VOLLVERSAMMLUNG DES KEA MIT WAHL DES VORSTANDES

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Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 92 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

Mittwoch, 3. Dezember 2025, 18.00 Uhr

Ort: Ratssaal der Kreisverwaltung
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Bad Dürkheim haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (kindertagesstaetten@kreis-bad-duerkheim.de).

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Elternausschuss-Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollte noch keine Meldung der KEA-Delegierten für das Jahr 2025/2026 eingegangen sein, sind die KEA- Delegierten aus 2024/2025 stimmberechtigt. 

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA DÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E‑Mail an kontakt@kea-duew.de wenden.