QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?

Daumen runter

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) reagiert auf die Rheinpfalz-Artikel „Kita im Südring: Personelle Lage bleibt angespannt“ vom 22. November 2022 sowie „Kitas: Vier Vorschläge für mehr Betreuungsplätze“ vom 23. November 2022.

Die Stadtverwaltung Grünstadt als kommunaler Kita-Träger hat Taten folgen lassen und sich gegen einen Vertretungspool von Kita-Fachkräften entschieden. Sich so zu entscheiden, da die Personalsuche als nicht zielführend eingeschätzt wird, ist leider eine sehr kurzfristige sowie rein kaufmännische Sichtweise. Einen verlässlichen Vorschlag, um dem akuten Betreuungsnotstand in den Grünstadter Kitas Herr zu werden, bleibt die Verwaltung schuldig. Dem regelmäßig greifenden Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen mit einer einzigen Person in Ausbildung zu entgegnen, ist sicherlich keine Lösung. Dieses Statement der Verwaltung lässt eher eine Verschlimmerung der zukünftigen Betreuungssituation befürchten. „Bildungspolitik in Grünstadt ist entweder nicht relevant oder die möglichen Konsequenzen für die Zukunft werden schlichtweg nicht gesehen. Zumindest lässt die weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Fachkräfte und Eltern keinen anderen Schluss zu“, kritisiert Gordon Amuser der Vorsitzende des KEA DÜW deutlich.

Der Kita-Fachkräftemangel kommt auch in Grünstadt zum Tragen. Jedoch muss man sich ganz klar die Frage stellen, ob die Stadt als Träger unter den vorhandenen Rahmenbedingungen überhaupt attraktiv auf dem Arbeitsmarkt ist. „Diese Frage kann man leider nur verneinen. Seit Jahren schiebt Grünstadt ein enormes Kita-Problem vor sich her, wie das Beispiel der Kita am Südring zeigt,“ führt der Vorsitzende des KEA aus.

Die Beschäftigung von Hilfskräften, die nun auch länger als sechs Monate begründet angestellt werden dürfen, ist sicherlich eine Möglichkeit, um Fachkräfte zu entlasten. Jedoch dürfen diese Maßnahmen nicht aus kommunalpolitischen Spargebaren zum Bildungs- und Erziehungsdumping verkommen. „Die Ausbildungsoffensive der Kommune ist löblich. Diese verpufft jedoch, wenn man die Fachkräfte von morgen in die Bildungseinrichtungen von gestern schickt“, zeigt Amuser kein Verständnis für die Haltung und das Handeln des Trägers.

Den gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung über Jahre nicht konsequent anzugehen, wie das Beispiel des seit 2017 notwendigen Kita-Neubaus in der Bitz zeigt, ist schlichtweg Flickschusterei. Wie nun zumindest verstanden wurde, führt kein Weg um den Neubau einer Kita herum. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass selbst ein Kita-Neubau mittlerweile zum Großteil nur noch dazu dient, um die entstanden Provisorien in Zukunft aufzulösen. Dem weiterhin steigenden Bedarf an Kita-Plätzen wirkt diese Maßnahme aufgrund der bedarfsplanerischen Versäumnisse in der Vergangenheit vermutlich nicht mehr entgegen.

„Während sich einige Fraktionen dem Ernst der Lage bewusst sind und sich für einen Neubau aussprechen sowie auch den Erhalt der Hortplätze fordern, scheint beispielsweise die FDP nicht zu verstehen, dass das Betreuungspendel in Grünstadt nur noch in eine Richtung ausschlägt. Es kann nicht das Ziel sein, die kommenden Generationen an Grünstadter Kindern in Container zu erziehen. Verantwortungsvolle sowie zukunftsorientierte Bildungspolitik sieht anders aus“, schließt Amuser ab.

ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN

Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in einem Rundschreiben vom 24. November 2022 über die Änderung der Regelung zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen – Ersatz der Absonderungspflicht – informiert.

Inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen.

Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Bundesländer die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben bzw. dieses angekündigt. Auch Rheinland-Pfalz geht nun diesen nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung. Zum 26. November 2022 müssen sich künftig positiv getestete Personen nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Um es mit Blick auf Kinder bis zur Einschulung in einen Satz zu fassen: Es besteht keine Absonderungspflicht mehr und auch keine Maskenpflicht!

Ansonsten gilt im Detail Folgendes:

Die neuen Regelungen sehen folgende absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vor.

1. Maskenpflicht

Für Schulkinder, jugendliche und erwachsene Personen gilt, wer positiv getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Absonderungspflicht besteht grundsätzlich nicht mehr.

„Positiv getestet“ ist eine Person, bei der eine Coronavirus-Infektion

  • durch einen PCR-Test oder
  • einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder
  • durch einen Selbsttest

festgestellt wurde.

Ausnahmen: Ist das Tragen einer Maske z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es für diese Personen jedoch bei der Absonderungspflicht.

Für Kinder bis zur Einschulung gilt die Maskenpflicht nicht!

Dauer der Maskenpflicht: Diese Maskenpflicht entfällt frühestens nach 5 Tagen nach Durchführung des Tests, wenn die positiv getestete Person zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr zeigt. Die Maskenpflicht endet spätes-tens nach Ablauf von 10 Tagen.

Maskenpausen: Die Schutzmaßnahmen-Verordnung regelt auch, wann die Maske auch außerhalb der eigenen Wohnung abgesetzt werden darf:

  • wenn im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, oder
  • wenn ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht, oder
  • wenn sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.

Vorgenanntes ergibt sich daraus, dass die „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen“ (Absonderungs-Verordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmen-Verordnung ersetzt wird.*


*Die neue Landesverordnung finden Sie wie üblich unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ oder über unseren „Wegweiser“.


2. Meldepflichten

Mit dem Wegfall der Absonderungs-Verordnung entfallen die darin bislang enthaltenen Vorgaben zur Information der Kontaktpersonen und zur Meldung von Infektionsfällen an die Gesundheitsämter. Damit entfallen die Meldungen der Einrichtungsleitung an das Gesundheitsamt. Auch eine Information an Sie, als Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte, wie sie bisher beispielsweise durch entsprechende Aushänge in den Einrichtungen umgesetzt wurde, ist künftig nicht mehr vorgeschrieben.

3. Bleibende Regelungen

Weiter Gültigkeit haben selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen: die Einhaltung der persönlichen Hygiene, regelmäßiges Lüften geschlossener Räumlichkeiten sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske für Erwachsene.

Generell gilt auch weiterhin für Kinder wie für Erwachsene: Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben! Wer symptomatisch erkrankt ist, sollte nach wie vor Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vor-liegt. Damit schützen Sie sich selbst und andere.

4. Impfung

Auch die Impfung hat nicht an Bedeutung verloren. Durch die Impfungen mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen wird weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19 Verläufe erzielt**. Neben der Corona-Schutzimpfung empfiehlt die STIKO u. a. für pädagogisches Personal auch eine Grippeschutzimpfung, um möglichst ein gleichzeitiges Auftreten von Grippewelle und ansteigenden Corona-Erkrankungen zu vermeiden.

Weiterhin finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/ alle aktuellen und relevanten Informationen rund um Corona & KiTa.


**Siehe auch 23. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/46_22.pdf?__blob=publicationFile


Uns allen ist es wichtig, dass Ihre Kinder und Sie als Familien möglichst verlässliche Strukturen in dieser herausfordernden Zeit haben. Dafür tun wir aber vor allem die Mit-arbeitenden in den Kitas vor Ort alles, was Ihnen möglich ist. Wir alle sind weiterhin gemeinsam in der Pflicht, verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation und den neuen Regelungen und respektvoll miteinander umzugehen, damit wir alle gut und gesund durch die Wintermonate kommen.

ONLINE-SCHULUNG AM 9.12.2022: GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG

Online-Veranstaltung 09122022
– Digitale Informationsveranstaltung für Kita-Eltern und alle Interessierten –

Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Kaiserslautern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) laden für Freitag, den 9. Dezember 2022, um 20:00 Uhr zu einem Informations- und Diskussionsabend ein.

Unter dem Titel „GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG in rheinland-pfälzischen Kitas“ wird Benjamin Stihler (stellv. Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP) über die Rechte und Pflichten von Eltern in Kindertagesstätten informieren.

Des Weiteren werden Themen wie Elternmitwirkung und Erziehungspartnerschaft, Sonderregelungen für freie Träger und die verschiedenen Gremien, von der Elternversammlung bis hin zu überörtlichen Elternvertretungen diskutiert. Fragen sind erwünscht!

Der Informationsabend wird digital im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „MS Teams“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Elternvertretungen. Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Anmelden können Sie sich / könnt ihr Euch über die Homepage des KEAs DÜW, GER und SÜW unter folgendem Link:

Die Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Bitte machen Sie auch Werbung für unsere Veranstaltung und hängen gerne unser Veranstaltungsplakat in Ihrer Kita auf. Dieses können Sie unter folgendem Button downloaden.

Wir freuen uns Sie / Euch am 9. Dezember begrüßen zu dürfen!

Eure
Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße

NEWSLETTER 11/22

Kontakt

Das Kita-Jahr hat gerade erst begonnen, aber das Kalenderjahr neigt sich bereits dem Ende zu. Dies bedeutet auch, dass mittlerweile in allen Kitas die Elternausschüsse gewählt sein sollten sowie nach und nach deren konstituierende Sitzungen stattgefunden haben. 

Aus diesem Grund möchten wir neben anderen Kita-Themen insbesondere auf die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim am 1. Dezember 2022 hinweisen. Mehr dazu im ersten Artikel unseres Newsletters. 

Wir möchten insbesondere alle Kitas bzw. Kita-Leitungen sowie Elternausschüsse bitten, diesen Newsletter an die Eltern der Einrichtung weiterzuleiten

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • Vorstandsnachwahlen und Neuwahlen der LEA-Delegierten
    Vollversammlung des KEA DÜW am 1. Dezember 2022
  • Wie steht es um den Kita-Beirat?
    Hat das neue Gremium in den Kitas im Landkreis bereits getagt?
  • Kita-Leitung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Bad Dürkheim
    Welche Erwartungen haben die Vertretungen der Fachkräfte und Eltern?
  • Stellungnahme der Bundeselternvertretung zur aktuellen Corona-Kita-Studie
    Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
  • Umsetzung der zusätzlichen Regenerationstage für Kita-Fachkräfte
    Wie sieht die Umsetzung der zusätzlichen Regenerationstage im Landkreis aus?

Elternausschusswahl

VORSTANDSNACHWAHLEN UND NEUWAHLEN DER LEA-DELEGIERTEN

Wir laden alle KEA-Delegierten zur Vollversammlung des KEA DÜW inklusive Vorstandsnachwahlen sowie Neuwahlen der Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ein. Die entsprechende Vollversammlung des KEA findet am Donnerstag, den 01.12.2022 […]


Umfrage

WIE STEHT ES UM DEN KITA-BEIRAT?

Viele Elternvertreter im Kita-Beirat haben sich im Laufe des vergangenen Kita-Jahres bei uns gemeldet, dass sie auf die Einberufung des Beirates von Seiten ihres Träger warten. Dies war Anlass genug […]


Daumen hoch

KITA-LEITUNG ALS BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS BAD DÜRKHEIM

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim sowie der Fachkräfteverband RLP freuen sich über die Berufung der Kita-Leitungen Uschi Theis (Lambrecht) und Gary Kuhn (Bad Dürkheim) als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (JHA) […]


Presse

STELLUNGNAHME DER BUNDESELTERNVERTRETUNG ZUR AKTUELLEN CORONA-KITA-STUDIE

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ muss weiter finanziert werden Am gestrigen Tage wurde der Abschlussbericht zur Corona-KiTa-Studie vom Robert Koch Institut und dem Deutschen Jugendinstitut veröffentlicht. Kinder […]


Daumen runter

UMSETZUNG DER ZUSÄTZLICHEN REGENERATIONSTAGE FÜR KITA-FACHKRÄFTE

Im Mai diesen Jahres gab es eine Einigung zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften im KiTa-Tarifstreit. Elternvertreter in ganz RLP haben die Aufwertung des Berufs Kita-Fachkraft durch den attraktiven Abschluss […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

VORSTANDSNACHWAHLEN UND NEUWAHLEN DER LEA-DELEGIERTEN

Elternausschusswahl

Wir laden alle KEA-Delegierten zur Vollversammlung des KEA DÜW inklusive Vorstandsnachwahlen sowie Neuwahlen der Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ein.

Die entsprechende Vollversammlung des KEA findet am Donnerstag, den 01.12.2022 um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Sausenheim, Rathausstraße 18, 67269 Grünstadt statt.

Bitte fragen Sie als KEA-Delegierte bei Ihrer Kita-Leitung bzw. Ihrem Träger nach, ob Sie ordnungsgemäß mit Ihrem Funktionsamt an das Kreisjugendamt gemeldet wurden. Ohne eine ordnungsgemäße Meldung sind mögliche Delegierte Ihrer Kita leider bei der Vollversammlungen nicht stimmberechtigt! 

Folgende Tagesordnungspunkte (TOP) sind für den Abend angesetzt:

  1. Begrüßung durch den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
  2. Anträge der Delegierten
  3. Beschluss der Tagesordnung
  4. Berichterstattung des Kreiselternausschusses DÜW über seine Arbeit
  5. Nachwahlen von drei Mitgliedern für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
  6. Neuwahlen für die Delegierten für den Landeselternausschuss RLP
  7. Sonstiges / Anregungen
  8. Verabschiedung

Zu den TOPs 5. und 6. ist folgendes zu erläutern. Für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim sind alle Eltern wählbar, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Jugendamtsbezirk Bad Dürkheim haben. Wählbar sind demnach nicht nur die Mitglieder der Vollversammlung des KEA, oder eines örtlichen Elternausschusses, sondern alle Eltern und Sorgeberechtigen im Landkreis mit einem Kind im tagesbetreuungsfähigen Alter.

Für das Funktionsamt einer*s Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ist jede*r aus der Elternschaft der in den Bedarfsplan des Kreisjugendamtes aufgenommen Tageseinrichtung wählbar. Voraussetzung ist hier folglich, dass das Kind eine Kita-Einrichtung bzw. Hort im Landkreis besucht.

Für beide Ämter gilt, dass man auch wählbar ist, wenn man bei der Wahl vor Ort nicht anwesend sein kann, vorausgesetzt die Zustimmung zur Kandidatur wurde vorab abgegeben.

Sollten Sie folglich bei einer Kandidatur nicht an der Wahlversammlung teilnehmen können, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihrer Kandidatur und für welches Amt Sie kandidieren möchten an die Mail-Adresse kontakt@kea-duew.de.

Die Amtszeit des Vorstandes des KEA beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die ursprüngliche Wahl des Vorstandes fand im Dezember 2021 statt. Insofern hat jede*r Interessierte die Möglichkeit vorerst ein Jahr im KEA DÜW bis zur Neuwahl des gesamte Vorstandes mitzuarbeiten. Ebenso werden die LEA-Delegierten lediglich für ein Jahr gewählt.

Bitte erfragen Sie in Ihrer Elternschaft nach möglichen Kandidaten*innen und überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie selbst für eine Kandidatur bereit wären. Auch am Wahlabend ist eine Kandidatur noch möglich. Sie können sich selbstverständlich auch selbst vorschlagen.

Um die Versammlung besser planen und durchführen zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz unter folgendem Button mitteilen, wer aus Ihrer Kita in welcher Funktion teilnimmt.

Die Anmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme für Delegierte oder Kandidaten*nnen.