BEST PRACTICE – ZUSAMMENARBEIT VON KREISJUGENDAMT UND KEA DÜW

Best Practice

Bereits im Jahr 2021 hat der KEA DÜW das Kreisjugendamt (KJA) auf das Konzept der Bedarfsabfrage gegenüber den Eltern in den Kitas im Landkreis angesprochen. Es wurde zugesichert, den KEA bei diesem Thema einzubeziehen, damit auch die Perspektive der Eltern und Familien seine Berücksichtigung findet. Der KEA konnte nun im Rahmen einer Videokonferenz seine Anmerkungen einbringen, die umfänglich in das erklärende Anschreiben an die Kitas und Eltern sowie den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aufgenommen wurden.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, das pädagogische Personal stunden- und platzgenau zu planen. Nach dem neuen KiTaG hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung. Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.  

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in einzelnen Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) vorgehalten werden muss.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. 

Die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, muss bei der Bedarfsabfrage berücksichtigt werden. Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann diese Betreuungsform berücksichtigt werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest.

Der Elternausschuss und Kita-Beirat wird entsprechend informiert und angehört!

Die Kita-Leitung teilt Ihnen die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.  

RÜCKBLICK ZUM INFO-ABEND DER VERANSTALTUNG „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Kita-Beirat - Warum noch ein Gremium?

Großes Interesse am Kita-Beirat in Rheinland-Pfalz

An der kreisübergreifenden Veranstaltung „Kita-Beirat – Warum noch ein Gremium?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Mainz-Bingen (KEA MZ-BIN), Mayen-Koblenz (KEA MYK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 11.03.2022 knapp 100 Interessierte aus zwölf Landkreisen in Rheinland-Pfalz teilgenommen.

„Wir sind hocherfreut, dass sich sowohl Eltern mit und ohne Funktion im Beirat als auch Kita-Leitungen und Trägervertreter für dieses Spezialthema interessieren“, begrüßte Carlos Pereira vom KEA MZ-BIN die Teilnehmer.

„Der Beirat ist ein gemeinsamer Ort der Beratung und des Diskurses“, klärte Christian Strecker vom KEA SÜW auf. Es gehe nicht darum Kompromisse zu finden, bei denen alle Seiten Abstriche machen müssen. Vielmehr sei das Ziel, „durch ein Gespräch auf Augenhöhe eine gemeinsame Empfehlung zu erarbeiten, die von allen Teilnehmern mitgetragen wird.“

Julia Stock vom KEA GER grenzte den Beirat von den Elternmitwirkungsgremien Elternversammlung und Elternausschuss ab und Daniela Gedenk vom KEA MYK stellt die Themen wie „dauerhafte Veränderungen zur Erziehungsarbeit oder Angebotsstruktur“ anhand von einem Praxisbeispiel vor.

Jenny Fries vom KEA MYK erläuterte die verschiedenen Rollen der Verantwortungsgemeinschaft Kita, zu welcher Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und die Eltern gehören. Besonders viele Fragen gab es zur FaKiB, einer Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat.

Gordon Amuser vom KEA DÜW moderierte die Veranstaltung und beantwortete die vielen Fragen zu den organisatorischen Aspekten. Bisher agiere man auch in der überörtlichen Elternmitwirkung noch zum Großteil ohne Erfahrung aus der Praxis , da vielerorts noch keine Beiratssitzungen stattgefunden haben. Er hofft aber, „dass wir mit unserer heutigen Veranstaltung zu einem Gelingen des Beirats in vielen Kitas in Rheinland-Pfalz beitragen können.“

Die Präsentation zur Veranstaltung kann über folgenden Button heruntergeladen werden.

FACHKRÄFTEMANGEL – GASTBEITRAG DES FACHKRÄFTEVERBANDES RLP

Fachkräftemangel

Der KEA DÜW beschäftigt sich auch mit Fragen und Problemstellungen, die nicht alleine Eltern beschäftigten, sondern ist auch interessiert an gemeinsamen Aufgabenstellungen der Kita-Akteure.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Februar den Kontakt zum Fachkräfteverband RLP gesucht, um Themen zu sondieren. Ein Thema, das uns alle in der Gegenwart und auch in der Zukunft beschäftigen wird, ist der Fachkräftemangel. Wir konnten Frau Claudia Theobald, die Vorsitzende des Fachkräfteverbandes gewinnen, zu diesem Thema einen Gastbeitrag zu verfassen, den wir Ihnen hiermit gerne zukommen lassen.

Wir geben auch den Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Bildungspartnerschaft unserer Kinder gerne Raum für ein Statement.


Das Thema Kita-Fachkräftemangel ist aktuell in aller Munde. Neu ist das Thema allerdings nicht.

Vor nun bald 20 Jahren pausierte ich mit meiner Arbeit in der Kita, um in Erziehungsurlaub (heute Elternzeit) zu gehen. In dieser Zeit begann in RLP der Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren. Auch die Ganztagesbetreuung wurde immer weiter ausgebaut.

Bereits damals war in allen Kita-Fachzeitschriften zu lesen, dass in Zukunft wesentlich mehr Fachkräfte gebraucht würden und in einigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel drohe.

Die Ausbildungskapazitäten wurden erweitert, hielten aber nie Schritt mit dem wachsenden Bedarf an Fachkräften. Den Kitas fiel es mit den Jahren immer schwerer, neue Stellen zu besetzen und überhaupt noch eine Auswahl an Bewerber*innen zu haben.

Das Problem des Kita-Fachkräftemangels ist nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt. Bundesweit kämpfen Kitas darum, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bereits die regulären Betreuungsschlüssel sind weit entfernt von den Mindestanforderungen der Fachleute an gute Bildung und Betreuung. Vakante Stellen und fehlende Vertretungskräfte führen vielerorts dazu, dass pädagogische Angebote, Aktivitäten, Ausflüge, aber auch Zeiten für Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, sowie Elternmitwirkung immer weiter eingeschränkt werden müssen.

Mit dem neuen Kita-Gesetz von RLP wurden nun trotz des großen Fachkräftemangels die Betreuungszeiten ausgeweitet, um allen Kita-Kindern durchgehend mindestens sieben Stunden Betreuung (inklusive Mittagessen) zu bieten.

Im Grundgedanken und auf dem Papier ist das neue Gesetz gut und fortschrittlich. Immer mehr Eltern wünschen sich oder benötigen eine durchgehende Betreuung ihrer Kinder, um Berufs -und Privatleben gut unter einen Hut zu bekommen.

Der massive Protest der Erzieher* innen richtet sich nicht gegen die grundsätzlichen Ideen des neuen Gesetzes. Was Kita-Fachkräfte frustriert, ist die Forderung, diese Ideen mit unzureichender Personalisierung, in Gebäuden mit inadäquaten Räumlichkeiten und in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels umzusetzen.

Mittlerweile sind ziemlich alle Beteiligten des Kita-System auf dem harten Boden der Realität gelandet. Der Fachkräftemangel ist so immens, dass vielerorts keine verlässliche Betreuung mehr gewährleistet werden kann. Über den Bildungsauftrag der Kitas will ich hier erst gar nicht reden.

Die nächsten Jahre werden schwierig bleiben. Alle sind betroffen. Kinder, Eltern, Fachkräfte, Leitungen, Träger, Jugendämter und die Politik, aber auch Arbeitgeber und Wirtschaft können sich nicht auf einen geregelten, bedarfsgerechten Kita-Alltag mit guter Betreuungs- und Bildungsqualität verlassen.

In den Kitas vor Ort wird es immer wieder darum gehen, welche einschränkenden Maßnahmen, die aufgrund der Personallücken getroffen werden müssen, am ehesten verkraftbar sind. Dafür brauchen wir die enge Zusammenarbeit von Kita-Team, Elternvertretung und Träger. Auch ein Pool an Aushilfskräften (sofern geeignete Kräfte zu finden sind) könnte manche Engpässe abfedern.

Waren Kitas lange eher Randnotizen der Bildungspolitik, bestreitet aktuell kaum jemand mehr, dass Kitas systemrelevant sind und gute frühkindliche Bildung wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft ist.

Und jetzt? Was tun?

Als Erzieherin und Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz erlebe ich Tag für Tag, dass die aktuelle Situation mehr als schwierig ist.

Sie ist aber nicht hoffnungslos! Wir haben es in der Hand, Dinge zum Besseren zu verändern. Vieles ist schlicht eine Sache von Prioritäten, auch die Frage der Finanzierung kindgerechter Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Seit vielen Jahren gibt es politische Forderungen zur Reform der Erzieherausbildung. Endlich findet sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sowie der Ampelregierung von Rheinland-Pfalz. Eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung würde die Attraktivität des Erzieherberufs steigern und wäre ein wichtiger Schritt, um dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen. Um das Interesse von Abiturient*innnen an der Arbeit in der Kita zu wecken, bräuchte es übers Land verteilt an den Unis oder Fachhochschulen vergütete duale Studiengänge, die es in vielen anderen Branchen seit Jahren gibt. Als Fachkraft aus der täglichen Praxis wünsche ich mir sehr, dass bei allen Überlegungen über die neue Form der Ausbildung auch die Perspektive der Basis mit einbezogen wird.

Das Bewusstsein dafür, dass unser Kita-System vor großen Problemen und Herausforderungen steht und die Betreuung unter nicht kindgemäßen Bedingungen stattfindet, wächst auch in Rheinland-Pfalz.

Es bildet sich eine Allianz aus Fachkräften, Elternvertreter*innen, Trägern und Politiker*innen. Sie benennen die grundsätzlichen und konkreten Probleme des Kita-Systems und engagieren sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung mit kindgerechten Bedingungen und einer guten pädagogischen Qualität.

Diese Allianz ist neu und macht Hoffnung. Kinderbetreuung geht uns alle an, denn die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen.

Claudia Theobald
Vorsitzende des Fachkräfteverbandes RLP

31. CoBeLVO – WAS ÄNDERT SICH FÜR UNSERE KITAS?

Corona
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht in den Kitas werden gelockert.
  • Wahlen von Gremien der Elternmitwirkung sowie Sitzungen des Kita-Beirats sind in Präsenz möglich.

Für Jugendliche und Erwachsene gilt in Bring- oder Holsituationen innerhalb der Einrichtungsräume die Maskenpflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2. Für Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die sich über die Bring- oder Holsituation hinaus innerhalb der Einrichtungsräume aufhalten, gelten die Maskenpflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 oder die Testpflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1; dies gilt auch für Begleitpersonen im Rahmen der Eingewöhnung. Im Rahmen der Betreuung von Schulkindern in den Räumlichkeiten der Einrichtung gilt die Maskenpflicht bis zum 11. März 2022 nach Satz 2 für diese Kinder sowie das Personal sowohl in als auch außerhalb der pädagogischen Interaktion, soweit dadurch die Interaktion im Einzelfall nicht undurchführbar wird. Dies gilt auch im Falle einer gemeinsamen Betreuung von nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt bei Vorliegen von organisatorischen oder persönlichen Gründen, soweit diese Gründe nicht dauerhaft bestehen, zeitlich begrenzt im erforderlichen Umfang. Dies gilt insbesondere zur Nahrungsaufnahme; hier ist das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 zwischen den Jugendlichen und Erwachsenen einzuhalten. Alle nicht schulpflichtigen Kinder sind ohne Ansehung ihres Alters in der sie betreuenden Kindertageseinrichtung von der Maskenpflicht ausgenommen. Während der pädagogischen Interaktion müssen keine Masken getragen werden.

In Absatz 5 heißt es weiterhin:

Die Aussetzung der Durchführung von Vorstands- und Delegiertenwahlen in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse gemäß § 10 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 der Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO) vom 17. März 2021 (GVBl. S. 169, BS 216-7-3) in der jeweils geltenden Fassung sowie die entsprechende Aussetzung der Durchführung der Wahlen des Vorstandes im Landeselternausschuss entfällt mit Ablauf des 18. März 2022. Die Wahlen nach Satz 1 der Kreis- und Stadtelternausschüsse sind unverzüglich nachzuholen. Für die Elternversammlungen, die Elternausschüsse, die Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse und des Landeselternausschusses sowie jeweils darin durchzuführende Wahlen gilt die Testpflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Test auch vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters mittels eines mitgebrachten PoCAntigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist, durchgeführt werden kann; der Veranstalter kann festlegen, dass der Testnachweis nur durch einen von ihm selbst zur Verfügung gestellten Selbsttest erbracht werden kann. Für Sitzungen des KitaBeirates in Präsenz gelten die Regelungen nach Satz 3 entsprechend. § 4 findet keine Anwendung.

VERANSTALTUNGEN IM MÄRZ UND MAI

Veranstaltung
Onlineveranstaltung mit dem Kita-Fachkräfteverband RLP

Info-Veranstaltung für Fachkräfte, Eltern und Trägervertrer:innen zum Thema „Rechte der Eltern – Rechte der Kinder – Aufgabe der Kita“. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 16. März 2022, um 19.30 Uhr online per Zoom statt. Die Anmeldedaten zum Zoom-Meeting finden Sie auf der Seite des Fachkräfteverbandes unter folgendem Link: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/termine/.

Es werden viele Informationen geboten, wie das Kita-System aufgebaut ist. Wie und von wem werden die Entscheidungen getroffen , die den Alltag in unseren Kitas bestimmen. Mit diesem Wissen ist es einfacher, selbst Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Kita-Landschaft zu nehmen.

SAVE THE DATE- Interaktives Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“

Für all diejenigen, die ihre Kenntnisse zum neuen Kita-Beirat noch vertiefen und die erlangten theoretischen Grundlagen realitätsnah in die Praxis umsetzen wollen, ist für Freitag, den 6. Mai 2022 ein interaktives Planspiel in Kooperation mit dem Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) der Hochschule Koblenz geplant.

Im Rahmen dieses interaktiven Planspiels wird es die Möglichkeit geben, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich auszutauschen. An einem fiktiven Fallbeispiel wird zunächst die Vorbereitung einer Kita-Beirat-Sitzung ausgearbeitet. Im zweiten Teil der Veranstaltung findet dann eine Beirats-Sitzung im Plenum statt. Abschließend bleibt zudem noch Zeit für Nachfragen und Rückmeldungen.

Die Veranstaltung wird vom IBEB moderiert und ausgestaltet. Der KEA DÜW ist gemeinsam mit den KEA SÜW, KEA GER und dem StEA NW für die Organisation der Teilnehmer verantwortlich.

Für das Ministerium für Bildung sowie das IBEB stellt sich die Frage, welche Potentiale bereits im Kita-Beirat stecken und an welchen Stellen es noch Unterstützungsbedarf gibt. Diese Veranstaltung bietet die seltene Gelegenheit, sich aktiv am Prozess der Implementierung des Kita-Beirats zu beteiligen.

Weitere Informationen folgen in Kürze!