Informationen zur aktuellen Corona-Situation in den Kita-Einrichtungen

Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 25. August 2021 Informationen zur Testung von in der Kita betreuten Kindern sowie Auswirkungen auf den Kita-Betrieb bei Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten veröffentlicht. Weiterhin wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Testung von in der Kita betreuten Kindern auf das SARS-CoV-2-Virus

Grundsätzlich ist es möglich, Kinder, welche in einer rheinland-pfälzischen Kindertagesstätte betreut werden, testen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten.

Auch kann eine solche Testpflicht im Kita-Alltag nicht im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werden.

In der Umsetzung bedeutet das, dass für die Träger der Kita-Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit besteht, vor Ort Kooperationen mit mobilen Testteams oder anderen Teststationen, z. B. Apotheken und Ärzten, welche im Rahmen des Programms „TestenfürAlle“ registriert sind, einzugehen.

Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten und deren Auswirkung auf den Kita-Betrieb

Die Regelungen der Corona-Einreiseverordnung haben für den Betrieb in den Kita-Einrichtungen ebenfalls Auswirkungen.

Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, können die Kita grundsätzlich erst
ab dem 6. Tag nach Einreise wieder besuchen. Die Kinder können dann nur von
ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Kita gebracht werden, wenn
diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über einen negativen Testnachweis verfügen, dessen zugrundeliegende Testung frühestens am 6.
Tag nach der Einreise erfolgt ist. Es ist darüber hinaus möglich, dass die Kinder von
anderen Personen, die sich nicht (mehr) absondern müssen, gebracht und abgeholt
werden.

  • Verfügen die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten weder über einen Impf- oder Genesenennachweis noch über einen negativen Testnachweis, können diese ihre die Kinder erst ab dem 11. Tag nach der Einreise wieder zur Kita bringen, weil diese noch bis zum 10. Tag in der Absonderung verbleiben müssen.
  • Natürlich können Kinder, die genesen oder geimpft sind und über den nötigen Nachweis verfügen, auch bereits ab dem 1. Tag wieder zur Kita kommen.

Kinder, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, können erst am 15. Tag nach
der Einreise wieder zur Kita kommen und auch von ihren Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten gebracht werden.

Das gesamte Schreiben steht unter folgendem Button zum Download zur Verfügung.


Welche Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist auf der
Homepage des Robert-Koch- Institutes veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen und Aktualisierungen zum Thema finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/einreise-aus-risikogebieten

Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz

Abschließend wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Die neue überarbeitete Version ist unter folgendem Button abrufbar:

Potenziale – Schwächen – Missverständnisse

Presse

Zahlreiche Kita-Akteure sind dem Aufruf zur kreisübergreifenden Umfrage zum neuen KiTa-Gesetz bereits gefolgt.

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bereits über 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.

Durch die hohe Beteiligung, leider sind die konfessionellen Kitas verhältnismäßig unterrepräsentiert, wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft, jedoch nur, wenn die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ funktioniert. Doch dies scheint längst nicht überall der Fall zu sein, da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen.

Anhand der Umfrageergebnisse sollen Lösungsansätze entwickelt werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. In diesem Punkt konnten bereits deutliche Potenziale definiert werden.

Bei einer kreisübergreifenden Online-Infoveranstaltung am 9. September 2021, um 20.00 Uhr unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ werden die Ergebnisse vorgestellt sowie vertieft. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen und Verantwortliche der Verwaltungen aller Träger gleichermaßen ermutigen, sich zur Veranstaltung unter kea-duew.de/veranstaltungen anzumelden.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter kea-duew.de/umfrage offen. Gerne steht der KEA DÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter kontakt@kea-duew.de zur Verfügung.

Hintergrund: Der KEA DÜW ist die gewählte, überörtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den 93 Kindertagesstätten gemäß § 12 KiTaG im Landkreis Bad Dürkheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

7 STUNDEN IN 7 JAHREN? KITA-ZUKUNFTSGESETZ UND WAS JETZT?

Presse

Das seit 1. Juli 2021 geltende neue KiTa-Gesetz bringt neben positiven Aspekten wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden inkl. Mittagessen vor Ort auch große Herausforderungen mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) – gemeinsam mit den KEAs Germersheim, Rhein-Hunsrück-Kreis und Südliche Weinstraße – zu einer kreisübergreifenden Umfrage auf. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse, die Pros und Kontras der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern sowie sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. Bei einem kreisübergreifenden Online-Abend am 9. September 2021 (Anmeldung unter kea-duew.de/veranstaltungen) werden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der KEA DÜW möchten Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Leitungen, Erzieher*innen sowie Träger*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter
kea-duew.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA DÜW für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-duew.de zur Verfügung.

Hintergrund: Der KEA DÜW ist die gewählte, überörtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den 93 Kindertagesstätten gemäß § 12 KiTaG im Landkreis Bad Dürkheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

WIR GEDENKEN DER OPFER DER HOCHWASSERKATASTROPHE – UND RUFEN ZU EINER SPENDENKAMPAGNE AUF

Spende

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

mit dem Abstand von zwei Tagen sehen wir klarer. Was zunächst für uns Unbeteiligte in anderen Teilen des Landes wie ein „schlimmes Hochwasser“ erschien, wird inzwischen in seinen Dimensionen klar erkennbar:

Die verheerenden Hochwasser in den Landkreisen Ahrweiler, Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifel sowie in Bernkastel-Wittlich, Mayen-Koblenz und der Stadt Trier sind die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes.

Nicht nur hunderte Tote und eine völlig zerstörte Infrastruktur im Wert von Milliarden Euro sind zu beklagen, zehntausende Menschen stehen buchstäblich vor dem Nichts. Familien ist ihr ganzes Leben durch die grausamen Fluten entrissen worden, alle Erinnerungsstücke, Kindern ihr Spielzeug – und vielen vielen Menschen ihre Heimat. Das betrifft auch viele Kitakinder und ihre Eltern, viele Elternvertreter*innen in den betroffenen Regionen. Es betrifft auch Kitas und Schulen.

Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Hinterbliebenen und den Opfern, unsere Wünsche sind bei den Verletzten und Traumatisierten. Wir wünschen ihnen gute Genesung und den Gläubigen unter ihnen die Gnade und den Segen ihres Gottes.

Die materiellen Dinge können und müssen wieder aufgebaut werden. Wir vertrauen auf die Zusagen der Politik, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Dies muss selbstverständlich auch die Unterstützung von Familien und den Aufbau einer provisorischen Infrastruktur für Kinderbetreuung umfassen. Hier sind wir alle gefragt zusammenzustehen.

Wenn Kolleginnen und Kollegen aus den Elternvertretungen der betroffenen Gebiete Unterstützung benötigen, können sie sich jederzeit gerne an den Vorstand des Landeselternausschuss RLP wenden und wir werden versuchen, gemeinsam mit dem Netzwerk der KEAs und STEAs Hilfe zu leisten, soweit es uns möglich ist.

Als einen ersten Schritt ruft der LEA dazu auf, im Rahmen des möglichen einen eigenen Beitrag zur Hochwasserhilfe zu leisten. Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz ein zentrales Spendenkonto eingerichtet, bei dem alle eingesammelten Gelder voll den Opfern zugute kommen werden.

Spendenkonto:
Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ auf das Konto der Landeshauptkasse Mainz, IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06, BIC: MALADE51MNZ.

Bitte verbreiteten Sie diesen Beitrag mit dem Spendenaufruf in Ihren Netzwerken, denn wir wissen: Eltern sind solidarisch!

Und die Menschen, die jetzt vor dem Nichts stehen, haben unsere Hilfe verdient.

Für den Landesvorstand

Mit kollegialen Grüßen

Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender

GEMEINSAM FÜR EINE GUTE KITA

Veranstaltung

Am 5. Juli fand eine digitale Veranstaltung des Landeselternausschusses (LEA RLP) mit über 100 Teilnehmerinnnen und Teilnehmern statt. Im Mittelpunkt stand die Elternmitwirkung nach dem neuen Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), durch welches die Beteiligung aller Sorgeberechtigten deutlich gestärkt wird.

Das Podium war hochrangig besetzt, bestehend aus einer Referatsleiterin aus dem Bildungsministerium (Frau X. Roth), einem Sozialwissenschaftler (Herr Prof. Dr. A. Schneider) sowie Vertretern aus der Praxis (Herr S. Normann, Frau E. Schaaf-Peitz und Frau R. Donath).
Im Laufe der Diskussion wurde ausdrücklich betont, wie wichtig die Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Eltern sei. Dies würde in vielen Kitas schon sehr gut gelingen, in anderen gäbe es hingegen noch Probleme. Hier sei eine positive Fehlerkultur wichtig. Ebenso wurde erörtert, was die Fachkräfte zur Umsetzung dieses hohen Ideals benötigen. Auch die Trägerqualität fließe hier mit ein.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig gab zu Beginn der Veranstaltung eine Übersicht der Gesetzesneuerungen insbesondere in Bezug auf die Elternmitwirkung:

  • Rechtsanspruch auf Betreuung in der KiTa von durchgängig mindestens sieben Stunden pro Tag mit einem warmen Mittagessen für jedes Kind.
  • Erweiterung der Elternmitwirkung auf allen politischen Ebenen durch Gründung von KiTa-Beiräten, an das Ministerium angegliederte Geschäftsstelle des Landeselternausschusses sowie die Entwicklung eines Beschwerdemanagements und Fortbildungen für interessierte Eltern.

Auch Bundeselternsprecher Dr. Asif Stöckel-Karim aus Neustadt/Weinstraße sprach ein Grußwort. Moderiert wurde die Online-Veranstaltung von Andreas Winheller, Vorsitzender des Landeselternausschusses der Kitas in RLP.

Als Ziel wurde formuliert, dass die Elternmitwirkung selbstverständlich sein soll und nicht erst erkämpft werden muss.

Hierzu abschließend ein Zitat aus den Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen KiTa (Broschüre des LEA RLP):

  • Nur wenn Träger und KiTa-Leitungen die Elternmitwirkung als Chance sehen und nicht als lästige Einmischung in ihren eigenen Kompetenzbereich, die man möglichst kleinhalten muss,
  • nur wenn KiTa-Eltern die Elternmitwirkung nicht als Kontrollrechte, sondern als Mitgestaltungschancen sehen, die durch konstruktive Vorschläge ausgeübt werden müssen,
  • nur wenn das KiTa-Team die Eltern als kompetente Experten für ihre Kinder betrachtet und die Eltern das Team als Fachexperten für Erziehung und Bildung anerkennen,
  • dann und nur dann kann eine gute Kita entstehen, in denen es den Kindern gut geht. Daraus ergibt sich im Interesse des Kindeswohls eine Kooperationspflicht aller Beteiligten!

Weitere Infos über den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) unter: https://www.lea-rlp.de/.

Hintergrundinformation: Grundlage dieses Beitrags ist eine entsprechende Pressemitteilung des Kreiselternausschusses Neuwied (KEA NR; www.kea-neuwied.de).