WERDE ERZIEHERIN ODER ERZIEHER IN RHEINLAND-PFALZ

Fachkräftekampagne
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig gibt Startschuss für Fachkräftekampagne

Es sind alltägliche Situationen in Kitas: Erzieherinnen und Erziehern reichen Kindern beim Essen eine helfende Hand, geben Halt bei sportlichen Abenteuern oder öffnen durch das Vorlesen und Sprachvermittlung ganz neue Welten für die Kinder: Mit diesen und weiteren Motiven wirbt die Landesregierung seit dem 3. Februar in ganz Rheinland-Pfalz für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers.

„Bildung beginnt bereits in der Kita. Deshalb haben wir in Rheinland-Pfalz gebührenfreie Kitas ab zwei Jahren. Wir brauchen aber zugleich gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl, damit alle Kinder von guter frühkindlicher Bildung profitieren und Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Angesichts des demografischen Wandels, des enormen Wachstums, das es bei den Kitas in den vergangenen Jahren gegeben hat, und einem besseren Betreuungsschlüssel wird es für die Träger als Arbeitgeber zunehmend schwieriger, dieses Personal zu finden. Die Fachkräftekampagne ist deshalb ein weiterer unserer Bausteine, um die schon in den Kitas arbeitenden Fachkräfte zu halten, neue zu gewinnen und dabei unsere Wertschätzung für den so wichtigen und anspruchsvollen Beruf auszudrücken“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig anlässlich der Vorstellung der Fachkräftekampagne „Werde Erzieherin oder Erzieher“. Damit werde zugleich ein weiteres und wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Je 500.000 Euro stehen dafür in 2023 und 2024 zur Verfügung.

Für die Kitas in Rheinland-Pfalz tragen viele Menschen Verantwortung, von den Kommunen und Jugendämtern über die Einrichtungsträger bis hin zu den Fachkräften in den Kitas und den Eltern der Kita-Kinder. Sie verstehen sich dabei als Verantwortungsgemeinschaft. Deshalb hat das Ministerium sie von Beginn an in die Entwicklung der Kampagne einbezogen. Sven Normann, Fachbereichsleiter Jugend, Familie und Bildung bei der Verbandsgemeinde Weißenthurm, sagte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für uns als Träger von zahlreichen kommunalen Kindertageseinrichtungen das zentrale Element, um eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung in unseren Kitas zu ermöglichen. Die aktuellen intensiven Diskussionen und das Engagement der unterschiedlichsten Verantwortungsträger im Feld der Kindertagesstätten, unterstützen auch uns als Einrichtungsträger, in unseren tagtäglichen Bemühungen mit qualifizierten Personal unsere Kinder zu begleiten und die Familien zu unterstützen. Im Wettbewerb mit anderen Arbeitsfeldern tut es gut, dass die Fachkräftekampagne ein motivierendes, wertschätzendes und zugleich herausforderndes Bild von der Tätigkeit in unseren Kitas in die Öffentlichkeit trägt.“

Für die Eltern war die Vorsitzende des Landeselternausschusses Karin Graeff bei der Vorstellung dabei: „Die Kita-Fachkräfte sind unsere wichtigsten Partner, wenn es darum geht, dass sich unsere Kinder gesund entwickeln und entfalten können. Als LEA unterstützen wir daher die Kampagne, die aufzeigt, wie wichtig, anspruchsvoll und erfüllend dieser Beruf ist. Das System befindet sich in einem Wandel. Wir brauchen daher engagierte Pioniere, die zusammen mit allen Kita-Akteuren die Verantwortungsgemeinschaft leben und unsere Kinder auf dem Weg zu selbstbewussten Zukunftsgestaltern stärken.“

Ebenfalls in die Konzeption eingebracht hatte sich der Kita-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz. „Unser Anliegen war, dass die Werbekampagne vielfältige Tätigkeiten aus dem Kita-Alltag zeigt und frühpädagogische Aspekte des Berufsbildes transportiert. Ansprechende Werbung macht Lust, den Erzieherberuf zu ergreifen. Genauso wichtig ist es, neu gewonnene Azubis und gut ausgebildete Fachkräfte im Berufsfeld Kita zu halten. Damit sie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden können, müssen sich die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen verbessern. Das Aktionsforum zur Fachkräftegewinnung und -sicherung des Bildungsministeriums ist aktuell dabei, hierzu konkrete Vorschläge und mögliche Maßnahmen zu erarbeiten. Wir hoffen, dass diese so schnell als möglich in die Realität umgesetzt werden“, so die Vorsitzende Claudia Theobald.

Die Kampagne baut auf einer umfassenden Analyse und Marktforschung auf. Mehr als 500 Personen wurden befragt, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Verantwortungsträger und Zielgruppen entspricht und so wirksam sein kann. Da gerade die junge Generation Informationen rund um den Beruf vermisst, liefert die neue Kampagnenhomepage genau diese. Im Laufe der Kampagne wird die Homepage kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen für die Zielgruppe interessanten Informationen gefüllt. Ein Instagram-Kanal holt die jungen Menschen dort ab, wo sie sich aufhalten. Großflächige Außenwerbung schafft zu Beginn Aufmerksamkeit für den Beruf über alle Zielgruppen hinweg. „Das ist uns auch unter dem Aspekt Wertschätzung für den Beruf sehr wichtig. Wir machen mit der großflächigen Außenwerbung und gezielten Motiven alle darauf aufmerksam, wie anspruchsvoll und facettenreich der Beruf ist und welch wichtige Arbeit die Erzieherinnen und Erzieher täglich leisten“, so die Ministerin. Mit individualisierbaren Materialsets werden perspektivisch die Träger bei der Nachwuchsgewinnung unterstützt. Zudem soll der Beruf über Stände auf Berufsinformationsmessen präsenter werden.

Die Kampagnenmotive wurden dabei in rheinland-pfälzischen Kitas mit rheinland-pfälzischen Kita-Kindern und Fachkräften fotografiert. „Ich bedanke mich ganz herzlich für die Bereitschaft der Kinder, ihrer Eltern und Erzieherinnen und Erzieher, die hier mitgemacht haben. Sie machen unsere Kampagne authentisch und lebendig“, so Hubig.
„Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viele Hebel in Bewegung gesetzt: Wir haben die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht. Derzeit sind knapp 6.000 Personen in der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Mehr als ein Drittel absolviert dabei die berufsbegleitende Ausbildung, bei der die Azubis von Beginn an in der Kita unterstützen und vergütet werden – ein Gewinn für beide Seiten. Wir haben den Zugang zur Ausbildung flexibilisiert, die akademische Ausbildung gestärkt“, so die Ministerin. Das neue Kita-Gesetz habe weitere Verbesserungen gebracht: So ist die Zahl der Auszubildenden pro Kita nicht begrenzt, sie werden nicht auf den Personalschlüssel angerechnet und die Fachkräfte erhalten feste Anleitungszeiten, um die Nachwuchsfachkräfte einzuarbeiten. Hinzu kommen verschiedene Maßnahmen, um die Fachkräfte akut zu entlasten, beispielsweise der Einsatz von Hauswirtschaftskräften, multiprofessionellen Teams und der längere Einsatz von Vertretungskräften. „Im Aktionsforum zur Fachkräftesicherung und –gewinnung arbeiten wir an weiteren Stellschrauben. Unsere Kampagne steht damit nicht für sich allein, sondern wird von wesentlichen inhaltlichen Veränderungen begleitet und gestützt. Das zusammen bietet echte Perspektiven für unsere Kitas“, sagte Dr. Stefanie Hubig abschließend.

Die Kampagne finden Sie unter dem Link www.werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de sowie dem Instagramkanal WerdeErzieherinoderErzieherRLP.

NEWSLETTER 01/23

Newsletter

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

das neue Jahr ist noch jung, aber wir wollen uns nochmal die Entwicklungen im Kita-System des vergangenen Jahres genauer anschauen. Neben dem bekannten sowie offenkundigen Problem des akuten Fachkräftemangels, möchten wir versuchen, zu analysieren, wie es um die Verantwortungsgemeinschaft steht.

Es gilt jedoch auch bereits jetzt den Blick auf das kommende Kita-Jahr zu richten. Der Prozess der Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/24 hat bereits begonnen. Worauf es hierbei insbesondere für Eltern ankommt, möchten wir kurz erläutern.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES
    Ein Jahr später – Was hat sich im vergangenen Jahr seit der letzten Umfrage getan.
  • ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
    Was Eltern zu den aktuell laufenden Abfragen des Betreuungsbedarfs wissen sollten.

UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES

Umfrage

Um den Umsetzungstand des KiTa-Gesetzes zu erheben, wurde bereits im Dezember des Jahres 2021 eine Umfrage durch den KEA DÜW durchgeführt, welche sich nicht nur an Eltern und Elternvertreter, sondern auch an Kita-Fachkräfte und Kita-Leitungen richtete.

Diese Umfrage möchten wir nun mit dem Ziel erneut durchführen, die Umsetzung des KitaG nach 2021 wieder auf den Prüfstand zu stellen, indem deren Ergebnisse mit denen der Erstumfrage verglichen und analysiert werden, um die weiterhin bestehenden Umsetzungsdefizite, aber auch positive Entwicklungen des letzten Jahres identifizieren zu können.

Wir möchten Sie bitten, sich max. 10 Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zu beantworten, den Sie im Folgenden finden. Wir bedanken uns jetzt schon für eine rege Teilnahme, welche uns ermöglicht, ein breitgefächertes Meinungsbild zu erhalten.

Bitte laden Sie gerne auch andere Eltern von Kita-Kindern im Landkreis Bad Dürkheim ein, an dieser Umfrage teilzunehmen.


ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de anschreiben.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

UMFRAGE ZUM KITAG UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES

Umfrage
Ein Jahr später – im Westen was Neues?

Am 1. Juli 2021 trat das neue KiTa-Gesetz (KiTaG) in Kraft. Neben positiven Aspekten, wie beispielsweise eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden inkl. Mittagessen sowie einer gesetzlich geregelten Institutionalisierung der Elternmitwirkung, gibt es auch große Herausforderungen bzw. Fragezeichen, die vor Ort aufkommen.

Um den Umsetzungstand ebendieses KiTaG zu erheben, wurde bereits im Dezember des Jahres 2021 eine kreisübergreifende Umfrage unter der Federführung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim durchgeführt, welche sich nicht nur an Eltern und Elternvertreter*innen, sondern auch an Kita-Fachkräfte und Kita-Leitungen richtete. Die Ergebnisse dieser Umfrage, welche im Rahmen einer Onlineveranstaltung vorgestellt wurden, sprachen ein deutliches Bild:

So zeigte sich beispielsweise, dass der bestehende Informationsfluss bezüglich des KiTaG qualitativ alles andere als optimal war. Aufgrund der – teilweise auch medialen – Desinformation aller Beteiligten dürfte die Umsetzung der durchgängigen siebenstündigen Betreuung durchaus ausgebremst worden sein. Einerseits, weil aufgrund falscher Informationen kein akuter Handlungsbedarf wahrgenommen wurde, andererseits, weil ein Rechtsanspruch, über welchen man nicht informiert ist, üblicherweise auch nicht beansprucht wird. Dementsprechend zeigte auch die Informationslage hinsichtlich der Bedarfsplanung eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Rechtsanspruch auf die durchgehende siebenstündige Betreuung und der Realität in den Kitas.

Ziel der Folgeumfrage soll es sein, die Umsetzung des KiTaG erneut auf den Prüfstand zu stellen, indem deren Ergebnisse mit denen der Erstumfrage verglichen und analysiert werden, um die weiterhin bestehenden Umsetzungsdefizite, aber auch positive Entwicklungen des letzten Jahres identifizieren zu können.

Der KEA DÜW möchte Eltern, Kita-Leitungen, Kita-Fachkräfte sowie Trägervertreter*innen bitten, maximal 10 Minuten zu investieren und an der Umfrage unter kea-duew.de/umfrage oder folgendem Button teilzunehmen.

Je mehr Kita-Akteure sich an der Umfrage beteiligen, desto besser können weiterhin bestehende Probleme definiert und diskutiert werden, damit schnellstmöglich ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt werden kann. Hierbei stellt auch die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG einen elementaren Baustein dar.

Wir möchten Sie bitten, uns bei der Umsetzung der Umfrage zu unterstützen, in dem Sie auch unser Plakat zur Umfrage in Ihre Kita aushängen. Das Plakat können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.

Gerne steht der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-duew.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

Bereits zur Bedarfsplanung für das aktuelle Kita-Jahr hat das Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

VERANSTALTUNGSHINWEISE JANUAR 2023

Veranstaltung

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

seit vielen Jahren veranstaltet der Landeselternausschuss RLP Informationsabende zu sämtlichen Themen rund um die Kita-Landschaft.

Nach neuem Schulungskonzept werden diese gemeinsam mit Stadt- und Kreiselternausschüssen organisiert und sind offen für alle Interessierten in Rheinland-Pfalz.

Wir möchten heute auf eine ganze Reihe von kostenlosen Online-Veranstaltungen hinweisen, die in den kommenden Tagen stattfinden werden:

BEDARFSGERECHTER KITAPLATZ
20. Januar 2023, 19.00 Uhr
Referent: Andreas Winheller


Übergang zur Grundschule

Uebergang-Kita-GS-ueberregional

Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Plakate-LEA-RLP

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW