FAQs – DELEGIERTE FÜR DEN KREISELTERNAUSSCHUSS

Umfrage
Wer kann KEA-Delegierter werden?

Alle Eltern der die Tageseinrichtung (Kita) besuchenden Kinder können KEA-Delegierte werden. (§ 2, § 6 Abs. 1 Satz 4 sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 KiTaGEMLVO)

Wie viele KEA-Delegierte gibt es pro Tageseinrichtung?

Jeder Elternausschuss der in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) aufgenommenen Tageseinrichtungen kann nach seiner Entscheidung aus der Elternschaft der Tageseinrichtung zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte (für den Verhinderungsfall) in die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) entsenden. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO, Begründung zu § 9 KiTaGEMLVO)

Wie lange dauert die Amtszeit der KEA-Delegierten?

Die Amtszeit der KEA-Delegierten beträgt ein Jahr (Begründung zu § 9 KiTaGEMVLO). Eine erneute Benennung durch den Elternausschuss ist jedes Jahr möglich.

Wie läuft die Wahl der KEA-Delegierten ab?

Innerhalb eines Monats nach der Elternausschusswahl werden die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten in der konstituierenden Sitzung vom Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung benannt. Bei mehr Kandidaten als Plätzen erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung über Stimmzettel mit einer Stimme pro Elternausschussmitglied. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge  der für sie abgegebenen gültigen Stimmen zu Delegierten und Ersatzdelegierten benannt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl. Sollte es gleich viele oder weniger Kandidaten als Plätze geben, kann in einer offenen, verbundenen Einzahlwahl abgestimmt werden. (§ 6 Abs. 1 KiTaGEMLVO; Wahlgrundsätze nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 bis 6, Abs. 4 und 5 KiTaGEMLVO)

Welche persönlichen Daten der KEA-Delegierten werden von wem an wen übermittelt und wozu werden sie genutzt?

Der Träger der Tageseinrichtung meldet dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) Namen, Anschrift und Email-Adresse der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses. (§ 6 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Zur Erfüllung der Aufgaben des Kreiselternausschusses stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Vorstand des Kreiselternausschusses die o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. (§ 10 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Es bedarf keiner separaten Zustimmung für die Übermittlung der Daten durch die KEA-Delegierten.

Bemerkung: Wenn bis zur KEA-Vollversammlung noch kein Elternausschuss gewählt oder konstituiert wurde, können nach Auskunft des Landeselternausschusses auch die Delegierten vom bisherigen Elternausschuss benannt werden, um an der Vollversammlung teilzunehmen. Nur ordnungsgemäß (und rechtzeitig) gemeldete Delegierte sind in der Vollversammlung wahlberechtigt.

Wer bildet die Vollversammlung des Kreiselternausschusses, wie wird sie einberufen und wie oft kommt diese zusammen?

Die Gesamtheit der KEA-Delegierten aller in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen im Landkreis bilden die Vollversammlung des Kreiselternausschusses und sind somit das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt). Im Landkreis DÜW sind dies bei 93 Tageseinrichtungen maximal 186 Delegierte (bzw. 186 Ersatzdelegierte für den Verhinderungsfall). Sie wird durch den öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt), 20{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der Delegierten oder den Vorstand des Kreiselternausschusses einberufen. Sie kommt mindestens alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember für die Wahl des KEA-Vorstands zusammen.

Welche Hauptaufgaben/Verpflichtungen und Rechte haben die KEA-Delegierten?

Die KEA-Delegierten haben die Hauptaufgaben, in einer (Präsenz-)Vollversammlungalle zwei Jahrebis zum 15. Dezember des Wahljahres den Vorstand des Kreiselternausschusses zu wählen. Die Vollversammlung hat das Recht, über die Größe des Vorstands zu entscheiden. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KiTaGEMLVO)

Darüber hinaus sollen die KEA-Delegierten Kontaktpersonen zwischen KEA-Vorstand und Elternausschuss der Tageseinrichtung sein und so den Kreiselternausschuss bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. (Begründung zu § 10 KiTaGEMLVO)

Auf Antrag von 20 {0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} der KEA-Delegierten kann eine Vollversammlung einberufen werden. Die KEA-Delegierten und der Vorstand haben das Recht, Anträge zu stellen. In der Vollversammlung hat jeder KEA-Delegierte eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (keine Berücksichtigung der Enthaltungen). (§ 9 Abs. 2 und 3 KiTaGEMLVO)

Wann und wo findet die nächste Wahl des KEA-Vorstands statt und wie werden die KEA-Delegierten und Kandidaten eingeladen?

Die Wahl des KEA-Vorstands für den Kreis DÜW findet am 14.12.2021 um 17:00 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in der Salierhalle Bad Dürkheim statt. Die offizielle Einladung erfolgt über das Kreisjugendamt.

Bemerkung: Rechtlich ist im Moment nur eine Präsenzveranstaltung möglich. Kurzfristige Änderungen sind im Rahmen der hohen Inzidenzzahlen nicht auszuschließen.

Wer kann für den KEA-Vorstand kandidieren?

Alle Eltern von Kindern im tagesbetreuungsfähigen Alter (d.h. unter 14 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) können für den KEA-Vorstand kandidieren. In der Vollversammlung nicht anwesende Eltern sind wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Kandidatur spätestens in der Vollversammlung angezeigt wird. (§ 10 Abs. 3 KiTaGEMLVO)

Bemerkung: Bei Interesse an einer Mitarbeit gerne zuvor beim KEA DÜW melden.

Ein PDF der FAQs kann unter folgendem Button runtergeladen werden.

BLOCKADEHALTUNG ÜBERWINDEN, KITA-QUALITÄT GEWÄHRLEISTEN

Presse

Pressemitteilung des Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz

lea_logo_neu

Der Landeselternauschuss der Kitas in RLP fordert die Kommunen und die freien Träger in Rheinland-Pfalz auf, endlich die Verhandlungen um die Finanzierung der Kitas konstruktiv abzuschließen und die Vorgaben des KiTa-Gesetzes umzusetzen.

„Wir sind entsetzt über den Verhandlungsstand, der diese Woche durch Presseveröffentlichungen bekannt geworden ist („Was ist angemessen“, DIE RHEINPFALZ vom 29.9.2021)“, kommentiert LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Situation. „Kommunen und Träger sind in destruktiver Blockadehaltung und die Familien müssen es ausbaden.“

Nachdem im alten KiTa-Gesetz ein fester Kostenanteil für die Träger festgeschrieben war, der aber in der Praxis oft durch (im Gesetz gar nicht vorgesehene) Verhandlungen ausgehöhlt worden war, hatte der Gesetzgeber im neuen Gesetz diese Praxis offiziell anerkannt und festgelegt, dass die angemessene Höhe des Trägeranteils generell zwischen Kita-Träger und dem Jugendamt ausgehandelt werden muss. Da die Kitas eine kommunale Pflichtaufgabe sind, haben die Kommunen hier einen sehr weiten Ermessensspielraum.
Zur Erleichterung dieser individuellen Verhandlungen soll eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägerverbänden ausgehandelt werden.

Diese Verhandlungen stecken seit langem fest, weil beide Seiten auf Eskalations- und Blockadestrategien setzen und an ihren Maximalforderungen festhalten. Gleichzeitig verweigern die meisten Kommunen in RLP ihren Kita-Trägern die Verhandlungen vor Ort unter Verweis auf die fehlende Rahmenvereinbarungen. Die Kita-Träger wiederum setzen daher das Gesetz nicht um, stellen insbesondere das nach Gesetz vorgesehene neue Personal nicht ein. „Hier werden Kita-Kinder von beiden Seiten als Geiseln für eine konfrontative Verhandlung genommen, das ist absolut inakzeptabel“, so die Einschätzung der Lage durch den LEA RLP.

Der Landeselternausschuss hatte sich im November letzten Jahres deutlich gegen die Gründung des kommunalen Zweckverbandes auf Landesebene gewandt, der solche Verhandlungen für die Kommunen führen soll – und er fühlt sich durch die derzeitige Lage in seiner Bewertung bestätigt. Die Verhandlungen sind seit Monaten zum Stillstand gekommen, weil beide Seiten den Zweck der Kindertagesbetreuung – frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern aus dem Blick verlieren und nur auf den eigenen Geldbeutel schauen. Zudem fehlt teilweise auch professionelle Verhandlungskompetenz, weil das Handwerk einfach nicht beherrscht wird. „Wer in professioneller Verhandlungsführung nicht ausgebildet wurde, greift in solchen schwierigen Situationen zu Machtstrategien und Blockade anstatt die eigenen Interessen in einen fairen Ausgleich zu bringen“, kommentiert LEA-Vorsitzender Winheller das „Trauerspiel am Verhandlungstisch“. Leider seien die Akteure bislang auch ziemlich beratungsresistent.

Inzwischen gehe es den Beteiligten nur noch darum, einen Sündenbock zu finden, nciht mehr um konstruktive Sachlösungen. So sei auch die in der Presse berichtete Anfrage an die Landesregierung um „Auslegung unbestimmter Begriffe! wie „angemessen“ zu bewerten. „Alle an den Verhandlungen beteiligten Akteure wissen ganz genau, dass der Gesetzgeber diese Begriffe ganz bewusst nicht konkret definiert hat – denn daraus ergibt sich ja erst der Verhandlungsspielraum für die Parteien. Deshalb kann auch niemand ernsthaft erwarten, dass jetzt das Ministerium durch konkrete Vorgaben die Kastanien aus dem Feuer holen kann – das sieht das Gesetz gar nicht vor“, erläutert Winheller.

Besonders gravierend wirkt sich die Situation in den Bereich des Landes aus, in denen die Jugendämter – entgegen ihrer gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf siebenstündige Betreuung am Stück – die Verhandlungen von Übergangslösungen mit den freien Trägern verweigern. Dort wird das neue Kitagesetz daher in vielen Kitas bislang einfach nicht umgesetzt. Hier wird sehenden Auges das Gesetz gebrochen – und jeder zeigt mit dem Finger auf den Anderen.

Dabei sind einige wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und haben gezeigt, was zu tun ist. So hat zum Beispiel die Landeshauptstadt Mainz bereits im September auf Bitten des Stadtelternausschusses Mainz eine großzügige Übergangsfinanzierung für die Träger mit deutlich abgesenktem Personalkostenanteil beschlossen. Im Ergebnis gibt es dort die Umsetzungsprobleme nicht die derzeit in verschiedenen Pfälzer Kreisen und Städten eskalieren. Anstatt sich über daran ein Beispiel zu nehmen, würden die Verantwortlichen der Stadt von anderen Kommunen wegen dieses „Ausscherens“ angefeindet, wie immer in verschiedenen Gremien berichtet wird.

„Es ist klar was jetzt getan werden muss: Kindergarten gehört in die Kita aber nicht an den Verhandlungstisch. Dort erwarten wir Familien, dass Kommunen und Trägerverbände sich endlich erwachsen und professionell verhalten und faire Lösungen aushandeln, die die Lasten angemessen verteilen, anstatt sich hinter Maximalforderungen zu verschanzen. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht fertig wird, dann müssen die Kommunen selbst aktiv werden. In Mainz kann man sich da Anregungen holen, wie des geht“, beschreibt LEA-Vorsitzender Winheller die Erwartungen der Kita-Familien in Rheinland-Pfalz.

Nachlese zur Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA DÜW möchte allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren.

Die Präsentation können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.


Eine ausführliche Nachlese zu den Themen, Fragen und Fakten der Veranstaltung möchten wir Ihnen ebenso zu Verfügung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreisübergreifende Umfrage bei den KiTa-Akteuren und Interessierten zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rückmeldungen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vorstellung der Ergebnisse sowie Erklärungen zu wichtigen Neuerungen und Problemen vor und nach dem Inkrafttreten des neues KiTaG
  • Evaluation des neuen KiTaG durch die Landesregierung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Möglichkeiten bei der Mitwirkung der Evaluation von Eltern und Fachkräften schon jetzt durch Rückmeldungen an die institutionalisierte Elternmitwirkung und dadurch auch an die Politik zu nutzen
  • Ausbau des Dialogs zwischen allen Kita-Akteuren zum Erreichen des Ziels: „gemeinsam für eine gute Kita“

Es konnten viele Fragen beantwortet und einige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem KitaG ausgeräumt werden. Interessant war vor allem die Frage rund um die Übergangsfrist des Rechtsanspruchs. Hier konnte die allg. Aussage, dass diese bis 2028 gilt ausgeräumt werden.

Bei Fragen oder Problemen, die Ihnen beim Durchlesen der Unterlagen aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter kontakt@kea-duew.de erreichbar.

INFORMATIONSBROSCHÜRE ZUM NEUEN KITA-BEIRAT

Kiita-Zukunftsgesetz

Am 1. Juli tritt das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft. Damit gibt wird es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.

Wir wünschen allen zukünftigen Kita-Beiräten, die im Herbst ihre Arbeit aufnehmen werden, viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

INFORMATIONSMATERIAL ZUR UMSETZUNG DES NEUEN KITA-GESETZES

Kiita-Zukunftsgesetz

Auch das vollständige Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 1. Juli 2021 beschäftigt die Kita-Akteure intensiv.

„Um diesen (Veränderungsprozess) gemeinsam gut zu meistern, ist es wichtig, dass die gesamte Kita-Landschaft bestmöglich über das Gesetz informiert ist.“ (RdSchr.-LJA Nr. 51/2021)

Die Kitas werden daher in der Woche vom 14. bis 18. Juni 2021 ein Informationspaket erhalten, welches Material für Träger, Fachkräfte und Elternausschuss enthält. Dieses Material kann u.a. dabei helfen vor Ort weitere Transparenz zu schaffen. Es unterstützt die Elternvertretungen auch bei ihrer Aufgabe als Multiplikator.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 51/2021 (hier als Link zum Download) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert.

Gerne berät der KEA DÜW sowie der Landeselternausschuss, falls bei der Lektüre der Broschüre (hier als Link zum Download) Fragen aufkommen.