Die Erkältungszeit beginnt, bereits jetzt erreichen uns die ersten Meldungen, dass aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen des Fachpersonals Betreuungszeiten reduziert werden müssen. Für diesen Fall muss der Kita-Träger Vertretungspersonal vorhalten.
Klar ist: Es wird vermutlich niemals gelingen, dass z.B. bei einer Grippewelle sämtliche Personalausfälle sofort kompensiert werden und Einschränkungen völlig vermieden werden können. Leider sind in solchen Situationen auch sehr kurzfristig veränderte Öffnungszeiten oder „Notgruppen“ nicht vermeidbar. Wie sollte der Träger agieren, wenn sich morgens vier von neun Fachkräften krank melden und so kurzfristig kein Vertretungspersonal verfügbar ist? Zum Schutz der Kinder bleibt ihm dann leider keine andere Wahl.
Aber: Es zeigt sich auch immer wieder, dass es große Unterschiede gibt, ab welchem Grad des personellen Ausfalls mit der Aktivierung des Maßnahmenplans reagiert werden muss. Manchen Kitas steht ausreichend Vertretungspersonal zur Verfügung, sodass wirklich nur solche Extremsituationen zur frühzeitigen Schließung führen. Andere Einrichtungen wiederum befinden sich beinahe ganzjährig im Maßnahmenplan und verfügen über eine nur sehr dünne Personal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.
Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Schließungen und reduzierte Angebote nicht permanent vorkommen sondern sich auf ein nachvollziehbares Maß beschränken, wenn die Eltern den Eindruck haben, es wird sich um ausreichend Personal bemüht und wenn ihnen darüber hinaus transparent ist, wie die personelle Situation zustande kommt und wie sie sich auswirkt, dann haben sie auch großes Verständnis und unterstützen auch in Zeiten von personellen Engpässen gerne.
Sehr häufig begegnen uns Fragen zu den Regelungen beim Einsatz von Vertretungskräften. Wer darf Vertretungskraft sein? Kann ein Vertretungs-Pool eingerichtet werden? Wie werden Vertretungskräfte finanziert?
Diese und weitere Fragen werden nun auf dem Kita-Server, der offiziellen Webseite des Landes RLP zu allen Kita-Themen, beantwortet.
Insbesondere der Abschnitt zur Refinanzierung von Vertretungskräften mit konkretem Rechenbeispiel hat dabei unsere Aufmerksamkeit geweckt. Dort heißt es:
„Dabei werden Urlaubstage, Krankheitstage und Fortbildungstage berücksichtigt und entsprechend mitfinanziert, denn die Kosten für diese Tage – an denen die Vertretungskraft nicht zum Einsatz kommt – werden auf alle Tage umgelegt, an denen die Vertretungskraft zum Einsatz hätte kommen können.„
Das häufig aufkommende Argument, Vertretungskräfte seien ein großes, finanzielles Risiko, sollte vor diesem Hintergrund einmal genauer betrachtet werden.