STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die RHEINPFALZ berichtete in ihrem Artikel „So reagiert die Stadt auf Vorwürfe des Elternausschusses des Kreises“ vom 16.12.2022 über die Gegendarstellung der Stadtverwaltung als kommunalem Träger zu den Aussagen des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW).

Herr Bürgermeister Wagner verwehrt sich zwar gegen die Vorwürfe des KEA DÜW in Person seines Vorsitzenden Gordon Amuser, jedoch ist seine Argumentation bzw. die seines Büroleiters Herrn Joachim Meyer erneut inhaltlich mehr als dünn und verweist bei der Schuldfrage zum Betreuungsnotstand sogar auf die Eltern.

Auch beim Landeselternausschuss der Kindertagesstätten von Rheinland-Pfalz gehen inzwischen vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Lage in den Kitas in Grünstadt ein. Vorsitzende Karin Graeff sieht die Ursache in einer scheinbar noch immer vorherrschenden mangelhaften Beteiligungskultur vor Ort.

„Eltern sind ein Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita. Das heißt sie tragen Verantwortung und sind Teil einer Gemeinschaft, die sich für die Qualität der Kitas und damit für das Wohl unserer Kinder einsetzt“, erläutert Graeff. „Der Landeselternausschuss hat in den vergangenen Jahren intensiv darum gekämpft, dass es sich dabei nicht nur um leere Worte handelt, sondern um gelebte Praxis auf allen Ebenen.“ Auf Landesebene ist es erfreulicherweise inzwischen normal, dass Elternvertretungen von Anfang an auf Augenhöhe in Entwicklungsprozesse einbezogen sind. „Wir sitzen überall mit am Tisch und sind an allen Entscheidungen beteiligt.“, so Graeff weiter. „Das heißt nicht, dass unsere Forderungen immer und zeitnah übernommen werden, aber sie finden Gehör und wir erleben live mit, wie sie diskutiert werden. Da es in der Kita-Welt viele Akteure gibt, kommen am Ende oftmals Kompromisse heraus. Auch an deren Erarbeitung und Umsetzung sind wir beteiligt.“

Traurigerweise gleicht die Reise von der Landesebene zur Basis noch an zu vielen Stellen einer Reise in die Steinzeit der Elternmitwirkung. Elternvertretungen werden nach wie vor unzureichend, zu spät oder gar nicht einbezogen. Damit schadet sich die Verantwortungsgemeinschaft selbst enorm. Tatkraft, Know-How und die so wichtigen verschiedenen Perspektiven gehen verloren. Das können wir uns in diesen Zeiten der Mangelverwaltung einfach nicht leisten. Darüber hinaus entstehen kräftezehrende Konflikte, die das System zusätzlich lähmen. „Uns ist bewusst, dass Partizipation auf Augenhöhe nichts ist, das von heute auf morgen plötzlich gelebt werden kann, wo es zuvor noch unüblich war. Als Landeselternausschuss unterstützen wir jeden, der sich hier auf den Weg machen will durch Beratungs- und Schulungsangebote.“, lädt Frau Graeff ein. „Letztlich geht es darum, eine Art der Zusammenarbeit zu finden, die alle Verantwortlichen entlastet, aber nicht von ihren Rechten und Pflichten entbindet. Ziel dabei ist immer, in den Kitas für unsere Kinder Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie sich gesund entwickeln können.“

Hilfe

Das wünschen sich auch die Eltern in Grünstadt. Inhaltlich können und wollen sie sich einbringen. Zu den Diskussionspunkten der Trägervertretung haben sie einiges zu sagen:

Natürlich haben viele Unternehmen und Branchen aktuell einen hohen Krankenstand zu verzeichnen. Dass der Berufsstand der Fachkräfte davon verschont bleibt, war nicht zu erwarten. In der Kita mit Hort am Südring ist der Krankenstand bereits seit Anfang des Kita-Jahres dramatisch. Aber auch in anderen Einrichtungen, wie beispielsweise der Kita in Sausenheim, sind Fachkräfte ebenso wie Eltern am Limit. „In der Einrichtung ist im ersten Halbjahr dieses Jahres lediglich an zwei Tagen der Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen nicht zum Tragen gekommen. Ein solcher Fakt wird von Seiten der Verwaltung unter den Teppich gekehrt, damit deutliche Probleme nicht an die Öffentlichkeit geraten. Ein zielführendes Handeln des Trägers gibt es auch in Sausenheim bis heute nicht, um Fachkräfte und Eltern zu entlasten“, findet der Vorsitzende des KEA DÜW die ausweichenden Aussagen von Herrn Meyer in der Gegendarstellung der Verwaltung schlichtweg zu schwach.

Mittlerweile sind diverse Positionspapiere von Eltern- und Fachkräftevertretern sowie Gewerkschaften veröffentlicht worden. Auch nur den kleinsten Hinweis, dass sich die Stadtverwaltung mit den aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene beschäftigt hat, bleibt sie konsequent schuldig. Auch die Möglichkeit der Einstellung von ungelernten Hilfskräften, um Fachkräfte zu entlasten, die auch von Seiten des Landes nun länger als sechs Monate beschäftigt werden dürfen sowie mitfinanziert werden, wird nicht in Erwägung gezogen oder diskutiert. „Was die Verwaltung gänzlich vermissen lässt ist Empathie gegenüber den Eltern und Kindern sowie der unbedingte Wille, nach Lösungen suchen zu wollen. Stattdessen wird ständig das Problem Fachkräftemangel in den Mittelpunkt gestellt und das eigene Nichthandeln damit entschuldigt. Dies kann auch als fehlende Sachkenntnis ausgelegt werden, wenn ein Träger nicht weiß, was er aktuell gegen den Betreuungs- und Fachkräftenotstand unternehmen kann“, gibt Amuser den Ball zurück an die Verwaltung. Schon alleine ein Blick auf die Stellenausschreibungen, die auf der Webseite der Verwaltung zu finden sind, bringt schnell mehr Klarheit, warum die Stadt keine Bewerbungen erhält. Wäre man sich des Problems bewusst, dass man auf einem Arbeitnehmermarkt Fachkräfte sucht, würde man sich bei diesen bewerben und nicht ohne Engagement und Argumente auf die Suche gehen. Dies ist aber nur ein Beispiel, dass die Verwaltung auf der Stelle tritt. „Gerne helfen Elternvertreter als die vermeintlichen „Amateure“ im Kita-System, um die bezahlten Profis bei der Lösungssuche zu unterstützen“, wird der Vorsitzende hinsichtlich der stets ausschließlich verteidigenden Haltung des Träger deutlich.

Kind krank

Die Perspektive der Eltern wird regelmäßig ignoriert und Herr Meyer wirft Eltern sogar vor, ein Teil des Problems zu sein. „Er unterstellt Eltern und Sorgeberechtigten Kindeswohlgefährdung, in dem sie bewusst kranke Kinder in die Kitas bringen und so eine Verschlechterung der Betreuungssituation in Kauf nehmen. Es ist unbestritten, dass Eltern hier eine große Verantwortung tragen, jedoch kann hier nur von absoluten Ausnahmefällen die Rede sein, welche für diese gravierende Misere nicht verantwortlich zu machen sind. Die Kita ist kein Dienstleister der Eltern, der kranken Kindern unter allen Umständen Betreuung gewähren muss. Vom Land wurde erst kürzlich das sogenannte „Schnupfenpapier“ aktualisiert, welches klare Empfehlungen gibt, wann ein Kind die Kita besuchen soll und wann nicht. Hier haben auch Fachkräfte eine Handhabe in begründeten Fällen, die Betreuung abzulehnen. Dies scheint Herrn Meyer nicht bekannt zu sein, sonst hätte er seine Vorwürfe in Richtung der Eltern deutlich vorsichtiger formuliert. „Der Büroleiter der Verwaltung stellt dies verallgemeinernd und damit falsch dar. Die Verantwortlichen werden nicht müde, von der eigenen Trägerqualität abzulenken. Nun haben jedoch die Vorwürfe durch Herrn Meyer ein neues Level erreicht. Die Eltern so allgemein in den Senkel zu stellen, wie er es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung getan hat, zeugt von einer gestörten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Seiten des Träges“ ist Amuser von solchen Vorwürfen wenig angetan.

Herr Meyer führt zwar richtig aus, dass in der Kita mit Hort am Südring 0,56 Vollzeitäquivalente über dem gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel tätig sind. Aber auch die aufgeführte Springerkraft sowie eine Kraft in Ausbildung lassen das Bild nicht sonderlich besser erscheinen. Selbst unter normalen Bedingungen ist diese Ausstattung gerade ausreichend, um einen Krankheitsfall auszugleichen. Man muss auch berücksichtigen, dass die Fachkräfte nicht allesamt einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Insofern sind deutlich mehr Köpfe als Vollzeitäquivalente zu berücksichtigen, was auch die Wahrscheinlichkeit von Krankheitsfällen erhöht. Einer solch großen Stadtverwaltung wie der in Grünstadt sollte ein ordentliches Personalmanagement nicht fremd sein. Was die Stadtverwaltung auch mit keinem Wort erwähnt, ist § 21 Abs. 6 des KiTa-Gesetzes. Dieser sagt aus, dass das für die Einrichtung vorgesehene Personal grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen ist. Eine Unterschreitung ist umgehend auszugleichen und entsprechende Maßnahmen durch den Träger vorzusehen. Damit ist nicht das dauerhafte billigen von Betreuungseinschränkungen gemeint. Bis jetzt verweist die Verwaltung stets auf den leergefegten Arbeitsmarkt, anstatt alle ihr zustehenden Möglichkeiten intensiv zu verfolgen.

Und jetzt

Dass die Verwaltung in Sachen Platzausbau seit Jahren untätig ist, hat der KEA DÜW zu keiner Zeit behauptet. Auch hier schießt die Stadtverwaltung in Person von Herrn Meyer mit seiner Aussage deutlich über das Ziel hinaus. Die getroffene Aussage des KEA DÜW war, dass der notwendige Kita-Neubau in der Bitz überfällig ist, weil sich die Betreuungssituation, wie seit Jahren in der Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes dokumentiert, nicht entspannen wird. Aktuell ist frühestens mit dem Bezug eines Neubaus Anfang 2028 zu rechnen. Wenn man sich die bestehenden Provisorien anschaut und die mit einem Neubau geplanten Reduzierungen von Betreuungsplätzen in den bestehenden Kitas genauer betrachtet, dient dieser lediglich dazu, normale Betreuungsverhältnisse zu schaffen. Dies aber auch nur, wenn man den Betreuungsbedarf Stand heute einfriert. Der steigende Mehrbedarf durch Neubaugebiete und Zuzug bleibt unberücksichtigt, wird aber wieder dazu führen, dass Betreuungsansprüche in Zukunft nicht gedeckt werden können und der Neubau einer Kita förmlich verpufft. „Vermutlich werden Provisorien deshalb ohne eine zeitnahe Haltungsänderung der Verantwortlichen der traurige Standard in Grünstadt bleiben. Dies wird Herr Wagner als Bürgermeister und oberster Dienstherr der Kitas aber vermutlich nicht mehr erleben und verantworten müssen. Es wird lediglich versucht, die Öffentlichkeit mit inhaltslosen Anschuldigungen gegen Eltern und Land abzulenken“, hat Amuser solche Ausflüchte schon oft von Trägern gehört, die aus wirtschaftlichen Gründen doch noch auf den unverhofften und plötzlichen Rückgang des Betreuungsanspruchs in naher Zukunft hoffen.

Dem Vorsitzenden des KEA DÜW wird ein anmaßendes Verhalten sowie fehlende Sachkenntnis vorgeworfen, wobei dieses erneut durch Herrn Meyer bzw. der Stadtverwaltung dokumentiert wird. Amuser solle seine Kritik an das Land richten. Dies zeigt einmal mehr auf, dass das Problem nicht verstanden wurde und Herr Meyer als Büroleiter zu wenig Kenntnisse vom Kita-System hat. Die Schuld beim Land zu suchen, ohne konkret zu formulieren, was falsch gemacht wurde, ist der übliche inhaltslose Fingerzeig auf das böse KiTa-Gesetz. Laut Herrn Meyer werde der Personalschlüssel vom Land vorgegeben und es gäbe nicht genügend Fachkräfte. Ist der Verwaltung der Personalschlüssel nun zu hoch und das Land solle die Betreuung von noch mehr Kindern durch die Fachkräfte zulassen, um das Problem zu lösen oder ist der Personalschlüssel zu niedrig und man solle trotz fehlender Fachkräfte die Fachkräfte-Kind-Relation mit der Konsequenz einer noch dramatischeren Betreuungssituation verbessern? „Ein Schuldiger neben den Eltern ist gefunden, aber Herr Meyer ist nicht in der Lage konkret zu formulieren, was das Land falsch gemacht hat“, hat Amuser nur ein Kopfschütteln für die erneut oberflächlichen Anschuldigungen von Herrn Meyer übrig.

Wenn man sich die Gegendarstellung des Grünstadter Trägers im Detail durchliest und sich mit den Themen auch nur ansatzweise auskennt, werden für die kommunale Pflichtaufgabe Kita stets Ausflüchte gesucht und an andere Schuldige verwiesen, ohne eigene Maßnahmen oder Lösungsansätze anzuführen. Eltern und Elternvertreter werden teils als unwissend aus der Verantwortungsgemeinschaft Kita ausgeschlossen oder voreilig Schuldige gesucht, ohne eine konkrete Forderung formulieren zu können bzw. diese zu begründen. Herrn Wagner und Herr Meyer gehen deutlich gegenüber Eltern und Elternvertretern in die Offensive, vergessen jedoch, ebenso wie in der vergangenen Stadtratssitzung, dass eben sie in der Verantwortung stehen, Antworten und Lösungen zu finden.

„Die Eltern und Sorgeberechtigten in Grünstadt fordern mehr Transparenz und diese ist im Rahmen einer gelungenen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, zu der auch der Träger gehört, oberste Pflicht. Die Stadt Gründstadt als kommunaler Träger unterstreicht mit Ihrer Stellungnahme allerdings erneut, dass sie von der Situation in den Kitas, möglichen Lösungen der Betreuungsprobleme, der Elternmitwirkung sowie den existenziellen Betreuungsbedarfen der Familien, mit denen im Übrigen bis heute niemand der wortführenden Verantwortlichen in den Diskurs gegangen ist, weniger Sachkenntnisse haben, als die vermeintlichen Amateure im Kita-System“, schließt Amuser ab.

ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN UND FÖRDERUNG VON AUSZUBILDENDEN UND STUDIERENDEN

Hilfe

Eine Tageseinrichtung kann neben dem eigentlichen Personal auch Personen in einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung, in einem im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studium, im Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst als weiteres Personal beschäftigen.

Da die Ausbildung von neuen Fachkräften gerade angesichts des Fachkräftemangels einen hohen Stellenwert hat und sich durch das neue Kitagesetz einige Änderungen ergeben haben, möchten das Landesjugendamt auf die bestehenden Regelungen und die Förderfähigkeit durch das Land eingehen.

Das KiTaG regelt, dass Personen, die eine im pädagogischen Bereich qualifizierende Ausbildung oder Studium absolvieren immer „on top“, also zusätzlich zu dem nach der Betriebserlaubnis erforderlichen Personal, eingestellt werden müssen. Somit werden sie nicht auf den Personalschlüssel angerechnet. Auch die seit dem 1.07.2021 gültige Fachkräftevereinbarung lässt den Einsatz von Auszubildenden innerhalb des Stellenschlüssels nicht mehr zu.

Schülerinnen und Schüler, die die berufsbegleitende Teilzeitausbildung absolvieren, müssen einen Beschäftigungsumfang von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit, bezogen auf eine Vollzeitstelle in der Kita nachweisen. Arbeiten sie mehr, so ist auch dieser Stellenanteil „on top“, liegt also nicht innerhalb des regulären Personalschlüssels. Das Land finanziert auch die über den Umfang einer halben Stelle hinausgehenden Anteile gegen. Kurzzeitige Vertretungen sind jedoch wie bisher möglich.

Die Anzahl der Studierenden und Auszubildenden in einer Kita wird durch das KiTaG nicht begrenzt. Das Land begrenzt daher auch in der Gegenfinanzierung nicht; die Grenze ergibt sich aus den in der jeweiligen Kita bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungskapazitäten.

Auszubildende aus anderen Bundesländern

Weder § 25 Abs. 2 KiTaG noch § 23 KiTaG ist zu entnehmen, dass Auszubildende oder Studierende ihre Qualifikationsmaßnahme nach einer rheinland-pfälzischen Prüfungsordnung absolvieren müssen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich in einer Ausbildungsform befindet, die vergütet wird, rechtfertigt dies eine Gegenfinanzierung durch das Land im Sinne des KiTaG und der entsprechenden tariflichen Regelungen. § 6 KiTaGAVO (Voraussetzungen der Zuweisung und Verfahren) trifft ebenfalls keine hiervon abweichende Regelung.

Damit können auch Auszubildende und Studierende aus anderen Bundesländern (z.B. in der PIA-Ausbildung) in rheinland-pfälzischen Kitas nach § 23 KiTaG eingestellt und gegenfinanziert werden, z. B. wenn sie eine Fachschule im grenznahen Bereich besuchen und in einer Kita in Rheinland-Pfalz den praktischen Teil ihrer Ausbildung absolvieren wollen.

Dadurch ergeben sich folgende Ausbildungskonstellationen mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz:

  1. das Anerkennungsjahr (auch in Teilzeit) im Rahmen einer Erzieherinnen- bzw. Erzieherausbildung
  2. berufsbegleitende Teilzeitausbildung mit einem Arbeitsvertrag über mind. 50% einer Vollzeitstelle (z.B. zwei Tage Schule, drei Tage Praxis),
  3. pädagogisches Studium z.B. Studiengang Bildung und Erziehung (dual) an der Hochschule in Koblenz mit Praxisanteilen 1.-3. und 5.-7. Semester 19,5 h und 4. Semester 39 h,
  4. pädagogische Ausbildungen in anderen Bundesländern (meist drei Tage Schule, zwei Tage Praxis),
  5. besonderer Fall: rheinland-pfälzische Ausbildung Heilerziehungspflege (zwei Tage Schule, drei Tage Praxis),
  6. sonstige Praktikanten und Praktikantinnen.

Zu 1. Angehende Erzieherinnen und Erzieher in der regulären Vollzeitausbildung werden im einjährigen Berufspraktikum mit einem Praktikumsvertrag (auch in Teilzeit-Form möglich) angestellt, nach TV Prakt-L (oder vergleichbaren Regelungen in den für den Träger geltenden Vergütungsregelungen) vergütet und entsprechend vom Land gegenfinanziert.

Zu 2. Im Rahmen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung wird ein Anstellungsvertrag mit dem Träger geschlossen (das ist die Voraussetzung für die Zulassung zur schulischen Ausbildung) und nach TVöD SuE (oder den für den jeweiligen Träger geltenden vergleichbaren Vergütungsregelungen) eingruppiert. Die Personen werden höchstens mit S3 vom Land gegenfinanziert, in Abhängigkeit einer ggf. einschlägigen Vorqualifizierung. Liegt eine einschlägige Vorqualifizierung vor, z.B. eine Ausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten, kann eine Gegenfinanzierung mit S 3 erfolgen. Ist dies nicht der Fall, wird im Allgemeinen mit S 2 gegenfinanziert.

zu 3. Studierende pädagogischer Studiengänge schließen je nach Vorqualifikation einen Anstellungsvertrag mit dem Träger (meist S2). In den seltenen Fällen, in denen bereits eine Erzieherinnen- / Erzieherausbildung vorliegt, kann bis zu S 8a gegenfinanziert werden.
Besteht keinerlei berufliche Vorausbildung, wird ein Praktikumsvertrag mit einer entsprechend geringeren Vergütung (500 bis 650 Euro brutto) geschlossen (siehe hierzu auch unter 6.). Abrechnungsfähig sind nur die Personalkosten, die in den tatsächlichen Praxiszeiten entstehen. Aufwendungen für Einschreibe-, Studien- oder Teilnahmegebühren werden nicht gegenfinanziert.

zu 4. Personen, die in anderen Bundesländern eine Ausbildung machen, können nach dem neuen KiTaG ihren praktischen Teil, wie oben beschrieben, auch weiterhin in einer rheinland-pfälzischen Kita absolvieren. Anders als in Rheinland-Pfalz schließt die Schülerin / der Schüler mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Ausbildungsvertrag (z.B. in der PIA-Ausbildung). Der Träger zahlt der Schülerin oder dem Schüler eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVöD-Pflege) oder der vergleichbaren Vergütungsordnung des Trägers geregelt. Aufgrund des Besserstellungsverbotes dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas nicht besser vergütet werden als vergleichbare Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Aus diesem Grund orientiert sich die Gegenfinanzierung an den Regelungen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung und erfolgt – je nach Vorqualifikation – nach S2 oder S3. Der Unterschied ist jedoch marginal.

zu 5. Die Ausbildung „Heilerziehungspflege“, die genauso wie die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung nach der „Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen“ geregelt ist, fällt ebenfalls unter die Gruppe der pädagogischen Ausbildungen nach § 23 KiTaG.
Im Gegensatz zur Erzieherinnen- / Erzieherausbildung wird der praktische Teil der Ausbildung über einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger geregelt, so dass hier das gleiche Konstrukt wie in der PIA-Ausbildung anderer Bundesländer vorliegt. Die Gegenfinanzierung orientiert sich wie bei den Ausbildungen anderer Bundesländer an den Regelungen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung und erfolgt je nach Vorqualifikation nach S2 oder S3.

zu 6. Sonstige Praktikantinnen und Praktikanten in einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung oder in einem im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studium, die sich nicht in einer vergüteten Ausbildung befinden, können vom Träger weiterhin ein Praktikumsentgelt erhalten, das auch abrechnungsfähig ist. Erstattungsfähig sind die angemessenen Personalkosten. Um die Angemessenheit zu definieren, kann der Träger – da es im Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TV PöD) hierzu keine Regelungen gibt – auf die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktika-Richtlinie der TdL) oder die vergleichbare Vergütungsordnung des Trägers. verweisen.

WICHTIGE SCHRITTE GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL IN KITAS LAUFEN AN – LEA BEGRÜSST SCHNELLES HANDELN DER LANDESREGIERUNG

Presse

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.

Die Vorsitzende des Landeselternausschusses der Kitas in RLP (LEA) Karin Graeff freut sich über die Änderungen: „Damit erfüllt das Land eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier des LEA zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der Fachkräftemangel droht das System zu sprengen. Die Belastungen für das noch vorhandene Personal sind massiv. Der LEA hat schnelle Lösungen gefordert, die eine spürbare Entlastung vor Ort bringen. Und genau das hat die Landesregierung getan. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum neuen Kita-Gesetz werden gleich zwei wichtige Hebel in Bewegung gesetzt:

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein. „So ist der Einsatz von Assistenzkräften nicht länger mit dem Druck verbunden bereits genug Fachkräfte im Einsatz zu haben.“, erläutert Graeff.

Zum anderen sollen Vertretungskräfte länger als sechs Monate beschäftigt werden können. Normalerweise müssen die Träger innerhalb dieser Frist eine Fachkraft gefunden und eingestellt haben. „Von Stellen, die nur ein halbes Jahr unbesetzt bleiben, können wir oft nur träumen. Vertretungskräften kommt in diesen Zeiten vielerorts eine systemerhaltende Rolle zu.“, erklärt die LEA-Vorsitzende.

Die bisherigen Regelungen waren unter normalen Umständen sehr sinnvoll. In den Kitas sollen hochqualifizierte Fachkräfte arbeiten. Aber im Fachkräftemangel ist nichts normal. „Es geht hier nicht darum Qualitätsdumping zu betreiben, sondern schnellstmöglich echte Entlastungen zu erreichen.“, stellt Graeff klar und fordert eine schnelle Anwendung der Änderungsverordnung durch die Kita-Träger.

„Die Richtung stimmt! Jetzt dürfen wir aber nicht nachlassen und müssen mit gleichem Tempo weitermachen.“, verlangt Karin Graeff. „Das vom LEA geforderte Aktionsforum steht bereits in den Startlöchern. Dort kommen die Verantwortungsträger auf Spitzenebene zusammen, sichten die Lage und einigen sich auf eine gemeinsame Marschrichtung. Wenn hier tatsächlich alle an einem Strang ziehen, werden wir einiges für die Kitas und unsere Kinder erreichen.“

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP. Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Benjamin Stihler (Stv. Vorsitzender), Gordon Amuser, Katharina Blahnik, Ines Friedla, Mandy Horn, Julia Seidl, Dr. Julia Stock, Dr. Asif Stöckel-Karim sowie Sylvie Tokarczyk (Beisitzer*innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des LEA-RLP: www.lea-rlp.de

Die in der Pressemitteilung genannten Verordnungsänderungen sind unter folgendem Button zu finden.