REGELUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT KINDERN, DIE DAS ZWEITE LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN

KiTaGAVO

Mit diesem Rundschreiben möchte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Klärung einer Fragestellung beitragen, die immer an dieses herangetragen wird und in der Praxis für die Umsetzung von Bedeutung ist.

Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben:

Nach dem neuen KiTaG gibt es Plätze für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte U2-Plätze, und Plätze für Kinder nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr, so genannte Ü2-Plätze.

Seitens der Jugendämter wurde an das Land herangetragen, dass es erforderlich sein könne, ein Kind auch nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf einem U2-Platz zu belassen, da möglicherweise kein freier Ü2-Platz gegeben sei.

Grundsätzlich gilt:

Vollendet ein Kind das zweite Lebensjahr, so muss es von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz wechseln. Dafür muss, wenn das Kind weiter in derselben Kita betreut werden soll, ein Ü2-Platz frei sein. Die sich daraus ergebende Konsequenz, dass nicht alle Plätze einer Einrichtung ganzjährig belegt sein können, ist systemimmanent und Bestandteil der Personalisierung des Kita-Systems. Denn auch dann, wenn ein Kind nicht ab dem ersten Lebensjahr eine Kita besucht, sondern den Ü2-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und dem Beginn der Beitragsfreiheit beansprucht, ergibt sich, dass Plätze frei sein müssen, wenn der Rechtsanspruch mit dem Geburtstag des Kindes eintritt. Sind also nicht ausreichend Plätze für den Wechsel eines Kindes von einem U2-Platz auf einen Ü2-Platz einerseits oder für die Aufnahme eines Kindes zu seinem zweiten Geburtstag andererseits vorhanden, so ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefordert, auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Um dennoch in akuten Fällen Abhilfe schaffen zu können, ist in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden Folgendes möglich:

U2-Plätze können für längstens sechs Monate pro Jahr mit einem Ü2-Kind belegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Der Einrichtungsträger muss diese abweichende Belegung mit dem Jugendamt abgestimmt haben, bevor von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird.
  2. Sowohl an der Personalbemessung als auch an der Finanzierung ändert sich durch die abweichende Belegung nichts, d. h. der U2-Platz bleibt ein U2-Platz. Er muss wie ein U2-Platz personalisiert werden und erhält die Förderung eines U2-Platzes.
  3. Ein abweichend belegter U2-Platz gilt bei der Berechnung der Toleranz nach § 5 KiTaGAVO als unbelegt.

Eine regelmäßige Bewertung ist von Seiten des Landes vorgesehen. Spätestens in 2024 wird überprüft, wie die abweichenden Belegungen 2022 und 2023 wahrgenommen wurden und ob sich Hinweise auf Fehlanreize ergeben, die einen bedarfsgerechten Ausbau hindern. Auch die Einhaltung der Toleranzen kann nach zwei Durchgängen schon etwas valider bewertet werden. Entsprechend wird darüber entschieden werden, ob die Regelung für 2025 und ggf. Folgejahre bis längstens 2028 (entsprechend der Übergangsfrist Mittagessen / Zeitraum der Evaluation) fortgesetzt wird.

DER KEA DÜW WÜNSCHT FROHE OSTERN!

Ostereier

Liebe Kinder, Eltern und Kita-Fachkräfte,

wir senden Euch herzliche Ostergrüße und wünsche Euch eine schöne Zeit mit euren Liebsten. Genießt die Auszeit, lasst es euch gut gehen und tankt Kraft für die kommenden Aufgaben.

Ostern 2023

Wir hoffen, Ihr habt eine fröhliche und entspannte Osterzeit voller Freude, Spaß und Abenteuer.

Herzliche Grüße,
Euer KEA DÜW

INFORMATIONSPAPIER ZUR AUFSICHTSPFLICHT GIBT PRAXISHINWEISE FÜR TRÄGER, LEITUNGEN UND FACHRKRÄFTE

FAQ

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

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FAKTENPAPIER RAHMENVEREINBARUNG

Infos für Eltern

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, sind die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung über die Planung, den Betrieb und die Finanzierung von Kitas sowie den Trägeranteil gescheitert. Die Verhandlungen rund um das Thema Inklusion laufen noch.

Nun tun sich natürlich viele Fragen auf: Was passiert jetzt mit den Kitas?, Was passiert mit den Trägern?, Was ist eine Rahmenvereinbarung?

Das Bildungsministerium hat dazu ein Informationspapier erstellt, welches einiges an Hintergrundinformationen enthält. Gerne stellen wir Euch das Papier zur Verfügung.


Informationen zum Ende der Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den freien Kita-Trägern

Es gibt in Rheinland-Pfalz 41 Jugendamtsbezirke und rund 2.600 Kindertageseinrichtungen. Davon befanden sich zum 1.3.2022 1.313 in öffentlicher, 677 in katholischer, 409 in evangelischer und 201 in sonstiger freier Trägerschaft, z. B. durch Elterninitiativen oder Sozialverbände.

Um was geht es?

Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können und sollen sie auf freie Träger zurückgreifen.

Wenn ein freier Träger den Betrieb der Kita übernimmt, muss jeweils geregelt werden, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kommune einbringt, insbesondere für Personal- und Sachkosten.

Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der anerkannten Träger freien Jugendhilfe getroffen werden soll, in der landesweit geregelt wird, zum Beispiel welchen Anteil die Kommunen und welchen die freien Träger für Personal- und Sachkosten übernehmen.

Diese Rahmenvereinbarung wäre die Grundlage für (ergänzende) Vereinbarungen auf örtlicher Ebene, die sich zum Beispiel auf die spezielle bauliche Situation oder auf die konkreten Energiekosten vor Ort beziehen könnten.

Sie kann so die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor Ort zwischen örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freiem Einrichtungsträger vorstrukturieren.

Wer sind die Verhandlungspartner?

Die Verhandlungspartner für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und den Betrieb von Kitas sind die Kommunalen Spitzenverbände (als Vertreter der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Kommunen), die Kirchen und Religionsgemeinschaften es öffentlichen Rechts sowie die auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (als Vertreter der freien Einrichtungsträger).

Welche Rolle hat das Land?

Das Land ist kein verhandelnder Akteur, hat aber stets eine begleitende und moderierende Rolle eingenommen, weil dieses Thema für die Kita-Landschaft mit ihren verschiedenen Akteuren bedeutsam ist und eine Rahmenvereinbarung die Arbeit vor Ort erleichtern könnte.

Die Landesförderung der Kindertagesbetreuung ist separat geregelt und gesichert. Das Land übernimmt knapp die Hälfte der Personalkosten, im vergangenen Jahr waren das insgesamt rund 900 Millionen Euro. Hinzu kommen das zusätzliche Personal aus dem mehr als 50 Millionen Euro schweren Sozialraumbudget für besondere Bedarfe. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen seit vielen Jahren durch Investitionskostenförderung für den Ausbau von Kitaplätzen. Seit 2020 wurden rund 84 Millionen Euro bewilligt, mit denen mehr als 1.600 neue Plätze entstehen werden. Das Land unterstützt auch mit zahlreichen Maßnahmen bei der Fachkräftegewinnung: Gerade erst hat eine große Kampagne gestartet, um mehr Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen.

Warum regelt das Land nicht die Finanzierungsanteile?

Im Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Gesetz wurde die Frage der Festlegung des Trägeranteils intensiv diskutiert. Das Land hatte angeboten, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger landesweit einheitlich zentral zu regeln. Die Diskussionen mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Zum einen wurden von den Beteiligten die jeweiligen Besonderheiten der Träger und unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort als Begründung angeführt, zum anderen der Verweis auf ein Fachgutachten, das besonders die jeweilige und individuelle „Angemessenheit“ eines Trägeranteils herausstrich.

Aus diesen Gründen bildet das Kita-Gesetz die schon damals übliche Praxis ab, vor Ort einen spezifischen Trägeranteil festzulegen.

Was bedeutet das Ende der Verhandlungen?

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist nicht beeinträchtigt! Und auch die Finanzierungsbeteiligung durch das Land ist davon nicht betroffen.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wäre eine Arbeitserleichterung vor Ort gewesen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen. In vielen Fällen ist das schon geschehen. Jetzt muss jedes Jugendamt vor Ort mit seinen Einrichtungsträgern – wie bisher – einzelne Vereinbarungen über den konkreten Kita-Betrieb vor Ort führen verhandeln und abschließen.

Wie geht es weiter?

Eine landesweite Rahmenvereinbarung wäre – wie gesagt – eine Arbeitserleichterung für die Partner vor Ort. Sie ist aber für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nicht erforderlich. Somit ändert sich erstmal nichts. Bereits bestehende Vereinbarungen können auch fort gelten.

Das Land hält den Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Landesebene nach wie vor für erstrebenswert und wird – wie im bisherigen Verhandlungsprozess auch – weiterhin beratend und moderierend zur Verfügung stehen, sofern das von den Verhandlungspartnern gewünscht wird.

Beispiele aus einzelnen Kommunen haben gezeigt, dass es durchaus möglich ist, sich vor Ort auf einen gemeinsamen Leistungs- und Finanzierungsrahmen zu verständigen. Diese auf kommunaler Ebene bereits verabschiedeten Vereinbarungen können als Blaupause dienen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung steht ebenfalls bereit, um im Verhandlungsprozess vor Ort zu unterstützen.

NEWSLETTER 03/23

Kita

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

wie jeden Monat möchte der KEA DÜW Sie auch im März wieder über Neuigkeiten im Kita-System informieren. Diesmal berichten wir vom Kita-Beirat vor Ort bis hin zur Bundeselternvertretung. Wir hoffen, dass für jeden am Thema Kita Interessieren etwas dabei ist.

Wir hoffen, dass für jeden am Thema Kita Interessieren etwas dabei ist.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:
  • „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“ WAR EIN VOLLER ERFOLG
    Nachbericht zur Online-Veranstaltung vom 16. März 2023
  • VERSTÄRKUNG FÜR DEN LEA-VORSTAND
    Nachwahlen auf der Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs
  • ERLISCHT DER RECHTSANSPRUCH DES KINDES GEGENÜBER DEM JUGENDAMT, WENN ELTERN EINEN KONKRETEN BETREUUNGSPLATZ ABLEHNEN?
    Eine Antwort auf diese Frage
  • FORDERUNG ZUR FINANZIELLEN ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN
    Der inflationsbedingte Anstieg von Lebensmittel-, Energie- und Heizkosten bereitet Familien große Sorge und stellt sie in der Gesellschaft vor erhebliche Probleme

Never stop learning
„KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“ WAR EIN VOLLER ERFOLG

Was bringt uns der Kita-Beirat? Welche Themen werden besprochen? Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats? Diese und viele weitere Fragen stellten sich am Donnerstagabend nach Einladung der Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen,Südwestpfalz, sowie des Stadtelternausschusses Frankenthal viele interessierte Eltern und Kitavertreter. Wir können mit mehr als 150 Teilnehmern von einem wahren Erfolg sprechen! Interessant zu sehen war ebenso die Zusammensetzung desTeilnehmerfeldes mit einem Anteil von 44% Eltern und Sorgeberechtigten sowie 29% an Kita-Vertretern. Hier wollen wir uns für die Teilnahme und den spannenden Vortragbedanken, durch den uns die Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP, Karin Graeff, geführt hat. Mit vielen Praxisbeispielen und einer großen Fragerunde…


Presse
VERSTÄRKUNG FÜR DEN LEA-VORSTAND: NACHWAHLEN AUF DELEGIERTENVERSAMMLUNG BRINGEN STARKEN ZUWACHS

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) hatte seine Delegierten aus ganz Rheinland-Pfalz am 17.03.2023 in die Landeshauptstadt Mainz eingeladen. Dabei erfolgte auch eine Nachwahl von vakanten Plätzen in den Vorstand der gesetzlich repräsentativen Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas. Im Rahmen der Delegiertenversammlung standen zahlreiche komplexe und anspruchsvolle Themen auf der Agenda: Fachkräftemangel, Inklusion, Kinderrechte, Bedarfsplanung und Gewalt in Kitas. Die Liste ist noch lange nicht abschließend. Um hier einen hilfreichen Beitrag zu leisten, nutzt der LEA alle Möglichkeiten, die das Kita-System bereithält. Dazu gehört bei seiner politischen Lobbyarbeit die Mitarbeit in landesweiten Gremien und deren Arbeitsgruppen, die Vernetzung mit den…


KiTaGAVO
ERLISCHT DER BETREUUNGSANSPRUCH DES KINDES GEGENÜBER DEM JUGENDAMT, WENN ELTERN EINEN KONKRETEN BETREUUNGSPLATZ ABLEHNEN?

Auch wenn der KEA DÜW keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten darf, so haben wir eine eine mit dem Bildungsministerium abgestimmte Antwort auf diese Frage. Lehnt eine Familie einen konkreten Betreuungsplatz in einer Kita ab, besteht weiterhin der Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tatsächlichen Platz belegt und die Betreuung des Kindes erfolgt. Wenn zwischenzeitlich der von der Familie abgelehnte Betreuungsplatz anderweitig vergeben wird, kann sich das Jugendamt nicht darauf berufen, dass die Anspruchserfüllung versucht wurde, da das Kind zu diesem Zeitpunkt keinen tatsächlichen belegbaren Kita-Platz inne hat. Jedoch kann die Ablehnung eines…


BEVKI
FORDERUNG ZUR FINANZIELLEN ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN

Der inflationsbedingte Anstieg von Lebensmittel-, Energie- und Heizkosten bereitet uns allen große Sorge und stellt uns in der Gesellschaft vor erhebliche Probleme. Besonders hart trifft diese Situation Familien. Sie benötigen mehr Lebensmittel, verbrauchen mehr Strom und auch ein Kinderzimmer muss beheizt werden. Viele Eltern profitieren zwar von mehreren Entlastungspaketen der Regierung, für zahlreiche Familien sind diese aber nicht ausreichend. Die Maßnahmen, die gezielt die Familien im Land unterstützen sollen, wie etwa das erhöhte Kindergeld, sind ein Anfang. Sie erreichen jedoch nicht alle Familien und reichen bei weitem nicht aus, um die finanziellen Mehrbelastungen der Familien aufzufangen. Zudem wird es für…


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de anschreiben.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW