TESTMÖGLICHKEITEN FÜR KINDER IN KINDERTAGESSTÄTTEN

Covid-Test

Das Land unterstützt die Möglichkeit, Kinder in der Kindertagesstätte testen zu lassen.
Für Träger von Kindertagesstätten gibt es die Möglichkeit der Kooperationen mit Teststellen im Rahmen des Projektes „Testen für Alle“. Das Einverständnis der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, können die Kinder so unkompliziert durch geschultes Personal in der Kita oder im näheren Umkreis getestet werden.

Die Abrechnung erfolgt zwischen der Teststelle und der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Teststelle muss „professional use Tests“ einsetzen, welche auf der Seite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert sind. Dem Träger entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen und geeignete Teststellen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/testen/.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Die Durchführung dieser Tests ist freiwillig. Das Einverständnis der Eltern ist dafür zwingend notwendig.
  • Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder.
  • Die Durchführung der Tests erfolgt durch Personal, das für die Testungen von Kindern speziell geschult ist.
  • Soweit der Träger als Arbeitgeber zur Bereitstellung von Tests für (insbesondere) nicht geimpftes/genesenes Personal verpflichtet ist, darf hierfür nicht auf das allgemeine Testangebot für Bürgerinnen und Bürger verwiesen werden.

NEWSLETTER 01/22

Newsletter

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

in unserem heutigen Newsletter möchten wir erneut über einige Themen informieren, die  sich rund um die Zusammenarbeit der Kita-Akteure, Elternmitwirkung und leider auch mal wieder um Corona in unseren Kitas drehen.

Das erwartet Sie heute:

  • Der neu gewählte KEA DÜW stellt sich vor.
    Wer sind wir und was ist uns wichtig?
  • Best Practice
    Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.
  • Kurzumfrage
    Wird in Ihrer Kita aktuell getestet?
  • Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO
    Was hat sich geändert?
  • Infos zum Kita-Beirat
    Was müssen die Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?
  • Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis
    So können wir die Interessen der Eltern im Landkreis vertreten.

Teamwork

Der neu KEA DÜW stellt sich vor. Wer sind wir und was ist uns wichtig?

Wir, der neue Kreiselternausschuss (KEA DÜW), sind die am 14. Dezember 2021 neu gewählte Vertretung der Elternausschüsse der rund 90 Kindertagesstätten. Wir vertreten die Interessen der Familien der über 6.000 Kita-Kinder im Landkreis Bad Dürkheim.

Wir geben Informationen zu allen Kita-relevanten Themen und sind Netzwerk- und Ansprechpartner für Fragen. Wir möchten uns heute bei Ihnen vorstellen, um unserem Gremium ein Gesicht zu geben.

Vorstand KEA DÜW

FÜR ELTERN + KINDER
Wir setzen uns für eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertagesstätten auf Augenhöhe ein. Elternmitwirkung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Recht.

FÜR KITAS
Unsere zeitnahen Themen betreffen insbesondere das neue Kita-Gesetz und seine Auswirkungen, weiter aber auch der mögliche Wegfall von Hortplätzen sowie andere Themen.

FÜR ELTERNAUSSCHÜSSE
Wir wollen gerne für die lokalen Elternausschüsse Schulungen und Veranstaltungen anbieten, in denen es um Themen wie z. B. Elternmitwirkung geht. Welche Aufgaben hat der Elternausschuss oder der neue Kita-Beirat? Aber auch andere Mehrwertthemen, wie z. B. Erziehung etc.

KONTAKTIERT SIE UNS
Wollen Sie weitere Informationen von uns erhalten oder haben ein aktuelles Anliegen? Wir sind per Mail unter kontakt@kea-duew.de jeder Zeit erreichbar. Oder diskutieren Sie über aktuelle Themen direkt mit. In unserer Messenger Gruppe „KEA-Netzwerk DÜW“ können mit uns und anderen Elternausschüssen und Eltern Fragestellungen besprochen werden. Mehr dazu finden Sie weiter unten im Newsletter.


Best Practice

Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.

Im Austausch mit unserem Netzwerk von Eltern und Elternausschüssen kam immer wieder die Frage auf, wie die freiwilligen Testungen von Kindern in einzelnen Einrichtungen umgesetzt und organisiert wurden. Also haben wir unser Netzwerk bemüht und zwei Kitas um eine Rückmeldung zu dem Thema gebeten, in denen bereits freiwillige Testungen von Kindern umgesetzt werden. Diese wollen […]


Covid-Test

Kurzumfrage – Wird in Ihrer Kita getestet?

Nach unserem Best Practice Beispiel in Sachen freiwilliger Testungen in Kitas, war eine weitere Frage, die an uns herangetragen wurde, ob uns bekannt ist, in wie vielen Kitas im Landkreis überhaupt bereits getestet wird?

Da uns eine Antwort auf diese Frage natürlich auch interessiert, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir haben eine Kurzumfrage zum Thema „Freiwillige Testung in der Kita“ erstellt. Nehmen Sie sich bitte kurz zwei Minuten Zeit und nehmen Sie Teil.


Corona

Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO – Was hat sich geändert?

Die Entwicklung der Erkrankungen mit dem Coronavirus bleibt auch in den Kitas weiterhin dynamisch. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in seinem Rundschreiben vom 17. Januar 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagestätten über neue Regelungen bzw. Konkretisierung bestehender Regelungen informiert. Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa) Umgang […]


Vollversammlung

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Seit 1. Juli ist das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita […]


Social Media

Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis

So können wir die Interessen der Eltern im Landkreis vertreten.

Wie das Beispiel aus unserem Beitrag „Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.“ zeigt, sind kurze und unkomplizierte Kommunikationswege zu den Eltern im Landkreis wichtig, um zu wissen, was diese bewegt. Wir laden Sie in unsere Chat-Gruppe im „Signal“ Messenger (zum Download der Mobil- und Desktop-Apps) ein. In dieser Diskussionsgruppe können sich alle Eltern- und Elternvertreter anmelden und Fragen zu aktuellen Themen stellen oder einfach zu diesen mitdiskutieren.


Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.

Best Practice

Im Austausch mit unserem Netzwerk von Eltern und Elternausschüssen kam immer wieder die Frage auf, wie die freiwilligen Testungen von Kindern in einzelnen Einrichtungen umgesetzt und organisiert wurden.

Also haben wir unser Netzwerk bemüht und zwei Kitas um eine Rückmeldung zu dem Thema gebeten, in denen bereits freiwillige Testungen von Kindern umgesetzt werden. Diese wollen wir heute als Best Practice Beispiele aufgreifen.

Die kom. Kita Hardenburg aus Bad Dürkheim und die ev. Kita „Arche Noah“ aus Lambrecht testen bereits.

In den Kitas in Bad Dürkheim Hardenburg und „Arche Noah“ in Lambrecht startete der dortige Elternausschuss die Initiative für das Projekt. Die Kita-Leitungen sowie die Träger haben den Vorschlag der Elternvertreter von Beginn an positiv aufgenommen und ihre Unterstützung zugesagt. Scheiterten vorherige Bemühungen noch an der fehlenden Finanzierung und der Befürchtung, das Kita-Personal in dieser schwierigen Zeit zusätzlich zu belasten, konnten jetzt aufgrund von Änderungen der Rahmenbedingungen Lösungen gefunden werden.

Im ersten Schritt wurde von den Elternausschüssen Kontakt zum Testzentrum in Deidesheim bzw. Lambrecht aufgenommen, welche die Tests in den Kitas durchführen sollten. Wichtig war es, die Antigen-Tests mittels Lollitest sowie durch geschultes Personal durchführen zu lassen. So sollte gewährleistet werden, dass die Lollitests angst- und stressfrei für die Kinder verlaufen und dass es zu keiner nennenswerten Zusatzbelastung der Erzieherinnen und Erzieher kommt.

Was die Frequenz der Testungen betrifft, schickt das Testzentrum nach Absprache mit der Kita-Leiterin und dem Elternausschuss der Bad Dürkheimer Kita einmal in der Woche ein mobiles Testteam vorbei. In Lambrecht sind bis Ende März aktuell zwei Testungen (montags und donnerstags) je Woche geplant. Oft wird in den Diskussionen über Testungen in Kitas auch über die Finanzierung der Tests gesprochen. In den Beispielen der genannten Kitas entstehen weder Kosten für die Eltern, die Einrichtung oder den Träger. Die Abrechnung der durchgeführten Tests erfolgt direkt durch das Testzentrum über das Programm „Testen für alle – die kostenlosen Bürgertests“. 

Wie wurde gegenüber den Eltern das Vorhaben kommuniziert?

Natürlich stellt sich auch die Frage, wie die Tests gegenüber den Eltern kommuniziert wurden? Hier hat sich in Hardenburg erneut die Kita-Leitung und Elternausschuss abgestimmt und eine gemeinsame E-Mail an die Eltern formuliert, in der ein Testtag beschrieben, Informationen des Testzentrums zu den Lollitests zur Verfügung gestellt und eine Einverständniserklärung für die Eltern mit gesendet wurden.

In Lambrecht wurde eine Info-Mail inkl. Einverständniserklärung von der Kita-Leitung, dass nach den Weihnachtsferien ein Testangebot gemacht wird, an die Eltern verschickt. Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass die freiwillige Testung nur mit einer ausgefüllten Einverständniserklärung möglich ist. Abschließend wurde am Tag vor der Testung via Kita-App darüber informiert, dass 15-20 Minuten vorher, das Kind nichts essen solle. Alle übrigen Rückfragen konnten durch Tür- und Angelgespräche beantwortet werden.

Der Großteil der Eltern hat positiv auf das Testangebot reagiert. Die meisten Fragen der Eltern waren zu eventuell anfallenden Kosten. Hier hat die Kita „Arche Noah“ bereits in der Mail informiert, dass für die Eltern keine Kosten anfallen. Durch die Professionalität des Testzentrums und der übrigen Beteiligten konnten somit schnell Bedenken im Vorfeld mit den Eltern ausgeräumt werden.

Wie läuft ein Testtag ab?

Der Testtag sieht so aus, dass in der Einrichtung die Tests in Bad Dürkheim um 9 Uhr und in Lambrecht um 8 Uhr in einem separaten Raum bzw. im Eingangsbereich der Kita beginnen. Nacheinander werden alle Kinder, deren Eltern eine Einverständniserklärung in der Kita abgegeben haben, getestet. Die Kinder haben dabei immer eine vertraute Erzieherin oder vertrauten Erzieher bei sich. Diese bleiben auch durchgehend bei den Kindern.

Wichtig dabei ist: Kein Kind, von dem eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, wird gezwungen, auch nicht, wenn es mal einen „schlechten“ Tag hat und einfach nicht getestet werden möchte.

Wenn das Testergebnis vorliegt, werden die Eltern unverzüglich per E-Mail über das Testergebnis informiert.

In der Bad Dürkheimer Kita wurden die Kinder auf die neue Situation im Vorfeld vorbereitet. Das Kita-Team hat im Morgenkreis mit den Kindern das Thema ausführlich besprochen und am Tag vor der Testung mit Wattestäbchen und Traubensaft die ungewohnte Situation geübt und somit für die Kinder greifbarer gemacht.

Auch die Teams der Testzentren haben durch ihre freundliche Art und einen tollen Umgang mit den Kindern neben der Durchführung der Tests einen zusätzlichen Beitrag zur problemlosen Umsetzung der Tests geleistet.

Wie sieht das Fazit der Kitas aus?

Abschließend kann festgehalten werden, dass sowohl die Kitas als auch die Elternausschüsse ein positives Fazit ziehen und glücklich über die Testungen sind. Die Hoffnung bleibt also bestehen, dass durch die Testungen ein besserer Schutz der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Familien zu Hause gewährleistet wird.

Bis jetzt haben sich keine Befürchtungen der Eltern bewahrheitet, die zu Beginn noch skeptisch waren. Die Kinder reagierten durchaus neugierig und unterstützten sich gegenseitig, wenn ein Kind der Situation noch mit einem Vorbehalt begegnete.

Die tolle Planung im Vorfeld sowie die Umsetzung durch Kitas, EAs und Testzentren hat dazu beigetragen, dass 70% der Kinder aktuell in Bad Dürkheim Hardenburg getestet werden. Tendenz steigend! Auch in Lambrecht wurden am ersten Testtag nach den Weihnachtsferien bereits 50% der Kinder getestet und mittlerweile sind es rund 2/3 der Kinder.

Für den KEA DÜW ist die Umsetzung der Tests in beiden Kitas ein schönes Beispiel, wie Elternvertreter die Initiative ergreifen können und zusammen mit der Kita und Träger vorbildlich zusammenarbeiten, um etwas Positives für die Kinder zu erreichen.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei beiden Kitas für den Erfahrungsbericht.

Wenn es auch in Ihrer Kita solche oder ähnliche Beispiele für eine gute Zusammenarbeit gibt bzw. andere Projekte, die ein schönes Beispiel für andere Kitas sein können, nehmen Sie mit uns unter kontakt@kea-duew.de Kontakt auf. Wir möchten unsere Rubrik „Best Practice“ gerne in weiteren Beiträgen und in unserem Newsletter ausbauen.

Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO – Was hat sich geändert?

Corona

Die Entwicklung der Erkrankungen mit dem Coronavirus bleibt auch in den Kitas weiterhin dynamisch. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in seinem Rundschreiben vom 17. Januar 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagestätten über neue Regelungen bzw. Konkretisierung bestehender Regelungen informiert.

  • Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)
  • Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita
  • Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege
  • Hinweis für Hort-Kinder

Die Punkte aus dem Schreiben wollen wir auch in unserem Newsletter erneut aufgreifen.

Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)

Maskenpflicht und 3G

Für alle erwachsenen und jugendlichen Personen, gelten weiterhin innerhalb der Einrichtung sowohl die Maskenpflicht gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 als auch als die 3G-Regelung gem. § 3 Abs. 5 Satz 1 der 29. CoBeLVO, wenn der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kita nicht Teil der Hol- und Bringsituation ist. Das heißt, nur wer getestet, genesen oder geimpft ist (3G-Regelung), darf sich mit Maske in den Räumlichkeiten der Kita aufhalten. Das gilt ausdrücklich auch für Eingewöhnungen. Hier ist die einzige Ausßnahme der Maskenpflicht die Interaktion mit dem einzugewöhnenden Kind, wenn dies situationsbedingt erforderlich ist. Für die konkrete Gestaltung der Eingewöhnung waren bisher und sind auch weiterhin der Träger und die Kita-Leitung vor Ort zuständig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Eingewöhnung ergibt sich aus der CoBeLVO nicht. Auch im Übrigen (Hort-Kinder, Personal) bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht im § 15 der CoBeLVO unverändert gültig. Die 3G-Regelung betreffend das Personal ergibt sich weiterhin aus § 28b IfSG.

Neu: Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte

Die Ausnahmeregelung zum Überschreiten der Maximalzeit beim Einsatz von Vertretungskräften wird wieder in die CoBeLVO aufgenommen. (§ 15 Abs. 4 der 29. CoBeLVO – neu). Die Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte gilt erneut bis 28. Februar 2022. Folglich werden Vertretungszeiten, die seit dem 16. März 2020 geleistet wurden, nicht auf die maximale Dauer von 6 Monaten angerechnet.

Neu: Wahlen im Landeselternausschuss bzw. den Stadt- und Kreiselternausschüssen

In § 15 Abs. 5 der 29. CoBeLVO ist die Regelung aufgenommen, dass die Vollversammlung des Landeselternausschusses (LEA) zur Wahl des LEA-Vorstandes (vgl. § 14 Abs. 2 KiTaGEMLVO) – unter Aussetzung der Frist aus § 14 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO – ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass diese Wahl im Moment nicht stattfinden kann. Entsprechend gilt diese Regelung auch für ggf. noch ausstehende Wahlen (Vorstand & Delegierte) in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüssen. Auch diese können derzeit nicht stattfinden. Die Aussetzung gilt bis auf Weiteres. Sobald es die Coronalage wieder zulässt, wird diese Ausnahmeregelung durch Änderung der CoBeLVO ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Darüber wird das Landesamt zu gegebener Zeit informieren. Weiter ist ausdrücklich geregelt, dass die Wahlen in den Kreis- und Stadtelternausschüssen unverzüglich nach Erklärung des außer Kraft Tretens der Aussetzung nachzuholen sind.

Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita

Landesregelungen in der Absonderungsverordnung

Tritt in der Kindertagesstätte oder der Einrichtung der Kindertagespflege Ihres Kindes eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 statt, müssen sich die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist in Absonderung (Quarantäne) begeben. Natürlich gilt das auch für deren pädagogische Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen. Vgl. hierzu § 3 Abs. 2 der am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen neuen „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ (Absonderungsverordnung). Die Absonderung kann bereits nach dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person durch einen negativen PCR- oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests beendet werden. Weiter gilt wie bisher: Bewahren Sie den Nachweis über das negative Testergebnis ist bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Vornahme des PCR-Tests oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests der positiv getesteten Person auf. Diesen müssen Sie auf Aufforderung der Leitung der Einrichtung oder dem Gesundheitsamt vorlegen. Wird kein PCR-Test oder ein durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommener PoC-Antigentest durchgeführt, können die betroffenen Kinder und das betroffene Personal nach Ablauf von 10 Tagen, also am 11. Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, die Kita wieder besuchen. Eine Übersicht der Teststellen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter nachfolgen[1]dem Link https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.

Bundeseinheitliche Regelungen zu Absonderung/Quarantäne: Wer muss sich als Kontaktperson nicht absondern?

Die genannten Landesregelungen zur Absonderung werden durch die bundeseinheitlichen Regelungen zu den Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen in Landesregelungen modifiziert. Die neue „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ (kurz: Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) wurde am 14. Januar 2022 verkündet und ist am 15. Januar in Kraft getreten.

Müssen sich alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status bei Auftreten eines Falles absondern?

Nein.

  • Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Absonderung.

Auch:

  • frisch doppelt Geimpfte (bis 3 Monate nach der Zweitimpfung),
  • frisch Genesene (bis 3 Monate nach Genesung) und
  • geimpfte Genesene
  • mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind

(Personen, die „den Geboosterten“ gleichstehen) müssen nicht in die Absonderung.

Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege

Für die Kindertagespflege gelten die Regelungen der CoBeLVO zu Maskenund 3G-Pflichten weiterhin entsprechend. Die Maskenregelung für Hort-Kinder in der Kita findet hingegen keine Anwendung in der Betreuung von schulpflichtigen Kindern in der Tagespflege. Die Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement wie unter 2) dargestellt, finden auf die Tagespflege unmittelbar und vollständig Anwendung.

Hinweis für Hort-Kinder

Tritt in der Schule eine Corona-Infektion auf und kann Ihr Kind die Schule nach § 3 Abs. 1 der AbsonderungsVO weiterhin besuchen, so kann das Kind auch weiterhin den Hort besuchen, sofern die in der Schule durchgeführten Selbsttests gem. § 2 a AbsonderungsVO negativ waren. Ein PCR-Test für den Besuch des Horts ist nicht notwendig. Sofern die Schule nicht besucht werden kann, kann auch die Kita nicht besucht werden.

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.