NEWSLETTER 01/23

Newsletter

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

das neue Jahr ist noch jung, aber wir wollen uns nochmal die Entwicklungen im Kita-System des vergangenen Jahres genauer anschauen. Neben dem bekannten sowie offenkundigen Problem des akuten Fachkräftemangels, möchten wir versuchen, zu analysieren, wie es um die Verantwortungsgemeinschaft steht.

Es gilt jedoch auch bereits jetzt den Blick auf das kommende Kita-Jahr zu richten. Der Prozess der Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/24 hat bereits begonnen. Worauf es hierbei insbesondere für Eltern ankommt, möchten wir kurz erläutern.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES
    Ein Jahr später – Was hat sich im vergangenen Jahr seit der letzten Umfrage getan.
  • ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
    Was Eltern zu den aktuell laufenden Abfragen des Betreuungsbedarfs wissen sollten.

UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES

Umfrage

Um den Umsetzungstand des KiTa-Gesetzes zu erheben, wurde bereits im Dezember des Jahres 2021 eine Umfrage durch den KEA DÜW durchgeführt, welche sich nicht nur an Eltern und Elternvertreter, sondern auch an Kita-Fachkräfte und Kita-Leitungen richtete.

Diese Umfrage möchten wir nun mit dem Ziel erneut durchführen, die Umsetzung des KitaG nach 2021 wieder auf den Prüfstand zu stellen, indem deren Ergebnisse mit denen der Erstumfrage verglichen und analysiert werden, um die weiterhin bestehenden Umsetzungsdefizite, aber auch positive Entwicklungen des letzten Jahres identifizieren zu können.

Wir möchten Sie bitten, sich max. 10 Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zu beantworten, den Sie im Folgenden finden. Wir bedanken uns jetzt schon für eine rege Teilnahme, welche uns ermöglicht, ein breitgefächertes Meinungsbild zu erhalten.

Bitte laden Sie gerne auch andere Eltern von Kita-Kindern im Landkreis Bad Dürkheim ein, an dieser Umfrage teilzunehmen.


ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de anschreiben.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

UMFRAGE ZUM KITAG UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES

Umfrage
Ein Jahr später – im Westen was Neues?

Am 1. Juli 2021 trat das neue KiTa-Gesetz (KiTaG) in Kraft. Neben positiven Aspekten, wie beispielsweise eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden inkl. Mittagessen sowie einer gesetzlich geregelten Institutionalisierung der Elternmitwirkung, gibt es auch große Herausforderungen bzw. Fragezeichen, die vor Ort aufkommen.

Um den Umsetzungstand ebendieses KiTaG zu erheben, wurde bereits im Dezember des Jahres 2021 eine kreisübergreifende Umfrage unter der Federführung des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim durchgeführt, welche sich nicht nur an Eltern und Elternvertreter*innen, sondern auch an Kita-Fachkräfte und Kita-Leitungen richtete. Die Ergebnisse dieser Umfrage, welche im Rahmen einer Onlineveranstaltung vorgestellt wurden, sprachen ein deutliches Bild:

So zeigte sich beispielsweise, dass der bestehende Informationsfluss bezüglich des KiTaG qualitativ alles andere als optimal war. Aufgrund der – teilweise auch medialen – Desinformation aller Beteiligten dürfte die Umsetzung der durchgängigen siebenstündigen Betreuung durchaus ausgebremst worden sein. Einerseits, weil aufgrund falscher Informationen kein akuter Handlungsbedarf wahrgenommen wurde, andererseits, weil ein Rechtsanspruch, über welchen man nicht informiert ist, üblicherweise auch nicht beansprucht wird. Dementsprechend zeigte auch die Informationslage hinsichtlich der Bedarfsplanung eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Rechtsanspruch auf die durchgehende siebenstündige Betreuung und der Realität in den Kitas.

Ziel der Folgeumfrage soll es sein, die Umsetzung des KiTaG erneut auf den Prüfstand zu stellen, indem deren Ergebnisse mit denen der Erstumfrage verglichen und analysiert werden, um die weiterhin bestehenden Umsetzungsdefizite, aber auch positive Entwicklungen des letzten Jahres identifizieren zu können.

Der KEA DÜW möchte Eltern, Kita-Leitungen, Kita-Fachkräfte sowie Trägervertreter*innen bitten, maximal 10 Minuten zu investieren und an der Umfrage unter kea-duew.de/umfrage oder folgendem Button teilzunehmen.

Je mehr Kita-Akteure sich an der Umfrage beteiligen, desto besser können weiterhin bestehende Probleme definiert und diskutiert werden, damit schnellstmöglich ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt werden kann. Hierbei stellt auch die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG einen elementaren Baustein dar.

Wir möchten Sie bitten, uns bei der Umsetzung der Umfrage zu unterstützen, in dem Sie auch unser Plakat zur Umfrage in Ihre Kita aushängen. Das Plakat können Sie sich unter folgendem Button herunterladen.

Gerne steht der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-duew.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.

Grundsätzlich hat Ihr Kind einen Anspruch auf die bereits genannten sieben Stunden durchgängige Betreuung. Sollte ein höherer Bedarf bestehen (z.B. durch Berufstätigkeit, familiäre oder soziale Gründe), so kann der Träger der Einrichtung einen Nachweis für diesen Bedarf erfragen.

Nach aktuellem Stand können noch nicht alle Kitas eine durchgängige Betreuung anbieten, da beispielsweise noch Baumaßnahmen erfolgen. Deshalb kann es in Einrichtungen vorkommen, dass übergangsweise weiterhin ein Teilzeitangebot (mit Unterbrechung in der Mittagszeit) für Familien vorgehalten werden muss, die keinen Bedarf hinsichtlich einer durchgängigen Betreuung haben und ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen möchten.

Die Festlegung der Zeiten, in denen Ihr Kind betreut werden kann, erfolgt in Blöcken von halben Stunden. Diese „Zeitschienen“ werden auf Grundlage der erfassten mehrheitlichen Bedarfe der Eltern und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist es beispielsweise wichtig, die tägliche Zeitspanne des Betreuungsbedarfes, inklusive Fahrtzeit zur Arbeitsstätte, anzugeben.

Falls Sie über einen Teilzeitplatz verfügen und diese Betreuungsform für Sie auch im nächsten Kita-Jahr möglich wäre, kann (nicht muss) ein solcher Platz angenommen werden. Die Festlegung auf ein Zeitkontingent bezieht sich jedoch auf ein Kita-Jahr. Der Wechsel in eine andere zeitliche Betreuung, kann unterjährig nur dann erfolgen, wenn in dem erwünschten Betreuungssetting noch ein Platz frei ist. Dies sollte bei der Angabe des Betreuungsbedarfs bedacht werden.

Die Auswahl des Betreuungsangebotes für Ihr Kind dient der vorausschauenden Planung und ist somit noch keine direkte Anmeldung Ihres Kindes für das jeweilige Angebot. Anhand der durch die Befragung ermittelten Bedarfe, der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der besonderen Gegebenheiten vor Ort, legen Träger, Leitung, Kreisjugendamt und Landesjugendamt gemeinsam die Betreuungszeiten für das neue Kita-Jahr fest. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den eigenen Betreuungsbedarf nicht zu knapp angegeben.

Der Elternausschuss ist hinsichtlich der ermittelten Betreuungszeiten anzuhören. Sollten sich durch die ermittelten Betreuungszeiten auch die Öffnungszeiten der Einrichtung ändern, sind diese zusätzlich im Kita-Beirat zu erörtern.

Der Träger sollte sich für den Fall einer Änderung der Öffnungszeiten folglich rechtzeitig um die Terminierung einer Sitzung des Kita-Beirats mit allen Vertretergruppen noch vor der Meldung dieser an das Kreisjugendamt kümmern.

Die Kita-Leitung teilt Ihnen im Anschluss an die Anhörung des Elternausschusses und der eventuellen Behandlung im Kita-Beirat sowie der Abstimmung mit dem Kreisjugendamt die Betreuungszeit für Ihr Kind mit und steht für Rückfragen sicherlich gerne zur Verfügung.

Bereits zur Bedarfsplanung für das aktuelle Kita-Jahr hat das Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit dem KEA DÜW ein Formular zur Abfrage der Betreuungsbedarfe der Familien entwickelt. Dieses wird im Rahmen des Bedarfsplanungsprozesses empfohlen.

Den Muster-Fragebogen für eine zielführende Bedarfsabfrage können Sie sich zur Info unter folgendem Button herunterladen.

Wichtig im Rahmen der Bedarfsabfrage ist, dass die Möglichkeit besteht, einen individuellen und nicht vorgegebenen Betreuungsbedarf inkl. Beginn und Ende der Betreuungszeit angeben zu können.

Die reine Wahl zwischen den in der Vergangenheit verwendeten Betreuungsangeboten gewährleistet weder die Ermittlung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots (Dauer) noch der bedarfsgerechten Lage des Betreuungsangebots am Tag (Beginn und Ende).

VERANSTALTUNGSHINWEISE JANUAR 2023

Veranstaltung

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

seit vielen Jahren veranstaltet der Landeselternausschuss RLP Informationsabende zu sämtlichen Themen rund um die Kita-Landschaft.

Nach neuem Schulungskonzept werden diese gemeinsam mit Stadt- und Kreiselternausschüssen organisiert und sind offen für alle Interessierten in Rheinland-Pfalz.

Wir möchten heute auf eine ganze Reihe von kostenlosen Online-Veranstaltungen hinweisen, die in den kommenden Tagen stattfinden werden:

BEDARFSGERECHTER KITAPLATZ
20. Januar 2023, 19.00 Uhr
Referent: Andreas Winheller


Übergang zur Grundschule

Uebergang-Kita-GS-ueberregional

Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Plakate-LEA-RLP

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

NEWSLETTER 12/22

Sandkasten

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

liebe Interessierte, ein langes, anstrengendes sowie ereignisreiches Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Kinder, Eltern sowie Fachkräfte bekommen endlich ein paar Tage Zeit, um zu verschnaufen. Vor diesem Hintergrund wünschen wir allen Akteuren im Kita-System jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Frohe Weihnachten

Aber auch in der Vorweihnachtszeit haben sich wichtige Neuigkeiten und Informationen ergeben. Über diese möchten wir Sie in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters informieren.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

WENN KINDER KRANK SIND

Was gibt es in der aktuellen Gesundheitslage in den Kitas und der damit verbundenen Betreuungssituation zu wissen.

  • KEIN ATTEST FÜR DIE RÜCKKEHR IN DIE KITA NOTWENDIG: NEUES SCHNUPEFENPAPIER
    Es gilt weiterhin: Kranke Kinder sollen die Kita nicht besuchen.
  • ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN
    Bei den Absonderungsregelungen gab es grundlegende Änderungen.

GRÜNSTADT INSIGHTS

Der KEA DÜW setzt sich aktuell intensiv für die Verbesserung der Betreuungssituation in Grünstadt ein. Hier gehen jedoch die Ansichten der Verwaltung als kommunalem Träger und des KEA DÜW weit auseinander.

  • STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU
    Der KEA DÜW stellt Vorwürfe der Stadtverantwortlichen richtig.
  • EINWOHNERFRAGESTUNDE OHNE ANTWORTEN
    Grünstadter Eltern meldeten sich in der Bürgerfragestunde der vergangenen Stadtratssitzung zur Betreuungssituation zu Wort.
  • QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?
    So hat die Diskussion in Grünstadt begonnen

KITA-BEIRAT

  • WAS HAT ES MIT DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KITA-BEIRATES AUF SICH?
    Die Geschäftsordnung kann im schlimmsten Fall grundlegende Verfahrensweisen des Beirats einschränken.

VERSCHIEDENES

  • DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG
    Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller wurden für ihre jahrelange Arbeit im Landeselternausschuss RLP geehrt.
  • MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!
    Elternbeiträge werden weiterhin nicht verpflichtend sozial gestaffelt – von bundesweiter Beitragsfreiheit ganz zu Schweigen

WENN KINDER KRANK SIND

Corona

KEIN ATTEST ZUR RÜCKKEHR IN DIE KITA NOTWENDIG: NEUES SCHNUPFENPAPIER

Am 5. Dezember gilt das überarbeitete sogenannte „Schnupfenpapier“ in Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz. Es dient Eltern, Trägern, Leitungskräften und Fachkräften zur Orientierung, wann ein Kind die Betreuung besuchen kann und wann es zu Hause bleiben soll. Auch die Kindertagespflege kann sich hieran orientieren.  WICHTIG: Die Kita sollte nach einer Krankheit erst dann wieder besucht werden, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Allgemeinzustand wieder gut ist. Zur Rückkehr in die Einrichtung ist kein ärztliches Attest notwendig.

Corona

ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in einem Rundschreiben vom 24. November 2022 über die Änderung der Regelung zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen – Ersatz der Absonderungspflicht – informiert. Inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen. Vor diesem Hintergrund…

GRÜNSTADT INSIGHTS

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

STADTVERWALTUNG SCHIEBT ELTERN EINE MITSCHULD ZU

Die RHEINPFALZ berichtete in ihrem Artikel „So reagiert die Stadt auf Vorwürfe des Elternausschusses des Kreises“ vom 16.12.2022 über die Gegendarstellung der Stadtverwaltung als kommunalem Träger zu den Aussagen des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW). Herr Bürgermeister Wagner verwehrt sich zwar gegen die Vorwürfe des KEA DÜW in Person seines Vorsitzenden Gordon Amuser, jedoch ist seine Argumentation bzw. die seines Büroleiters Herrn Joachim Meyer erneut inhaltlich mehr als dünn und verweist bei der Schuldfrage zum Betreuungsnotstand sogar auf die Eltern. Auch beim Landeselternausschuss der Kindertagesstätten von Rheinland-Pfalz gehen inzwischen vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Lage in den Kitas in…

Uhr

EINWOHNERFRAGESTUNDE OHNE ANTWORTEN

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Stadt will rund 70 Kita-Plätze schaffen“ (der Artikel ist hier verlinkt) vom 8. Dezember 2022 berichtete, hat sich die Betreuungssituation in der Kita mit Hort am Südring und auch in den anderen Grünstadter Kitas in kommunaler Trägerschaft nicht spürbar entspannt. Dies haben im Rahmen einer Einwohnerfragestunde in der vergangenen Stadtratssitzung auch rund 20 anwesende Eltern mit ihren Kindern demonstriert und Antworten von der Verwaltung auf ihre Fragen gefordert. Diese hatten allesamt die kaum mehr tragbaren Betreuungsprobleme von Kindern, Eltern und Fachkräften zum Thema. Im Spätsommer wurde von Herrn Bürgermeister Wagner noch mit Urlaubs- und…

Daumen runter

QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) reagiert auf die Rheinpfalz-Artikel „Kita im Südring: Personelle Lage bleibt angespannt“ vom 22. November 2022 sowie „Kitas: Vier Vorschläge für mehr Betreuungsplätze“ vom 23. November 2022. Die Stadtverwaltung Grünstadt als kommunaler Kita-Träger hat Taten folgen lassen und sich gegen einen Vertretungspool von Kita-Fachkräften entschieden. Sich so zu entscheiden, da die Personalsuche als nicht zielführend eingeschätzt wird, ist leider eine sehr kurzfristige sowie rein kaufmännische Sichtweise. Einen verlässlichen Vorschlag, um dem akuten Betreuungsnotstand in den Grünstadter Kitas Herr zu werden, bleibt die Verwaltung schuldig. Dem regelmäßig greifenden Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen mit einer einzigen Person in…

KITA-BEIRAT

Elternmitwirkung

WAS HAT ES MIT DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KITA-BEIRATES AUF SICH?

In den vergangenen Monaten hat der KEA DÜW bereits regelmäßig zum Kita-Beirat informiert. Da nun für das Jahr 2023 in einem Großteil der Kitas im Landkreis die Umsetzung des Kita-Beirats zumindest geplant ist, möchten wir in diesem Zusammenhang über einen wichtigen möglichen Bestandteil der Beiratssitzung informieren: die Geschäftsordnung. Nach § 5 Abs. 5 der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO) kann sich der Kita-Beirat mit 80 % seiner Stimmanteile eine eigene Geschäftsordnung geben. Diese kann auch die Größe des Beirats festlegen. In Zusammenarbeit mit den Verbänden und Trägern (siehe untenstehende Logos) wurde eine ausführliche Handreichung zum Kita-Beirat…

VERSCHIEDENES

Daumen hoch

DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte. Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine…

MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bekräftigt ihre Forderung nach mehr Investitionen in die frühkindliche Förderung. Der BEVKi-Vorstand ist enttäuscht über den Bundestagsbeschluss zum Kita- Qualitätsgesetz und erwartet insgesamt mehr Wertschätzung gegenüber Familien und dem System der Kindertagesbetreuung. Wer den Rechtsanspruch beschließt, müsse auch die entsprechenden Mittel für eine bestmögliche Qualität und den gebührenfreien Zugang für jedes Kind bereitstellen. Ein Bundesqualitätsgesetz mit kostenlosem Zugang zu einem Betreuungsplatz inklusive Verpflegung, erfordert nach Schätzungen aus der letzten Legislaturperiode mindestens 15 Mrd. pro Jahr. Katharina Queisser mahnt: „Vor diesem Hintergrund geht der gestrige Beschluss der Koalition leider nicht weit genug.…

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW