Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird.
Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der Kindertagesstätten, hält der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) für dauerhaft notwendig im JHA. Die daraus gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen sind in hohem Maße relevant für die Jugendhilfeplanung und auch für die Entscheidungen, die im JHA getroffen werden.
Daher hat der KEA DÜW in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3. November 2021 den Antrag gestellt, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fachkräfte der Kindertagesstätten als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde auch in der genannten Sitzung angenommen, jedoch ist dem KEA im Antrag ein Fehler unterlaufen, der auch von Seiten der Verwaltung erst im Nachgang bemerkt wurde.
Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim sieht vor, dass die beratenden Mitglieder von einer bestimmten Person, einem Gremium oder einer Körperschaft entsendet werden. Da kein entsprechender Verband /Organisation der Kindertagesstätten besteht, ist eine Entsendung im Sinne der Satzung des Jugendamtes nicht möglich gewesen.
Daraufhin wurde von Seiten des Kreisjugendamts mit dem KEA abgestimmt, in der Sitzung vom 29.06.2022 einen neuen Beschluss inkl. einer entsprechenden Satzungsänderung des Kreisjugendamtes zu fassen, der es ermöglicht, dass die Jugendamtsleitung eine Fachkrafte beruft.
Leider wurde in der Beschlussvorlage ein kleiner aber aus unserer Sicht nicht unwesentlicher Punkt abgeändert. Die Jugendamtsleitung beruft eine Person aus dem Kreis der Kindergartenleiter*innen im Landkreis.
Dies ist leider eine grundlegende Änderung unseres ursprünglichen Antrags, der auch von den anwesenden Trägervertretern befürwortet wurde. Was im November letzten Jahres noch für gut befunden wurde, war anscheinend nicht mehr ausreichend. Leider ist der Fehler, den die Amateure gemacht haben, den Profis auch nicht aufgefallen. Aber Kommunikation auf Augenhöhe, die im Vorfeld zur genannten Änderung hätte stattfinden können, sieht aus Sicht des KEA DÜW dann doch anders aus.
Trotzdem freuen wir uns, dass hoffentlich bald eine Kindergartenleiterin oder ein Kindergartenleiter die Erfahrungen und Eindrücke aus den Kita-Einrichtungen einbringen wird. Wir sind gespannt, auf wen die Wahl fällt.