STELLUNGNAHME ZU DEN GESUNDHEITLICHEN RISIKEN EINER INFEKTION MIT DEM CORONA-VIRUS IN DER KINDERTAGESBETREUUNG

Corona

Nachdem es am 17.02.2022 ein Experten-Hearing mit den medizinischen Experten der Landesregierung RLP gab und am Wochenende darüber mit einer Pressemitteilung informiert wurde, haben die Kolleginnen und Kollegen der Landeselternvertretung NRW den LEA RLP informiert, dass auch dort inzwischen ein solches Hearing (dort veranstaltet vom Ministerium)  mit dortigen Experten stattgefunden hat. Zu diesem Hearing gibt es eine kurze schriftliche Stellungnahme der Experten, über die wir informieren möchten.

Die folgenden Fragen werden beantwortet durch die Expertinnen und Experten:

  • Dr. med. Folke Brinkmann, Oberärztin und (komm.) Leiterin der Abteilung Pädiatrische Pneumologie in der Universitäts-Kinderklinik des Katholischen Klinikums Bochum, berufen in den Experten-Beirat des Robert-Koch-Instituts (RKI)
  • Prof. Dr. med. Tobias Tenenbaum, 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie und Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Sana Klinikum Lichtenberg
  • Prof. emeritus Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, ehemaliger Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn,
Wie gefährlich ist eine Corona-Infektion mit der Omikron-Variante für Kinder?

Prof. Dr. Tenenbaum: Schwere Verläufe bei Kindern sind nach bisheriger Studienlage und den vorliegenden Daten die absolute Ausnahme. Eine Infektion mit dem Coronavirus bedeutet gerade im Kindesalter nicht automatisch, dass ein Kind auch an Covid19 erkrankt. Bei vielen Kindern verläuft die Infektion symptomlos. Die, die erkranken, haben in aller Regel einen milden Verlauf mit grippalen Symptomen wie Husten und Schnupfen, oftmals ähnlich wie bei anderen uns bekannten Atemwegsinfektionen. Dies bestätigen auch aktuelle Erhebungen unserer Fachgesellschaft zum Aufenthalt von Kindern in Krankenhäusern. 60% der Kinder mit einer Corona-Infektion in Krankenhäusern sind Kinder unter einem Jahr, oft, weil Säuglinge zur Abklärung von Symptomen eher in ein Krankenhaus gebracht werden. Die allermeisten Kinder verlassen das Krankenhaus auch bereits wieder nach einem oder zwei Tagen Aufenthalt. Zudem gibt es eine Vielzahl an Fällen von Kindern, die zwar mit einer Corona-Infektion in ein Krankenhaus eingeliefert werden, nicht aber wegen einer Covid-19-Erkrankung, die Infektion also gar nicht der Auslöser für den Krankenhausaufenthalt war.

Wie stellt sich aus Ihrer Sicht das Risiko für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen dar?

Prof. Dr. Tenenbaum: Wichtig ist, dass die Beschäftigten den vollen Immunschutz haben. Die vollständige Impfung incl. Boosterung stellt einen wirksamen Schutz gegen einen schweren Verlauf dar. Lediglich Ungeimpfte und Menschen mit Risikofaktoren für ein schlechtes Impfansprechen tragen weiterhin ein besonderes Risiko für einen schweren Verlauf. Dies bedeutet aber nicht, dass der ein oder andere Omikron-Infizierte ohne Risikofaktoren zu Hause für einige Tage das Bett hüten muss und als Betreuerin bzw. Betreuer in der Kita ausfällt.

Welche Risiken bestehen durch PIMS und Long Covid für Kinder?

Dr. Brinkmann: Long-Covid spielt bei Kindern, im Gegensatz zu Erwachsenen, eine vergleichsweise geringe Rolle. Die bisherige Studienlage legt nahe, dass nur sehr wenige Kinder im Vorschulalter ein Long-Covid Syndrom entwickeln , und die Symptome in den allermeisten Fällen spätestens nacheinigen Monaten abgeklungen sind. Ebenso ist auch das einige Wochen nach SARS- CoV-2 auftretende schwere Entzündungssyndrom PIMS (Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) ein sehr seltenes Phänomen und tritt eher bei Schulkindern auf. Kinder im Vorschulalter sind seltener betroffen.

Welche Nachteile ergeben sich aus Einschränkungen oder gar Schließungen von Betreuungsangeboten?

Prof. Dr. Tenenbaum: Einschränkungen im sozialen Leben der Kinder führten als Folge der Lockdown-Maßnahmen gerade auch im Kinder- und Jugendalter vermehrt zu Adipositas, seelischen Erkrankungen und Suchtverhalten. Diese Risiken übersteigen die gesundheitlichen Risiken einer Corona-Infektion im Kinder- und Jugendalter um ein Vielfaches.

Prof. Dr. Exner: Die uns bislang vertrauten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zielten zunächst darauf ab, die Ausbreitung des SARS-CoV-2 einzudämmen (Containment bzw. Eingrenzung). Im jetzigen Verlauf der Pandemie mit der sich in der Bevölkerung stark ausbreitenden Omikron-Variante bei milderen Krankheitsverläufen lässt sich die Virusausbreitung nur noch bedingt kontrollieren. Es geht jetzt darum, die Folgewirkungen zu minimieren (Mitigation bzw. Folgenminimierung) und die vulnerablen Gruppen wie alte Menschen und durch Grundkrankheiten gefährdete Personen in unserer Gesellschaft gezielt und mit hoher Priorität zu schützen (Protection bzw. Schutz der Vulnerablen). Kinder selbst zählen – siehe Ausführung von Tenenbaum und Brinkmann – mit wenigen Ausnahmen nicht zu den erkrankungsgefährdeten Gruppen unserer Bevölkerung. Sie können sich infizieren, erkranken jedoch in der Regel gar nicht oder nur milde. Durch die jetzige Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe für Erwachsene, d. h. für Eltern, Großeltern und Betreuerinnen und Betreuer als Schutz vor Erkrankung und die grundsätzlich geringere Krankheitslast der Omikron-Variante müssen Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu Lasten der Kinder vor dem Hintergrund der erheblichen sozialen, psychischen und physischen Lasten durch Schließungen kritisch hinterfragt werden. Stattdessen sollten bei Erwachsenen, den Betreuerinnen und Betreuern, den Eltern sowie den in der Hausgemeinschaft Lebenden für die Vervollständigung der Grundimmunisierung plus Boosterung geworben werden. Zusätzlich sollten in den KiTas seitens der Betreuerinnen und Betreuer alle Hygienemaßnahmen wie Tragen von Mund-Nasenschutz und richtige Lüftung ausgeschöpft werden.

Stellt eine präventive Testpflicht für Kinder in der Kindertagesbetreuung eine wirksame Maßnahme dar?

Prof. Dr. Exner: Eine allgemeine, präventive, anlasslose Testung in allen Angeboten der Kindertagesbetreuung muss auch vor dem Hintergrund der Verknappung der PCR-Tests und der nicht mehr sinnvollen Fortsetzung der Containment-Strategie (Versuch der Eingrenzung durch Erfassen jeder einzelnen Infektion) ebenso kritisch hinterfragt werden. Erzieherinnen und Erzieher sollten regelmäßig mit qualifizierten AntigenTests, z.B. vor Dienstschluss in Verantwortung der Träger untersucht werden, da ihnen als potentielle Verbreiter Bedeutung zukommt und durch das zeitnahe Vorliegen des Untersuchungsergebnisses auch organisatorische Planungen möglich sind. Die regelmäßige anlasslose Untersuchung der Kinder sollte entsprechend dem o.a. notwendigen Strategiewechsel zugunsten einer Untersuchung symptomatischer Kinder durch die Eltern aufgegeben werden.
Eine Testung der Kinder in der jeweiligen Gruppe der KiTa ergibt aber dann Sinn, wenn es nachweislich einen Infektionsfall in einer Gruppe bzw. Einrichtung gab, um ein infiziertes Kind zu isolieren und dadurch die Übertragungsgeschwindigkeit zu reduzieren. Kontaktpersonen können weiter in den Einrichtungen verbleiben und sollten bei Symptomen ebenso getestet werden.

ONLINE-INFOABEND: „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Veranstaltung Kita-Beirat

Mit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes am 01.07.21 wurde ein neues Gremium geschaffen, das die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz weiter stärkt. Anders als im Elternausschuss, der ausschließlich ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung ist, sieht der Kita-Beirat Vertreter aller Handelnden der „Verantwortungsgemeinschaft Kita“ vor.

Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern sollen gemeinsam und in einer offenen Kommunikation dauerhafte Veränderungen der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Tageseinrichtung diskutieren. Auch die Perspektive der Kinder, vertreten durch eine weitere pädagogische Fachkraft, soll bei den zu beschließenden Empfehlungen mit einfließen.

  • Was bringt uns der Kita-Beirat?
  • Wie grenzt sich der Kita-Beirat zum Elternausschuss ab?
  • Welche Themen werden im Kita-Beirat besprochen?
  • Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich gerade vor allem Elternvertreter flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südliche Weinstraße laden daher alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung am Freitag, 11.03.2022, um 20 Uhr ein, um möglichst viele dieser Fragen im Rahmen der Veranstaltung und auch einer offenen Fragerunde zu beantworten. Mitglieder von Kita-Beiräten, die bereits getagt haben, sind besonders herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Bitte melden Sie sich ab sofort unter kea-duew.de/veranstaltungen an. Die Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss zugesandt.

ÄNDERUNGEN DER ABSONDERUNGSREGELUNGEN FÜR KONTAKTPERSONEN IN KITAS

Corona

Folgende Regelungen gelten ab 29. Januar 2022

Regelbetrieb in Kindertagesstätten, § 15 Absatz 1 der 30. CoBeLVO

Um den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten, können in den Einrichtungen organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Organisatorische Maßnahmen in diesem Sinne sind beispielsweise konstante Angebots- bzw. Personalzuordnungen insbesondere in den Kernzeiten, d. h. wenn viele Kinder gleichzeitig in der Einrichtung anwesend sind. Dabei müssen die so geschaffenen eingegrenzten Betreuungskohorten nicht einer pädagogischen Gruppe entsprechen. In Randzeiten, in denen nur wenige Kinder in den Kitas sind, ist die vollständige Trennung der Betreuungskohorten gegebenenfalls in einigen Fällen aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht uneingeschränkt möglich. Dennoch werden so insgesamt Kontakte reduziert. Im Notfall wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, zugunsten der Umsetzung der oben dargestellten organisatorischen Maßnahmen das Betreuungsangebot in den Bring- und Holzeiten einzuschränken. Die Ausgestaltung der organisatorischen Maßnahmen muss innerhalb der Einrichtungen im Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort (Träger, Leitung, Elternausschuss) erfolgen. Die Maßnahmen sind zeitlich zu befristen und rechtzeitig vor Fristablauf mit den Beteiligten zu erörtern.

Sollte trotz nachvollziehbarer und ernsthafter Bemühungen aller Beteiligten vor Ort keine Einigkeit erzielt werden, kann der Träger die notwendigen organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des § 15 Abs. 1 der Corona-BekämpfungsVO treffen. In diesem Fall ist unbedingt vorab eine Absprache mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung notwendig.

Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita

Landesregelungen in der Absonderungsverordnung vom 28. Januar
2022

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege auf, haben sich die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren pädagogische Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen weiterhin unverzüglich abzusondern. Dies gilt laut § 3 Abs. 2 der am 29. Januar 2022 in Kraft getretenen neuen „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ (Absonderungsverordnung).

Die Absonderung kann mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests beendet werden.

NEU: Die Testung kann in Abweichung von § 2 Abs. 5 und 6 AbsonderungsVO (Regelungen für „normale“ enge Kontaktpersonen) am ersten Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person vorgenommen werden. Bei Vorliegen des Nachweises über das negative Testergebnis ist die Absonderung unverzüglich beendet.

Die Absonderung endet mit Vorliegen des negativen Testergebnisses.

  • Die Einrichtungen können jedoch – soweit dies organisatorisch notwendig ist – das Wiederbetreten der Kindertagesstätte oder der Einrichtung der Kindertagespflege auf den ersten Tag nach der Durchführung des Testes festsetzen. Dies soll den Trägern ermöglichen, ggf. organisatorisch herausfordernde untertägige – von den üblichen Bringzeiten abweichende – Betreuungsbeginne zu verhindern.
  • Ist der Test zur jeweiligen „Freitestung“ aber zeitlich vor Beginn des Betreuungstages, der dem Tag des letzten Kontaktes mit der positiv getesteten Person folgt, durchgeführt worden und liegt das negative Testergebnis zum Betreuungsbeginn (d.h. zur vereinbarten Bringzeit) vor, kann die Einrichtung natürlich besucht werden. Hier entstehen ja insoweit keine besonderen organisatorischen Herausforderungen, da das Kind zu den regulären Zeiten in die Einrichtung gebracht wird.
  • Soweit die Einrichtung für den Tag nach dem letzten Kontakt der Kinder/des Personals mit der positiv getesteten Person ein Angebot zur Testung mittels durch geschultes Personal vorgenommener Testungen vor Ort und vor dem Wiederbetreten der Einrichtung ermöglicht, ist auch dies zulässig.

Der Regelungstext im § 3 Abs. 2 der AbsonderungsVO lautet wie folgt:

„Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege besteht für die positiv getestete Person die Pflicht zur Absonderung. Die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren pädagogische Fachkräfte und sonstige Betreuungspersonen haben sich ebenfalls unverzüglich abzusondern. Für die Beendigung der Absonderung nach Satz 2 gilt § 2 Abs. 5 und 6 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung abweichend von § 2 Abs. 6 Satz 2 bereits am Tag, der auf den letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person folgt, vorgenommen werden darf. Der Nachweis über das negative Testergebnis zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung ist bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Vornahme des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests des positiv getesteten Primärfalls auf Aufforderung der Leitung der Einrichtung oder dem Gesundheitsamt vorzulegen. Das Nähere zur organisatorischen Umsetzung in den Einrichtungen regelt ein entsprechendes Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zu allen hier aufgeführten Neuerungen/ Hinweisen finden Sie hier weiterführende Informationen in den FAQ des Ministeriums für Bildung, die regelmäßig aktualisiert werden.

Weiter gilt wie bisher: Der Nachweis über das negative Testergebnis ist bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Vornahme des durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests der positiv getesteten Person aufzubewahren und auf Aufforderung der Leitung der Einrichtung oder dem Gesundheitsamt vorzulegen.
Hinweis: Wird stattdessen ein negatives Testergebnis eines PCR-Testes vorgelegt, so ist auch dieses natürlich zu akzeptieren.

Wird kein Test durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführt, können die Betroffenen nach Ablauf von 10 Tagen, also am 11. Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, die Kita wieder besuchen.

Hinweis für Geschwisterkinder: Geschwisterkinder sind Hausstandsangehörige i.S.d. § 1 Abs. 1 Ziff. 4 AbsonderungsVO. Die Regeln für Haushaltsangehörige gelten daher entsprechend. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/.

Hinweis für Hort-Kinder: Tritt in der Schule eine Corona-Infektion auf und kann das Kind die Schule nach § 3 Abs. 1 der AbsonderungsVO weiterhin besuchen, so kann das Kind auch weiterhin den Hort besuchen, sofern die in der Schule durchgeführten Selbsttests negativ waren. Wenn die Schule nicht besucht werden kann, kann auch die Kita nicht besucht werden. Tritt ein Infektionsfall in der Hortbetreuung auf, gelten die Absonderungsregeln für Kindertagesstätten wie oben beschrieben.

TESTMÖGLICHKEITEN FÜR KINDER IN KINDERTAGESSTÄTTEN

Covid-Test

Das Land unterstützt die Möglichkeit, Kinder in der Kindertagesstätte testen zu lassen.
Für Träger von Kindertagesstätten gibt es die Möglichkeit der Kooperationen mit Teststellen im Rahmen des Projektes „Testen für Alle“. Das Einverständnis der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, können die Kinder so unkompliziert durch geschultes Personal in der Kita oder im näheren Umkreis getestet werden.

Die Abrechnung erfolgt zwischen der Teststelle und der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Teststelle muss „professional use Tests“ einsetzen, welche auf der Seite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert sind. Dem Träger entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen und geeignete Teststellen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/testen/.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Die Durchführung dieser Tests ist freiwillig. Das Einverständnis der Eltern ist dafür zwingend notwendig.
  • Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder.
  • Die Durchführung der Tests erfolgt durch Personal, das für die Testungen von Kindern speziell geschult ist.
  • Soweit der Träger als Arbeitgeber zur Bereitstellung von Tests für (insbesondere) nicht geimpftes/genesenes Personal verpflichtet ist, darf hierfür nicht auf das allgemeine Testangebot für Bürgerinnen und Bürger verwiesen werden.

NEWSLETTER 01/22

Newsletter

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

in unserem heutigen Newsletter möchten wir erneut über einige Themen informieren, die  sich rund um die Zusammenarbeit der Kita-Akteure, Elternmitwirkung und leider auch mal wieder um Corona in unseren Kitas drehen.

Das erwartet Sie heute:

  • Der neu gewählte KEA DÜW stellt sich vor.
    Wer sind wir und was ist uns wichtig?
  • Best Practice
    Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.
  • Kurzumfrage
    Wird in Ihrer Kita aktuell getestet?
  • Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO
    Was hat sich geändert?
  • Infos zum Kita-Beirat
    Was müssen die Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?
  • Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis
    So können wir die Interessen der Eltern im Landkreis vertreten.

Teamwork

Der neu KEA DÜW stellt sich vor. Wer sind wir und was ist uns wichtig?

Wir, der neue Kreiselternausschuss (KEA DÜW), sind die am 14. Dezember 2021 neu gewählte Vertretung der Elternausschüsse der rund 90 Kindertagesstätten. Wir vertreten die Interessen der Familien der über 6.000 Kita-Kinder im Landkreis Bad Dürkheim.

Wir geben Informationen zu allen Kita-relevanten Themen und sind Netzwerk- und Ansprechpartner für Fragen. Wir möchten uns heute bei Ihnen vorstellen, um unserem Gremium ein Gesicht zu geben.

Vorstand KEA DÜW

FÜR ELTERN + KINDER
Wir setzen uns für eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertagesstätten auf Augenhöhe ein. Elternmitwirkung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Recht.

FÜR KITAS
Unsere zeitnahen Themen betreffen insbesondere das neue Kita-Gesetz und seine Auswirkungen, weiter aber auch der mögliche Wegfall von Hortplätzen sowie andere Themen.

FÜR ELTERNAUSSCHÜSSE
Wir wollen gerne für die lokalen Elternausschüsse Schulungen und Veranstaltungen anbieten, in denen es um Themen wie z. B. Elternmitwirkung geht. Welche Aufgaben hat der Elternausschuss oder der neue Kita-Beirat? Aber auch andere Mehrwertthemen, wie z. B. Erziehung etc.

KONTAKTIERT SIE UNS
Wollen Sie weitere Informationen von uns erhalten oder haben ein aktuelles Anliegen? Wir sind per Mail unter kontakt@kea-duew.de jeder Zeit erreichbar. Oder diskutieren Sie über aktuelle Themen direkt mit. In unserer Messenger Gruppe „KEA-Netzwerk DÜW“ können mit uns und anderen Elternausschüssen und Eltern Fragestellungen besprochen werden. Mehr dazu finden Sie weiter unten im Newsletter.


Best Practice

Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.

Im Austausch mit unserem Netzwerk von Eltern und Elternausschüssen kam immer wieder die Frage auf, wie die freiwilligen Testungen von Kindern in einzelnen Einrichtungen umgesetzt und organisiert wurden. Also haben wir unser Netzwerk bemüht und zwei Kitas um eine Rückmeldung zu dem Thema gebeten, in denen bereits freiwillige Testungen von Kindern umgesetzt werden. Diese wollen […]


Covid-Test

Kurzumfrage – Wird in Ihrer Kita getestet?

Nach unserem Best Practice Beispiel in Sachen freiwilliger Testungen in Kitas, war eine weitere Frage, die an uns herangetragen wurde, ob uns bekannt ist, in wie vielen Kitas im Landkreis überhaupt bereits getestet wird?

Da uns eine Antwort auf diese Frage natürlich auch interessiert, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir haben eine Kurzumfrage zum Thema „Freiwillige Testung in der Kita“ erstellt. Nehmen Sie sich bitte kurz zwei Minuten Zeit und nehmen Sie Teil.


Corona

Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO – Was hat sich geändert?

Die Entwicklung der Erkrankungen mit dem Coronavirus bleibt auch in den Kitas weiterhin dynamisch. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in seinem Rundschreiben vom 17. Januar 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagestätten über neue Regelungen bzw. Konkretisierung bestehender Regelungen informiert. Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa) Umgang […]


Vollversammlung

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Seit 1. Juli ist das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita […]


Social Media

Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis

So können wir die Interessen der Eltern im Landkreis vertreten.

Wie das Beispiel aus unserem Beitrag „Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.“ zeigt, sind kurze und unkomplizierte Kommunikationswege zu den Eltern im Landkreis wichtig, um zu wissen, was diese bewegt. Wir laden Sie in unsere Chat-Gruppe im „Signal“ Messenger (zum Download der Mobil- und Desktop-Apps) ein. In dieser Diskussionsgruppe können sich alle Eltern- und Elternvertreter anmelden und Fragen zu aktuellen Themen stellen oder einfach zu diesen mitdiskutieren.


Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW