VERSORGUNG VON GEFLÜCHTETEN KINDERN AUS DER UKRAINE MIT EINEM BETREUUNGSPLATZ IN DER KITA ODER KINDERTAGESPFLEGE

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Der Krieg in der Ukraine berührt uns alle sehr. Menschen flüchten aus dem Kriegsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland. Vor allem Kinder mit Müttern kommen hier in Rheinland-Pfalz an. Nach den belastenden Erfahrungen sollen sie bei ihrer Ankunft hier so gut wie möglich unterstützt werden. Bereits jetzt erreicht das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Vielzahl an Fragen, ob und unter welchen Umständen Kindern ein Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege angeboten werden kann. Mit seinem Rundschreiben vom 18. März 2022 informiert das Landesamt über die aktuelle Rechtslage und gibt Hinweise zur Versorgung geflüchteter Kindern aus der Ukraine.

Aufenthaltsstatus und Recht auf Betreuung

Nach den Anfang März gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Geflüchteten in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.

Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen.

Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden.

Aufnahme ins Kita-System

Die Hilfsbereitschaft im Land ist sehr groß und wir hoffen, auch in dieser Situation auf Ihre Unterstützung zählen zu können. Wir wissen aber auch, dass die Corona-Pandemie für die Kitas mit großen Anstrengungen verbunden war und immer noch ist. Deshalb muss sorgfältig überlegt werden, wie zusätzliche Kinder im Kita-System aufgenommen und gut versorgt werden können.

Aufnahme in Kitas

a) Alle Einrichtungen, in denen ausreichend Personal vorhanden ist und die noch freie Plätze haben, können ohne weitere Voraussetzungen Kinder aus der Ukraine aufnehmen.

b) Einrichtungen, die ausreichend personalisiert sind und sich dazu in der Lage sehen, Kinder über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze an Plätzen hinaus aufzunehmen, können ihre Bereitschaft gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt erklären, zusätzlich geflüchtete Kinder aufzunehmen. Dieses Angebot ist freiwillig und muss mit Leitung, Team und Träger gut abgestimmt sein.

Auch der Elternausschuss soll miteinbezogen werden, denn nur wenn alle Beteiligten vor Ort dies mittragen, kann die Aufnahme und Betreuung gut gelingen.

Es wird angeraten, bei der Umsetzung die Fachberatung und ggfs. die pädagogischen Kolleginnen und Kollegen aus dem Kita-Referat des Landesamtes beratend hinzuziehen.
Dabei wird für den Fall b) folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Die Kitas melden dem Jugendamt, wie viele Kinder sie zusätzlich aufnehmen können. Das Jugendamt meldet diese Zahlen dem Landesamt. Dieses erklärt sein Einverständnis, vorläufig ohne Änderung der Betriebserlaubnis und vorerst für einen einen Zeitraum von sechs Monaten.

c) Wenn nur eine begrenzte Platzanzahl zur Verfügung steht und es Wartelisten gibt, dann sollen grundsätzlich die zuerst gemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Zusätzliches Personal – Vertretungskräfte und Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen

Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können auch so genannte Nichtfachkräfte sein. Zeiten, die zwischen dem 14. März 2022 und bis auf Widerruf geleistet werden, werden nicht auf die Maximalzeitregelung aus § 21 Abs. 6 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 2 KiTaGAVO angerechnet, auch wenn ein Beschäftigungszeitraum von mehr als sechs Monaten bereits durch die Ausnahmeregelung der Corona-Bekämpfungsverordnung überschritten wurde.

Ein besonders wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien ist die Möglichkeit, sich verständigen zu können. Daher sollten vorzugsweise Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen aktiviert und eingesetzt werden. Mit dieser Maßnahme könnten Integration und Sprachförderung gleichzeitig ermöglicht werden. Der Einsatz dieser zusätzlichen Kräfte ist mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abzustimmen. Das Land wird sich in diesen Fällen wie gesetzlich geregelt an den Personalkosten beteiligen.

Ein Einsatz von Ehrenamtlichen mit ukrainischen Sprachkenntnissen ist ebenfalls denkbar. In allen Fällen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Beschaffung kann Zeit in Anspruch nehmen oder bei Personen, die unmittelbar aus der Ukraine eingereist sind, zunächst nicht möglich sein. In diesen Fällen hat der Träger gemeinsam mit der Leitung der Kita sicherzustellen, dass eine Begleitung in den Betreuungssituationen stattfindet, die eine Gefährdung der Kinder ausschließt.

Die unter „Aufnahme in Kitas“ genannten Grundsätze gelten auch im Rahmen der erteilten Pflegeerlaubnis für die Betreuung in der Kindertagespflege in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.

Masern-Impfung

Hierzu wird kurzfristig eine gesonderte Information folgen.

Einsatz von Kita-Sozialarbeit

Soweit im Rahmen des Sozialraumbudgets Kita-Sozialarbeit zur Verfügung steht und gefördert wird, gilt:

Die Fachkräfte für die Kita-Sozialarbeit können im Rahmen ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsauftrages in und für Kitas sicher eine Unterstützung mit Blick auf die Bewältigung der Auswirkungen der Kriegssituation bieten. Die Entscheidung über den Einsatz der Kita-Sozialarbeit trifft das jeweils zuständige örtliche Jugendamt im Rahmen der Konzeption für die Verwendung des Sozialraumbudgets.

Es gibt eine hohe Bereitschaft, die Familien und vor allem die Kinder, die aus dem Kriegsgebiet zu uns kommen, zu unterstützen. Dafür gilt allen, die dazu beitragen, ein ausdrücklicher Dank.

Gerade mit Blick auf die vielfältigen Belastungen, denen die Leitungen und die Teams in den Kitas in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt waren und immer noch sind, muss Ihnen große Wertschätzung für dieses Engagement zum Ausdruck gebracht werden.