Liebe Eltern,
liebe Elternausschuss-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
der KEA DÜW möchte heute über drei wichtige Themen informieren.
- Rückblick auf die Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“
- Informationen des Landesjugendamtes rund um die aktuelle Corona-Situation in den Kitas.
- Brief-/Urnenwahlen der Elternausschüsse sind seit dem 12. September 2021 nur unter bestimmten Voraussetzungen noch erlaubt.
Die genannte Online-Veranstaltung war aus zweierlei Hinsicht ein voller Erfolg. Zum einen haben sich über 1.200 Kita-Akteure bei den ausrichtenden Kreiselternausschüssen mit ihren Antworten gemeldet und zweitens konnten einige Missverständnisse rund um das neue KiTaG bei den Teilnehmern ausgeräumt werden. Das größte Missverständnis dreht sich um die weitverbreitete Ansicht, dass es für den Rechtsanspruch auf eine 7-stündige Betreuung allg. eine Übergangsfrist bis 2028 gibt.
Weiterhin möchten wir Ihnen aktuelle Informationen des Landesjugendamtes weiterleiten. Es werden wichtige Änderungen der 26. CoBeLVO für Kitas behandelt, konkrete Handlungsanweisungen zum Umgang mit Erkältungssymptomen sowie Erläuterungen zu Quarantäneregelungen im Infektionsfall in der Einrichtungen gegeben.
Abschließend möchte der KEA DÜW nochmals auf die Vorgaben zur Brief-/Urnenwahlen der Elternausschüsse eingehen. Hier haben uns in der vergangenen Woche einige Fragen erreicht, wie es um die aktuelle Rechtslage steht. Wie es in diesem Punkt aussieht, erfahren Sie ebenfalls.
Nachlese zur Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“
Der KEA DÜW möchten allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung “7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?” teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren. Die Präsentation können Sie sich unter folgendem Button herunterladen. Eine ausführliche Nachlese zu den Themen, Fragen und Fakten […]
Wichtige Zusammenfassung des Landesjugendamtes zu aktuellen Corona-Regelungen in Kitas
Das Landesjugendamt hat am 15.09.2021 ein Rundschreiben an alle Eltern, Sorgeberechtigten verfasst. Inhalt des Schreibens sind die folgenden Punkte: Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung in Bezug auf Kitas Anmerkungen zum Merkblatt “Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule” (Schnupfenpapier) Neuregelung zur Absonderung von Kindern in Kita und Kita-Pflege im Corona-Infektionsfall Regelungen der […]
Reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss sind nicht zulässig
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,liebe EA-Vertreterinnen und EA-Vertreter,liebe Erzieherinnen und Erzieher, der KEA DÜW möchte über eine Änderung des Wahlrechts für die anstehenden Elternausschuss-Wahlen informieren, die ab dem 12.09.2021 gilt. Die entsprechende Landesverordnung ist hier downloadbar. „Verordnung verbietet reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss” Seit dem 12.09.2021 gilt die neue 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP. Darin sind […]
Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.
Ihr Team vom KEA DÜW
Kreiselternausschuss der Kitas im Landkreis Bad Dürkheim (KEA DÜW)
E-Mail: kontakt@kea-duew.de
Webseite: kea-duew.de
Facebook: facebook.com/keaduew
Der KEA DÜW ist die gewählte Vertretung der Elternausschüsse der 93 Kindertagesstätten und vertritt die Interessen der Familien der über 6.000 Kita-Kinder im Landkreis Bad Dürkheim.
Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.