VORSTANDSNACHWAHLEN UND NEUWAHLEN DER LEA-DELEGIERTEN

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Wir laden alle KEA-Delegierten zur Vollversammlung des KEA DÜW inklusive Vorstandsnachwahlen sowie Neuwahlen der Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ein.

Die entsprechende Vollversammlung des KEA findet am Donnerstag, den 01.12.2022 um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Sausenheim, Rathausstraße 18, 67269 Grünstadt statt.

Bitte fragen Sie als KEA-Delegierte bei Ihrer Kita-Leitung bzw. Ihrem Träger nach, ob Sie ordnungsgemäß mit Ihrem Funktionsamt an das Kreisjugendamt gemeldet wurden. Ohne eine ordnungsgemäße Meldung sind mögliche Delegierte Ihrer Kita leider bei der Vollversammlungen nicht stimmberechtigt! 

Folgende Tagesordnungspunkte (TOP) sind für den Abend angesetzt:

  1. Begrüßung durch den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
  2. Anträge der Delegierten
  3. Beschluss der Tagesordnung
  4. Berichterstattung des Kreiselternausschusses DÜW über seine Arbeit
  5. Nachwahlen von drei Mitgliedern für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim
  6. Neuwahlen für die Delegierten für den Landeselternausschuss RLP
  7. Sonstiges / Anregungen
  8. Verabschiedung

Zu den TOPs 5. und 6. ist folgendes zu erläutern. Für den Vorstand des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim sind alle Eltern wählbar, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Jugendamtsbezirk Bad Dürkheim haben. Wählbar sind demnach nicht nur die Mitglieder der Vollversammlung des KEA, oder eines örtlichen Elternausschusses, sondern alle Eltern und Sorgeberechtigen im Landkreis mit einem Kind im tagesbetreuungsfähigen Alter.

Für das Funktionsamt einer*s Delegierten für den Landeselternausschuss RLP ist jede*r aus der Elternschaft der in den Bedarfsplan des Kreisjugendamtes aufgenommen Tageseinrichtung wählbar. Voraussetzung ist hier folglich, dass das Kind eine Kita-Einrichtung bzw. Hort im Landkreis besucht.

Für beide Ämter gilt, dass man auch wählbar ist, wenn man bei der Wahl vor Ort nicht anwesend sein kann, vorausgesetzt die Zustimmung zur Kandidatur wurde vorab abgegeben.

Sollten Sie folglich bei einer Kandidatur nicht an der Wahlversammlung teilnehmen können, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihrer Kandidatur und für welches Amt Sie kandidieren möchten an die Mail-Adresse kontakt@kea-duew.de.

Die Amtszeit des Vorstandes des KEA beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die ursprüngliche Wahl des Vorstandes fand im Dezember 2021 statt. Insofern hat jede*r Interessierte die Möglichkeit vorerst ein Jahr im KEA DÜW bis zur Neuwahl des gesamte Vorstandes mitzuarbeiten. Ebenso werden die LEA-Delegierten lediglich für ein Jahr gewählt.

Bitte erfragen Sie in Ihrer Elternschaft nach möglichen Kandidaten*innen und überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie selbst für eine Kandidatur bereit wären. Auch am Wahlabend ist eine Kandidatur noch möglich. Sie können sich selbstverständlich auch selbst vorschlagen.

Um die Versammlung besser planen und durchführen zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz unter folgendem Button mitteilen, wer aus Ihrer Kita in welcher Funktion teilnimmt.

Die Anmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme für Delegierte oder Kandidaten*nnen.