Wir laden alle KEA-Delegierten zur Vollversammlung des KEA DÜW inklusive Vorstandsnachwahlen sowie Neuwahlen der Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ein.
Die entsprechende Vollversammlung des KEA findet am Donnerstag, den 01.12.2022 um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Sausenheim, Rathausstraße 18, 67269 Grünstadt statt.
Bitte fragen Sie als KEA-Delegierte bei Ihrer Kita-Leitung bzw. Ihrem Träger nach, ob Sie ordnungsgemäß mit Ihrem Funktionsamt an das Kreisjugendamt gemeldet wurden. Ohne eine ordnungsgemäße Meldung sind mögliche Delegierte Ihrer Kita leider bei der Vollversammlungen nicht stimmberechtigt!
Folgende Tagesordnungspunkte (TOP) sind für den Abend angesetzt:
Begrüßung durch den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
Anträge der Delegierten
Beschluss der Tagesordnung
Berichterstattung des Kreiselternausschusses DÜW über seine Arbeit
Nachwahlen von drei Mitgliedern für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
Neuwahlen für die Delegierten für den Landeselternausschuss RLP
Sonstiges / Anregungen
Verabschiedung
Zu den TOPs 5. und 6. ist folgendes zu erläutern. Für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim sind alle Eltern wählbar, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Jugendamtsbezirk Bad Dürkheim haben. Wählbar sind demnach nicht nur die Mitglieder der Vollversammlung des KEA, oder eines örtlichen Elternausschusses, sondern alle Eltern und Sorgeberechtigen im Landkreis mit einem Kind im tagesbetreuungsfähigen Alter.
Für das Funktionsamt einer*s Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ist jede*r aus der Elternschaft der in den Bedarfsplan des Kreisjugendamtes aufgenommen Tageseinrichtung wählbar. Voraussetzung ist hier folglich, dass das Kind eine Kita-Einrichtung bzw. Hort im Landkreis besucht.
Für beide Ämter gilt, dass man auch wählbar ist, wenn man bei der Wahl vor Ort nicht anwesend sein kann, vorausgesetzt die Zustimmung zur Kandidatur wurde vorab abgegeben.
Sollten Sie folglich bei einer Kandidatur nicht an der Wahlversammlung teilnehmen können, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihrer Kandidatur und für welches Amt Sie kandidieren möchten an die Mail-Adresse kontakt@kea-duew.de.
Die Amtszeit des Vorstandes des KEA beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die ursprüngliche Wahl des Vorstandes fand im Dezember 2021 statt. Insofern hat jede*r Interessierte die Möglichkeit vorerst ein Jahr im KEA DÜW bis zur Neuwahl des gesamte Vorstandes mitzuarbeiten. Ebenso werden die LEA-Delegierten lediglich für ein Jahr gewählt.
Bitte erfragen Sie in Ihrer Elternschaft nach möglichen Kandidaten*innen und überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie selbst für eine Kandidatur bereit wären. Auch am Wahlabend ist eine Kandidatur noch möglich. Sie können sich selbstverständlich auch selbst vorschlagen.
Um die Versammlung besser planen und durchführen zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz unter folgendem Button mitteilen, wer aus Ihrer Kita in welcher Funktion teilnimmt.
Viele Elternvertreter im Kita-Beirat haben sich im Laufe des vergangenen Kita-Jahres bei uns gemeldet, dass sie auf die Einberufung des Beirates von Seiten ihres Trägers warten. Dies war Anlass genug für den KEA DÜW, sich per Umfrage mit der Umsetzung des Kita-Beirats im Landkreis zu beschäftigen.
Einführung
Mit dem Kita-Beirat wurde im Jahr 2021 ein neues Gremium in den Kitas gesetzlich verankert. Jetzt mag man sich fragen, wozu neben dem Elternausschuss (EA) ein weiteres Gremium nötig ist? Auch wenn sich beide Gremien mit der Gestaltung der Kita-Arbeit beschäftigen, haben diese ganz unterschiedliche Rollen.
So ist der Elternausschuss die legitimierte repräsentative Vertretung der Kita-Elternschaft. Im EA erfolgt die Willensbildung der Elternschaft. Indem der Kita-Träger den EA über alle wesentlichen Fragen anhört, erfolgt die Meinungsbildung des Trägers unter Berücksichtigung der Interessen der Elternschaft. Im Fokus steht dabei, wie die Kita so gestaltet werden kann, dass die Vorstellungen der Eltern unter Wahrung der Fachlichkeit und des Trägerprofils, soweit möglich, im Kita-Alltag berücksichtigt werden können.
Der Kita-Beirat wiederum ist das institutionelle Forum, in dem sich die Verantwortungsgemeinschaft aller Beteiligten trifft, um die jeweiligen Vorstellungen unter besonderer Berücksichtigung der Perspektive der Kinder in einen Konsens für eine gute Entwicklung der Kita zusammenzuführen. Damit kommt dem Kita-Beirat im Verhältnis zum Elternausschuss eine doppelte Funktion zu: Einerseits kann er in wichtigen konzeptionellen Fragen der Ausgangspunkt dafür sein, auch die Perspektiven und Interessen der anderen Beteiligten besser zu verstehen und anzuerkennen. Andererseits kann im Kita-Beirat der gemeinsame Endpunkt eines Erarbeitungsprozesses durch die formelle Beschlussfassung begangen werden, mit dem das Commitment aller Beteiligten für eine engagierte Umsetzung der Beschlüsse im kooperativen Geist deutlich wird.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Kita-Beirats hat sich der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim zum Ziel gemacht, dessen kreisweite Umsetzung zu hinterfragen.
Vorgehen
Hierzu wurden sämtliche Elternausschüsse des Landkreises Bad Dürkheim befragt, inwiefern im Kita-Jahr 21/22 eine Sitzung des Kita-Beirats stattgefunden hat. Weiterhin wurden sowohl die jeweilige Trägerschaft und die Standorte der entsprechenden Kitas erhoben.
Ergebnisse
Abbildung 1: Auswertung zur Frage: Fand in Ihrer Kita bereits eine Beiratssitzung statt? [Prozent]
Ein beträchtlicher Anteil der Rückmeldungen (durchschnittlich 69,2 %) zeigt auf, dass bislang keine Sitzung des Kita-Beirats stattgefunden hat. Diese 69,2 % setzen sich zusammen aus 78,6 % negativer Rückmeldungen aus Kitas in kommunaler Trägerschaft, 66,7 % in katholischer Trägerschaft und 50 % in protestantischer Trägerschaft.
Bei der regionalen Auswertung zeigte sich, dass sowohl in der Stadt Grünstadt als auch in der Verbandsgemeinde Wachenheim bislang keine Sitzung des Kita-Beirats erfolgte. Vorbildlicher dagegen zeigte sich die Verbandsgemeinde Deidesheim mit 100 % positiven Rückmeldungen. In den übrigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden fanden teilweise Sitzungen des Kita-Beirats statt, jedoch war der Anteil der negativen Rückmeldungen stets der Überwiegende.
Bewertung
Die ernüchternden Rückmeldungen zeichnen ein deutliches Bild der mangelnden Umsetzung des Kita-Beirats, welche spätestens seit dem Frühjahr 2022 auch nicht mehr mit pandemiebedingten Einschränkungen zu rechtfertigen ist.
Während die Kita-Welt in der Pandemie noch von den kirchlichen Trägern durch ihre individuell passende Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnungen einen gewissen ungezwungenen und eher intollerierbaren Umgang mit geltendem Recht gewohnt sein durfte, zeigen sich im Rahmen dieser Umfrage unverständlicherweise bei den kommunalen Trägern die größten Lücken.
Zur Erinnerung: Das KiTaG inklusive der Reglungen zum Kita-Beirat entstand auf Landesebene unter Mitarbeit sowie Einbeziehung aller Trägervertretungen. Das sich die Träger nun so schwer mit der Umsetzung des Kita-Beirats tun, ist vor diesem Hintergrund eher unverständlich. In einer Zeit, in der das Wohl unserer Kinder durch unzureichende Rahmenbedingungen in den Hintergrund gerät, ist es für Eltern unverständlich, dass ein Gremium, welches zum Wohle der Kita und deren Kinder arbeiten soll, durch kosten- sowie politikgetriebenes Handeln bis dato „rechtswidrig“ ignoriert wird.
Das Hinwegsetzen über geltendes Recht aufgrund fehlender zeitlicher Ressourcen oder Unverständnis einzelner Träger, möglicherweise sogar mit dem Ziel der Erhaltung des eigenen Wissensvorsprungs gegenüber Fachkräften und Eltern innerhalb des Kita-Systems, ist nicht akzeptabel und muss schnellstmöglich korrigiert werden. Transparenz und Diskurs im Kita-Beirat bedeutet keine Aufweichung der Trägerautonomie.
Um die Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle der Kinder in jeder Kita an einen Tisch zu bekommen, steht der Kreiselternausschusses Bad Dürkheim bereits mit dem Bildungsministerium in Kontakt.
Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim sowie der Fachkräfteverband RLP freuen sich über die Berufung der Kita-Leitungen Uschi Theis (Lambrecht) und Gary Kuhn (Bad Dürkheim) als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (JHA) Bad Dürkheim durch das Kreisjugendamt. Während Gary Kuhn das beratende Mitglied ist, wird Uschi Theis seine Stellvertretung wahrnehmen. Zu erwähnen bleibt, dass sich der Kreiselternausschuss per Antrag im Jugendhilfeausschuss für die Vertretung der Fachkräfte stark gemacht hat. „Es ist wichtig, dass insbesondere in einer herausfordernden Zeit für das Kita-System, die Fachkräfte eine Stimme für ihr kreisweites Fachkräfte-Netzwerk erhalten. Ein breites Meinungsbild ist wichtig. Die Vertretung der Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss ist ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Erziehungs- und Bildungspartnerschaft auf Augenhöhe fernab jeglicher Parteipolitik“, so der Vorsitzende des KEA DÜW Gordon Amuser.
Wie Uschi Theis treffend in ihrer Vorstellungsrede anmerkte, geht es bei der Aufgabe darum, die Fachkräfte mit einem klaren Blick auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder zu vertreten. Amuser begrüßt diese Einstellung. „Fachkräfte müssen gehört werden, um auch auf Kreisebene sagen zu können, was nicht stimmt. Deshalb ist es jedoch bedeutend für diese Aufgabe, den Fokus ausschließlich auf die Fachkräfte und letztendlich auf die Kinder zu richten. Es ist eine Grundvoraussetzung, die Abhängigkeiten in Richtung Kreisjugendamt, der Träger bzw. dem eigenen Träger auszublenden und auch in diese Richtungen unangenehme Fakten anzusprechen. Dazu gehört ebenso eine konstruktive Diskussions- und Streitkultur mit den Eltern“, äußert der Vorsitzende des KEA DÜW seine Erwartungen an die Kita-Leitungen.
Auch Claudia Theobald, die Vorsitzende des Fachkräfteverbands RLP, freut sich über eine Vertretung der Kita-Fachkräfte im JHA: „Leitungen und Fachkräfte setzen sich tagtäglich mit den Problemen vor Ort auseinander. Die Vertreter*innen können nun konkrete Vorschläge mit einbringen, wie Fachkräfte in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen entlastet werden können und das Wohl der Kinder in Zeiten des Personalmangels zu gewährleisten ist. Der Kita-Fachkräfteverband wird über seine Kanäle die freudige Nachricht verbreiten und die Kita-Fachkräfte ermutigen, sich mit konkreten Anliegen und Sorgen an ihre Vertretungen im Jugendhilfeausschuss Bad Dürkheim zu wenden,“ so die Vorsitzende des Verbandes.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ muss weiter finanziert werden
Am gestrigen Tage wurde der Abschlussbericht zur Corona-KiTa-Studie vom Robert Koch Institut und dem Deutschen Jugendinstitut veröffentlicht.
Kinder waren keine Treiber der Pandemie -so eines der Resultate der Studie. Die Zusicherung der Politik, dass keine erneuten KiTa- und Schulschließungen geplant sind, nehmen die Eltern zur Kenntnis und fordern dies angesichts der neuen Datenlage auch weiterhin ein. Die Studie verweist jedoch auch darauf, dass Kinder und Jugendliche weiterhin an den Folgen der Pandemie-Maßnahmen leiden und gravierende Auswirkungen zu verzeichnen sind.
Die Rückstände im sprachlichen, motorischen und sozio-emotionalen Bereich sind aus Sicht der BEVKi mit den momentan zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht zu beheben. Die Maßnahmen erreichen schlichtweg nicht alle. Kinder und ihre Familien benötigen aber dringend Unterstützung und flächendeckende sowie lebensweltorientierte Maßnahmen für alle, um die entstandenen Defizite annähernd ausgleichen zu können. Demzufolge ist eine Fortführung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ unabdingbar. In diesem muss allerdings die Förderung von jüngeren Kindern in Kindertagespflege und Kitas viel stärker mit in den Blick genommen werden, damit alle Kinder unabhängig ihres sozialen Status, ihrer Herkunft oder ihres Wohnortes davon profitieren können.
Deutschland muss jetzt investieren, damit insbesondere für Kinder, deren Bedürfnisse in der Pandemie nicht berücksichtigt wurden, ein Ausgleich geschaffen wird. Die Entscheiderinnen und Entscheider von morgen, müssen jetzt in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert und die Chancengerechtigkeit bundesweit durch Programme konkret verbessert werden.
Im Mai diesen Jahres gab es eine Einigung zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften im KiTa-Tarifstreit. Elternvertreter in ganz RLP haben die Aufwertung des Berufs Kita-Fachkraft durch den attraktiven Abschluss als einen wichtigen Baustein gegen den Fachkräftemangel begrüßt.
Problematisch könnte aber die Vereinbarung von bis zu vier zusätzlichen freien Tagen pro Jahr für die Fachkräfte wirken, wenn hier nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Befürchtet wurde, dass diese Entlastung der Fachkräfte zu größeren Betreuungsausfällen für die Kinder führt. Aus Sicht des Landeselternausschusses (LEA) RLP und auch des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) sind die öffentlichen Träger jetzt verpflichtet, diese freien Tage durch Mehrpersonal voll auszugleichen – sei es mit zusätzlichen Stellen in den Kitas oder Vertretungspools.
Da in den rheinland-pfälzischen Kitas eine Mindestpersonalisierung vorgeschrieben ist, wurde seit der Tarifeinigung von Elternvertretern befürchtet, dass ohne einen Personalausgleich für die freien Tage eine zusätzliche Schließung der Kitas oder Betreuungskürzung durch den sogenannten „Maßnahmenplan“ drohen.
Im Rahmen einer nicht repräsentativen Umfrage unter den Vorsitzenden der Elternausschüsse des Landkreises hat der KEA DÜW erhoben, wie die Regenerationstage der Fachkräfte für das Jahr 2022 umgesetzt werden und ob der Elternausschuss zu diesen angehört wurde.
Wenn die Arbeitgeber ihren Fachkräften frei geben, ist dies voll und ganz in Ordnung. Dann müssen sie für diese Zeit aber Zusatzpersonal bereitstellen, sonst zahlen die Kinder sowie die Familien die Zeche und wie das obige Diagramm zeigt, haben 61 Prozent der Elternausschüsse angegeben, dass die Regenerationstage durch zusätzliche Schließtage umgesetzt werden.
Lediglich insgesamt 22 Prozent haben angegeben, dass es in ihrer Kita nicht zu zusätzlichen Schließtagen kommt bzw. es noch keine Regelung gibt. Aber auch in den Einrichtungen, in denen es nicht zu zusätzlichen Schließtagen kommt, muss Zusatzpersonal bereitgestellt werden, damit es nicht zu zusätzlichen Arbeitsverdichtung bei den Fachkräften kommt, die die Entlastungswirkung für diese wieder aufheben.
Für das Jahr 2022 ist es aufgrund der Kurzfristigkeit des Tarifabschlusses und dessen Umsetzung vielleicht noch akzeptabel, diese als Schließtage umzusetzen. Aber es muss auch berücksichtigt werden, dass Familien durch Corona bereits viel Urlaub für die Betreuung ihrer Kinder investiert haben. Hier jetzt zumeist einfach die Weihnachtsschließtage auszuweiten, stellt viele Familien vor ein großes Betreuungsproblem, welches zum Teil nur durch unbezahlten Urlaub gelöst werden kann. Für das Jahr 2023 müssen andere Lösungen als zusätzliche Schließtage gefunden werden!
Abschließend bleibt weiterhin festzuhalten, dass das Thema Notbetreuung diskutiert werden sollte. Notbetreuung wird zwar von Kita zu Kita bzw. von Träger zu Träger unterschiedlich gehandhabt, jedoch besteht auch während der Schließtage der Rechtsanspruch weiter. Insofern kann von Seiten des EA gegenüber dem Jugendamt auf eine Notbetreuung hingewirkt werden. Der Rechtsanspruch richtet sich nämlich gegen das Jugendamt.
91 Prozent der Elternausschüsse gaben die Rückmeldung, dass sie zu den zusätzlichen Schließtagen nicht angehört wurden. Hier muss ganz klar gesagt werden, dass dies von Seiten der Kita oder Träger nicht rechtens ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG ist der EA vor allen wesentlichen Entscheidungen anzuhören. Dieses Anhörungsrecht bedeutet, dass die Vorstellungen der Eltern bei der Entscheidungsfindung von Träger bzw. KiTa-Leitung berücksichtigt werden sollen. Es ist damit der institutionelle Kern einer lebendigen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe.
Aus diesem Gedanken einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist abzuleiten, dass EA, Träger und KiTa-Leitung nach Möglichkeit eine Lösung suchen sollten, die allen legitimen Interessen ausreichend gerecht wird. Verständnis für die Interessenlage der Anderen ist dazu Grundvoraussetzung – dieser Anspruch richtet sich nicht nur an den Träger, sondern ausdrücklich auch an die EA-Mitglieder, die in ihrer Funktion nicht nur „Anwälte der Eltern“ sind, sondern einen fairen Interessenausgleich verfolgen sollten. In jedem Fall sollte der Träger seine Gründe gegenüber dem EA transparent machen, warum er die Überlegungen der Elternschaft nicht berücksichtigt.
Was zu den „wesentlichen Entscheidungen“ gehört, bei denen der EA ein Anhörungsrecht hat, ist durch das KiTaG klar definiert . In der Elternmitwirkungsverordnung werden Themenbereiche ausdrücklich genannt, zu denen auch Öffnungs- und Ferienzeiten sowie Schließtage gehören.
Verletzt der Träger das Anhörungsrecht der Eltern, so bietet das KiTa-Gesetz dem Elternausschuss die Möglichkeit, gemäß § 10 KiTaG Beschwerde beim Landesjugendamt einzulegen.
Verletzt eine Kommune (Stadt oder Gemeinde) als KiTa-Träger das Anhörungsrecht des EA, so kann ein nachfolgender Gremienbeschluss (z.B. des Gemeinderats) wegen Verfahrensfehlern rechtswidrig sein. Die Eltern können dann auch nach dem Kommunalrecht die Kommunalaufsicht (Landrat/Landrätin bzw. ADD in Trier) anrufen sowie formal Widerspruch gegen den Beschluss einlegen, um die Elternmitwirkungsrechte durchzusetzen und die ohne Anhörung erfolgten Beschlüsse der Gremien aufheben zu lassen.
Allerdings stellt eine solche Konfrontation den Sinn der Anhörung in Frage, denn wenn ein Träger den EA schon nicht anhören will, dann würde er die Vorstellungen der Eltern sicherlich auch nicht in einer fairen Weise bei seiner Entscheidung berücksichtigen, die einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft entspricht. Da hier also ganz offensichtlich die Kooperationskultur gestört ist, sollte die zuständige Fachberatung oder das Jugendamt bzw. Landesjugendamt einbezogen werden, um die bestehenden Probleme konstruktiv zu klären.
Dabei ist natürlich zu beachten, ob in einem Einzelfall versehentlich oder aus großem Zeitdruck die Anhörung nicht erfolgt ist oder ob fortwährend die Anhörungsrechte des EA absichtlich beschnitten werden. In solchen Fällen kann sowieso nur das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde helfen, der auch gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Träger zur Verfügung stehen.
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