MITGLIEDER IM EA – SIND DIE GEWÄHLTEN IMMER IM AMT?

Elternausschusswahl

Vor dem Hintergrund des § 22a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII muss kollektive Elternmitwirkung stattfinden. Das jährliche Gründen und Zustandebringen eines neuen Elternausschusses mit Mitgliedern, deren Kinder die Kita besuchen, ist immer das oberste Ziel.

Die Größe eines Elternausschusses (EA) und ob dieser auch bei nur wenigen Kandidaturen im Amt ist, wird in § 5 der KiTaGEMLVO geregelt. § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KiTaGEMLVO ist eine Vorschrift, die helfen soll, sinnvolle Größen von Elternausschüssen festzulegen.

So muss die Anzahl der Mitglieder des Elternausschusses nach der Zahl der Plätze der Tageseinrichtung nach Betriebserlaubnis festgelegt werden. Je angefangene zehn Plätze ist ein Mitglied zu wählen. Hat eine Einrichtung weniger als 30 Plätze, sind drei Mitglieder zu wählen. Dabei geht es darum, die maximale Anzahl an ordentlichen Mitgliedern zu bestimmen.

Wenn jedoch nicht genügend Elternteile kandidieren wollen, regelt § 5 Abs. 4 KiTaG nicht, dass die Maximalgröße auch die Mindestgröße ist. Wenn wenige Elternteile für den Elternausschuss kandidieren und von den anderen Eltern aktuell niemand mehr explizit kandidieren möchte, dann können die wenigen Kandidaten*innen die Aufgaben des Elternausschusses wahrnehmen. Sie sind dann auch in der ersten Wahl durch die Elternversammlung gewählt.  Die Anzahl von mindestens drei Mitgliedern im Elternausschuss ist eine Untergrenze an Plätzen im Elternausschuss, die bei kleinen Einrichtungen mit nur wenigen Betreuungsplätzen relevant ist. Allgemein richten sich die Plätze im Elternausschuss, wie bereits erläutert, nach den Plätzen der Einrichtung nach Betriebserlaubnis.

Aus § 5 Abs. 4 Satz 2 (Wenn die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses unter die Hälfte der Mitgliederzahl nach Absatz 1 sinkt, findet unverzüglich für die restliche Amtszeit des Elternausschusses eine Neuwahl statt.) ist lediglich herzuleiten, dass aus personeller Sicht der EA für neue interessierte Eltern jederzeit offen sein muss. Man muss jedoch nicht permanent neuwählen, wenn sich keine grundlegende Veränderung der Bereitschaft zur Mitarbeit in der Elternschaft abzeichnet. Wenn sich jedoch neue Eltern einbringen wollen, dann ist eine Neuwahl durchzuführen. Dies zeichnet sich in der Regel im Vorfeld ab.

Wenn die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses also unter die Hälfte der Mitgliederzahl sinkt bzw. bei einer Wahl nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, sind dann unverzüglich für die restliche Amtszeit des Elternausschusses Neuwahl anzusetzen, wenn sich zusätzliche Interessierte für eine Kandidatur für den Elternausschuss melden. Ab dem Monat Juni kann im Einvernehmen mit den verbleibenden Mitgliedern des Elternausschusses eine Nachwahl entfallen.

In § 5 Abs. 2 Satz 2 (Bis zur Neuwahl führt der bisherige Elternausschuss die Geschäfte weiter.) wird geregelt, dass der bisherige Elternausschuss, also auch ein EA der beispielsweise nur aus einem Mitglied besteht, die Geschäfte bis zu einer möglichen Neuwahl weiterführt. Diese Regelung zur geschäftsführenden Tätigkeit von Elternausschussmitgliedern dienen der Sicherung der Arbeitsfähigkeit.

Beispiel:

Bei einer Einrichtung mit 60 Betreuungsplätzen besteht der Elternausschuss aus sechs zu wählenden Mitgliedern. Werden nur zwei Mitglieder in den Elternausschuss aufgrund mangelnder Kandidaturen gewählt, ist der Elternausschuss trotzdem im Amt, wenn er ordnungsgemäß gewählt wurde. Jedoch sind in der Kita Neuwahlen im Rahmen einer Elternversammlung vorzusehen, sobald sich weitere Kandidaten gefunden haben, da die Anzahl der Mitglieder im Elternausschuss mit zwei Mitgliedern weniger als die Hälfte (sechs Mitglieder) der Plätze im Elternausschuss beträgt.

Es sollte somit im Interesse der Kita und des scheidenden Elternausschusses liegen, für die maximale Anzahl an Mitgliedern im Elternausschuss und auch bereits für evtl. Nachrücker bei den Eltern zu werben. Immerhin soll der Elternausschuss stellvertretend für die gesamte Elternschaft Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit in der Kita gegenüber Träger und Kita-Leitung vorbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zu einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft leisten.

Wenn in einer Einrichtung sehr wenig Interesse an der Arbeit im Elternausschuss besteht und gleichzeitig sich dies nicht aus einem schwierigen Sozialraum heraus begründen lässt, sollte seitens der Fachberatung geprüft werden, ob es eine entsprechend einladende Kooperationskultur in der Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung und Elternausschuss in dieser Kita gibt. Keineswegs muss es da immer Zusammenhänge geben, nach der Erfahrung des LEA ist es aber oft ein brauchbarer Frühindikator für eine gestörte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.

MISSVERSTÄNDNISSE UND BEDARFSPLANUNG

Kiita-Zukunftsgesetz

Wie die Rheinpfalz in ihrem Artikel „Kitas vor großen Herausforderungen“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, wird weiterhin der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen als großer Stolperstein bei der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) angeführt. Dabei hat bereits das alte KiTaG vor dem 1. Juli 2021 geregelt, dass den Wünschen der Eltern nach Angeboten, die auch die Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, Rechnung getragen werden soll. „Träger, die in der Vergangenheit im Rahmen Ihrer Bedarfsplanung dieser Vorgabe bereits gefolgt sind, nach dem tatsächlichen Bedarf der Familien auch Ihre Ressourcen auszubauen, tun sich bei der Umsetzung des neuen KiTaG deutlich leichter“, erläutert der Vorsitzende des KEA DÜW Gordon Amuser.

Was den angeblichen Wunsch der Eltern nach einem warmen Essen betrifft, ist folgendes zu vermerken: Das KiTaG regelt, dass bei Betreuungsangeboten über die Mittagszeit ein Mittagessen vorgesehen werden soll. Dabei können die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. als Orientierung dienen. Genannte Standards beschreiben die Kriterien für eine optimale, gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in der Kita. Diese sollte ohnehin zum Wohl der Kinder im Interesse jedes Trägers liegen. Wie schnell die Umsetzung der Ernährungsstandards erfolgt, ist beispielsweise ein Thema für den neu geschaffenen Kita-Beirat, der jedoch laut einer Umfrage des KEA DÜW in rund zwei Dritteln der Kitas des Landkreises bis heute noch nicht von den Trägern einberufen wurde, obwohl eine Sitzung pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist. „Der überwiegende Teil der Träger kann also gar nicht wissen, was Eltern fordern, weil man gar nicht mit ihnen in den Diskurs gegangen ist“, führt Amuser aus.

Was den Sachstand der Baumaßnahmen der Kita-Träger im Landkreis betrifft, ist es erfreulich, dass einige Träger sich in der Vergangenheit bereits auf den Weg gemacht haben, ihre Kitas für die Zukunft zu rüsten. Einige tun dies jetzt, aber leider gibt es auch Träger, die vor den eigenen großen Aufgaben auch weiterhin die Augen verschließen.
Um Kenntnis über den Bedarf im Rahmen seiner Trägertätigkeit zu haben, muss man nicht nur wissen, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden. Auch der Betreuungsbedarf der Eltern hinsichtlich Dauer und Lage am Tag ist zu berücksichtigen. Das Thema Bedarfsabfrage bei den Eltern wird leider auch über den Landkreis Bad Dürkheim hinaus eher suboptimal umgesetzt. Würde man dies jedoch tun und nicht auf die anhaltenden Missverständnisse bei den Eltern rund um das KiTaG bauen, würde sich so manch positives Bild vermutlich in der Realität deutlich schlechter darstellen.

„Bei der Bedarfsplanung geht es darum, einen Bedarf dazustellen, der von den Familien benötigt wird und nicht der vom Träger umsetzbar ist. Nur so erhält man ein realistisches Bild über die notwendigen Ressourcen und Maßnahmen, die dann konsequent angegangen werden müssen. Zum Teil werden nicht nur An- oder Umbauten notwendig, sondern auch der Bau von neuen Kitas, die von Trägern gar nicht erwähnt werden“, sieht der Vorsitzende des KEA noch deutlich mehr Arbeit auf einige Träger im Landkreis zukommen, als sie in dem Bericht vermitteln wollen.

FRÜHKINDLICHE BILDUNG IST MEHR ALS EIN HAUSHALTSPOSTEN

Sparschwein

Wie die RHEINPFALZ in Ihrem Artikel „Eltern fordern: Die Kita braucht mehr Personal“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, ist die Situation in der städtischen Kita mit Hort am Südring aus Sicht des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels keine Ausnahme, was jedoch keine Ausrede sein darf. „Es kann für einen verantwortungsvollen Träger nicht die Lösung sein, den Rechtsanspruch auf dem Papier zu erfüllen und sich dann über Wochen auf den Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen zu berufen“, so der Vorsitzende des KEA DÜW Gordon Amuser. Die Probleme der Stadt Grünstadt als kommunaler Träger sind, wie bei vielen anderen Trägern auch, eindeutig zum Großteil hausgemacht. Hier sind fehlende Investitionsbereitschaft in den vergangenen „besseren“ Jahren zu nennen, sowie mangelndes Personalmanagement und ein spitzer Rotstift im Kita-Bereich.

Eigene Fehler Eltern und Kinder ausbaden zu lassen, zeigt deutlich auf, welchen Stellenwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den planerischen Gedankenspielen des Trägers hatte. „Wenn Herr Bürgermeister Wagner davon ausgeht, dass sich die Situation in der Einrichtung entspannt, da vier Fachkräfte aus dem Urlaub zurückkehren, lässt dies unweigerlich die Frage zu, wie gutes Personalmanagement eines Trägers im Rahmen einer ohnehin angespannten Betreuungssituation seit Beginn des Kita-Jahres aussieht“, kritisiert Amuser. Fachkräfte für Vertretungspools und Hauswirtschaftskräfte sind nun wieder eine Lösung, obwohl diese aus Trägersicht sogenannten freiwilligen Leistungen noch vor wenigen Tagen gestrichen werden sollten (siehe RHEINPFALZ-Artikel „Bekommen Erzieherinnen künftig keine Hilfe mehr?“ vom 30. September 2022). Eine klare Strategie, um der Betreuungsproblematik entgegenzuwirken, sieht anders aus. „Aufgrund eingeschränkter finanzieller Spielräume den vorherrschenden Status quo in Grünstadter Kitas in Frage zu stellen, ist von Herrn Wagner eine bedrohliche Aussage, da eben dieser für Kinder, Eltern und Fachkräfte, wie das Beispiel der Kita am Südring zeigt, ohnehin kaum mehr zumutbar ist.“ Der Vorsitzende des KEA erwartet eine Haltungsänderung bei der Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita, die eine elementare Bedeutung bei der Entwicklung unserer Kinder hat.

Anstatt bei der frühkindlichen Bildung in Kitas zu sparen und auch die Rahmenbedingungen des eigenen Personals, nämlich der Fachkräfte, weiter zu verschlechtern sowie den als eines der ursächlichen Probleme aufgeführten Fachkräftemangel zusätzlich zu befeuern, muss nun auch der Träger alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Kita-System zu entlasten. „Es muss geschaut werden, wo der Rotstift außerhalb der Kitas angesetzt werden muss, um die Ressourcen in den Einrichtungen auszubauen. Ansonsten wird sich die düstere Prognose von Herrn Wagner bewahrheiten. Grünstadt hat ohnehin noch einen langen Weg bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs vor sich, der seit über einem Jahr bereits der gesicherte Status quo sein sollte“, schließt Amuser ab.

NEWSLETTER 10/22

Kinderfest

Das neue Kita-Jahr ist noch nicht alt und und erste Fragen sowie Problemstellungen erreichen uns bzw. werden auch in der Presse diskutiert. 

Als Elternvertreter möchten wir zu wichtigen Themen rund um das Kita-System informieren, Stellung beziehen und auch Missverständnisse ausräumen, die noch viel zu oft kommuniziert werden.

Es erwarten Sie die folgenden Themen:

  • Mitglieder im EA – Sind die gewählten immer im Amt?
    Gibt es eine Mindestanzahl an EA-Mitglieder?
  • Missverständnisse und Bedarfsplanung
    Rechtsanspruch, Eltern fordern nicht und die Rolle der Bedarfsplanung 
  • Frühkindliche Bildung ist mehr als ein Haushaltsposten
    Wie der kommunale Grünstadter Träger diskutiert, das Kita-System noch mehr zu belasten
  • Träger müssen ihrer Verantwortung nachkommen!
    Vertretungs- und Hauswirtschaftskräfte dürfen nicht gestrichen werden
  • Corona-Herbst
    Keine Kita-spezifischen Regelungen in der 34. CoBeLVO
  • Elternausschusswahlen 2022
    Warum soll in der Regel in Präsenz gewählt werden
  • Rundschreiben des Landesjugendamtes zur Änderung der KiTaGAVO
    Wie kurzfristig die Fachkräfte entlastet werden sollen

Elternausschusswahl

MITGLIEDER IM EA – SIND DIE GEWÄHLTEN IMMER IM AMT?

Vor dem Hintergrund des § 22a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII muss kollektive Elternmitwirkung stattfinden. Das jährliche Gründen und Zustandebringen eines neuen Elternausschusses mit Mitgliedern, deren Kinder die Kita […]


Kiita-Zukunftsgesetz

MISSVERSTÄNDNISSE UND BEDARFSPLANUNG

Wie die Rheinpfalz in ihrem Artikel „Kitas vor großen Herausforderungen“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, wird weiterhin der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen als großer […]


Sparschwein

FRÜHKINDLICHE BILDUNG IST MEHR ALS EIN HAUSHALTSPOSTEN

Wie die RHEINPFALZ in Ihrem Artikel „Eltern fordern: Die Kita braucht mehr Personal“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, ist die Situation in der städtischen Kita mit Hort am Südring aus […]


Geld

TRÄGER MÜSSEN IHRER VERANTWORTUNG NACHKOMMEN!

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Bekommen Erzieherinnen keine Hilfe mehr?“ (hier geht es zum Artikel) am 1. Oktober 2022 berichtet hat, überlegt die Stadt Grünstadt pädagogische Vertretungs- sowie Hauswirtschaftskräfte […]


Corona

CORONA-HERBST

Die seit dem 01.10.22 gültige 34. Corona-Bekämpfungsverordnung enthält nach wie vor keine kita-spezifischen Regelungen. Die Kitas befinden sich also nach wie vor im Regelbetrieb. Alle wichtigen Infos rund um die […]


Elternausschusswahl

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2022

Den KEA DÜW erreichen Anfragen, ob nicht auf die Elternversammlung verzichtet werden und stattdessen eine Brief-/Urnenwahl der Elternausschüsse erfolgen könne? Wir nehmen dies als Anlass, um über die rechtlichen und […]


KiTaGAVO

RUNDSCHREIBEN DES LANDESJUGENDAMTS ZUR ÄNDERUNG DER KiTaGAVO

Am 20. Juli 2022 wurden die Änderungen der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaGAVO) veröffentlicht. Mit […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

TRÄGER MÜSSEN IHRER VERANTWORTUNG NACHKOMMEN!

Geld

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Bekommen Erzieherinnen keine Hilfe mehr?“ (hier geht es zum Artikel) am 1. Oktober 2022 berichtet hat, überlegt die Stadt Grünstadt pädagogische Vertretungs- sowie Hauswirtschaftskräfte in den eigenen kommunalen Kitas im kommenden Haushalt 2023 einzusparen. Argumentiert wird mit der Freiwilligkeit dieser Möglichkeit, Energiekosten, Inflation und hohen Anforderungen.

KiTas gehören zur kommunalen Pflichtaufgabe und Einrichtungen werden seit Jahren von einem Großteil der Träger zum Nachteil von Kindern, Familien und Erzieher*innen nur mit dem absoluten Muss ausgestattet, wie die geplanten Einsparrungen des Grünstadter Trägers erneut deutlich aufzeigen. „So werden aktuelle Probleme, wie z. B. dem Fachkräftemangel und den damit verbundenen Belastungen für Kinder und deren Familien nicht entgegengewirkt, sondern sehenden Auges die Situation weiter verschärft. Auch Träger müssen sich der Verantwortung für das Kita-System endlich bewusst werden.“, so der Vorsitzende des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) Gordon Amuser.

Die für KiTas vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften ist laut KiTa-Gesetz grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen. Die verlässliche Antwort, wie dies ohne die Bereitstellung eines Vertretungspools möglich gemacht werden soll, ohne ständig den Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen anzuwenden, bleibt die Stadt Grünstadt als Verantwortlicher schuldig. „Eine Verschlechterung der ohnehin angespannten Betreuungs- und Erziehungssituation ist vorprogrammiert. Vertretungspools zum Wohle der Kinder, Eltern und auch Fachkräften müssen erhalten und, wenn noch nicht vorhanden, aufgebaut werden.“ fordert Amuser. Zusätzliche Personalkosten für notwendige Vertretungen von Fachkräften werden vom Land bei der Mitfinanzierung berücksichtigt.

Neben den pädagogischen Fachkräften kann ein Träger laut KiTaG vor allem Wirtschaftskräfte, also auch Küchenpersonal, begründet einsetzen, wie es die jeweilige Kita benötigt. Dieses Personal wird ebenso vom Land mitfanziert. So werden Fachkräfte insbesondere in der Mittagszeit entlastet, damit sie sich auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. „Eine solche Möglichkeit auf Kosten der pädagogischen Arbeit mit den Kindern nicht wahrzunehmen, ist leider ein deutliches Zeichen, dass man als Träger nicht seiner Verantwortung bei der frühkindlichen Bildung sowie auch als Arbeitgeber nachkommen möchte. Hier eine Lösung durch ehrenamtliche Helfer anzuführen, beruht alleine auf einem rein wirtschaftlichen Denken und nicht auf dem Kindeswohl.“, kritisiert der Vorsitzende des KEA DÜW.

Die Elternvertreter auf Kreis- auf Landesebene setzen sich für verbindliche Vertretungspools ein, damit eine weitere Belastung der Familien und Fachkräfte in dieser fragilen Betreuungssituation vermieden wird. Ebenso ist es ein Ziel, dass sichergestellt wird, dass durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendämtern und Trägern in allen Kitas in RLP ausreichend Hauswirtschaftskräfte zur Verfügung gestellt werden.“ Die Sicherstellung der frühkindlichen Bildung unserer Kinder darf nicht ständig der erste Sparposten der Verantwortlichen sein!“, fordert Amuser.

Auch die Umsetzung der in den Tarifverhandlungen erst kürzlich durchgesetzten zusätzlichen Erholungstage für Fachkräfte in kommunalen KiTas zeigt die aktuelle Haltung der Träger gegenüber den Familien. Anstatt, wie beispielsweise vom Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in RLP gefordert, die Erholungstage personell auszugleichen, um zusätzliche Schließtage zu vermeiden, wird eben dies von den Trägern getan. „Wenn dies jetzt für das Jahr 2022 nicht die Ausnahme bleibt, wurde bewusst von Trägervertretern und Gewerkschaften auf dem Rücken der Familien verhandelt. Eine Haltungsänderung der Träger ist dringend notwendig.“, ergänzt Amuser abschließend