ONLINE-INFOABEND: „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Veranstaltung Kita-Beirat

Mit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes am 01.07.21 wurde ein neues Gremium geschaffen, das die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz weiter stärkt. Anders als im Elternausschuss, der ausschließlich ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung ist, sieht der Kita-Beirat Vertreter aller Handelnden der „Verantwortungsgemeinschaft Kita“ vor.

Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern sollen gemeinsam und in einer offenen Kommunikation dauerhafte Veränderungen der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Tageseinrichtung diskutieren. Auch die Perspektive der Kinder, vertreten durch eine weitere pädagogische Fachkraft, soll bei den zu beschließenden Empfehlungen mit einfließen.

  • Was bringt uns der Kita-Beirat?
  • Wie grenzt sich der Kita-Beirat zum Elternausschuss ab?
  • Welche Themen werden im Kita-Beirat besprochen?
  • Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich gerade vor allem Elternvertreter flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südliche Weinstraße laden daher alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung am Freitag, 11.03.2022, um 20 Uhr ein, um möglichst viele dieser Fragen im Rahmen der Veranstaltung und auch einer offenen Fragerunde zu beantworten. Mitglieder von Kita-Beiräten, die bereits getagt haben, sind besonders herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Bitte melden Sie sich ab sofort unter kea-duew.de/veranstaltungen an. Die Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss zugesandt.

Nachlese zur Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA DÜW möchte allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren.

Die Präsentation können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.


Eine ausführliche Nachlese zu den Themen, Fragen und Fakten der Veranstaltung möchten wir Ihnen ebenso zu Verfügung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreisübergreifende Umfrage bei den KiTa-Akteuren und Interessierten zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rückmeldungen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vorstellung der Ergebnisse sowie Erklärungen zu wichtigen Neuerungen und Problemen vor und nach dem Inkrafttreten des neues KiTaG
  • Evaluation des neuen KiTaG durch die Landesregierung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Möglichkeiten bei der Mitwirkung der Evaluation von Eltern und Fachkräften schon jetzt durch Rückmeldungen an die institutionalisierte Elternmitwirkung und dadurch auch an die Politik zu nutzen
  • Ausbau des Dialogs zwischen allen Kita-Akteuren zum Erreichen des Ziels: „gemeinsam für eine gute Kita“

Es konnten viele Fragen beantwortet und einige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem KitaG ausgeräumt werden. Interessant war vor allem die Frage rund um die Übergangsfrist des Rechtsanspruchs. Hier konnte die allg. Aussage, dass diese bis 2028 gilt ausgeräumt werden.

Bei Fragen oder Problemen, die Ihnen beim Durchlesen der Unterlagen aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter kontakt@kea-duew.de erreichbar.

MISSVERSTÄNDNIS UM DIE ÜBERGANGSFRIST – ES GIBT VIELE POTENZIALE

Kita

Rechtsanspruch, Sorgen und Verantwortungsgemeinschaft

An der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09.09.2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen.

Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter:innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essentiell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Karin Graeff, Vorsitzende des KEA RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage waren die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.
Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“

Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden gilt seit dem 01.07.2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Absatz 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das KJA ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich für ein ganzes Jahr fest, das muss mit bedacht werden.

Im Rahmen der Umfrage beklagten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible Bring- und Abholzeiten bei der durchgängigen Betreuung über Mittag sowie einen massiven Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.

Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.

Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern im Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.

GEMEINSAM FÜR EINE GUTE KITA

Veranstaltung

Am 5. Juli fand eine digitale Veranstaltung des Landeselternausschusses (LEA RLP) mit über 100 Teilnehmerinnnen und Teilnehmern statt. Im Mittelpunkt stand die Elternmitwirkung nach dem neuen Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), durch welches die Beteiligung aller Sorgeberechtigten deutlich gestärkt wird.

Das Podium war hochrangig besetzt, bestehend aus einer Referatsleiterin aus dem Bildungsministerium (Frau X. Roth), einem Sozialwissenschaftler (Herr Prof. Dr. A. Schneider) sowie Vertretern aus der Praxis (Herr S. Normann, Frau E. Schaaf-Peitz und Frau R. Donath).
Im Laufe der Diskussion wurde ausdrücklich betont, wie wichtig die Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Eltern sei. Dies würde in vielen Kitas schon sehr gut gelingen, in anderen gäbe es hingegen noch Probleme. Hier sei eine positive Fehlerkultur wichtig. Ebenso wurde erörtert, was die Fachkräfte zur Umsetzung dieses hohen Ideals benötigen. Auch die Trägerqualität fließe hier mit ein.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig gab zu Beginn der Veranstaltung eine Übersicht der Gesetzesneuerungen insbesondere in Bezug auf die Elternmitwirkung:

  • Rechtsanspruch auf Betreuung in der KiTa von durchgängig mindestens sieben Stunden pro Tag mit einem warmen Mittagessen für jedes Kind.
  • Erweiterung der Elternmitwirkung auf allen politischen Ebenen durch Gründung von KiTa-Beiräten, an das Ministerium angegliederte Geschäftsstelle des Landeselternausschusses sowie die Entwicklung eines Beschwerdemanagements und Fortbildungen für interessierte Eltern.

Auch Bundeselternsprecher Dr. Asif Stöckel-Karim aus Neustadt/Weinstraße sprach ein Grußwort. Moderiert wurde die Online-Veranstaltung von Andreas Winheller, Vorsitzender des Landeselternausschusses der Kitas in RLP.

Als Ziel wurde formuliert, dass die Elternmitwirkung selbstverständlich sein soll und nicht erst erkämpft werden muss.

Hierzu abschließend ein Zitat aus den Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen KiTa (Broschüre des LEA RLP):

  • Nur wenn Träger und KiTa-Leitungen die Elternmitwirkung als Chance sehen und nicht als lästige Einmischung in ihren eigenen Kompetenzbereich, die man möglichst kleinhalten muss,
  • nur wenn KiTa-Eltern die Elternmitwirkung nicht als Kontrollrechte, sondern als Mitgestaltungschancen sehen, die durch konstruktive Vorschläge ausgeübt werden müssen,
  • nur wenn das KiTa-Team die Eltern als kompetente Experten für ihre Kinder betrachtet und die Eltern das Team als Fachexperten für Erziehung und Bildung anerkennen,
  • dann und nur dann kann eine gute Kita entstehen, in denen es den Kindern gut geht. Daraus ergibt sich im Interesse des Kindeswohls eine Kooperationspflicht aller Beteiligten!

Weitere Infos über den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) unter: https://www.lea-rlp.de/.

Hintergrundinformation: Grundlage dieses Beitrags ist eine entsprechende Pressemitteilung des Kreiselternausschusses Neuwied (KEA NR; www.kea-neuwied.de).

EINLADUNG ZUR ONLINE-INFORMATIONSVERANSTLATUNG DES KEA GER

Veranstaltung

Liebe Eltern und Elternvertreter:innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag, den 24.06.2021, um 20 Uhr stellt sich der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) vor und lädt interessierte Eltern, Elternvertreter:innen und KiTa-Teams aus dem Kreis Germersheim und benachbarten Landkreisen zu einer Informationsveranstaltung mit dem Thema “Gemeinsam für eine gute KiTa: Personalausstattung und Bedarfsplanung” ein.

Die Referentin wird Beata Kosno-Müller, Schulungs- und Beratungsbeauftragtes des KEA Rhein-Hunsrück-Kreis und stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz, sein. 

Das Treffen findet online über das Tool Microsoft Teams statt. Die Anmeldung erfolgt über https://keasuew.de/anmeldung/ und die Zugangsdaten werden direkt im Anschluss per E-Mail versandt.

Gerne können Sie die Veranstaltung auch an Interessierte weiterempfehlen, vielen herzlichen Dank! 

Der KEA GER freut sich auf Ihre Teilnahme!