„KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“ WAR EIN VOLLER ERFOLG

Never stop learning

Was bringt uns der Kita-Beirat? Welche Themen werden besprochen? Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellten sich am Donnerstagabend nach Einladung der Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen, Südwestpfalz, sowie des Stadtelternausschusses Frankenthal viele interessierte Eltern und Kitavertreter. Wir können mit mehr als 150 Teilnehmern von einem wahren Erfolg sprechen! Interessant zu sehen war ebenso die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes mit einem Anteil von 44% Eltern und Sorgeberechtigten sowie 29% an Kita-Vertretern.

Hier wollen wir uns für die Teilnahme und den spannenden Vortrag bedanken, durch den uns die Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP, KarinGraeff, geführt hat. Mit vielen Praxisbeispielen und einer großen Fragerunde zum Kita-Beirat konnten die Eltern, Kita-Leitungen und Träger Wesentliches mit in den Kita-Alltag nehmen. Zu Beginn der Schulung änderte Referentin Karin Graeff den Thementitel direkt auf „Kita-Beirat – Chancen und Nutzen“, um hiermit eine andere Perspektive zu schaffen. Wichtig für eine gute Zusammenarbeit sind die Säulen der Partizipation, hier wurde über Konsultation, Beteiligung, Mitbestimmung, Partnerschaft und Selbstbestimmung gesprochen.

Welche Stimmanteile die Beteiligten im Kita-Beirat haben wurde ebenso erläutert, wie mögliche Schwierigkeiten und Rollenkonflikte zum Beispiel für Kita-Leitungen. Die Haltung zu den Themen und Problemen ist hier der entscheidende Faktor. Als mögliche Themen für den Kita-Beirat wurden Öffnungszeiten, Veränderung in der Verpflegung oder Änderungen des Pädagogischen Konzepts genannt. Eine der wichtigsten Aussagen des Abends war: „Nur weil Du Recht hast, heißt das nicht, dass ich Unrecht habe.“. Hier wurde analysiert und das Verständnis, die Auffassungen und Aufgaben der unterschiedlichen Akteure im
Kita-Beirat beleuchtet.

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen die als Veranstalter genannten Gremien gerne unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: kontakt@kea-duew.dekontakt@kea-az-wo.desea-ft@gmx.de,  kea-mainz-bingen@lea-rlp.dekea-suedwestpfalz@lea-rlp.de

VERSTÄRKUNG FÜR DEN LEA-VORSTAND: NACHWAHLEN AUF DELEGIERTENVERSAMMLUNG BRINGEN STARKEN ZUWACHS

Presse

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) hatte seine Delegierten aus ganz Rheinland-Pfalz am 17.03.2023 in die Landeshauptstadt Mainz eingeladen. Dabei erfolgte auch eine Nachwahl von vakanten Plätzen in den Vorstand der gesetzlich repräsentativen Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas.

Im Rahmen der Delegiertenversammlung standen zahlreiche komplexe und anspruchsvolle Themen auf der Agenda: Fachkräftemangel, Inklusion, Kinderrechte, Bedarfsplanung und Gewalt in Kitas. Die Liste ist noch lange nicht abschließend. Um hier einen hilfreichen Beitrag zu leisten, nutzt der LEA alle Möglichkeiten, die das Kita-System bereithält. Dazu gehört bei seiner politischen Lobbyarbeit die Mitarbeit in landesweiten Gremien und deren Arbeitsgruppen, die Vernetzung mit den anderen Kita-Akteuren und die zahlreichen Informationsangebote. „Es hilft nicht zu jammern, wenn man eine Situation verbessern will“, so Karin Graeff, Vorsitzende des LEA RLP. „Stattdessen hat sich der LEA-Vorstand schon vor einigen Jahren entschieden in Professionalität zu investieren und inhaltlich auf hohem Niveau mitzuwirken. Diese Arbeitsweise führen wir im Sinne des alten Vorstands fort.“

Nicht zuletzt aufgrund des drohenden Kollapses im Kita-System erbringen die Mitglieder des LEA-Vorstandes dabei ein Leistungspensum, das deutlich über das Engagement in einem üblichen Ehrenamt hinausgeht. „Umso mehr begrüßen wir es, dass wir mit Annegret Neugschwender (Trier-Saarburg), Cornelia Koscher (Neustadt an der Weinstraße) und Jane Lê (Koblenz) drei hochmotivierte und erfahrene Mitglieder gewinnen konnten“, zeigt sich Gordon Amuser, Beisitzer im LEA-Vorstand, zufrieden. Sie sind zum Teil seit vielen Jahren auf kommunaler Ebene in der Elternmitwirkung aktiv und haben bereits über Arbeitsgruppen unter Leitung des LEA auf Landesebene Erfahrungen sammeln können. Nun wurde ihnen durch die LEA-Delegierten das Vertrauen ausgesprochen, die sie in den LEA-Vorstand gewählt haben.

Eine zeitnahe Klausurtagung ist geplant, um sich als Team zu finden und schnell in den gemeinsamen Arbeitsprozess in schwierigen Zeiten des Kita-Systems zu kommen. „Selbstverständlich nutzen wir die Klausurtagung direkt um konkret inhaltlich einzusteigen, wir haben keine Zeit zu verlieren“, gibt Amuser einen kurzen Einblick.

Zeit hat auch der Rest des Kita-Systems nicht zu verlieren. Vielerorts wird mit Hochdruck daran gearbeitet der massiven Mangelverwaltung zu begegnen und trotzdem das Bestmögliche für unsere Kinder herauszuholen. Leider ist oftmals hauptsächlich der Druck zu spüren und weniger die Begegnung. „Der Informationsfluss im komplexen System Kita ist einfach an vielen Stellen mangelhaft, ich kann es nicht anders ausdrücken“, so Cornelia Koscher. Ein zentrales Anliegen des LEA-Vorstandes ist es, dass die Informationen über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Sinn und Zweck in den Kitas vor Ort auch tatsächlich ankommen. „Das ist aktuell nicht der Fall und damit ein entscheidender Faktor für den massiven Frust an der Basis“, erläutert Karin Graeff, „Damit will ich nicht sagen, dass eigentlich alles toll ist und die Kita-Akteure es bloß nicht verstanden haben! Es geht darum aufzuzeigen, dass die Verantwortlichen vor Ort nicht hilflos sind und alle Kita-Akteure im System auch jetzt schon viele Möglichkeiten haben unsere Situation – und damit die der Kinder – zu verbessern.

Die bestehenden Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden und nicht dem üblichen wirtschaftlichen Denken im Sozial- und Bildungsbereich zum Opfer fallen.“
Um für alle Beteiligten mehr Klarheit zu schaffen, hat der LEA ein landesweites Schulungssystem entwickelt, welches kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Die Angebote sind niederschwellig zugänglich und für alle Kita-Akteure offen. Nähere Informationen gibt es auf der Website des LEA unter: https://www.lea-rlp.de/schulung/.

„Die Kita-Akteure müssen über ihre Möglichkeiten und Verantwortungsbereiche informiert sein. Idealerweise befinden sie sich dabei alle auf dem gleichen Wissensstand. Wir können es uns nicht länger leisten unsere Zeit mit Kompetenzgerangel, Schuldzuweisungen und vermeintlicher Machtlosigkeit zu verschwenden. Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht – es geht um die Verantwortung aller Kita-Akteure für unsere Kinder!“, findet Frau Graeff deutliche Worte.

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Benjamin Stihler (Stv. Vorsitzender), Gordon Amuser, Katharina Blahnik, Cornelia Koscher, Jane Lê, Annegret Neugschwender, Dr. Julia Stock sowie Dr. Asif Stöckel-Karim (Beisitzer*innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.

EIN BÜNDNIS AUS STARKEN PARTNER*INNEN FORDERT FINANZIELLE ENTLASTUNGEN FÜR FAMILIEN

BEVKI
Familien brauchen finanzielle Unterstützung – JETZT!

Ein Bündnis aus 16 Verbänden vermeldet, dass die aktuelle inflationsbedingte Erhöhung von Lebensmittel-, Energie- und Heizkosten in Deutschland, insbesondere Familien große Probleme bereitet. Die bisherigen Entlastungspakete der Regierung reichen nach Ansicht des Bündnisses nicht aus, um die erhöhte finanzielle Belastung der Familien abzufangen. Zudem wird es für Eltern immer schwieriger, Erwerbstätigkeit und Familie in Einklang zu bringen, was zusätzlich zu Einkommensverlusten führen kann.

Um Familien schnell und unbürokratisch zu entlasten, fordert das Bündnis unter anderem die Einführung eines Energiekostenzuschusses pro kindergeldberechtigtem Kind in Höhe von 150 Euro und die Abschaffung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung. Durch die Finanzierung über Steuergelder soll unter anderem die Chancengerechtigkeit für Kinder verbessert werden.

„Bei Geld hört die Freundschaft anscheinend tatsächlich auf” so Yvonne Leidner von der Bundeselternvertretung (BEVKi). Und weiter: „Wenn man sich die aktuelle Lage der Familien in Deutschland ansieht und die politischen Debatten z. B. zur Kindergrundsicherung verfolgt, scheint noch nicht angekommen zu sein, unter welch enormen Druck die Eltern derzeit stehen. Trotz aller Bemühungen der Politik leiden Familien besonders unter den Kostenerhöhungen aufgrund von Energiekrise und hoher Inflation, denn sie müssten ihre Kinder schließlich mitfinanzieren.(1)“

Kinder brauchen gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen – aktuell sind entsprechende Voraussetzungen kaum mehr gegeben. Gegenüber Erwachsenen ohne Kinder haben Eltern bis zum 18. Geburtstag eines Kindes ca. 165.0001 Euro mehr an Ausgaben, die letztendlich aber der gesamten Gesellschaft zugutekommen .

Wenn man den Generationenvertrag ernst nimmt, gehen Kinder alle in der Gesellschaft etwas an. Finanzielle Entlastungen für Familien sind daher dringend geboten, denn Eltern können die aktuellen Mehrbelastungen nicht alleine tragen.

Das Bündnis fordert zusätzlich zu den bereits genannten Forderungen:

  • Kostenlose Verpflegung in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • 100 % Lohnfortzahlung für alle Erwerbstätigen im Krankheitsfall von Kindern
  • Inflationsausgleich für jedes Kind
  • Kostenlosen Zugang zu Sport- und Kulturangeboten für Kinder und Jugendliche
  • Kostenlose Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche
  • Absenkung der Mehrwertsteuer für Baby- und Kinderartikel auf 7%

Das komplette Forderungspapier finden Sie hier.


(1) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_26_p002.html

ERLISCHT DER BETREUUNGSANSPRUCH DES KINDES GEGENÜBER DEM JUGENDAMT, WENN ELTERN EINEN KONKRETEN BETREUUNGSPLATZ ABLEHNEN?

KiTaGAVO

Auch wenn der KEA DÜW keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten darf, so haben wir eine eine mit dem Bildungsministerium abgestimmte Antwort auf diese Frage.

Lehnt eine Familie einen konkreten Betreuungsplatz in einer Kita ab, besteht weiterhin der Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tatsächlichen Platz belegt und die Betreuung des Kindes erfolgt.

Wenn zwischenzeitlich der von der Familie abgelehnte Betreuungsplatz anderweitig vergeben wird, kann sich das Jugendamt nicht darauf berufen, dass die Anspruchserfüllung versucht wurde, da das Kind zu diesem Zeitpunkt keinen tatsächlichen belegbaren Kita-Platz inne hat.

Jedoch kann die Ablehnung eines Kita-Platzes als „Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs“ gesehen werden. Folglich ist es rechtens, den Platz an ein anderes Kind zu vergeben und die Familie, die den Platz abgelehnt hat, im Rahmen der Mangelverwaltung auf einen zukünftig verfügbaren Betreuungsplatz zu verweisen. Mit der Ablehnung eines Betreuungsplatzes wird also nicht der rechtliche Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatzes von Seite der Familie aufgegeben. Jedoch kann es sein, dass ein Betreuungsplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wird.

Im Fall, dass die Kita bzw. der Träger einen Betreuungsplatz kündigt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz für das Kind von Seiten der Familie aufgegeben wird.

Selbst wenn die Kündigung des Betreuungsplatzes begründet ist und diese im Verhalten der Eltern zu suchen ist, kann dies nicht weitreichendere Konsequenzen haben, als der bewusste Verzicht auf einen Betreuungsplatz von Seiten der Familie.

Eine Verwirkung des Betreuungsanspruchs gegenüber dem Jugendamt ist folglich selbst bei einer Kündigung des Platzes nicht gegeben.

Wird die Kündigung beispielsweise im Verhalten des Kindes begründet (Das Kind beißt regelmäßig andere Kinder etc.), ist davon auszugehen, dass der Kita-Platz mit Blick auf das Kind nicht bedarfsgerecht (erforderlicher Mehrbedarf zur Betreuung) war. Es hat also keine Anspruchserfüllung auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz vorgelegen. Die Kündigung des Betreuungsplatzes hat ebenso wie der Verzicht auf diesen nicht die Verwirkung oder den Verzicht auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zur Folge.

In beiden Fällen bleibt der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz bestehen.

FORDERUNG ZUR FINANZIELLEN ENTLASTUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN

BEVKI

Der inflationsbedingte Anstieg von Lebensmittel-, Energie- und Heizkosten bereitet uns allen große Sorge und stellt uns in der Gesellschaft vor erhebliche Probleme. Besonders hart trifft diese Situation Familien. Sie benötigen mehr Lebensmittel, verbrauchen mehr Strom und auch ein Kinderzimmer muss beheizt werden. Viele Eltern profitieren zwar von mehreren Entlastungspaketen der Regierung, für zahlreiche Familien sind diese aber nicht ausreichend. Die Maßnahmen, die gezielt die Familien im Land unterstützen sollen, wie etwa das erhöhte Kindergeld, sind ein Anfang. Sie erreichen jedoch nicht alle Familien und reichen bei weitem nicht aus, um die finanziellen Mehrbelastungen der Familien aufzufangen.

Zudem wird es für Eltern und Personensorgeberechtigte immer schwieriger, Kindererziehung und Arbeit in Einklang zu bringen und somit ein ausreichendes Familieneinkommen zu erwirtschaften. Noch immer kommt es überall zu erheblichen Betreuungseinschränkungen. Notbetreuung, Gruppen- als auch Komplettschließungen beherrschen den bundesweiten Alltag in der Kindertagespflege und den Tageseinrichtungen für Kinder. Wer sein Kind zu Hause betreut, kann nicht gleichzeitig im Büro oder auf der Arbeitsstelle erscheinen. Dabei hilft es kaum, dass manchen die Möglichkeit der Arbeit aus dem Home-Office offensteht. Produktive Arbeit neben gleichzeitiger Kinderbetreuung ist eine utopische Vorstellung derjenigen, die diese Erfahrung noch nicht gemacht haben. Es ist notwendig, akute Betreuungseinschränkungen aufzuheben und grundsätzlich Betreuungslücken zu schließen. Eine tatsächlich bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherzustellen, ist die zentrale Grundlage für Eltern, durch die eigene Erwerbstätigkeit jenseits von Armut zu leben. Insbesondere, wenn sie alleinerziehend und kinderreich sind oder untypische Arbeitszeiten haben. Auch der systematische Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote für alle Kinder ist zeitnah weiterzuentwickeln. Damit den Familien schnell, unbürokratisch und vor allem dort geholfen werden kann, wo sie finanziell besonders belastet werden, fordern wir:

1. Elternbeiträge abschaffen und Betreuungslücken schließen

Die Beitragsfreiheit von Familien, die in das Sozialleistungssystem eingebunden sind, ist ein wichtiger Baustein der Bildungsgerechtigkeit. Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege oder Tageseinrichtungen für Kinder darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Verbesserte Chancen- und Bildungsgerechtigkeit kommen der gesamten Gesellschaft zugute und sind über Steuergelder zu finanzieren. Viele Eltern müssen mittlerweile abwägen, ob sie sich die erheblich eingeschränkten Angebote der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung noch leisten können.
Daher ist es spätestens jetzt an der Zeit, flächendeckend die Elternbeiträge in Deutschland abzuschaffen, um einerseits Familien zu entlasten und andererseits allen Kindern die Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig vom Wohnort oder der finanziellen Situation der Eltern. Höhere Ausgaben, weniger Verdienstmöglichkeiten – vielen Familien droht der finanzielle Ruin. Bund- und Länder müssen JETZT weitere Lösungen finden, um Familien zu entlasten und adäquat zu unterstützen – unabhängig von der Familienform!

2. Kostenlose Verpflegung in Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung. Gerade die Lebensmittelkosten sind aber erheblich von der Inflation betroffen- vielerorts werden die höheren Kosten der Einrichtungen auf die Familien abgewälzt. Durch die bundesweite Einführung einer kostenfreien Verpflegung können Familien gezielt in diesem Bereich entlastet werden.

3. 100 % Lohnfortzahlung für alle Erwerbstätigen im Krankheitsfall von Kindern

Jede*r Arbeitnehmer*in in Deutschland hat 6 Wochen lang einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Kinder erkranken und Eltern daher nicht arbeiten können, erhalten sie i.d.R. 90 % ihres Nettoeinkommens bzw. einen festgelegten Höchstsatz von 116,38 Euro pro Tag. Diese Lohnersatzleistung ist zwar steuerfrei, wird jedoch bei der Progression berücksichtigt, was zu einem erhöhten Steuersatz und sogar zu Steuernachzahlungen führen kann. Real bedeutet diese Regelung für erwerbstätige Eltern, dass sie einen konkreten finanziellen Nachteil erleiden. Zudem steht diese Möglichkeit weiterhin nicht allen erwerbstätigen Eltern zur Verfügung. Für Selbstständige, Freiberufler oder Privatversicherte gibt es bislang keine Unterstützungsleistung. Daher muss dringend eine Lösung für alle erwerbstätigen Eltern gefunden werden.

4. Energiekostenzuschuss und Inflationsausgleich für jedes Kind

Der höhere Energiebedarf mehrköpfiger Haushalte gegenüber Ein- bis Zweipersonenhaushalten bei gleichem Einkommen muss ausgeglichen werden. Wir fordern daher einen Energiekostenzuschuss je kindergeldberechtigtem Kind in Höhe von 150 Euro sowie eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro zum Ausgleich der weiteren inflationären Belastungen. Diese Zahlungen dürfen nicht auf andere staatliche Leistungen angerechnet werden.

5. Kostenfreier Zugang zu Sport und Kultur für Kinder und Jugendliche

In der aktuellen Lage fehlt zu häufig der finanzielle Spielraum, den Kindern einen Schwimmbadbesuch, die Teilnahme an kostenpflichtigen Sportveranstaltungen oder Vereinsmitgliedschaften zu ermöglichen. Vielen Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, fehlt es auch an den finanziellen Mitteln, mit ihren Kindern kulturelle Einrichtungen zu besuchen, Musikunterricht oder andere Kurse zu ermöglichen. Kinder haben während der Corona-Krise gerade in diesen Bereichen viel zu viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Allen Kindern muss der Zugang zu Sport und Kultur unkompliziert und kostenfrei ermöglicht werden.

6. Kostenfreier ÖPNV für Kinder und Jugendliche

Familien müssen sich weiterhin frei bewegen können, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine steigen die Preise für Diesel und Benzin- doch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist für mehrköpfige Familien an vielen Orten zu teuer. Kindern sollte die kostenfreie Nutzung des ÖPNV ermöglicht werden, um ihre Teilhabe am sozialen Leben unabhängig von den familiären Einkommensverhältnissen zu gewährleisten.

7. Absenkung der Mehrwertsteuer für Baby- und Kinderprodukte auf 7 %

Zu Beginn des Ukraine-Krieges wurde dem Anstieg der Benzinpreise eine Steuersenkung entgegengesetzt, wodurch Autofahrer gezielt entlastet wurden. Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es zeitweise die Senkung der Mehrwertsteuer, um alle Bürger zu entlasten. Wir fordern, solche Lösungen explizit für Familien. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Baby- und Kinderprodukte auf 7 % bietet eine starke Möglichkeit, Eltern gezielt zu entlasten.

Unterzeichner*innen

AWO Bundesverband Bundeselternrat (BER)
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
Deutscher Familienverband (DVF)
Deutscher Hebammenverband (DHV)
Deutscher Kinderverein (DKV)
evangelische arbeitsgemeinschaft familien (eaf)
Initiative Familien e.V Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW (LAG-F NRW)
Profamilia Bundesverband
Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV)
Queeres Netzwerk – Bundesverband queerer Landesnetzwerke e.V.
SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA)
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM)
Zukunftsforum Familie (ZFF)

Pressekontakt: Geschäftsstelle BEVKi, Telefon 030 698077-232/1, info@bevki.de