NEWSLETTER 01/23

Beitrag teilen:

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

das neue Jahr ist noch jung, aber wir wollen uns nochmal die Entwicklungen im Kita-System des vergangenen Jahres genauer anschauen. Neben dem bekannten sowie offenkundigen Problem des akuten Fachkräftemangels, möchten wir versuchen, zu analysieren, wie es um die Verantwortungsgemeinschaft steht.

Es gilt jedoch auch bereits jetzt den Blick auf das kommende Kita-Jahr zu richten. Der Prozess der Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/24 hat bereits begonnen. Worauf es hierbei insbesondere für Eltern ankommt, möchten wir kurz erläutern.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES
    Ein Jahr später – Was hat sich im vergangenen Jahr seit der letzten Umfrage getan.
  • ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
    Was Eltern zu den aktuell laufenden Abfragen des Betreuungsbedarfs wissen sollten.

UMFRAGE ZUM KITA-GESETZ UND DEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN KITAS DES LANDKREISES

Umfrage

Um den Umsetzungstand des KiTa-Gesetzes zu erheben, wurde bereits im Dezember des Jahres 2021 eine Umfrage durch den KEA DÜW durchgeführt, welche sich nicht nur an Eltern und Elternvertreter, sondern auch an Kita-Fachkräfte und Kita-Leitungen richtete.

Diese Umfrage möchten wir nun mit dem Ziel erneut durchführen, die Umsetzung des KitaG nach 2021 wieder auf den Prüfstand zu stellen, indem deren Ergebnisse mit denen der Erstumfrage verglichen und analysiert werden, um die weiterhin bestehenden Umsetzungsdefizite, aber auch positive Entwicklungen des letzten Jahres identifizieren zu können.

Wir möchten Sie bitten, sich max. 10 Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zu beantworten, den Sie im Folgenden finden. Wir bedanken uns jetzt schon für eine rege Teilnahme, welche uns ermöglicht, ein breitgefächertes Meinungsbild zu erhalten.

Bitte laden Sie gerne auch andere Eltern von Kita-Kindern im Landkreis Bad Dürkheim ein, an dieser Umfrage teilzunehmen.


ABFRAGE DES BETREUUNGSBEDARFS BEI DEN ELTERN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Bedarfsabfrage

Die Bedarfsabfragen zu den benötigten Betreuungsbedarfen der Familien für Ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/24 haben bereits in vielen Einrichtungen begonnen.

Das zum 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz sieht vor, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige durchgängige Betreuung mit Mittagsverpflegung, von Montag bis Freitag, im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung hat.

Zur Festlegung der Betreuungszeiten gehört, neben der bedarfsgerechten Dauer, auch die bedarfsgerechte zeitliche Lage am Tag.

Die Ermittlung der Betreuungsbedarfe hat das Ziel, den Bedürfnissen der Familien, unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern, sowie soziale Aspekte von Familien zu berücksichtigen. Sie ist die Grundlage der vorausschauenden Planung für das nächste Kita-Jahr.


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de anschreiben.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW