSIGHTS

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU

Die RHEINPFALZ berichtete in ihrem Artikel „So reagiert die Stadt auf Vorwürfe des Elternausschusses des Kreises“ vom 16.12.2022 über die Gegendarstellung der Stadtverwaltung als kommunalem Träger zu den Aussagen des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW). Herr Bürgermeister Wagner verwehrt sich zwar gegen die Vorwürfe des KEA DÜW in Person seines Vorsitzenden Gordon Amuser, jedoch ist seine Argumentation bzw. die seines Büroleiters Herrn Joachim Meyer erneut inhaltlich mehr als dünn und verweist bei der Schuldfrage zum Betreuungsnotstand sogar auf die Eltern. Auch beim Landeselternausschuss der Kindertagesstätten von Rheinland-Pfalz gehen inzwischen vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Lage in den Kitas in…

Uhr

EINWOHNERFRAGESTUNDE OHNE ANTWORTEN

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Stadt will rund 70 Kita-Plätze schaffen“ (der Artikel ist hier verlinkt) vom 8. Dezember 2022 berichtete, hat sich die Betreuungssituation in der Kita mit Hort am Südring und auch in den anderen Grünstadter Kitas in kommunaler Trägerschaft nicht spürbar entspannt. Dies haben im Rahmen einer Einwohnerfragestunde in der vergangenen Stadtratssitzung auch rund 20 anwesende Eltern mit ihren Kindern demonstriert und Antworten von der Verwaltung auf ihre Fragen gefordert. Diese hatten allesamt die kaum mehr tragbaren Betreuungsprobleme von Kindern, Eltern und Fachkräften zum Thema. Im Spätsommer wurde von Herrn Bürgermeister Wagner noch mit Urlaubs- und…

Daumen runter

QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) reagiert auf die Rheinpfalz-Artikel „Kita im Südring: Personelle Lage bleibt angespannt“ vom 22. November 2022 sowie „Kitas: Vier Vorschläge für mehr Betreuungsplätze“ vom 23. November 2022. Die Stadtverwaltung Grünstadt als kommunaler Kita-Träger hat Taten folgen lassen und sich gegen einen Vertretungspool von Kita-Fachkräften entschieden. Sich so zu entscheiden, da die Personalsuche als nicht zielführend eingeschätzt wird, ist leider eine sehr kurzfristige sowie rein kaufmännische Sichtweise. Einen verlässlichen Vorschlag, um dem akuten Betreuungsnotstand in den Grünstadter Kitas Herr zu werden, bleibt die Verwaltung schuldig. Dem regelmäßig greifenden Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen mit einer einzigen Person in…

KITA-BEIRAT

Elternmitwirkung

WAS HAT ES MIT DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KITA-BEIRATES AUF SICH?

In den vergangenen Monaten hat der KEA DÜW bereits regelmäßig zum Kita-Beirat informiert. Da nun für das Jahr 2023 in einem Großteil der Kitas im Landkreis die Umsetzung des Kita-Beirats zumindest geplant ist, möchten wir in diesem Zusammenhang über einen wichtigen möglichen Bestandteil der Beiratssitzung informieren: die Geschäftsordnung. Nach § 5 Abs. 5 der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO) kann sich der Kita-Beirat mit 80 % seiner Stimmanteile eine eigene Geschäftsordnung geben. Diese kann auch die Größe des Beirats festlegen. In Zusammenarbeit mit den Verbänden und Trägern (siehe untenstehende Logos) wurde eine ausführliche Handreichung zum Kita-Beirat…

VERSCHIEDENES

Daumen hoch

DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte. Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine…

MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bekräftigt ihre Forderung nach mehr Investitionen in die frühkindliche Förderung. Der BEVKi-Vorstand ist enttäuscht über den Bundestagsbeschluss zum Kita- Qualitätsgesetz und erwartet insgesamt mehr Wertschätzung gegenüber Familien und dem System der Kindertagesbetreuung. Wer den Rechtsanspruch beschließt, müsse auch die entsprechenden Mittel für eine bestmögliche Qualität und den gebührenfreien Zugang für jedes Kind bereitstellen. Ein Bundesqualitätsgesetz mit kostenlosem Zugang zu einem Betreuungsplatz inklusive Verpflegung, erfordert nach Schätzungen aus der letzten Legislaturperiode mindestens 15 Mrd. pro Jahr. Katharina Queisser mahnt: „Vor diesem Hintergrund geht der gestrige Beschluss der Koalition leider nicht weit genug.…

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die RHEINPFALZ berichtete in ihrem Artikel „So reagiert die Stadt auf Vorwürfe des Elternausschusses des Kreises“ vom 16.12.2022 über die Gegendarstellung der Stadtverwaltung als kommunalem Träger zu den Aussagen des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW).

Herr Bürgermeister Wagner verwehrt sich zwar gegen die Vorwürfe des KEA DÜW in Person seines Vorsitzenden Gordon Amuser, jedoch ist seine Argumentation bzw. die seines Büroleiters Herrn Joachim Meyer erneut inhaltlich mehr als dünn und verweist bei der Schuldfrage zum Betreuungsnotstand sogar auf die Eltern.

Auch beim Landeselternausschuss der Kindertagesstätten von Rheinland-Pfalz gehen inzwischen vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Lage in den Kitas in Grünstadt ein. Vorsitzende Karin Graeff sieht die Ursache in einer scheinbar noch immer vorherrschenden mangelhaften Beteiligungskultur vor Ort.

„Eltern sind ein Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita. Das heißt sie tragen Verantwortung und sind Teil einer Gemeinschaft, die sich für die Qualität der Kitas und damit für das Wohl unserer Kinder einsetzt“, erläutert Graeff. „Der Landeselternausschuss hat in den vergangenen Jahren intensiv darum gekämpft, dass es sich dabei nicht nur um leere Worte handelt, sondern um gelebte Praxis auf allen Ebenen.“ Auf Landesebene ist es erfreulicherweise inzwischen normal, dass Elternvertretungen von Anfang an auf Augenhöhe in Entwicklungsprozesse einbezogen sind. „Wir sitzen überall mit am Tisch und sind an allen Entscheidungen beteiligt.“, so Graeff weiter. „Das heißt nicht, dass unsere Forderungen immer und zeitnah übernommen werden, aber sie finden Gehör und wir erleben live mit, wie sie diskutiert werden. Da es in der Kita-Welt viele Akteure gibt, kommen am Ende oftmals Kompromisse heraus. Auch an deren Erarbeitung und Umsetzung sind wir beteiligt.“

Traurigerweise gleicht die Reise von der Landesebene zur Basis noch an zu vielen Stellen einer Reise in die Steinzeit der Elternmitwirkung. Elternvertretungen werden nach wie vor unzureichend, zu spät oder gar nicht einbezogen. Damit schadet sich die Verantwortungsgemeinschaft selbst enorm. Tatkraft, Know-How und die so wichtigen verschiedenen Perspektiven gehen verloren. Das können wir uns in diesen Zeiten der Mangelverwaltung einfach nicht leisten. Darüber hinaus entstehen kräftezehrende Konflikte, die das System zusätzlich lähmen. „Uns ist bewusst, dass Partizipation auf Augenhöhe nichts ist, das von heute auf morgen plötzlich gelebt werden kann, wo es zuvor noch unüblich war. Als Landeselternausschuss unterstützen wir jeden, der sich hier auf den Weg machen will durch Beratungs- und Schulungsangebote.“, lädt Frau Graeff ein. „Letztlich geht es darum, eine Art der Zusammenarbeit zu finden, die alle Verantwortlichen entlastet, aber nicht von ihren Rechten und Pflichten entbindet. Ziel dabei ist immer, in den Kitas für unsere Kinder Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie sich gesund entwickeln können.“

Hilfe

Das wünschen sich auch die Eltern in Grünstadt. Inhaltlich können und wollen sie sich einbringen. Zu den Diskussionspunkten der Trägervertretung haben sie einiges zu sagen:

Natürlich haben viele Unternehmen und Branchen aktuell einen hohen Krankenstand zu verzeichnen. Dass der Berufsstand der Fachkräfte davon verschont bleibt, war nicht zu erwarten. In der Kita mit Hort am Südring ist der Krankenstand bereits seit Anfang des Kita-Jahres dramatisch. Aber auch in anderen Einrichtungen, wie beispielsweise der Kita in Sausenheim, sind Fachkräfte ebenso wie Eltern am Limit. „In der Einrichtung ist im ersten Halbjahr dieses Jahres lediglich an zwei Tagen der Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen nicht zum Tragen gekommen. Ein solcher Fakt wird von Seiten der Verwaltung unter den Teppich gekehrt, damit deutliche Probleme nicht an die Öffentlichkeit geraten. Ein zielführendes Handeln des Trägers gibt es auch in Sausenheim bis heute nicht, um Fachkräfte und Eltern zu entlasten“, findet der Vorsitzende des KEA DÜW die ausweichenden Aussagen von Herrn Meyer in der Gegendarstellung der Verwaltung schlichtweg zu schwach.

Mittlerweile sind diverse Positionspapiere von Eltern- und Fachkräftevertretern sowie Gewerkschaften veröffentlicht worden. Auch nur den kleinsten Hinweis, dass sich die Stadtverwaltung mit den aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene beschäftigt hat, bleibt sie konsequent schuldig. Auch die Möglichkeit der Einstellung von ungelernten Hilfskräften, um Fachkräfte zu entlasten, die auch von Seiten des Landes nun länger als sechs Monate beschäftigt werden dürfen sowie mitfinanziert werden, wird nicht in Erwägung gezogen oder diskutiert. „Was die Verwaltung gänzlich vermissen lässt ist Empathie gegenüber den Eltern und Kindern sowie der unbedingte Wille, nach Lösungen suchen zu wollen. Stattdessen wird ständig das Problem Fachkräftemangel in den Mittelpunkt gestellt und das eigene Nichthandeln damit entschuldigt. Dies kann auch als fehlende Sachkenntnis ausgelegt werden, wenn ein Träger nicht weiß, was er aktuell gegen den Betreuungs- und Fachkräftenotstand unternehmen kann“, gibt Amuser den Ball zurück an die Verwaltung. Schon alleine ein Blick auf die Stellenausschreibungen, die auf der Webseite der Verwaltung zu finden sind, bringt schnell mehr Klarheit, warum die Stadt keine Bewerbungen erhält. Wäre man sich des Problems bewusst, dass man auf einem Arbeitnehmermarkt Fachkräfte sucht, würde man sich bei diesen bewerben und nicht ohne Engagement und Argumente auf die Suche gehen. Dies ist aber nur ein Beispiel, dass die Verwaltung auf der Stelle tritt. „Gerne helfen Elternvertreter als die vermeintlichen „Amateure“ im Kita-System, um die bezahlten Profis bei der Lösungssuche zu unterstützen“, wird der Vorsitzende hinsichtlich der stets ausschließlich verteidigenden Haltung des Träger deutlich.

Kind krank

Die Perspektive der Eltern wird regelmäßig ignoriert und Herr Meyer wirft Eltern sogar vor, ein Teil des Problems zu sein. „Er unterstellt Eltern und Sorgeberechtigten Kindeswohlgefährdung, in dem sie bewusst kranke Kinder in die Kitas bringen und so eine Verschlechterung der Betreuungssituation in Kauf nehmen. Es ist unbestritten, dass Eltern hier eine große Verantwortung tragen, jedoch kann hier nur von absoluten Ausnahmefällen die Rede sein, welche für diese gravierende Misere nicht verantwortlich zu machen sind. Die Kita ist kein Dienstleister der Eltern, der kranken Kindern unter allen Umständen Betreuung gewähren muss. Vom Land wurde erst kürzlich das sogenannte „Schnupfenpapier“ aktualisiert, welches klare Empfehlungen gibt, wann ein Kind die Kita besuchen soll und wann nicht. Hier haben auch Fachkräfte eine Handhabe in begründeten Fällen, die Betreuung abzulehnen. Dies scheint Herrn Meyer nicht bekannt zu sein, sonst hätte er seine Vorwürfe in Richtung der Eltern deutlich vorsichtiger formuliert. „Der Büroleiter der Verwaltung stellt dies verallgemeinernd und damit falsch dar. Die Verantwortlichen werden nicht müde, von der eigenen Trägerqualität abzulenken. Nun haben jedoch die Vorwürfe durch Herrn Meyer ein neues Level erreicht. Die Eltern so allgemein in den Senkel zu stellen, wie er es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung getan hat, zeugt von einer gestörten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Seiten des Träges“ ist Amuser von solchen Vorwürfen wenig angetan.

Herr Meyer führt zwar richtig aus, dass in der Kita mit Hort am Südring 0,56 Vollzeitäquivalente über dem gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel tätig sind. Aber auch die aufgeführte Springerkraft sowie eine Kraft in Ausbildung lassen das Bild nicht sonderlich besser erscheinen. Selbst unter normalen Bedingungen ist diese Ausstattung gerade ausreichend, um einen Krankheitsfall auszugleichen. Man muss auch berücksichtigen, dass die Fachkräfte nicht allesamt einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Insofern sind deutlich mehr Köpfe als Vollzeitäquivalente zu berücksichtigen, was auch die Wahrscheinlichkeit von Krankheitsfällen erhöht. Einer solch großen Stadtverwaltung wie der in Grünstadt sollte ein ordentliches Personalmanagement nicht fremd sein. Was die Stadtverwaltung auch mit keinem Wort erwähnt, ist § 21 Abs. 6 des KiTa-Gesetzes. Dieser sagt aus, dass das für die Einrichtung vorgesehene Personal grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen ist. Eine Unterschreitung ist umgehend auszugleichen und entsprechende Maßnahmen durch den Träger vorzusehen. Damit ist nicht das dauerhafte billigen von Betreuungseinschränkungen gemeint. Bis jetzt verweist die Verwaltung stets auf den leergefegten Arbeitsmarkt, anstatt alle ihr zustehenden Möglichkeiten intensiv zu verfolgen.

Und jetzt

Dass die Verwaltung in Sachen Platzausbau seit Jahren untätig ist, hat der KEA DÜW zu keiner Zeit behauptet. Auch hier schießt die Stadtverwaltung in Person von Herrn Meyer mit seiner Aussage deutlich über das Ziel hinaus. Die getroffene Aussage des KEA DÜW war, dass der notwendige Kita-Neubau in der Bitz überfällig ist, weil sich die Betreuungssituation, wie seit Jahren in der Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes dokumentiert, nicht entspannen wird. Aktuell ist frühestens mit dem Bezug eines Neubaus Anfang 2028 zu rechnen. Wenn man sich die bestehenden Provisorien anschaut und die mit einem Neubau geplanten Reduzierungen von Betreuungsplätzen in den bestehenden Kitas genauer betrachtet, dient dieser lediglich dazu, normale Betreuungsverhältnisse zu schaffen. Dies aber auch nur, wenn man den Betreuungsbedarf Stand heute einfriert. Der steigende Mehrbedarf durch Neubaugebiete und Zuzug bleibt unberücksichtigt, wird aber wieder dazu führen, dass Betreuungsansprüche in Zukunft nicht gedeckt werden können und der Neubau einer Kita förmlich verpufft. „Vermutlich werden Provisorien deshalb ohne eine zeitnahe Haltungsänderung der Verantwortlichen der traurige Standard in Grünstadt bleiben. Dies wird Herr Wagner als Bürgermeister und oberster Dienstherr der Kitas aber vermutlich nicht mehr erleben und verantworten müssen. Es wird lediglich versucht, die Öffentlichkeit mit inhaltslosen Anschuldigungen gegen Eltern und Land abzulenken“, hat Amuser solche Ausflüchte schon oft von Trägern gehört, die aus wirtschaftlichen Gründen doch noch auf den unverhofften und plötzlichen Rückgang des Betreuungsanspruchs in naher Zukunft hoffen.

Dem Vorsitzenden des KEA DÜW wird ein anmaßendes Verhalten sowie fehlende Sachkenntnis vorgeworfen, wobei dieses erneut durch Herrn Meyer bzw. der Stadtverwaltung dokumentiert wird. Amuser solle seine Kritik an das Land richten. Dies zeigt einmal mehr auf, dass das Problem nicht verstanden wurde und Herr Meyer als Büroleiter zu wenig Kenntnisse vom Kita-System hat. Die Schuld beim Land zu suchen, ohne konkret zu formulieren, was falsch gemacht wurde, ist der übliche inhaltslose Fingerzeig auf das böse KiTa-Gesetz. Laut Herrn Meyer werde der Personalschlüssel vom Land vorgegeben und es gäbe nicht genügend Fachkräfte. Ist der Verwaltung der Personalschlüssel nun zu hoch und das Land solle die Betreuung von noch mehr Kindern durch die Fachkräfte zulassen, um das Problem zu lösen oder ist der Personalschlüssel zu niedrig und man solle trotz fehlender Fachkräfte die Fachkräfte-Kind-Relation mit der Konsequenz einer noch dramatischeren Betreuungssituation verbessern? „Ein Schuldiger neben den Eltern ist gefunden, aber Herr Meyer ist nicht in der Lage konkret zu formulieren, was das Land falsch gemacht hat“, hat Amuser nur ein Kopfschütteln für die erneut oberflächlichen Anschuldigungen von Herrn Meyer übrig.

Wenn man sich die Gegendarstellung des Grünstadter Trägers im Detail durchliest und sich mit den Themen auch nur ansatzweise auskennt, werden für die kommunale Pflichtaufgabe Kita stets Ausflüchte gesucht und an andere Schuldige verwiesen, ohne eigene Maßnahmen oder Lösungsansätze anzuführen. Eltern und Elternvertreter werden teils als unwissend aus der Verantwortungsgemeinschaft Kita ausgeschlossen oder voreilig Schuldige gesucht, ohne eine konkrete Forderung formulieren zu können bzw. diese zu begründen. Herrn Wagner und Herr Meyer gehen deutlich gegenüber Eltern und Elternvertretern in die Offensive, vergessen jedoch, ebenso wie in der vergangenen Stadtratssitzung, dass eben sie in der Verantwortung stehen, Antworten und Lösungen zu finden.

„Die Eltern und Sorgeberechtigten in Grünstadt fordern mehr Transparenz und diese ist im Rahmen einer gelungenen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, zu der auch der Träger gehört, oberste Pflicht. Die Stadt Gründstadt als kommunaler Träger unterstreicht mit Ihrer Stellungnahme allerdings erneut, dass sie von der Situation in den Kitas, möglichen Lösungen der Betreuungsprobleme, der Elternmitwirkung sowie den existenziellen Betreuungsbedarfen der Familien, mit denen im Übrigen bis heute niemand der wortführenden Verantwortlichen in den Diskurs gegangen ist, weniger Sachkenntnisse haben, als die vermeintlichen Amateure im Kita-System“, schließt Amuser ab.

IMMER NOCH KEINE GLEICHWERTIGEN LEBENSVERHÄLTNISSE FÜR FAMILIEN IN DEUTSCHLAND

Bundestag
BEVKI

Elternbeiträge werden weiterhin nicht verpflichtend sozial gestaffelt – von Beitragsfreiheit ganz zu Schweigen

Die Bundeselternvertretung geht davon aus, dass der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zustimmt, hält das Gesetz aber weiterhin für unzureichend.

Die Investitionen in das System KiTa durch den Bund seien deutlich zu gering und im Vergleich zu den Vorjahren sogar reduziert worden. Dennoch sei es zunächst wichtig, dass die Bundesmittel weiter in die Länder fließen, um bereits existierenden Maßnahmen fortzuführen oder neue Maßnahmen beginnen zu können.

Bundeselternsprecherin Irina Prüm: „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Bund finanziell stärker und verbindlicher an frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege beteiligt. Die Fortführung des KiTQuTG über 2022 hinaus bildet dafür die notwendige Grundlage.“

Die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes müsse selbstverständlich in den einzelnen Ländern mit den Landeselternvertretungen partnerschaftlich diskutiert werden. Die Fortführung der sogenannten Sprach-KiTas sei ebenfalls gemeinsam zu erörtern, da einzelne Länder sich bzgl. der Weiterfinanzierung immer noch nicht geäußert hätten. Dabei hätten sich viele Experten für den notwendigen Erhalt ausgesprochen.

Für großes Unverständnis und Unsicherheit sorge immer noch der Beschluss des Bundestages, die bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Eltern auf Drängen des Bundesrates zu streichen.

„Es besteht weiterhin ein Flickenteppich beim Thema Elternbeiträge. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Teilhabegerechtigkeit gibt es bei der frühkindlichen Förderung in Deutschland de facto nicht“, betont Bundeselternsprecher Asif Stöckel-Karim.

Die BEVKi werde ihre Landesverbände weiterhin dabei unterstützen, vor Ort kostenfreie Betreuungs- und Bildungsangebote für ALLE Kinder einzuführen. Teilhabe dürfe nicht vom Wohnort oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Eine verbindliche Festlegung der sozialen Staffelung wäre dafür zumindest ein Anfang gewesen. Mittelfristig müsse der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und die Länder bei der Elternentlastung unterstützen.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner ergänzt: “Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundestag nicht den Ursprungsentwurf mit einer verbindlichen sozialen Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsstunden verabschiedet hat. Den Ländern seien die entsprechenden Verwaltungskosten nicht zuzumuten – den Eltern die finanzielle Belastung in Form von nicht gestaffelten und somit ungerechten Elternbeiträgen hingegen schon.”